Dr. Franz Josef Jung (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Dr. Franz Josef Jung
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt und Notar
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesminister der Verteidigung
Wohnort
-
Wahlkreis
Groß-Gerau , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
36,3%
Landeslistenplatz
1, Hessen
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(...) Denn wir haben gezeigt, dass wir Familien stärken können. Die Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf haben wir durch das Elterngeld, mehr Betreuungsplätze, verbesserte Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages verbessert. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Dr. Franz Josef Jung hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Außenpolitik
04.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Jung,

wie kann es sein, dass Grundwehrdienstleistende nach ihrer dreimonatiger Grundwehrausbildung die restlichen sechs Monate damit verbringen in der Stube auf Abruf zu warten? Ich selber habe meinen Wehrdienst 2007 abgeschlossen und spreche daher aus Erfahrung.
Dazu kommt noch, dass viele Wehrpflichtige aus ihrem Arbeitsleben rausgerissen werden, obwohl es vergleichsweise viele junge Männer u. Frauen gibt, die gewillt sind zur Bundeswehr zu gehen bzw. es genug Menschen in Deutschland gibt, die arbeitssuchend bzw. ausbildungssuchend sind. Daher stellt sich für mich die Frage warum die Steuergelder so sinnlos rausgeworfen werden und ob Deutschland an der falschen Stelle spart? Wäre es nicht sinnvoller freiverfügbare Kapazitäten wie zum Beispiel Arbeitslose für diese Stellen zu Besetzen und gleichzeitig eine Steuerentlastung zu erzielen bzw junge Leute nicht aus ihrer beruflichen Laufbahn zu werfen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Antwort von Dr. Franz Josef Jung
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05.11.2009
Sehr geehrter Herr ,

die Bundeswehr hat Verständnis dafür, dass junge Wehrpflichtige ihre berufliche Entwicklung ohne wehrdienstbedingte Unterbrechung fortsetzen möchten. Bemühungen der Wehrersatzbehörden, dies bei der Heranziehung zum Wehrdienst zu berücksichtigen, müssen sich jedoch im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bewegen.

Das Wehrpflichtgesetz sieht keine dauerhafte Befreiung oder befristete Zurückstellung vom Wehrdienst vor, um die ununterbrochene Ausübung eines Berufes zu gewährleisten oder sich in diesem weiterzubilden. Die Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit trifft den überwiegenden Anteil aller zum Grundwehrdienst herangezogenen Wehrpflichtigen in einem vergleichbaren Ausmaß, ist daher im wehrrechtlichen Sinne nur als allgemeine und nicht als besondere Härte anzusehen und deshalb hinzunehmen.

Ihre Anregung, ausnahmslos Freiwillige und Arbeitslose zum Wehrdienst heranzuziehen, kann die Bundeswehr nicht aufgreifen. Es ist Aufgabe der Kreiswehrersatzämter, den Personalbedarf der Streitkräfte in qualitativer und quantitativer Hinsicht optimal zu decken. Aus dem Personenkreis der einberufbaren Wehrpflichtigen werden die zur Besetzung der zugewiesenen Wehrpfichtstellen am besten geeigneten ausgewählt. Die Auswahl richtet sich dabei nach Kenntnissen und Fähigkeiten. Arbeitslose Wehrpflichtige können nur bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass diese Wehrpflichtigen ihr Kreiswehrersatzamt von ihrer Arbeitslosigkeit in Kenntnis gesetzt haben, da ein Datenverbund zwischen den Wehrersatzbehörden und den Dienststellen der Arbeitsverwaltung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig ist und deshalb nicht besteht.

Der pauschal erhobene Vorwurf, Grundwehrdienst Leistende würden nach ihrer dreimonatigen Grundausbildung die restlichen Monate damit verbringen, in ihrer Stube auf Abruf zu warten, kann ich nicht nachvollziehen. Wehrpflichtige leisten einen wichtigen Beitrag innerhalb der Streitkräfte. Als Grundwehrdienst Leistende tragen sie zur Aufrechterhaltung der Einsatzbasis in Deutschland bei, als freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst Leistende unterstützen sie die Kräfte im Einsatz.

