Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)

Angaben zur Person
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
27.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

ich würde gerne Ihre Meinung zur Onlinedurchsuchung bzw. dem sogenannten Bundestrojaner kennenlernen und gleichfalls Ihnen aufzeigen, wieso meiner Meinung nach ein Terrorist durch eine Onlindurchsuchung nie gefährdet wäre. Vielleicht können Sie mir erklären, wie dank der Onlinedurchsuchung ein terroristisch motiviertes Attentat vermieden werden soll.

Es geht zu keinem Zeitpunkt das Risiko vom sogn. Bundestrojaner attackiert werden zu können. Dazu reichen einfache Maßnahmen.

1a. Start des PC von CD/DVD-ROM
2. Einwahl bei einem ISP im Nicht-EU-Ausland. Schon an dieser Stelle hat das BKA keine Chanche mehr, Daten zu erhalten.
3. Aufbau eines VPN zu einem Server im Nicht-EU-Ausland. Selbst wenn man den Datenstrom im Hausverteiler mit chneiden könnte, wäre der Kommunikationinhalt sicher.

Das keine deutsche Behörde einen Teil der Kommunikationsstrecke kontrolliert, geschweige denn den Inhalt lesen oder manipulieren kann, ist die remote Installation eines Trojaners ausgeschlossen. Aber selbst wenn dies dennoch gelänge, so ist der Software nur eine Lebensdauer bis zum Abschalten des PC vergönnt. Man startet ja von CD/DVD und betreibt den PC ggf. sogar völlig ohne Festplatten.

Wohngemeinschaften etc. könnten bei einem von CD/DVD startenden zentralen PC im Netz z. B. via X einen Browser auf der Diskless-Maschine starten und mit dem ins Web. Das läßt sich so gut integrieren, dass man kaum einen Unterschied zum lokalen Browser merkt.

Ich freue mich über eine Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
24Empfehlungen
29.02.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

warum so viel Aufwand, um sich gegen eine Online-Durchsuchung zu schützen? Man muß doch nur auf die Arbeit und Kommunikation mit Computern verzichten.

Sie können sich gegen das Abhören Ihres Telefons absolut sicher und kostenfrei schützen, indem Sie kein Telefon benützen. Noch einfacher ist es, das Telefon abzumelden.

Niemand wird einen Fingerabdruck finden, wenn der Täter stets Handschuhe tragen. Gleichwohl werden immer wieder erhebliche und weitreichende Ermittlungserfolge mit dem Abhören von Telefonen und der Suche nach Tatortspuren erzielt.

Die Online-Durchsuchung ist kein Patentrezept, sondern in Zeiten informationstechnischer Systeme eine weitere, in Ausnahmefällen anzuwendende Ermittlungsmethode, die mit strengsten rechtsstaatlichen Hürden versehen ist. In aller Regel werden schwerste Straftaten auch weiterhin mit herkömmlichen Methoden aufgeklärt oder verhindert. Welche Ermittlungsmethode konkret erfolgreich ist, hängt immer wieder vom Einzelfall ab.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
28.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

Die Nachrichtenseite Heise.de zitiert Sie folgendermaßen:

"Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, sprach sich dafür aus, die Eckpunkte des Urteils direkt in das Grundgesetz aufzunehmen. Das Gericht hat selbst aus den bestehenden Artikeln zum Telekommunikationsgeheimnis und zum Schutz des Wohnraums in Verbindung mit dem vor 25 Jahren entwickelten Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein neues Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen abgeleitet. Dieses solle nun auch direkt in das Grundgesetz eingefügt werden, erklärte Wiefelspütz im rbb. Innenpolitiker der SPD hatten bereits vor dem Schiedsspruch geplant, eine Art Grundrecht auf Informationsfreiheit im Internet einzuführen. Dabei sollten die Zugriffsschranken für die Sicherheitsbehörden etwa auf Festplatten aber nicht sonderlich hoch werden."

Quelle: www.heise.de

Können Sie mir hier bitte die genauen Beweggründe erläutern, warum Sie der Meinung sind, die Eckpunkte des Urteils direkt in das Grundgesetz aufnehmen zu müssen?

