Dr. Christoph Bergner (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Christoph Bergner
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Hochschulagraringenieur
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern
Wahlkreis
Halle
Landeslistenplatz
1, Sachsen-Anhalt
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(...) In der Sache bleibt allerdings meine Feststellung völlig zutreffend, daß die Bundeswehr Amtshilfe gemäß Art. 35 Grundgesetz leistete und  damit nicht  für repressive Maßnahmen eingesetzt wurde.. Das wird auch von niemandem ernsthaft bestritten.  Für den ärgerlichen Tiefflug eines Tornado hat sich der zuständige Minister entschuldigt und eine Überprüfung angeordnet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
03.06.2009
Von:

Ich bin 100% Behindert laut Versorgungsamt .Der Antrag läuft seit Juli 08 nun möchte ich wissen wie lange braucht so ein Amt?
Ich hätte dazu einen Vorschlag, wie bei der Pflegegeldeinstufung qualif.Mitarbeiter bei häuslicher Umgebung.
Da könnten man in Verbindung des Krankenhausbefundes sich überzeugen wie es den Antragsteller gesundheitlich geht. Bei leichteren könnte auch anders entschieden werden. Mir persöhnlich geht es nicht gut,deshalb habe ich den Zusatz B beantragt.
Antwort von Dr. Christoph Bergner
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04.06.2009
Dr. Christoph Bergner
Sehr geehrter Herr ,

leider kann ich Ihrer Anfrage nicht entnehmen, wo genau Ihr Antrag läuft, was Sie beantragt haben und wie der Bearbeitungsstand ist. Ich empfehle Ihnen, sich mit der zuständigen Behörde in Querfurt direkt in Verbindung zu setzten

Mit freundlichem Gruß

Dr. Christoph Bergner
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Frage zum Thema Soziales
05.06.2009
Von:

Sehr geehrter Hr. dr. Bergner,

Warum haben Sie als CDU Abgeordneter bei den Anträgen zur Rentenreform mit "nein" gestimmt?

Mfg L.
Antwort von Dr. Christoph Bergner
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08.06.2009
Dr. Christoph Bergner
Sehr geehrter Herr ,

mit dem Thema Rentenreform und speziell den Problemen bei der Überleitung der Überführung der Rentensysteme der DDR in bundesdeutsches Rentenrecht befasse ich mich seit Jahren in meinem Wahlkreis und im Bundestag. Auch ich halte eine erneute Auseinandersetzung mit dieser komplizierten Sachlage für notwendig. Warum ich trotzdem den Rentenanträgen der Linken im Bundestag nicht zustimmen konnte, habe ich in einer ausführlichen *Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten* dargelegt. Sie finden diese Erklärung auf meiner Homepage www.bergner.de unter Reden und Meinungen.

Mit freundlichem Gruß

Christoph Bergner
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Frage zum Thema Soziales
09.06.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Bergner,

Sie stimmten gegen die Einheitliche Reglung der Altersversorgung für Angehörige der technischen Intelligenz der DDR (BT-Drucksache 16/7034- Antrag DIE LINKE). Gleichzeitig kritisieren Sie in einem Interview in der Mitteldeutschen Zeitung das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt(Sitz in Halle/Saale), das die fiktive Einbeziehung in die Altersversorgung der DDR-Intelligenz ablehnt (L 1 R 91/06). Sie erinnern sich: Das Bundessozialgericht unter Leitung von Prof. Dr. Meyer, der sich mehr als 18 Jahre vor allem mit Entscheidungen der Ostrenten beschäftigt hat und von seinem Posten abgelöst wurde(warum wohl ?), urteilte 1998, dass eine fiktive Einbeziehung in die Altersversorgung der DDR-Intelligenz unter Beachtung von drei Kriterien statt zu finden hat.
Wie erklären Sie Ihr unterschiedliches Verhalten ?
Da Sie sich erneut in Halle(Saale) als Kandidat der CDU zur Bundestagswahl 2009 stellen, wie wollen Sie den Rentner/innen erklären, dass sie so diskriminiert werden, obwohl laut Einigungsvertrag bis 1996 die Renten in Ost an die Renten West angeglichen werden sollten ?
Wie lange noch wollen Sie 20 Jahre nach der Wende auf diesem Gebiet fromme Absichtserklärungen abgeben ?

Die nächste Wahl kommt bestimmt !

Mit freundlichen Grüßen


Bürger aus Halle(saale)
Antwort von Dr. Christoph Bergner
2Empfehlungen
10.06.2009
Dr. Christoph Bergner
Sehr geehrter Herr ,

eine Begründung für mein Abstimmungsverhalten zu den Rentenanträgen der Linken im Bundestag finden Sie in meiner diesbezüglichen Erklärung auf meiner homepage www.bergner.de unter "Reden und Meinungen".

