Dr. Franz Josef Jung (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Franz Josef Jung
© CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geburtstag
05.03.1949
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Notar
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Eltville
Wahlkreis
Groß-Gerau
Ergebnis
36,3%
Landeslistenplatz
1, Hessen
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(...) An der 37. Sitzung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vom 22. März 2012, in der die Frage des Rederechts erörtert wurde, habe ich nicht teilgenommen und somit auch nicht an der von Ihnen angesprochenen Abstimmung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Senioren
25.08.2011
Von:

Ich habe 2002 einen RV-Rente-Plus (Riester-Rente) bei der Wiesbadener VB abgeschlossen. Seit 2.2011 bin ich in Rente. Am 1.3.2011 hatte ich ein Vermögen über 15.800 Euro auf dem Konto. Bis zu 30 % des geförderten Kapitals sowie das nicht geförderte Kapital kann zulagenunschädlich ausgezahlt werden. Nach Abzug dieser beiden Positionen verbleibt mir eine Summe von 8.600 Euro für die monatliche Verrentung.
Eine Mitarbeiterin der VB sagte mir, dass dies in etwa eine monatliche Rente von 10 Euro entspricht!

Warum gibt es keine Regelung für ein Mindestansparkapital oder eine Mindestrente ab der es sinnvoll ist, eine monatliche Rente auszuzahlen? So könnte z.B. das angesparte Vermögen ab 30.000 Euro oder eine Rente von 50 Euro zu einer mtl. Verrentung führen! Der Verwaltungsakt könnte damit für alle Beteiligten erheblich reduziert werden!
Antwort von Dr. Franz Josef Jung
bisher keineEmpfehlungen
16.09.2011
Dr. Franz Josef Jung
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de vom 25. August 2011.

In Ihrer Nachricht sprechen Sie das Thema der Abfindung von Kleinbetragsrenten an und fragen, warum es keine Regelung über eine "Mindestrente" oder ein Mindestansparkapital" gebe.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass der Gesetzgeber den Vertragspartnern umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten für eine steuerunschädliche Auszahlung von geförderten Altersvorsorgevermögen einräumt. Im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 31. März 2010 (Az.: IV C 3 – S 2222/09/10041 bzw. IV C 5 – S 23333/07/0003) werden die entsprechenden Regelungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) sowie des § 93 Einkommensteuergesetz (EStG) zusammengefasst.

Danach hat der Gesetzgeber beispielsweise bereits die Möglichkeit der Abfindung einer Kleinbetragsrente vorgesehen. Nach § 93 Abs. 3 EStG liegt eine Kleinbetragsrente vor, wenn bei gleichmäßiger Verteilung des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden geförderten Kapitals – einschließlich einer eventuellen Teilkapitalisierung – der Wert von 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (West) nach § 18 der Vierten Buches des Sozialgesetzbuch (SGB IV) nicht überschritten wird. Die monatliche Bezugsgröße zum 1. Januar 2011 beträgt 2.555 Euro, so dass im Jahre 2011 eine Kleinbetragsrente bei einem monatlichen Rentenbetrag von nicht mehr als 25,55 Euro vorliegt. Für die Berechnung ist das geförderte Altersvorsorgevermögen von sämtlichen Verträgen bei einem Anbieter zusammenzufassen. Stichtag für die Berechnung, ob die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Kleinbetragsrente gegeben sind, ist der Tag des Beginns der Auszahlungsphase für den abzufindenden Vertrag. Für die Abfindung einer Altersrente kann eine solche Betrachtung erst zu Beginn der Auszahlungsphase vorgenommen werden.

Ob in Ihrem Fall eine solche Abfindung vorgenommen werden kann, vermag ich nicht zu beurteilen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihren Anbieter. Sollte eine solche Abfindung nicht möglich sein, besteht aber ggf. die Möglichkeit der Zusammenfassung von bis zu 12 Monatsleistungen.

