Dr. Frank Steffel (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Frank Steffel
Geburtstag
02.03.1966
Berufliche Qualifikation
Diplom-Kaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Berlin-Reinickendorf
Ergebnis
39,0%
Landeslistenplatz
4, Berlin
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Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums sind die Voraussetzungen für die Verbindungen gegeben. Wie diese genutzt werden, liegt im Entscheidungsbereich der Unternehmen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Steffel,

beabsichtigen Sie auch, dem dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus zuzustimmen? 1992 gab es eine Grundgesetzänderung, insbesondere Art. 23 GG. Schauen Sie doch einmal in das ESM-Finanzierungsgesetz – ESMFinG, dass Sie vor kurzem mit beschlossen haben. Dort steht drin, dass die BRD sich (1) am Gesamtbetrag des einzuzahlenden Kapitals des ESM in Höhe von 80 Mrd. Euro mit einem Betrag in Höhe von 21,7 Mrd. Euro sowie am Gesamtbetrag des abrufbaren Kapitals des ESM in Höhe von 620 Milliarden Euro mit einem Betrag in Höhe von 168,3 Milliarden Euro beteiligt.
.. "(2) DAS Bundesministerium der Finanzen WIRD ERMÄCHTIGT, für das abrufbare Kapital in Höhe von 168,3 Milliarden Euro GEWÄHRLEISTUNGEN ZU ÜBERNEHMEN. ZAHLUNGEN auf das abrufbare Kapital SIND im Rahmen des Bundeshaushalts ZU LEISTEN 1. nach Artikel 9 Absatz 2 des Vertrags zur Einrichtung des ESM ZUR WIEDERHERSTELLUNG DER URSPRÜNGLICHEN HÖHE des eingezahlten Kapitals, WENN DAS EINGEZAHLTE KAPITAL durch den Ausgleich eines Zahlungsausfalls UNTER DIE vereinbarte SUMME VON 80 Mrd.EURO FÄLLT
2. nach Artikel 9 Absatz 3 des Vertrags zur Einrichtung des ESM Vertrags zur Einrichtung des ESM zur Vermeidung eines Verzugs des ESM bei der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen;
3. nach Artikel 25 Absatz 2 des Vertrags zur Einrichtung des ESM im Rahmen eines vorübergehenden revidierten erhöhten Kapitalabrufs;
4. nach Artikel 9 Absatz 1 des Vertrags zur Einrichtung des ESM aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Gouverneursrates des ESM.” Die Bundesrepublik Deutschland gibt ihre finanzrechtliche Hoheit an den Gouverneursrat des ESM ab. Die Töpfe immer wieder zu füllen, dafür dürfen dann WIR, die Steuerzahler sorgen, IHRE Wähler. Können Sie das mit Ihrem Gewissen vereinbaren? Wollen Sie in Zukunft bei Finanzfragen nur noch zur Deko im Parlament sitzen? Wollen Sie das? Können Sie das wirklich mit Ihrem Gewissen vereinbaren?

Mit freundlichen Grüssen!
Antwort von Dr. Frank Steffel
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29.03.2012
Dr. Frank Steffel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

kurz und knapp: ja, ich beabsichtige dem Gesetzespaket für die europäische Stabilitätsarchitektur, welches wir bis zur Sommerpause beraten und verabschieden wollen, zuzustimmen. Die Maßnahmen auf europäischer Ebene sind als "Hilfe zur Selbsthilfe" angelegt und an Anpassungsprogramme in den jeweiligen Ländern gekoppelt. Wir sehen bisher schon deutliche Fortschritte in Portugal und Irland. Spanien und Italien haben ebenfalls wichtige Schritte zur Konsolidierung gemacht. Auch Griechenland wird mit dem erreichten Schuldenschnitt die Chance auf tragfähige Staatsfinanzen haben. Der Rettungsschirm wird die Europäische Zentralbank entlasten und Spekulanten von Wetten gegen Staaten der Währungsunion abhalten.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Steffel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.03.2012
Von:

Der Petitionsauschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet seit 26.11.2010 die Petition "Grundgesetz - Deutsch als Landessprache ins Grundgesetz". Sein Büro kann keine Auskunft geben, wann die parlamentarische Prüfung zu einem Ergebnis kommt.

