Dr. Christoph Bergner (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Christoph Bergner
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Hochschulagraringenieur
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern
Wahlkreis
Halle
Landeslistenplatz
1, Sachsen-Anhalt
weitere Profile
(...) Weil ich die Klimaschutzziele meiner Partei unterstütze halte ich auch die Prüfung verlängerter Laufzeiten für sichere deutsche Kernkraftwerke für richtig. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Bergner,

wieso ist Herr Gauweiler,CSU Abgeordneter im Bundestag, der einzige der sich für den Erhalt unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschlands einsetzt und die Unterzeichnung der Lissabonner Verträge(EU-Verfassung) durch seine umfassende Klage verhindern will? Nur ein Satz aus diesen Verträgen müßte doch ein Stop für alle heißen? Ich zitiere: Anders als nach dem Grundgesetz sind die Grundrechte auch nicht individuell einklagbar. Zitat Ende. Wie sollen wir dann zu unseren Grundrechten kommen wenn diese, durch wen auch immer, meistens durch Politiker, verletzt werden? Hat Bundestag und Bundesrat durch Zustimmung zu diesen Verträgen einen groben Verstoß gegen Art. 79 GG begangen ? Wie wäre das strafrechtlich relevant? Der Verfassungsrichter Udo di Fabio hat schon 1993 die unwiderrufliche Übertragung wesentlicher Staatsaufgaben an die EU für unvereinbar mit dem Grundgesetz gehalten. Die Überblendung des alten Art. 23GG (Geltungsbereich) ist doch auch nicht ungewollt. Ich möchte Ihre Meinung hören, ob dies nicht einer Volksabstimmung bedürfe. Die Initiative für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit weist ausführlich in der Jahrhundertlüge darauf hin.
Wir hoffen, die obersten Richter werden am 30.06.09 keine Zustimmung zu den Lissabonner Verträgen geben.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Christoph Bergner
1Empfehlung
23.07.2009
Dr. Christoph Bergner
Sehr geehrter Herr ,

Sie stellen die interessante Frage, wie der Bürger "europäische Grundrechte", also diejenigen der EU-Grundrechtscharta, durchsetzen soll, wenn sie nicht individuell einklagbar sind. Um die Frage zu beantworten, sind zunächst die Unterschiede zwischen den Grundrechten des Grundgesetzes und denjenigen in der EU-Grundrechtscharta in den Blick zu nehmen.

Die Grundrechte der deutschen Verfassung haben in erster Linie die Funktion, den Bürger vor unzulässigen Eingriffen des Staates zu schützen (sog. Abwehrrechte). Sie betreffen also direkt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Liegt ein unzulässiger Eingriff des Staates vor, kann sich der Bürger dagegen mit der Verfassungsbeschwerde zur Wehr setzen, wenn zuvor der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten oder Verwaltungsgerichten erschöpft wurde.

Der Vertrag von Lissabon beinhaltet dagegen keinen dem deutschen Recht vergleichbaren Individualrechtsschutz, also ein der Verfassungsbeschwerde vergleichbares Recht. Dies ist damit zu erklären, dass sich die EU-Grundrechtscharta hauptsächlich an die Organe der EU richtet. Die Mitgliedstaaten der EU sind an die Grundrechtscharta nur gebunden, wenn sie das Recht der EU anwenden. Bei Verstößen gegen Grundrechte der EU-Grundrechtscharta muss der Bürger den Rechtsweg bei den nationalen Gerichten beanspruchen.