Vorsorglich weise ich Sie daraufhin, dass eine schädliche Verwendung i. S. d. § 93 EStG vorliegt, soweit gefördertes Altersvorsorgevermögen nicht diesen gesetzlichen Regelungen entsprechend ausgezahlt wird. In diesem Fall sind die darauf entfallenden während der Ansparphase gewährten Altersvorsorgezulagen und die nach § 10a Absatz 4 EStG gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen (Rückzahlungsbetrag § 94 Absatz 1 EStG).

Mit freundlichem Gruß

Dr. Franz Josef Jung
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Frage zum Thema Gesundheit
03.12.2011
Von:

Wissenschaftler haben in Workshops beim Robert Koch-Institut festgestellt, dass es hohen Forschungsbedarf zur durch Zeckenstiche übertragenen Lyme-Borreliose (LB) gibt. Diese bakterielle Infektionskrankheit verläuft häufig chronisch und kann zur Erwerbsunfähigkeit führen. Bislang gibt es keinen Impfstoff, um sich zu schützen, keine zuverlässige, standardisierte Diagnostik und keine sicher heilende Therapie.
Die Wissenschaftler schreiben im Bundesgesundheitsblatt (2008, Springer Medizin Verlag, 1329-1339), dass diese public-health relevante Infektion bislang nicht die nötige Beachtung gefunden habe und plädieren für eine bundesweite Meldepflicht. Auch gemäß der Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments zur Überwachung von Zoonosen und Zoonose-Erregern, Amtsblatt Nr. L 325 vom 12/12/2003 S. 0031-0040, Punkt 9, Punkt 12, Punkt 15, zur Erfassung von Daten über Fälle von Zoonosen beim Menschen und gemäß Anhang I, ist Deutschland aufgrund seiner epidemiologischen Situation gehalten, Borreliose zu überwachen. Einhellig kamen die Wissenschaftler zu dem Ergebnis, dass die LB in den nächsten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnen wird und sich die Kosten für das Gesundheitssystem deutlich erhöhen werden.
Gegen die bundesweite Meldepflicht wird seitens BMG argumentiert, dass eine
Infektion mit Borrelia burgdorferi nicht von Mensch zu Mensch übertragen wird. Diese Argumentation ist höchst fragwürdig, da beispielsweise weder das FSME-Virus (Krankheit:
Frühsommer-Enzephalitis), noch Coxiella burneti, der Erreger des Q-Fiebers, von Mensch zu Mensch übertragen wird. Dennoch sind beide, ebenfalls u. a. von Zecken übertragenen Infektionen in allen Bundesländern meldepflichtig.
Meine Frage: Was werden Sie unternehmen, um die Lyme-Borreliose in Hessen im Rahmen einer Änderung der LVO (IfSG) meldepflichtig zu machen?

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.12.2011
Von:

Glück auf aus Schwarzenberg!

Nun ist bei uns der Weihnachtsmarkt vorbei und ich finde endlich wieder Zeit mich der Politik zu widmen.

Heute bewegt mich der Umstand, daß Sie dem neuen Wahlgesetz zugestimmt haben, mit Ihnen in Kontakt zu treten.

Haben Sie die Beispiele, in denen es nach dem neuen Wahlrecht weiterhin zu einem negativen Stimmgewicht kommt, zur Kenntnis genommen? Eine Erläuterung der Beispiele finden Sie hier:

www.mehr-demokratie.de

Wie ist es dazu gekommen das neue Wahlgesetz zu verabschieden, ohne den Versuch einen Konsens mit allen Fraktionen zu erreichen? Ist das beim Wahlrecht nicht angebracht?

Mit herzlichen Güßen,

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Frage zum Thema Zweites Rettungspaket für Griechenland
08.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Jung,

der Bundesfinanzminister hat mehrfach darüber gesprochen, dass:

1. Deutschland seit dem 08.05.1945 zu keinem Zeitpunkt souverän gewesen ist.

2. Nationalstaaten ein nicht mehr zeitgemäßes Modell des letzten Jahrhunderts gewesen sind,er fordert eine internationale Regierung. Weiter führt er aus, dass je größer die Krise ausfällt, desto schneller man diese Veränderungen (Auflösung der Nationalstaaten) durchsetzten kann.

