Dr. Franz Josef Jung (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Franz Josef Jung
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt und Notar
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesminister der Verteidigung
Wahlkreis
Landesliste
Landeslistenplatz
1, Hessen
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(...) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist bei der Betrachtung von Wehrgerechtigkeit, wie ich Ihnen bereits erläutert habe, nicht die Jahrgangsstärke als Ausgangsgröße zu Grunde zu legen, sondern das für die Bundeswehr verfügbare Aufkommen an jungen Männern. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
01.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Minister,

H.U.Jörges moniert im Stern:
"Unsere versteckten Toten"
Regierung und Bundeswehr verweigern den Gefallenen der Auslandseinsätze das namentliche Gedenken.

Wie ist die konkrete Vorgehensweise, wenn Bundeswehrsoldaten im Einsatz sterben?
Antwort von Dr. Franz Josef Jung
7Empfehlungen
28.08.2007
Dr. Franz Josef Jung
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage, mit der Sie nach der konkreten Vorgehensweise zum namentlichen Gedenken fragen, wenn Soldaten im Einsatz ums Leben kommen. Ich will Ihnen gerne antworten.

Als oberster Grundsatz gilt, dass vor allen anderen Maßnahmen die betroffenen Angehörigen die Todesnachricht schnellstmöglich seitens der Bundeswehr und nicht aus der Presse erfahren.

Die im Einsatz ums Leben gekommenen Soldatinnen und Soldaten werden von der Bundeswehr nicht als "Gefallene" bezeichnet. Von der Bedeutung des Wortes "Gefallene" her bezieht sich der Begriff vor allem auf die im internationalen bewaffneten Konflikt, insbesondere im Krieg während ihres militärischen Dienstes getöteten Angehörigen der beteiligten Streitkräfte. Dies ergibt sich einerseits aus den Regelungen des Gräbergesetzes vom 1. Juli 1965 und zum anderen aus den einschlägigen völkerrechtlichen Bestimmungen des I. und des II. Genfer Abkommens vom 12. August 1949.

In Anbetracht der heutigen Einsatzspektrums der Bundeswehr, das vor allem durch Friedenseinsätze geprägt wird, ist der Begriff "Gefallener" nur bedingt geeignet, um alle bei einem Einsatz zu Tode kommenden Soldaten und zivilen Angehörigen der Bundeswehr zu erfassen.

Aus diesem Grunde verwendet die Bundeswehr den Begriff "Todesfall", und dies unabhängig davon, was im konkreten Einzelfall zum Tode geführt hat Dabei wird unterschieden in Tod durch Fremdeinwirkung (z.B. Kraftfahrzeug fährt auf Mine oder ein Sprengstoffanschlag) und Tod durch sonstige Umstände.

Auf eine im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Todesfall stehende Veröffentlichung von Namen ums Leben gekommener Angehöriger der Bundeswehr in den Medien wird aus übergeordneten Überlegungen verzichtet, vor allem auch aus Rücksicht auf die betroffenen Angehörigen, die in der überwiegenden Zahl der Fälle eine solche Veröffentlichung nicht wünschen.

Über die Veröffentlichung der Daten der ums Leben gekommenen Angehörigen der Bundeswehr im Zusammenhang mit dem geplanten Ehrenmal der Bundeswehr in Berlin ist noch nicht abschließend entschieden.

Informationen zum Ehrenmal finden Sie auf den Seiten

www.bmvg.de

In der Hoffnung hinreichend geantwortet zu haben, stehe ich für weitere Fragen gerne zur Verfügung und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Franz Jung
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.03.2007
Von:
Kai

Sehr geehrter Herr Dr Jung,

herzlichen Dank fuer Ihren Besuch in meinem Wahlkreis Verden!

Eigentlich hatte ich Ihnen ein bis zwei kurze Fragen zu Ihrem Amt als Bundestagsabgeordneten und Verteidigungsminister stellen wollen, aber ich mach es gerne hier: warum genau mussten Sie eigentlich damals 2000 im Zuge der Spendenaffaere bei der Hessischen CDU zuruecktreten? Ich konnte das nirgendwo genau nachlesen und wuerde mich freuen, wenn Sie es uns Buergern hier noch einmal erklaeren wuerden!

