Unsere Forderungen

Mit unseren Kampagnen wenden wir uns direkt an die Politik und ermöglichen Unterstützer:innen, sich unseren Forderungen anzuschließen. So erzeugen wir gemeinsam Druck für mehr Transparenz in der Politik, mehr Bürgerbeteiligung und frei zugängliche Informationen. Dies sind die aktuellen Forderungen von abgeordnetenwatch.de:

1. Überarbeitung des Lobbyregistergesetzes

Seit Januar 2022 ist das verpflichtende Lobbyregister für Bundestag und Bundesregierung in Kraft. Doch leider verfehlt es sein Ziel, es legt nicht offen welche Lobbyist:innen Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen. Ein effektives Gesetz sollte daher folgende Punkte umfassen:

  • Kontakttransparenz, d.h. die Offenlegung aller Lobbykontakte. Es muss klar werden wer mit wem über welches Thema spricht.
  • Offenlegung umfassender Informationen: Namen der Gesprächbeteiligten, Auftraggeber, Adresse, Anliegen und Lobby-Budget.
  • Ein deutlich erhöhtes Bußgeld bei Fehlverhalten. Die aktuellen 50.000 Euro können wohlhabende Lobbyist:innen aus der Portokasse zahlen.
  • Weitgehende Streichung der aktuellen Ausnahmen, inklusive für Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.

Status: Unzureichende Regelung.

2. Offenlegung der Beteiligungen von Lobbyist:innen an Gesetzen („legislativer Fußabdruck“)

Mit dem sogenannten legislativem Fußabdruck soll transparent gemacht werden, welche  Lobbyist:innen auf einen Gesetzentwurf Einfluss genommen haben. In der Vergangenheit kam es beispielsweise immer wieder vor, dass ganze Passagen in Gesetzen von Dritten geschrieben wurden. So etwas würde mit  dem Fußabdruck sofort sichtbar.

Status: Keine Regelung; im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung angekündigt.

3. Mindestens 3 Jahre Verbot von Seitenwechseln (Karenzzeiten)

4. Verschärfung des Abgeordnetenbestechungsgesetzes

Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung ist in Deutschland so weit gefasst, dass damit kaum jemand belangt werden kann. Abgeordnetenbestechung sollte auch dann strafbar sein, wenn sie nicht „im Auftrag oder auf Weisung“ geschieht. Zudem sollte Abgeordnetenbestechung auch dann als solche geahndet werden können, wenn das Geld erst nach Ende des Mandats fließt.

Status: Keine Regelung; im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung angekündigt.

5. Offenlegung von Parteisponsoring im Rechenschaftsbericht der Parteien

Wenn Unternehmen Parteien sponsern, z. B. durch Stände bei Parteitagen oder Anzeigen in Parteizeitungen, ist das auch eine Form der Parteienfinanzierung und sollte in den Rechenschaftsberichten der Parteien gesondert aufgeführt werden müssen. Bisher werden die Geldgeber nicht genannt.

Status: Keine Regelung

6. Verbot von Unternehmensspenden an Parteien

In Frankreich und Spanien ist es längt üblich: Das Verbot von Unternehmensspenden an Parteien. In einer Demokratie sollte der politische Einfluss nicht vom Geldbeutel abhängen und Parteien sollten sich nicht von Finanzspritzen aus der Wirtschaft abhängig machen. Auch in Deutschland sollten Unternehmensspenden verboten werden.

Status: Keine Regelung

7. Deckelung von Privatspenden

Spenden von Privatpersonen sollten gedeckelt werden. In Frankreich dürfen Einzelpersonen vergleichsweise maximal 7.500 Euro im Jahr spenden. Im Rahmen von Wahlkampagnen sind sogar nur 4.600 Euro erlaubt.

Status: Keine Regelung

8. Veröffentlichungspflicht der Parteispenden auf 1.000 Euro absenken

Namen von Parteispender:innen sollten schon bei Beträgen ab 1.000 Euro veröffentlicht werden und nicht erst ab 10.000 Euro. In der Vergangenheit sind immer wieder Fälle bekannt geworden, in denen hohe Summen so gestückelt wurden, dass sie unter der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro blieben. Zudem muss die sofortige Veröffentlichung bereits ab 10.000 Euro greifen und nicht wie derzeit erst bei 35.000 Euro, denn alle Spenden unter dieser Grenze werden erst knapp 2 Jahre später in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht.

Status: Keine Regelung

9. Unabhängige Prüfinstanz schaffen

Aktuell werden Transparenzregeln vom Bundestag selbst geprüft. abgeordnetenwatch.de plädiert für die Schaffung einer unabhängigen Prüfinstanz.

Status: Keine Regelung