Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Barbara Höll
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Diplom Philosophin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Leipzig I
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen, Sachsen
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(...) Die von Ihnen beschriebenen steuerlichen und unterhaltsrechtlichen " Ungereimtheiten" haben im wesentlichen Ihre Ursache im noch immer gültigen, aber einseitig und veraltet auf das männliche " Ernährermodell" zugeschnittene Ehegattensplitting, was nun in ein Anteilsverfahren und in ein Familiensplittingverfahren verändert wurde. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
09.12.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Höll,

zugegeben - initiiert aus Verärgerung über den letzten Einkommenssteuerbescheid - meine Frage: Wie erklärt sich das eklatante Mißverhältnis zwischen steuerlichem und unterhaltsrechlichem Existenzminimum für Kinder?
Meine Situation als Trennungsvater: ich zahle für zwei Kinder > 14 Jahre nach Düsseldorfer Tabelle Stufe 6 Kindesunterhalt i.H. v. 9432 .- Euro jährlich und stelle damit deren Existenzminimum sicher, dies übrigens gerne, bei einem Nettoeinkommen von 35000.- Euro jährlich. Meine geschiedene Frau bekommt zudem deren hälftigen Kindergeldanteil ( 1848.- Euro) bzw. den halben Kinderfreibetrag (5808.- Euro), da Bar- und Betreuungsunterhalt gleichwertig sein sollen.Nur am Rande: ich wende ca. 3000 .- Euro im Jahr dafür auf, meine Kinder regelmäßig zu sehen (Fahrkosten, Verpflegung etc.) und decke so 20% der Betreuung der Kinder ab - ohne Möglichkeit, dies steuerrechtlich oder unterhaltsrechtlich geltend zu machen, da ich dafür den hälftigen Kinderfreibetrag von 5808.- Euro bzw. hälftiges Kindergeld von 1848.- Euro bekomme, welches ich aber für das Barexistenzminimum einzusetzen habe ... was ja an die Mutter geht.
Jetzt wird´s aber kompliziert, ich seh`s ein.
Vereinfacht: dem unterhaltsrechtlichen Existenzminimum von 9432.- Euro (für zwei Kinder) für den Barunterhalt, welches ich als Trennungsvater alleine aufzubringen habe, steht ein steuerlicher Kinderfreibetrag von 5808.- Euro gegenüber,mit dem ich die Zusatzkosten zum Barunterhalt zur Erfüllung der Umgangspflicht auch noch finanzieren soll. Die Mutter verfügt so über das 1 1/2 fache des Existenzminimums, ich kann nur den halben Satz steuerlich geltend machen.
Wieso?

MfG
Wasser
Antwort von Dr. Barbara Höll
bisher keineEmpfehlungen
06.09.2007
Dr. Barbara Höll
Sehr geehrter Herr Naumann

herzlichen Dank für Ihre Fragen. Zunächst müssen wir uns für die späte Beantwortung entschuldigen, ganz offensichtlich sind Ihre beiden Fragen irgendwie zeitweilig " weggerutscht".

Die von Ihnen beschriebenen steuerlichen und unterhaltsrechtlichen " Ungereimtheiten" haben im wesentlichen Ihre Ursache im noch immer gültigen, aber einseitig und veraltet auf das männliche " Ernährermodell" zugeschnittene Ehegattensplitting, was nun in ein Anteilsverfahren und in ein Familiensplittingverfahren verändert wurde. Das verteilungspolitische Problem bleibt.

Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag setzt sich für ein sozial gerechtes anderes Steuersystem ein, wo jeder einzelne nicht nach seiner Lebensform, sondern ausschließlich nach seine realen wirtschaftlichen Leistungskraft besteuert werden soll. Für uns ist die Gleichstellung aller Lebensweisen zentraler Punkt einer steuerlichen Gerechtigkeit.

Für die Kindergrundsicherung fordern wir bedarfsgerechte individuelle Zahlungen, die den Kindern und Jugendliche unter 18 Jahren direkt zu kommen.