Könnten Sie als Abgeordneter aus der Hauptstadt einen Impuls für einen Antrag der Fraktionen des Parlaments geben?
Antwort von Dr. Frank Steffel
bisher keineEmpfehlungen
07.08.2012
Dr. Frank Steffel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Das Ergebnis steht seit dem 12. Juni 2012 fest. Sie können es hier finden:
epetitionen.bundestag.de

Sollten Sie noch weitere Fragen oder Anregungen haben, nutzen Sie gern meine regelmäßigen Sprechstunden oder schreiben Sie mir.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Steffel, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
04.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr.Steffel,

Als Dauerreisender zwischen Berlin und USA habe ich bezueglich des neuen Flughafens BER folgende Frage:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um mehreren Luftfahrtgesellschaften, vor allem USA Gesellschaften mit directen Verbindungen zu verschiedenen Knotenpunkten in USA sog. Spots zu verschaffen. Im Moment dh seit september 2011 hat Delta seien directe Linie nach NY aufgegeben, es fliegt nur noch eine Continental maschine die taegiche verbindung nach Newark,NY. Soviel ich weiss hat die Bundeskanzlerin auf einer der vergangenen Tourismusausstellungen den Vereinigten Emiraten Aussichten auf Directverbindungen zu den Emiraten "versprochen". USA scheint mir auch als ehemaliger Industriemanager einer deutschen Firma in USA notwendiger.
Ich bin zur Zeit im "Tornadoland" Kansas und wuerde mich freuen nach meiner Rueckkehr Ende April nach Berlin von Ihnen zu lesen.

Mit freundlichem Gruss
Antwort von Dr. Frank Steffel
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02.08.2012
Dr. Frank Steffel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums sind die Voraussetzungen für die Verbindungen gegeben. Wie diese genutzt werden, liegt im Entscheidungsbereich der Unternehmen.

Sollten Sie noch weitere Fragen oder Anregungen haben, nutzen Sie gern meine regelmäßigen Sprechstunden oder schreiben Sie mir.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Steffel, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
13.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Steffel,

heute, angestossen durch das Thema der zukünftig geringeren Rentenzahlungen, meine Frage, die zwar nicht direkt mit der Rente, dafür aber mit Beihilfezahlungen für Beamte in Pension zu tun hat. Ist vermutlich nicht direkt Ihr Thema, aber eine Antwort würde mich trotzdem interessieren. Ist es so, dass die Beihilfe einer penionierten Bundesbeamtin für Kosten des bis zum Alter von 65 Jahren selbständigen und privat versicherten Ehemannes aufkommt, wenn dieser nur eine ganz geringe Rente (keine Beiträge eingezahlt wegen Selbständigkeit) hat aufkommt? Weil die Beihilfe sich um die Beamtenfamilie kümmert? Ich hatte das so von Bekannten gehört und konnte es nicht fassen. Bin auch selbständig, zahle, weil ich eine ältere privat versicherte Frau bin, jeden Monat hohe Versicherungsbeiträge und finde mich knurrend damit ab. Unser Kind konnte seinerzeit bei meinem Mann nicht in der TK versichert werden, obwohl er ein höheres Einkommen hatte, weil das Kind bei der Person versichert sein muss, die privat versichert ist, mit dem Ergebnis, dass Julia jetzt noch privat versichert ist, wegen Schule u. Studium. Also, ungerechter gehts ja kaum noch und das bei leeren Kassen des Bundes, der Länder und Kommunen und bei zukünftigen Pensionlasten, von denen ja auch niemand weiß, wie sie bezahlt werden sollen.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Frank Steffel
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11.07.2012
Dr. Frank Steffel
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Der Pensionsanspruch von Beamten ist im Versorungsausgleichgesetz geregelt.