In diesem Zusammenhang erschliesst sich mir auch nicht die Erkenntnis eines "neuen" Grundrechts. Schließlich hat das Verfassungsgericht lediglich Artikel 1 bis 20 GG interpretiert und nichts hinzuerfunden. Dass der Kernbereich der privaten Lebensführung, dessen Schutz sich aus Artikel 2 GG ergibt, heutzutage auch auf digitale Medien im Lebensbereich der Bürger anwendbar sein muss, ist der Mehrheit der Bevölkerung sonnenklar und erfordert eigentlich keine Interpretation durch ein Gericht, wenn es nicht Politiker wie Wolfgang Schäuble und Sie gäbe, die zu Zwecken der Strafverfolgung Grundrecht mutwillig falsch interpretieren, um staatliche Befugnisse auszuweiten.

Es drängt sich einfach nur die Vermutung auf, dass es Ihnen um die Verankerung von Leitsatz 2 des Karlsruher Urteils zum Bundestrojaner ins GG geht.

mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
9Empfehlungen
29.02.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

pflegen Sie bitter weiter Ihre Feindbilder und Vorurteile. Es lebt sich so leichter.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 enthält sechs Leitsätze, nicht nur einen. Alle Leitsätze sind wichtig. Der erste Leitsatz ist freilich von überragender Bedeutung.

Ich bin seit geraumer Zeit für die Aufnahme eines "Computer- und Internet-Grundrechtes" in das Grundgesetz, weil informationstechnische Systeme maßgeblich unsere Welt prägen und insbesondere das Internet des besonderen grundrechtlichen Schutzes bedarf.

Unabhängig davon bin ich seit Dezember 2006 für die gesetzliche Ermöglichung der Online-Durchsuchung, freilich mit strengen rechtsstaatlichen Hürden und Sicherungen.

Ich fühle mich in meinen Überzeugungen nahezu milimetergenau bestätigt durch das großartige Urteil des Bundesverfassungsgerichts.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

ich möchte Sie einmal auf einen gerade eben von mir gelesenen Beitrag in einem Blog gegen den sog. "Bundestrojaner" aufmerksam machen:

bundestrojaner.blogspot.com

In diesem habe ich unter anderem gelesen, wie Sie sich darüber äußerten, es gäbe bei Briefen über den herkömmlichen Postweg keinerlei Verbindungsdaten? Wie kommen Sie zu solch einer Annahme? Ein Flüchtigkeitsfehler (Ihre Antworten fallen hier im Durchschnitt ja recht kurz aus.)? Wir verschicken Sie Briefe, ohne das Verbindungsdaten anfallen?

Erlauben Sie mir eine weitere Frage?
"Kommunikation, die stattfindet, um Verbrechen zu begehen, ist nicht geschützt, sondern wird mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt." - Ein Zitat von Ihnen. Nun, bei der Vorratsdatenspeicherung werden Verbindungsdaten von allen Bundesbürgern, die im Internet unterwegs sind, gespeichert. Es wird nicht unterschieden zwischen Kommunikation, die stattfindet um Verbrechen zu begehen, und "normaler" Kommunikation. Wie kann so etwas von einem Rechtsstaat getragen werden? Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, aber ich glaube Sie haben nicht ganz das komplette Ausmaß der Vorratsdatenspeicherung verstanden, geschweigedenn die wirkliche Funktionsweise des Internets.
Ich denke viele Abgeordnete (besonders die mit den "Bauchschmerzen" bei der Abstimmung) haben nicht wirklich den vollen Einblick gehabt.

mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
18Empfehlungen
29.02.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

wenn Sie mich für ahnungslos halten, will ich Ihnen eine ahnungslose Antwort ersparen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
29.02.2008
Von:

Guten Tag Herr Wiefelspütz,

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Wenn Sie also - wo auch immer - zur Vorratsdatenspeicherung die Aussage treffen:
"der Richtervorbehalt ist unverzichtbar und nicht verhandelbar. Basta!"
heißt dies: ein Teil der Daten unterliegt dem Richtervorbehalt, der andere nicht?
(Die Fragen bezogen sich übrigens damals zum großen Teil auf Bestandsdaten)

Sollten Sie später ein Gesetz befürworten und eine klare Aussage treffen wie z.B:

"Das Verbot der Folter ist unverzichtbar!" kann das dann bedeuten, ein Teil der Bevölkerung darf ruhig (lt. Gesetz) gefoltert werden?

Sie fragen mich, ob ich etwas anderes erwartet habe:

Nein, eigentlich habe ich mir von einem Politiker nichts anderes erwartet.