Ich verweise Sie gerne auf folgendeDokumente meiner Fraktion dazu, die Sie unter www. linksfraktion. de nachlesen können:

  • Kinderzuschlag gerecht gestalten( Drs. 16/2077)
  • Kleine Anfrage zu den Plänen eines Familiensplitings ( Drs. 16/6277)
  • Rede vor dem Deutschen Bundestag, von Dr. Barbara Höll am 22.06.07 " Steuerklasse V abschaffen.....

Ich hoffe sehr, dass die Antwort für Sie einige Erklärungsansätze beinhaltet.

Mit freundlichen Grüßen:
Dr. Barbara Höll (MdB)
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Frage zum Thema Arbeit
28.12.2006
Von:

Ich schließe mich der ersten Frage an. Bin in gleicher Weise betroffen. Nur das halt meine Zahlen etwas niedriger liegen.

Kleine Ergänzung: Die Fragesteller werden steuerlich wie ein Single ohne famil. Verantwortung behandelt, obwohl famil. Pflichten vorliegen und auch erfüllt werden. Das ist für mich nicht einsichtig. Sind diesbezüglich parlament. Initiativen geplant?
Haben sie Kontakt zu ISUV eV (www.isuv.de)?

Mit freundlichen Grüßen!
J.
Antwort von Dr. Barbara Höll
bisher keineEmpfehlungen
06.09.2007
Dr. Barbara Höll
Sehr geehrter Herr

herzlichen Dank für Ihre Fragen. Zunächst müssen wir uns für die späte Beantwortung entschuldigen, ganz offensichtlich sind Ihre beiden Fragen irgendwie zeitweilig " weggerutscht".

Die von Ihnen beschriebenen steuerlichen und unterhaltsrechtlichen " Ungereimtheiten" haben im wesentlichen Ihre Ursache im noch immer gültigen, aber einseitig und veraltet auf das männliche " Ernährermodell" zugeschnittene Ehegattensplitting, was nun in ein Anteilsverfahren und in ein Familiensplittingverfahren verändert wurde. Das verteilungspolitische Problem bleibt.

Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag setzt sich für ein sozial gerechtes anderes Steuersystem ein, wo jeder einzelne nicht nach seiner Lebensform, sondern ausschließlich nach seine realen wirtschaftlichen Leistungskraft besteuert werden soll. Für uns ist die Gleichstellung aller Lebensweisen zentraler Punkt einer steuerlichen Gerechtigkeit.

Für die Kindergrundsicherung fordern wir bedarfsgerechte individuelle Zahlungen, die den Kindern und Jugendliche unter 18 Jahren direkt zu kommen.

Ich verweise Sie gerne auf folgendeDokumente meiner Fraktion dazu, die Sie unter www. linksfraktion. de nachlesen können:

  • Kinderzuschlag gerecht gestalten( Drs. 16/2077)
  • Kleine Anfrage zu den Plänen eines Familiensplitings ( Drs. 16/6277)
  • Rede vor dem Deutschen Bundestag, von Dr. Barbara Höll am 22.06.07 " Steuerklasse V abschaffen.....

Ich hoffe sehr, dass die Antwort für Sie einige Erklärungsansätze beinhaltet.

Mit freundlichen Grüßen:
Dr. Barbara Höll (MdB)
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Höll,

Mehr als 16 Jahre nach der Wiedervereinigung will die große Koalition Geschädigten des DDR-Regimes sogenannte SED-Opfer-Pensionen zuerkennen.
Dies teilte der Unions-Fraktionsvorsitzende Kauder heute nach der Klausur der Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD in Werder bei Berlin mit.

Wie steht Ihre Partei zu einer solchen Opferpension und einem nun zu erarbeitendem Gesetzentwurf ?

Mit freundlichen Grüen,
R.
Antwort von Dr. Barbara Höll
5Empfehlungen
06.09.2007
Dr. Barbara Höll
Sehr geehrter Herr ,

entschuldigen Sie zunächst die verspätete Antwort.

Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag hat einen eigenen Gesetzentwurf zum 3. Gesetz zur Verbesserung rehabilisieungsrechtlicher Vorschriften für politisch Verfolgte im Beitrittsgebiet verabschiedet.

Sie finden den Inhalt in der Drucksache des Deutschen Bundestages: 16/4846.

Auf unserer Internetseite können Sie unter www.linksfraktion.de auch die Rede von Petra Pau am 13.06.07 zum gleichen Thema nachlesen.