Mit freundlichem Gruß

Dr. Christoph Bergner
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.06.2009
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Dr. Bergner,

als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden soll dem Verbot von Paintball nun das von "Killerspielen" folgen. Zwar bin ich von keiner dieser Maßnahmen direkt betroffen, bin allerdings schockiert von dem plaktiven Aktionismus, mit dem Politik in diesem Zusammhang agiert. Daher meine Fragen:

1. Stimmten Sie der These zu, dass Amokläufe hochkomplexe Geschehen sind, in deren Vorlauf sich eine Unzahl von ungünstigen Bedingungen in der Lebenswelt des Täters gegenseitig verstärken müssen um letztlich zur Tat zu führen?

2. Das Verhältnis von Amokläufern und Spielern von Paintball und "Killerspielen" liegt in Anbtracht realer Tat- und Verkaufszahlen bei Eins zu mehreren hundert Millionen. Wie lässt sich daraus ein rationeller Zusammenhang herstellen, der ein Verbot legitimiert?

3. Aus den Verboten wird sich eine Situation ergeben, in der mündige, friedliebende Erwachsene wegen ihres Freizeitverhaltens kriminialisiert werden, während Minderjährige mit kleinkalibrigen, scharfen Waffen legal schießen dürfen. Halten Sie das für ein Ergebnis angemessener Politik?

4. Mir ist keine Studie bekannt, die eine Korrelation zwischen erhöhter Gewaltbereitschaft - oder gar Amokläufen, und etwa Computerspielen nachweist. Liegen Ihnen andere Daten vor und wenn ja welche? Falls nicht, halten Sie die Tatsache, dass die bisherigen deutschen Amokläufer diese Art von Computerspielen gespielt haben für hinreichend, um eine Politik zu begründen, die auf einer Ethik der Verantwortung statt der Gesinnung basiert - zumal die Täter deutlich mehr als dies gemeinsam hatten (zuallererst etwa die Mitgliedschaft in Schützenvereinen und Zugang zu Waffen)

Als studierter Historiker und Politologe bin ich mit den notwendigen Unzulänglichkeiten und Irrwegen unseres politischen Systems vertraut. Dennoch scheint mir die diesbezüglich Politik unwürdig für eine aufgeklärte Demokratie und erschüttert meinen Glauben an eine grundlegende intellektuelle Redlichkeit politischer Prozesse.
Antwort von Dr. Christoph Bergner
bisher keineEmpfehlungen
25.06.2009
Dr. Christoph Bergner
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage zu einem möglichen Verbot von "Paintball" danke ich Ihnen.
ich stimme mit Ihnen darin überein dass eine Vielzahl von ungünstigen Bedingungen in der Lebenswelt eines Amokläufers zusammentreffen. Der Zugang zu Waffen, gewaltverherrlichende Medien und Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation können ein Baustein darin sein.

Deshalb wurden als Konsequenz aus dem Amoklauf in Winnenden von einer Bund-/Länder-Arbeitsgruppe mögliche Änderungen des Waffenrechts erörtert und einvernehmlich bzw. mehrheitlich beschlossen. Ziel der Arbeitsgruppe war es, bei den zu erarbeitenden Vorschlägen insbesondere Jugendlichen den Zugang zu großkalibrigen Waffen zu versagen, die Regelungen der Aufbewahrung zu evaluieren sowie eine bessere Kontrolle und verschärfte Sanktionen bei Verstößen gegen die Aufbewahrungsvorschriften zu erreichen.

Auf Empfehlung dieser Bund-/Länder-Arbeitsgruppe sollte auch eine Initiative des Freistaats Bayern im Bundesrat zu einem Verbot von Paintball-Spielen durch Änderung des Ordnungswidrigkeitenrechts aus dem Jahr 2007 wieder aufgegriffen werden. Die Diskussion ist im Übrigen nicht erst durch die schreckliche Tat von Winnenden ausgelöst worden, sondern bewegt die gesellschaftliche Diskussion um unsere Werteordnung schon seit Jahren. Schon im Jahr 2001 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass derartige "Spiele" wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde regelmäßig zu verbieten sind.

Es gibt auch beachtliche Argumente für ein Verbot von gewaltverherrlichenden Spielen, insbesondere soweit diese gegen die Menschenwürde verstoßende Spielregeln enthalten. Kriminologen gehen davon aus, dass bei einer Beschäftigung von Heranwachsenden mit so genannten Laserdrome- oder Paintball-/Gotcha-Spielen, bei denen das Verletzen oder Töten von Menschen realitätsnah trainiert wird, die Hemmschwelle zur gewaltsamen Konfliktlösung herabgesenkt wird.