Zweitens wuerde ich im Zusammenhang damit gerne wissen, wie Sie dann uns Buergern glaubhaft vermitteln koennen, dass Sie als Verteidigungsminister eine integre Amtsfuehrung durchhalten koennen und nicht wieder in Versuchung geraten, sich an Machenschaften zu beteiligen, die das Vertrauen der Buerger zerstoeren? Das Amt des Verteidigungsministers ist ja bekanntermassen ein sehr wichtiges, was bedeutet, dass man als Buerger dem Amtsinhaber absolut vertrauen koennen muss.

Herzlichen Dank fuer Ihre Kooperation!

Mit freundlichem Gruss,

Kai A

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Frage zum Thema Sicherheit
26.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Jung,
anlässlich der 50-Jahr-Feier der EU wurde sicher auch das Thema "Europäisches Militär" zur Sprache gebracht.
Was würde diese Streitmacht für Deutschland bedeuten?
Nachdem unsere Bundeskanzlerin alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, dass Europa Wirklichkeit wird und dass bis Ende 2009 alles in "trocknen Tüchern" sein soll, dann müsste eigentlich das bisher für Deutschland geltende Nato-Truppenstatut seine Gültigkeit verlieren und damit müssten auch alle den Amerikanern zur Verfügung gestellten Liegenschaften geräumt werden (Katterbach, Illesheim, Grafenwöhr, Rammstein, Heidelberg etc.)
Dazu gehören auch die riesigen Waffenlager incl. Atombomben, welche in der Nähe von Rammstein gelagert sind. Oder: Wer darf dann darüber verfügen?
Können wir bei einer europäischen Armee sicher gehen, dass nicht, wie derzeit durch die US-Army, die z.B. in Katterbach und Illesheim Piloten für den Kriegseinsatz im Irak aus- und weiterbildet, wieder gegen das deutsche Grundgesetz Artikel 26 verstoßen wird?
Auf Ihre Antwort bin ich gespannt.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Franz Josef Jung
5Empfehlungen
28.08.2007
Dr. Franz Josef Jung
Sehr geehrte Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage, mit der Sie die Meinung vertreten, dass mit Fortschreiten der Idee einer europäischen Armee das NATO- Truppenstatut seine Gültigkeit verlieren müsse.

Die Europäische Union in Verbindung mit der Idee eines weiteren Zusammenwachsens europäischen Militärs und das Werte- und Verteidigungsbündnis der NATO sind in der sicherheitspolitischen Betrachtung aber zwei grundverschiedene Dinge.

Mit Ende des Zweiten Weltkrieges und dem aufkommenden Kalten Krieg zeichnete sich für die westlichen Demokratien recht bald die Notwendigkeit eines Verteidigungsbündnisses gegen die damals empfundene Bedrohung durch die Sowjetunion ab. Also wurde 1949 die NATO als ein Verteidigungsbündnis westlicher Demokratien gegründet. Neben dem rein militärischen Aspekt, nationalen Streitkräften eine gemeinsame Koordinationsplattform für die Verteidigung gemeinsamer Interessen und Werte zu bieten, hatte die NATO von Anbeginn an als Wertegemeinschaft demokratischer Nationen eine ausgeprägte politische Komponente. Wir müssen als geschichtliche Tatsache betrachten, dass Deutschland mit fast 1400 Kilometern innerdeutscher Grenze damals im Brennpunkt dieses Konfliktes lag.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gründete sich der Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in Deutschland zunächst auf das Besatzungsrecht. Mit dem Inkrafttreten des sogenannten Deutschlandvertrags vom 26. Mai 1952 (Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Westmächten, BGBl. 1955 II S. 303) endete das Besatzungsregime am 5. Mai 1955.

Mit dem Beitritt der jungen Bundesrepublik in die NATO wurde eine rechtliche Grundlage für die Stationierung alliierter Truppen auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland erforderlich, die am 23. Oktober 1954 mit dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (BGBl. 1955 II S. 253) zwischen Deutschland und acht Vertragspartnern (Belgien, Dänemark, Frankreich, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika) geschaffen wurde, eben das sogenannte NATO-Truppenstatut. Der auf unbegrenzte Zeit abgeschlossene Aufenthaltsvertrag gilt auch nach Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages weiter.

In der Zeit des Kalten Krieges war die Stationierung verbündeter Truppen auf deutschem Boden als sichtbares Zeichen gegenüber dem Warschauer Vertrag zu sehen. Ein Angriff auf die Bundesrepublik wäre einem Angriff auf die gesamte NATO gleichgekommen. Heute ergibt sich die Notwendigkeit zur Stationierung (die Gewährung von Aufenthaltsrechten) auch aus anderen Gründen.