Die Wehrpflicht bietet auch in der heutigen Zeit gesellschaftlich attraktive Inhalte. Die Wehrdienstzeit mag zunächst subjektiv zunächst einen Verlust an Ausbildungszeit oder Berufstätigkeit darstellen, sie bietet objektiv aber Chancen, sich weiter zu qualifizieren und ist nicht zuletzt auch eine Gelegenheit zur Persönlichkeitsausbildung.

Die von Ihnen geschilderten Unzulänglichkeiten in der Dienstgestaltung wären nicht akzeptabel. Sinnvolle Dienstgestaltung und fordernde Ausbildung dienen der Auftragserfüllung und sorgen für die Attraktivität der Streitkräfte. Deshalb richten Vorgesetzte die Ausbildung auf die Aufgaben der Soldatinnen und Soldaten aus. Erfolgreiche Dienstgestaltung erfordert vor allem eine optimale Nutzung der verfügbaren Zeit, wobei mit neun Monaten Wehrdienst - gemessen an früheren Wehrdienstzeiten - nur eine kurze Ausbildungszeit zur Verfügung steht. Diese Zeit sinnvoll und intensiv zu nutzen, ist Aufgabe der Streitkräfte.


Mit freundlichem Gruß
Dr. Franz Josef Jung
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Frage zum Thema Soziales und Familie
08.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Jung,

da Sie in meinem Wahlkreis kandidieren, Sie also auch mich und meine
Anliegen im deutschen Bundestag vertreten wollen, meine Frage an Sie:

Im Bundestagswahlprogramm Ihrer Partei, der CDU/CSU, sind mir die
folgenden Formulierungen aufgefallen:

"Kinder zu haben, darf nicht zu Benachteiligung führen. [...]
Weil es Familien mit mehreren Kindern besonders schwer haben, [...]"
(p. 29)

und weiter

"Wir wollen, dass Familien mehr finanzielle Gerechtigkeit erfahren ..."
(p. 29)

Sie und Ihre Partei sind also mit mir der Meinung, dass es in Deutschland
Familien gegenüber finanziell ungerecht zugeht.
(Weshab Sie und Ihre Partei "mehr finanzielle Gerechtigkeit" und nicht
einfach nur "finanzielle Gerechtigkeit" für Familien wollen, bleibt
vermutlich Ihr Geheimnis.)

Sie und Ihre Partei haben aber gerade eine volle Legislaturperiode die
politische Verantwortung gehabt. Wäre es da nicht Ihre Aufgabe gewesen,
diese Ihnen bekannte Ungerechtigkeit zu beseitigen?
Woher soll ich also die Hoffnung nehmen, dass Sie in den kommenden
Jahren die Ungerechtigkeit des politischen System den Familien
gegenüber erfolgreich beseitigen können und werden?

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Franz Josef Jung
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30.11.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von CDU und CSU geführte Bundesregierung hat unser Land seit 2005 zum Besseren verändert - besonders für Familien. Denn wir haben gezeigt, dass wir Familien stärken können. Die Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf haben wir durch das Elterngeld, mehr Betreuungsplätze, verbesserte Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages verbessert.

Die Familien sind Leistungsträger in unserem Land. Wir wollen ihre wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit stärken. Eine moderne Familienpolitik für alle Generationen hat die Aufgabe, die grundlegenden Strukturen unseres Zusammenlebens vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und einer globalisierten Welt zu stärken und zukunftsfest zu machen. Wir wollen, dass durch mehr Kinder- und Familienfreundlichkeit und durch günstigere Rahmenbedingungen für Familien mehr Kinder in Deutschland geboren werden.

Wir wollen in der Kinderbetreuung weitere Maßnahmen für einen verbesserten qualitativen und quantitativen flexiblen Ausbau bei Trägervielfalt auch unter Einbeziehung von Tagespflege ergreifen und die Vernetzung mit anderen familienunterstützenden Angeboten im Sinne von Familienzentren und Mehrgenerationenhäusern intensivieren. Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden.

Wir wollen eine Weiterentwicklung, Flexibilität und Entbürokratisierung des Elterngeldes, gerade auch in Hinblick auf die Einkommensermittlung. Die Partnermonate sollen gestärkt und ein Teilelterngeld bis zu 28 Monaten eingeführt werden. Wir werden dafür sorgen, dass die gleichzeitige Teilzeit bei gleichzeitiger Elternzeit nicht zu einem doppelten Anspruchsverbrauch führt. Die Lebenssituation von Selbständigen wollen wir stärker berücksichtigen.