Die aktuelle politische Diskussion hat aber auch ergeben, dass bei Abwägung aller bisherigen Argumente für oder gegen ein Verbot bestimmter Spielformen wie z.B. Paintball, eine gesetzliche Regelung hierzu noch nicht entscheidungsreif ist. Ich sehe die Notwendigkeit, vor weiteren gesetzgeberischen Aktivitäten zunächst das Gefahrenpotential solcher Spiele auch unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen oder soziologischen Sachverständigen zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wird auch zu prüfen sein, inwieweit die Notwendigkeit besteht, reale Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation zu unterbinden oder zumindest – etwa durch Altersgrenzen oder Vorgaben zur Gestaltung des Spiels – sinnvoll einzuschränken.

Ich setze mich dafür ein, diese Fragen zunächst umfassend zu untersuchen, ohne den Zeitdruck der endenden Legislaturperiode.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Christoph Bergner
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bergner,

morgen betritt Deutschland mit der Abstimmung über den Gesetzesentwurf über die Sperrung von Seiten mit kinderpornografischen Inhalt einen gefährlichen Weg.
Dem Bundeskriminalamt soll eine Aufgabe übertragen werden, die faktisch ein Mittel zur Zensur im Internet darstellt.
Wie läßt sich dieser Gedanke mit Artikel 20 des Grundgesetzes vereinbaren?

Und warum sieht die CDU im Nachdenken über den richtigen Weg, um Kindesmissbrauch und den kriminellen Handel mit Bildern/Filmen darüber eine "eine gefährliche Entwicklung"?! (siehe Pressemitteilung "Klare Kante gegen Kinderpornographie" vom 15.06.2009 der CDU/CSU-Fraktion)

Was, wenn nicht Zensur, ist die Verhinderung des Zugangs zu Inhalten, seien es Bücher, Schriften oder Webseiten, wenn eine staatliche Einrichtung darüber verfügt?
Was wird aus dem rechtsstaatlichen Selbstverständnis Deutschlands werden, wenn diese Haltung der Fraktion in Deutschland zum Gesetz wird?

Warum dieser Eifer und die Eile? Straftaten müssen verfolgt und angeklagt werden, keine Frage. Aber dazu braucht es keine neuen Gesetze, sondern internationale Abkommen und Strukturen in den Strafverfolgungsbehörden.
Welche Argumente haben Sie, Herr Dr. Bergner, um dennoch mit JA zum Gesetzesentwurf zu stimmen?
Antwort von Dr. Christoph Bergner
1Empfehlung
24.06.2009
Dr. Christoph Bergner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail in der Sie Ihre Position zu den Maßnahmen der Bundesregierung darlegen, die den Zugriff auf Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt erschweren.
Sie stimmen sicher mit mir darin überein, dass Kinderpornographie eines der abscheulichsten Verbrechen ist. Als Vater von drei Kindern packt mich das blanke Entsetzen wann immer ich von diesem kommerziellen Kindesmissbrauch erfahre.

Natürlich muss dieses Verbrechen an der Wurzel bekämpft werden. Leider ist das nicht immer möglich. Kinderpornographische Webseiten werden fast ausschließlich von ausländischen Providern ins Netz gestellt. Eine Beseitigung kann nur in Zusammenarbeit der Polizeibehörden in den beteiligten Staaten und unter Beachtung entsprechender multinationaler Rechtsvorschriften erfolgen. Stellt dagegen ein inländischer Provider eine entsprechende Seite ins Netz, veranlasst das BKA in Zusammenarbeit mit den Polizeien der Länder unverzüglich ihre Beseitigung. Diejenigen, die kinderpornographische Bilder herstellen oder im Internet einstellen, werden weiterhin mit unverminderter Intensität verfolgt.

Mit dem Gesetz zur Sperrung kinderpornographischer Seiten im Internet wird der Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern um eine präventive Maßnahme ergänzt.
Eine Sperrung ist nur vorgesehen, wenn Löschen nicht oder nicht zeitnah möglich ist. Die Einschränkung des Zugangs für Internetnutzer bezieht sich dabei auch nur auf kinderpornografische Seiten, also auf die Verhinderung von Straftaten gemäß §148b StGB (auch die Beschaffung kinderpornographischer Inhalte über Internet ist strafbar). Insofern finde ich es unerträglich, wenn in diesem Zusammenhang von Zensur gesprochen wird. Halten Sie es wirklich für ein unverzichtbares bürgerliches Grundrecht auch auf Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt zugreifen zu können? Das Internet ist ja kein rechtsfreier Raum. Nutzerdaten, die an der Stopp-Seite anfallen, dürfen übrigens auch nicht für die Strafverfolgung genutzt werden.

Ich bin mir bewusst, dass wir mit diesem Gesetz Kinderpornographie nicht verhindern, aber zumindest den Zugang zu kinderpornographischen Seiten erschweren können. Deshalb habe ich dem Gesetzentwurf der Koalition zugestimmt. Die Wirkung des Gesetzes wird nach zwei Jahren evaluiert, um es dann aufgrund der gewonnenen Erfahrungen zu optimieren.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Christoph Bergner
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