Sicher ist Ihnen das Programm der NATO "Partnership for peace" (PfP) bekannt. Die Partnerschaft für den Frieden (Partnership for Peace - PfP) ist eine 1994 ins Leben gerufene Verbindung zur militärischen Zusammenarbeit zwischen der NATO und 23 europäischen und asiatischen Staaten, die (noch) keine NATO-Mitglieder sind. Das Ausmaß der Zusammenarbeit kann dabei von jedem teilnehmenden Staat selbst bestimmt werden. Meist handelt es sich dabei um gemeinsame Manöver und Bedachtnahme auf NATO-Standards bei der Beschaffung neuen militärischen Geräts. Die Teilnahme an friedenserhaltenden und friedensschaffenden Missionen der NATO ist über die PfP ebenfalls möglich. Vorgesehen ist auch die Konsultation der NATO bei Bedrohung eines Unterzeichnerstaats von außen. Die PfP ist jedoch explizit kein Verteidigungsbündnis; die Beistandspflicht bleibt NATO-Mitgliedern vorbehalten.

Koordiniert wird die Zusammenarbeit zwischen NATO und den Partnerstaaten seit 1997 im Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR), zuvor Nordatlantischer Kooperationsrat (NAKR).

Für gemeinsame Übungen, insbesondere mit den alten Partnern der NATO, wird das NATO-Truppenstatut auch zukünftig hilfreiche Grundlage sein.

Allerdings wird auch die Westeuropäische Union zukünftig angesichts des europäischen Zusammenwachsens eine neue Bedeutung erfahren. Es ist auch denkbar, dass in Zukunft eine gemeinsame europäische Armee aufgestellt werden wird. Sicher aber nicht bis 2009. Hier sind zunächst nationale Befindlichkeiten zu überwinden. Angesichts der Tatsache, dass der Kalte Krieg erst 1990 beendet wurde und die EU bereits 27 Mitgliedsstaaten umfasst, viele davon gleichzeitig Mitglied in der NATO, befinden wir uns auf einem sehr erfreulichen Weg des Zusammenwachsens.

An dieser Stelle soll abschließend deutlich auf die unterschiedlichen sicherheits- und verteidigungspolitischen Interessen von NATO und europäischer Union hingewiesen werden. Eine gemeinsame europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik unterliegt anderen Grundbedingungen, als wir Sie in der NATO finden. Die NATO betont die euro-atlantische Allianz, schlägt bildlich gesprochen den Bogen von Westeuropa über den Atlantik zum amerikanischen Kontinent. Beides hat in der heutigen Zeit seine Berechtigung und wird auch zukünftig für ein friedliches Zusammenleben der Völker notwendig sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Franz Josef Jung
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Frage zum Thema Arbeit
07.04.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Jung

Wie können sie (komplette Bundesregierung) zur heutigen Zeit immer noch am Wehrdienst festhalten? Auf der einen Seite wird heute geklagt, dass es immer weniger gut ausgebildete Fachkräfte in Deutschland gibt und auf der anderen Seite, wird es denen, die sich weiterbilden möchten, mit dem Wehrdienst/ Zivildienst unnötig schwer gemacht.
In meinen Fall zum Beispiel sieht es folgendermaßen aus: Ich habe von 2002 bis Januar 2006 in einer sehr guten Firma eine Ausbildung zum Industrieelektroniker mit gutem/sehr gutem Abschluss gemacht. Arbeite nun noch in der selbigen Firma bis Ende August um für mein späteres Studium ein finanzielles Polster zu schaffen. Danach werde ich meine Fachhochschulreife machen. Dann wird leider meine berufliche Laufbahn um 1 Jahr
(9 Monate Wehrdienst + 3 Monate warten auf beginn des Studiums) für den Wehrdienst unterbrochen. Wenn alles gut läuft bin ich leider schon 28, wenn ich mein Studium beendet habe. Dazu kommt, dass ein großer Teil meines ersparten Geldes für die Zeit des Wehrdienstes genutzt werden muss, da heutzutage knapp 300€/Monat bei weitem nicht mehr ausreicht.
Zugegebener Maßen ist doch heute die einzige Daseinsberechtigung für den Wehrdienst nur noch um billige Arbeitskräfte bzw. "Sklaven" für den Zivildienst zu bekommen.
Zur Info: Ich strebe den Wirtschaftsingenieur an.
Antwort von Dr. Franz Josef Jung
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19.11.2007
Dr. Franz Josef Jung
Sehr geehrter Herr ,