Quelle: youtube

Können Sie mir bitte beantworten, ob die Aussage Nr. 1 von Herrn Schäuble so richtig ist ?
Weiterhin möchte ich von Ihnen wissen, ob Sie der Aussage Nr. 2 von Hr. Schäuble so zustimmen und ob dies das politische Ziel der CDU ist ?

Ich bedanke mich vorab für die Beantwortung meiner Fragen.
Antwort von Dr. Franz Josef Jung
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22.03.2012
Dr. Franz Josef Jung
Sehr geehrter Herr Wiescholleck,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. März 2012.

Auf der Grundlage Ihrer Quellenangabe ist es mir leider nicht möglich nachzuvollziehen, woher die von Ihnen benannten Äußerungen stammen und in welchem Kontext sie stehen.

Gerne nehme ich Stellung zu der von Ihnen benannten "Auflösung der Nationalstaaten". Im Rahmen des Europäischen Integrationsprozesses haben sich die Mitgliedsstaaten grundsätzlich dazu entschlossen, in einzelnen politischen Bereichen eine Vertiefung der Zusammenarbeit vorzunehmen. Die Europäischen Institutionen, wie z.B. das Europäische Parlament und die Kommission sowie die gemeinsame Währung und der Schengen-Raum stellen die Kristallisationskerne dieser Entscheidung dar. Über die Bedeutung des Nationalstaates in der Europäischen Union bietet sich ein Blick auf den fiskalpolitischen Bereich an:

Die gegenwärtige Finanzkrise einzelner Euro-Mitgliedsstaaten hat zu der Erkenntnis geführt, dass die Verschuldung einzelner Staatshaushalte eine Gefährdung für den Euro bedeutet. Aus diesem Grund haben sich 25 Staats- und Regierungschefs auf den so genannten Fiskalvertrag verständigt, der zur Stabilisierung unserer gemeinsamen Währung, z.B. mit Hilfe des Europäischen Stabilitätsmechanismus, beitragen soll. Auch zukünftig werden bei Fragen bzgl. der Stabilisierung der gemeinsamen Währung die nationalen Parlamente ein Mitspracherecht besitzen, so dass von einem Kompetenzverlust des Nationalstaates und seiner Institutionen nicht zu sprechen ist.

Trotz des hohen Institutionalisierungsgrades der Europäischen Union sind es die Mitgliedstaaten, die Europa ausmachen. Der Europäische Rat sowie der Rat der Europäischen Union sind diejenigen Institutionen, die die Leitlinien der europäischen Politik bestimmen und damit sind es die Vertreter der Nationalstaaten, die Europas Zukunft gestalten. Eine intensivere Zusammenarbeit oder gar Delegation von einzelnen Kompetenzen auf die Ebene der Europäischen Union führt daher nicht zum Ende des Nationalstaates.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Franz Josef Jung MdB
Bundesminister a.D.
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Jung,

die 13 Mitglieder des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, zu denen Sie gehören, haben abgestimmt, das Rederecht der Abgeordneten zu beschränken. Der Ausschuss will dem Bundestag eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung vorlegen.

Zur weiteren Orientierung, ein Zitat aus dem "Der Spiegel ":
Wer im Bundestag sprechen darf, entscheiden die Fraktionen der Parteien vor den Debatten. Nur in Ausnahmen weicht der Bundestagspräsident davon ab - und auch damit soll nun Schluss sein: Union, SPD und FDP wollen das Rederecht der Abgeordneten einschränken.

Als eines der 13 Mitglieder, wie haben Sie abgetimmt?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Franz Josef Jung
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25.04.2012
Dr. Franz Josef Jung
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15. April 2012.

Im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung bin ich als stellvertretendes Mitglied aktiv und daher verpflichtet, im Fall der Abwesenheit eines ordentlichen Mitglieds dieses Ausschusses die Vertretung zu übernehmen.

An der 37. Sitzung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vom 22. März 2012, in der die Frage des Rederechts erörtert wurde, habe ich nicht teilgenommen und somit auch nicht an der von Ihnen angesprochenen Abstimmung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Franz Josef Jung MdB
Bundesminister a.D.
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