Die Betroffenen solcher Verstöße sind jedoch, und dies ist entscheidend, dadurch in ihrem Rechtsschutz nicht beeinträchtigt. Vielmehr wird ihnen wirksamer Rechtsschutz von den nationalen Gerichten, die auch EU-Recht anwenden, gewährt. Die Gerichte haben zudem die Möglichkeit, den jeweiligen Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorzulegen, wenn EU-Recht betroffen ist. Unterbleibt eine Vorlage an den EuGH zu Unrecht, können die Betroffenen das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Soviel zu Ihrer Frage, die Antwort zeigt, dass die Zuständigkeitsstrukturen im Verlaufe des europäischen Einigungsprozesses unüberschaubarer geworden sind. Eine Entwicklung, die mich besorgt, denn sie gefährdet die Bürgernähe. Deshalb besteht allerdings kein Anlass, die großen Vorzüge der europäischen Einigung zu ignorieren. Ansonsten hat das Bundesverfassungsgericht den Lissabonner Vertrag nicht infrage gestellt. An der Neufassung des Beteiligungsprozesses hat der Deutsche Bundestag zu arbeiten begonnen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Bergner
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bergner,

als Ergänzung zum vorhergehenden Beitrag 2 Fragen.

1. Frage: Als parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern sind sie doch eigentlich dazu verpflichtet die Verfassung zu schützen, warum wurde dann dieses Gesetz erlassen, obwohl absehbar ist, dass eine verfassungsrechtliche Prüfung sehr negativ ausgefallen wäre (wie die Experten bereits zu bedenken gaben)? Spielt da nur der heranrückende Wahltermin eine Rolle?

2. Frage: Das Innenministerium in dem Sie aktiv sind, besitzt doch sämtliche Kompetenzen, um aktiv gegen KiPo vorzugehen. Warum wurde/wird diese dann von Ihnen so wenig bekämpft? Für mich ist es ein Horror zu lesen, dass das Ihnen unterstellte BKA 30 Tage braucht, um eine KiPo-Internetseite abschalten zu lassen, während man gleichzeitig bei Bankdaten-Klau-Seiten (Phishing) innerhalb von 4 Stunden eine Abschaltung erreicht! (Quelle: ak-zensur.de )
Muss man aus diesem Verhalten schlussfolgern, dass Ihnen die Verhinderung von wirtschaftliche Schäden wichtiger ist, als die Bekämpfung von KiPo?


Mit freundlichen Grüßen
A.
Antwort von Dr. Christoph Bergner
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24.06.2009
Dr. Christoph Bergner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte. Da Sie sich hierbei auf das Sperren von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt beziehen, verweise ich auf meine vorhergehende Antwort zu diesem Thema an Herrn Schneider.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Christoph Bergner
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Frage zum Thema Finanzen
25.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Bergner,
heute wurden Steuererhöhungspläne, betreffend der Umsatzsteuer der Union bekannt (7% auf 19%). Wie stehen Sie dazu?
Nachdem uns die Wirtschaftskrise von gewissenlosen Bankern und unfähigen Wirtschaftsbossen eingebrockt wurde, dürfen wieder mal die "Kleinen" die Suppe auslöffeln. Auch die Pläne die Mieten für ALGII Bezieher gleich mitzukürzen passt da prima rein.

Mein Vorschlag: Mehr Steuergerechtigkeit, z.B. Einführung der Umsatzsteuer für Flugbenzin, Einführung eines dritten Umsatzsteuersatz in Höhe von 25-30% für (Luxussteuer):
  • alle alkoholischen Getränke
  • alle Tabakwaren
  • Bohnenkaffee und schwarzer Tee
  • Süßwaren mit einem Kakaogehalt von über 40%
  • alle PKW (inkl. Geländewagen) mit einem Hubraum von über 1601 ccm
Darüberhinaus die nichtabsetzbarkeit dieses Steuersatzes bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern.
Wie denken Sie darüber?
Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Christoph Bergner
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29.06.2009
Dr. Christoph Bergner
Sehr geehrter Herr ,

ich kann nicht bestätigen, dass es Pläne gibt, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % auf 19 % zu erhöhen. Es gibt eine Meldung nach der MP Oettinger eine Erhöhung von 7 % auf 9,5 % vorgeschlagen haben soll. Das wurde durch den CDU-Generalsekretär abgelehnt. Ich selbst lehne die vorgeschlagene Erhöhung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ebenso ab, wie die von Ihnen angesprochene Einführung eines erhöhten dritten Steuersatzes auf bestimmte Güter.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Bergner
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Frage zum Thema Internationales
26.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bergner,

nun da es ja geschafft wurde kurzfristig gegen die KiPo vorzugehen, welche Maßnahmen sind den jetzt geplant um das Übel an der Wurzel zu packen? Welche internationalen Bemühungen gibt jetzt schon?