In einem bestimmten Fall ist ein Ehepartner ein sog. "Ausgleichsberechtigter", d.h. er bekommt einen Teil der Pension des verbeamteten Partners zugesprochen. Das gilt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
1. Einer der beiden Partner ist verbeamtet.
2. Der andere Partner hat aus bestimmten Gründen keinen oder nur einen geringen Rentenanspruch.
3. Beide Partner sind verheiratet, während der verbeamtete Partner arbeiten geht und sich Pensionsanspruch erwirbt.
4. Beide Partner lassen sich zu einem bestimmten Zeitpunkt scheiden.

Nur in diesem Fall hat der Partner mit der niedrigen Rente (in dem Fall, den Sie geschildert haben, der Mann) einen Anspruch auf Ausgleich durch seinen Partner. Das heißt, dass der Partner ihm etwas von der eigenen Pension abgeben muss. Das gilt aber nur für ein geschiedenes Paar. Und auch in diesem Fall zahlt der Staat keinen Cent mehr: In Ihrem Fall hat der Mann nur ein Recht darauf, etwas von der Pension der Frau abzubekommen.

Die Höhe dieser Ausgleichzahlung wird in der Regel vom Familiengericht entschieden.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern in meiner Telefonsprechstunde an jedem zweiten Donnerstag im Monat zur Verfügung. Die Nummer ist 030-227 72 500. Gern können Sie mir auch eine E-Mail schicken an: frank.steffel@bundestag.de.

Mit Freundlichen Grüßen
Dr. Frank Steffel, MdB
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
20.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Steffel,

am 23.03. hat Ihnen Fragen zum ESM gestellt, die Sie am 29.03. leider nur zu einem kleinen Teil beantwortet haben.
Ihre Meinung zur Wirkung der wirtschaftlichen Hilfe haben Sie bereits dargestellt.
Die Frage nach Ihrer Rechtfertigung des massiven Demokratieverlusts durch den ESM in seiner jetzigen Vorlage haben Sie ignoriert.

Für viele Bürger erscheint der Entwurf des ESM momentan folgendermassen:
1.) Der ESM untersteht keinerlei juristischer Kontrolle innerhalb der EU.
2.) Er hat (unter bestimmten Bedingungen) unbegrenzte finanzielle Forderungsrechte gegenüber den Nationalstaaten Europas.
3.) Die Mittelverwendung ist an keinerlei Weisungen, Gesetze etc. gebunden.
4.) Sämtliche Bediensteten des ESM unterstehen kompletter europaweiter Immunität, müssen also keinerlei juristische Kontrolle bei Vergehen befürchten und erhalten somit einen Freibrief für die Durchsetzung jeglicher Eigeninteressen.

Bitte nehmen Sie den Bürgern entweder Ihre Ängste, indem Sie (durch Nennung relevanter Gesetze) die oben befürchteten Beobachtungen widerlegen.
Oder erklären Sie uns, warum die wirtschaftliche Hilfe Ihrer Meinung nach eine derartige Beschneidung der demokratischen Grundsätze unserer europäischen Länder erfordert.

Besten Dank im Voraus und mit freundlichen Grüssen,
Antwort von Dr. Frank Steffel
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11.07.2012
Dr. Frank Steffel
Sehr geehrter Herr ,

ihre Vermutungen sind nachvollziehbar und auch nicht gänzlich unbegründet. Ob Ihre Befürchtung zutrifft, dass der ESM eine Beschneidung der demokratischen Grundsätze darstellt, ist nicht zuletzt eine Frage, mit der sich aus gutem Grund das Bundesverfassungsgericht in diesen Tagen befasst.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Frank Steffel, MdB
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