Dr.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
18Empfehlungen
01.03.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr Dr. ,

Sie sind ahnungslos. Es gibt rechtlich einen erheblichen Unterschied zwischen Verkehrsdaten und Bestandsdaten. Jeder Fachmann weiß das. Es hat noch nie einen Richtervorbehalt für Bestandsdaten gegeben. Es wird ihn auch nicht geben.

Sie müssen das nicht wissen. Aber jetzt wissen Sie es. Es ist rechtlich ein erheblicher Unterschied zwischen der Zugänglichkeit zu Ihrer Telefonnummer (Bestandsdatum) und der Feststellung, mit welchen andereren Rufnummern von Ihrem Telefon telefoniert wurde (Verkehrsdaten).

Es ist rechtlich ein erheblicher Unterschied zwischen der IP-Adresse Ihres PC und der Aufzeichnung, mit welchen Rechnern Ihr Rechner verbunden war. Übrigens: Im Rechtsstaat Deutschland gilt das Folterverbot absolut!  Mit Richter und ohne Richter! Noch Fragen?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
02.03.2008
Von:

Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,

als SPD-Mitglied beschäftige ich mich seit geraumer Zeit intensiv mit dieser Thematik.
In einer Demokratie ist Rechtsstaatlichkeit eines der höchsten Güter, die es zu schützen gilt.
Den demokratischen und vor allem funktionierenden Rechtsstaat insbesondere zeichnet aus, dass der Bürger das Recht hat, gegen staatliche, insbesondere exekutive, aber auch judikative Entscheidungen Rechtsmittel zur Prüfung einlegen zu können und diese vor einem ordentlichen Gericht auf Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Ich denke, dass hier ersteinmal grundlegende Einigkeit besteht.

Bei der Vorratsspeicherung ist nach meiner Ansicht die Rechtsstaatlichkeit nicht mehr gegeben, weil der Betroffene kein rechtsstaatliches Mittel hat, die Datenspeicherung selbst, wie auch insbesondere die Abfrage der Daten durch die Sicherheitsbehörden abwenden oder prüfen zu lassen. Er hat dieses Mittel nicht, da er nicht erfährt, dass seine Daten abgefragt wurden und wenn er es erfährt, dieses bereits geschehen ist und somit ein einzulegendes Rechtsmittel untauglich ist. Zwar könnte die Rechtswidrigkeit eventuell bestätigt werden, jedoch ist die Wirksamkeit des Rechtsmittels nicht gegeben, da die Daten bereits verwendet und ausgewertet wurden. Wie ist Ihre Position dazu?
Der bayrische Innenminister Herrmann sagte in einem Interview kurz vor dem Jahreswechsel, dass die Bevölkerung keine Angst vor der Vorratsdatenspeicherung haben müsste, da von dieser nur unter einer Promille Gebrauch gemacht würde. Das bedeutet de facto, dass diese weder notwendig, noch wirtschaftlich vertretbar ist. Gleiches gilt auch für die angestrebte Onlineüberwachung. Aufwand und Nutzen stehen in keinem akzeptablen Verhältnis.Wie ist Ihre Position dazu?

MfG
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
4Empfehlungen
03.03.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich habe mich bei abgeordnetenwatch hundertfach (oder zweihundertfach?) zur Vorratsdatenspeicherung und zur Online-Durchsuchung geäußert. Ich bitte Sie, meine Stellungnahmen nachzulesen. Jetzt liegt ein bedeutsames Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung vor, das meine Rechtsauffassung nahezu exakt bestätigt. Ich kann nur dazu raten, dieses Urteil Satz für Satz zu lesen. Aber bitte nicht mit einem, sondern mit beiden Augen! Die entscheidenden Verkehrsdaten wurden auch früher - wenngleich unterschiedlich lang - aus Gründen der Rechnungslegung aufbewahrt und waren im Einzelfall beim Verdacht einer schweren Straftat und mit Richtervorbehalt zugänglich. Grundsätzlich hat sich daran nichts geändert. Der Aufbewahrungszeitraum ist freilich auf sechs Monate vereinheitlicht worden. Auch früher wurden mit Hilfe von Verkehrsdaten, wenn sie noch vorhanden waren, Straftaten aufgeklärt. Der Rechtsstaat ist wichtig. Nirgendwo hat er eine so hohe Qualität wie in Deutschland. Dabei bleibt es.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Ihre Frage an Dr. Dieter Wiefelspütz
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