Da ja jede Anfrage an Webseiten gegen den Filter geprüft werden muss wird ja grundsätzlich das Internet langsamer. Weiterhin werden ja für den Betrieb des Filter enorme Resourcen benötigt. Wie kann man sowas Angesichts der globalen Erwärmung und der Umgehungsmöglichkeiten des Filters vertreten bzw. wurde dies berücksichtigt?

Vielleicht haben Sie auch schonmal SPAM bekommen. Welche Maßnahmen sind da geplant?

Ebenso möchte ich auf eine Definition von "Spiel" hinweisen:
"Spiel ist eine freiwillige Handlung oder Beschäftigung, die innerhalb gewisser festgesetzter Grenzen von Zeit und Raum nach freiwillig angenommenen, aber unbedingt bindenden Regeln verrichtet wird, ihr Ziel in sich selber hat und begleitet wird von einem Gefühl der Spannung und Freude und einem Bewusstsein des ‚Andersseins‘ als das ‚gewöhnliche Leben‘."

– Huizinga: 1938/1991, S. 37

Da ja auch überlegt wird harmlose Spiele zu verbieten, welche Angebote sind für die vielen gefährdeten Jugendlichen in Planung die diese nicht mehr Nutzen können?


Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Christoph Bergner
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08.07.2009
Dr. Christoph Bergner
Sehr geehrter Herr ,

da Sie sich mit Ihrer Frage offensichtlich auf das Gesetz zur Sperrung kinderponographischer Seiten im Internet und auf kritische Betrachtungen zum Paintball-Spiel beziehen, verweise ich auf meine diesbezüglichen Antworten auf abgeordnetenwatch.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Christoph Bergner
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Frage zum Thema Sicherheit
25.07.2009
Von:

Sehr geehrter Dr. Berger,

sind sie der gleichen Meinung wie ihre Partei, dass man Atomkraftwerke länger am Netz lassen könnte? Wenn ja können sie mir bitte beantworten warum sie dies unterstützen, obwohl immer wieder Zwischenfälle gibt und es immernoch ein Entsorgungsproblem mit den atomaren Abfällen gibt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Christoph Bergner
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07.08.2009
Dr. Christoph Bergner
Sehr geehrter Herr ,

für die CDU ist der globale Klimaschutz durch Reduktion der CO2-Emission eines der zentralen umweltpolitischen Ziele. Um auch im internationalen und europäischen Maßstab der Verantwortung Deutschlands gerecht zu werden hat die CDU für den Zeitraum bis 2020 folgende Ziele formuliert:
  • Reduktion des C02-Ausstoßes gegenüber 1990: 40%
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung: 30%

Ich kenne niemand, der gegenwärtig realistische Chancen sieht, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Elektrizitätsproduktion im vergleichsweise kurzen Zeitraum auf über 30% zu erhöhen. Viele Fachleute halten selbst dieses Ziel für überzogen. Woher kommen die verbleibenden 70% der Elektroenergie, wenn wir den C02-Ausstoß um 40% senken wollen? Eine kurzfristige Abschaltung der fast C02-frei arbeitenden Kernkraftwerke würde notwendigerweise ihren Ersatz durch Kohle- oder Gaskraftwerke mit entsprechender C02-Emission erfordern.

Weil ich die Klimaschutzziele meiner Partei unterstütze halte ich auch die Prüfung verlängerter Laufzeiten für sichere deutsche Kernkraftwerke für richtig.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Christoph Bergner
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