zu Ihrer Anfrage hinsichtlich der Abschaffung der Wehrpflicht ist festzustellen, dass sich die Bundesregierung in Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 zur allgemeinen Wehrpflicht bekennt. Ihre Abschaffung oder Aussetzung ist derzeit nicht vorgesehen. Diese Entscheidung bleibt im Übrigen dem Gesetzgeber, also dem Deutschen Bundestag vorbehalten. Die Bundeswehrverwaltung ist als Teil der Exekutive an die bestehenden Gesetze und Rechtsverordnungen gebunden.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Franz Josef Jung
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Frage zum Thema Kultur
28.04.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Minster Dr. Jung,

zunächt einmal meine ganz herzliche Gratulation an Sie!

Sie leisten wirklich gute und grundsolide deutsche Wertarbeit und Sie werden auch ganz bestimmt "keine Gräfinnen im Pool baden", während Ihre "Jungs" in der Sch..... auf dem Balkan oder sonstwo liegen!

Als Bundesminster der Verteidigung sind Sie zugleich auch oberster Verantwortlicher für den Traditionserlaß in der Bundeswehr und für die Pflege des Brauchtums in der Truppe.

Im aktuellen Liederbuch der Bundeswehr "Kameraden singt!" befindet sich auf Seite 18 folgendes Lied:
"Schwarz-braun ist die Ha-sel-nuß, schwarz-braun bin auch ich, schwarz-braun muß mein Ma-del sein, ge-ra-de so wir ich....."

Gestatten Sie mir bitte dazu Fragen, Herr MdB und Verteidigungsminster Dr. Jung:

1. Möchten Sie als Deutscher-Verteidigungsminister zusammen mit Ihren "Madeln und Jungs" aus der Truppe dieses Lied in der Öffentlichkeit lauthals singen? Vielleicht im Ausland - und vielleicht auch noch in seeliger Bier- oder Weinlaune - und dies vielleicht sogar im internationalen Bündniskreise von Briten, Polen, Niederländern etc.?

Mir "deuchte" aber doch bereits seit 1933", daß nur die "tauben-Nüsse " "schwarz-braun" seien; - die aktuellen und freiheitlichen "Nüsse" erstrahlen doch nun wirklich in einem vorbildlich leuchtenden: "schwarz-rot" und "gold" - und wachsen doch ausschließlich auf kerngesundem demokratischen Boden unserer alten Heimat. Diese Nüsse sind nicht nur biss- sondern auch ganz besonders geschichtsfest; gerade auch für die heutige Jugend und insbesondere auch für unsere nächsten Generationen tapferer Soldaten und Sanges froher Barden.

2. Wie kommt es denn nun wirklich, daß ein "weißer (Nachkriegs-) Jahrgang", wie Sie, zu solch "schwarz-braunem" Liedgut anstimmen lässt? Gibt es denn immer noch "verklärte Migrationshintergründe" in der Truppe?

Mit freundlichen Grüßen

C. , aus Frankfurt a. M.
Antwort von Dr. Franz Josef Jung
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28.08.2007
Dr. Franz Josef Jung
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage, mit der Sie die Aufnahme des alten deutschen Volksliedes "Schwarzbraun ist die Haselnuss... " in das Liederbuch der Bundeswehr thematisieren.

Ich hoffe, Sie nicht falsch zu interpretieren, wenn ich Ihren Zeilen entnehme, dass Sie dieses Volkslied sehr dicht am Nationalsozialismus sehen und es als nationalsozialistisches Liedgut betrachten. Text und Melodie des Liedes tauchen bereits im späten 17. Jahrhundert erstmalig auf. Der uns heute geläufige Text mit der markanten Passage "Schwarzbraun ist die Haselnuss" geht auf eine Volksdichtung im 18. Jahrhundert zurück. Das Motiv eines schwarzbraunen Mädchens ist bereits in vielen Liedern des 16. Jahrhunderts zu finden und steht in keinem Zusammenhang mit den sogenannten "Braunen" der nationalsozialistischen Diktatur. Der Typus des südländischen, schwarzbraunen Madel war ein Synonym für Lebensfreude und stand im Gegensatz zur kühlen und eher berechnenden blonden, norddeutschen Schönheit.

Insofern verherrlicht dieses alte deutsche Volkslied weder Gewalt noch fordert es zur Missachtung und Diskriminierung anderer Kulturen auf.

In der Hoffnung Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen

Dr. Franz Josef Jung
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