Die Linksfraktion kritisiert eine Rente, die dem sozialen Ausgleich dient, wir sind für eine Einkommens unabhängige Rente, die dem politischen Anspruch einer Würdigung der Betroffenen gerecht wird.

Ich hoffe sehr, dass ich mit der Antwort unsere Position zu diesem Thema verständlich machen konnte.

Mit freundlichen Grüßen:


Astrid Landero Alvarado
wiss. Mitarbeiterin
von Dr. Barbara Höll (MdB)
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
27.03.2007
Von:

Das BAföG wurde seit 2002 nicht mehr an erhöhte Lebenshaltungskosten angepasst. Auch dieses Jahr ist dies offenbar nicht mehr möglich. Unterstützen Sie daher zumindest eine (deutliche) Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze beim BAföG 2008 und werden sich für einen deutlich erhöhten Etatposten für das BAföG im Bildungshaushalt einsetzen? Wenn nein, warum nicht?"
Antwort von Dr. Barbara Höll
1Empfehlung
02.04.2007
Dr. Barbara Höll
Liebe ,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Anfrage.

Die Fraktion Die LINKE. im Deutschen Bundestag setzt sich entschieden für höhere Bildungsausgaben ein.

In der Anlage finden Sie zwei entsprechende Anträge meiner Fraktion zur Angleichung des BAfÖG und zu einer Ausweitung der BAfÖG-Vergabe. Ich sende Ihnen auch den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag zum Gesetz über den Bundeshaushalt 2007 zu. Mit dieser parlamentarischen Initiative klagen wir mehr Haushaltsmittel für Studierende ein.

Ich wünsche Ihnen persönlich und für Ihren beruflichen Weg alles Gute und viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen:
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.09.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Höll,

welche Position vertritt Ihre Fraktion bzw. Partei bei der Öffnung der Ehe für Homosexuelle. Das Lebenspartnerschaftsgesetz kann ja nur eine Zwischenlösung sein. Ferner wäre es interessant zu erfahren, wie sich DIE LINKE bezüglich des Adoptionsrechtes für Homosexuelle positioniert und ob das Modell der Wahlverwandtschaften weiter verfolgt wird.

Vielen Dank!

MfG

D.
Antwort von Dr. Barbara Höll
2Empfehlungen
24.09.2007
Dr. Barbara Höll
Lieber Danil ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag setzt sich grundsätzlich für eine Gleichstellung aller Lebensweisen und für eine Entprivilegierung der Ehe ein.

Solange Menschen eine Ehe eingehen wollen, muss dies auch für alle Menschen unter gleichen Bedingungen möglich sein.

Wir bewerten das Lebenspartnerschaftsgesetz als eine wichtige Etappe im Ringen um vollständige Gleichstellung aller Lebensweisen, halten es aber in seiner jetzigen Form für halbherzig. Die Lebenspartnerschaft ist heute im Unterschied zu Ländern wie Spanien quasi eine " Ehe zweiter Klasse", da sie besonders im Erbschafts- und Einkommnesteuerrecht homosexuelle Paare diskriminiert und wie Fremde behandelt.

Unsere Vorstellungen einer gerechten Erbschaftsbesteuerung, auch und besonders bezüglich Lebenspartnerschaften, finden Sie im angehangenen Antrag der Linksfraktion.

Wir setzen uns für ein Recht auf Adoption auch für Homosexuelle ein und verlangen die Anerkennung und Gleichbehandlung der entstandenen vielfältigen Formen menschlichen Zusammenlebens und gegenseitiger Verantwortung.

Eine ausschließliche Förderung von Ehe und Familie ist in unserer Zeit realitätsfern, teuer und diskriminierend für Menschen, die anders leben wollen, in anderen sozialen Verantwortungsgemeinschaften.

Bitte lesen Sie dazu die im Anhang befindlichen parlamentarischen Initiativen unserer Fraktion.

Gerne und ausführlich können Sie sich auch über unsere diesbezüglichen Positionen und parlamentarische Reden von Barbara Höll auf unserer Seite: www.linksfraktion.de informieren.

Nochmals herzlichen Dank für Ihre Frage.

Mit freundlichen Grüßen:
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Ihre Frage an Dr. Barbara Höll
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