Sehr geehrter Herr

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als jemand, der in seiner Freizeit so oft wie möglich selbst das Fahrrad als Fortbewegungsmittel nutzt, kann ich die von Ihnen geschilderten Sorgen grundsätzlich nachvollziehen.
Hinweisen möchte ich jedoch auf die generelle Verpflichtung zum Sparen, die wir mit der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz eingegangen sind. Den Bürgern die daraus resultierenden Sparmaßnahmen zu vermitteln, fällt generell nicht leicht, gerade wenn es um so etwas allgemein als "gut" anerkanntes wie Radwege geht. Jedoch gebe ich zu bedenken, dass Finanzmittel, die wir für den Bau von Radwegen ausgeben, dann möglicherweise an anderen Stellen, die für die Entwicklung unserer Wirtschaft maßgeblicher sind als Radwege, nicht ausgegeben werden können. Insbesondere denke ich an Erhaltungsmaßnahmen, die an Straßen und Schienen dringend notwendig sind.
Es handelt sich hierbei um eine Frage der Prioritäten und danach, was wir uns in Zeiten knapper Kassen leisten wollen und können.
Die Zuständigkeiten für Bau und Wartung von Radwegen liegen je nach Wertigkeit grundsätzlich bei Bund, Ländern und Kommunen. Finanzmittel für den Bau von Radwegen muss also nicht der Bund allein bereitstellen; zusätzlich gibt es Baumaßnahmen im Rahmen von Sonderprojekten aus weiteren Fördertöpfen. Die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den genannten Verantwortlichen kann unzweifelhaft verbessert werden. Dies geht auch aus den im September 2011 vorgelegten Empfehlungen eines von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer eingesetzten Expertengremiums zur Weiterentwicklung des Nationalen Radverkehrsplans vor, der u.a. von allen Beteiligten auch die Erhöhung der Finanzmittel für Radwege fordert. Diesbezüglich befinden wir uns zur Zeit noch in der parlamentarischen Beratung des Haushalts.
Bezüglich der von Ihnen genannten drei Beispiele möchte ich entgegnen, dass es selbstverständlich keinen Grundsatz gibt, nach dem jeweils die teuersten Varianten gebaut werden müssen. Grundsätzlich gilt, nach Abwägung der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit, generell sogar das Gegenteil.
Wenn es zu Abweichungen vom Prinzip der Wirtschaftlichkeit kommt, so ist das Gegenstand von amtlichen Prüfungen der Rechnungshöfe aber auch der öffentlichen Kritik.
Die Verhältnismäßigkeit von Kosten und Verkehr wird in diesem Rahmen regelmäßig intensiv geprüft, dies ist auch Teil der Projektierung von Baumaßnahmen. Im übrigen sind mir auch neu gebaute Radstrecken bekannt, denen ich mehr Auslastung wünsche um das Verhältnis von Kosten und Verkehr zu steigern.
Ich nehme Ihr Schreiben zum Anlass, mir nächster Gelegenheit selbst ein Bild vom Zustand der von Ihnen genannten Verkehrspunkte zu machen, insbesondere dem Radweg an der B91.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Bergner