Wir wollen familien- und kinderfreundliche Rahmenbedingungen durch eine familienfreundliche Kultur und Infrastruktur sowie eine familiengerechte Arbeitswelt schaffen, die eine Entscheidung für Kinder durch echte Wahlfreiheit ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Franz Josef Jung
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Frage zum Thema Außenpolitik
09.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Jung,

es fällt schwer, das NATO-Bombardement vom 4.9.2009 nicht vorzuverurteilen. Denn Militärschläge haben immer etwas mit Gewalt zu tun und lassen sich mit Alltagswissen nur schwerlich bewerten. Ich nehme Ihnen aber ab, dass das deutsche Kommando in Afghanistan alles tut, um zivile Opfer zu vermeiden.

Vielleicht können Sie zur Klärung der Lage verdeutlichen, welches Bild sich bei der Entscheidung des Oberst Klein ergeben hatte:

  • war die Anwesenheit von Zivilisten auszuschließen?
  • was wusste/vermutete man über die Ziele der Taliban?
  • welche Aktivität der Taliban und ihrer Sympathisanten war anzunehemen?
  • war eine weitere Beobachtung der Lage möglich?

Sollte es bei dieser Aktion doch zu zivilen Opfern in Afghanistan gekommen sein, wäre eine solche Klärung der Entscheidungsfindung natürlich nicht ausreichend.

mit freundlichen Grüßen
,
Freiburg i. Br.

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Frage zum Thema Außenpolitik
10.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Jung

ich möchte mich der Frage von Herrn Valentin anschließen und auch in dem Atemzug den Krieg der deutschen Bundeswehr in Afghanistan in Frage stellen. Was haben wir da zu suchen? Sind unsere Handlungen da nicht sogar als Angriffskrieg zu bezeichnen? Wäre das nicht gegen das Grundgesetz? Laut der website des "Spiegel" ist die Mehrheit der deutschen gegen eine Beteiligung Deutschlands an diesem Krieg. Ich danke ihnen für ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Franz Josef Jung
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05.10.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage.

Im Rahmen des ISAF-Einsatzes der Bundeswehr ist der Begriff "Krieg" nicht angebracht und sollte vermieden werden. Es handelt sich um einen Stabilisierungseinsatz.

Die Aufgaben unserer Soldaten in Afghanistan bestehen in militärischen Sicherungsaufgaben, Ausbildungsunterstützungsleistungen sowie humanitären Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen.

Völkerrechtlich bezieht sich der Begriff "Krieg" auf internationale bewaffnete Konflikte, die zwischen Staaten bestehen. Das ist beim ISAF-Einsatz eindeutig nicht der Fall. Wir sind nicht mit dem Land Afghanistan im "Krieg". Der Einsatz ist vom VN-Sicherheitsrat mandatiert sowie durch den Deutschen Bundestag legitimiert und erfolgt in Übereinstimmung mit der demokratisch gewählten Regierung von Afghanistan. Viele Menschen in Afghanistan sind froh darüber, dass die Bundeswehr ihrem Land zu mehr Stabilität verhilft.

Im Übrigen wäre ein Kriegszustand immer mit einer bestimmten rechtlichen Anerkennung des jeweiligen Gegners verbunden. Die Taliban und Al-Qaida-Terroristen sind keine Kriegsgegner mit Kombattanten-Status.

Es ist menschlich verständlich, dass einige unserer Soldaten - insbesondere in Kunduz - die Situation als kriegsähnliche Auseinandersetzung empfinden. Doch zum einen handelt es sich um örtlich und zeitlich begrenzte Kampfhandlungen und zum anderen ändert dies nichts am völlig anders gearteten politischen und rechtlichen Kontext. Es ist weder der Bundeswehr noch der Öffentlichkeit damit geholfen, die Sicherheitslage in Afghanistan mit martialischer Sprache zu umschreiben. Die Tatsache, dass uns die Al-Qaida-Terroristen den "heiligen Krieg" erklärt haben, sollte uns nicht dazu verleiten, in eine ähnliche Diktion zu verfallen.


Mit freundlichem Gruß

Dr. Franz Josef Jung
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