Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dr. Barbara Höll
Geburtstag
26.12.1957
Berufliche Qualifikation
Diplom Philosophin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Leipzig
Wahlkreis
Leipzig I
Ergebnis
26,6%
Landeslistenplatz
3, Sachsen
weitere Profile
(...) Die meisten Länder der Eurozone weisen einen Schuldenstand von über 60 % im Verhältnis zum BIP auf. (...) Der hohe Schuldenstand ist alarmierend, hier sollte definitiv angesetzt werden. (...) Japan beispielsweise hat einen deutlich höheren Schuldenstand, dennoch wird die Zahlungsfähigkeit Japans nicht in Frage gestellt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Barbara Höll
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Finanzen
08.02.2013
Von:

nachdem meine Arbeitgeber nunmehr nach einer Standortschließung einen Tarifsozialplan verhandelt hat, habe ich einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet.

Erschrocken stelle ich fest, das man zunächst ca. 50 Prozent an Abgaben und Steuern ab zuführen hat.

Kann es wirklich sein, das man als ArbeitnehmerIn (Facharbeiter) tatsächlich auch schon bei kleinen bzw. überschaubaren Abfindungssummen in Summe zunächst 50 Prozent Abgaben und Seuern plus AG-Anteil zahlt ?

Warum zahlen ArbeitnehmerInnen in Deutschland ca. 50 Prozent an Steuern und Abgaben, während ganze Bevölkerungsgruppen wie Beamte, Selbstständige, Vermögende mit Finanz GmbH´s und Hedgefonds und andere kaum oder gar keine Steuern zahlen müssen ?

Eine sehr sehr einseitige Belastung der ArbeitnehmerInnen in Deutschland, man kann es auch eine himmelschreiende Ungerechtigkeit nennen.
Antwort von Dr. Barbara Höll
1Empfehlung
08.02.2013
Dr. Barbara Höll
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zu Ihrem geschilderten Problem kann ich Ihnen nur raten, schnellstens einen Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen.
Um zu schauen, ob bei der Besteuerung Ihrer Abfindungssumme die Fünftelmethode gem. § 34 Einkommensteuergesetz angewandt werden könnte. Steuerlich wäre das hier vom Vorteil.

Zu Ihren anderen Punkten kann ich Sie unter anderem auf unser Steuerkonzept verweisen, das auch eine Reform der Einkommensteuer vorsieht - in der Art und Weise, das insbesondere untere und mittlere Einkommen entlastet würden, durch eine moderate Mehrbelastung hoher Einkommen. Gemäß unserem vorgelegten Konzept für eine Reform der Einkommensteuer würden alle diejenigen steuerlich entlastet, die weniger als 6.000 Euro monatlich verdienen, erst darüber wird steuerlich mehr belastet. Auch möchte ich Sie auf unsere Vorschläge zur Renten- und Pflegeversicherung hinweisen. Wir sind der Meinung, dass zur Finanzierung der gesetzlichen Rente alle Erwerbstätigen in die Pflicht genommen werden sollten, also insbesondere auch Selbständige, BeamtInnen und PolitikerInnen.

Des Weiteren fordern wir eine solidarische Bürgerversicherung, um die Krankenversicherung zukunftsfit zu machen. Dazu sollte jeder Mitglied der solidarischen Bürgerversicherung werden, unter Einbeziehung aller Einkommensarten. Die Beitragsbemessungsgrenze sollte abgeschafft und Parität wieder hergestellt werden, d.h. die Arbeitgeber tragen die Hälfte der Beiträge ihrer Beschäftigten auf Löhne und Gehälter. Private Krankenversicherungen sollten auf Zusatzversicherungen beschränkt werden.

Was sind die positiven Effekte? Zum einen könnte der Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent auf 10,5 Prozent des Einkommens sinken und die Beiträge blieben auf Jahre hinaus stabil bei etwas über 10 Prozent. Zum anderen müssten auf Löhne und Gehälter sowie Renten die Versicherten nur noch einen Anteil von 5,25 Prozent statt derzeit 8,2 Prozent zahlen. In der Pflegeversicherung könnte der Beitragssatz sogar trotz Leistungsverbesserungen dauerhaft unter zwei Prozent gehalten werden. Hauptsächlich würden Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Höll
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
09.02.2013
Von:

Hallo Frau Dr.Höll,

vielen Dank für Antwort und Hinweise.

Gern hätte ich aber auch den zweiten Teil meiner Frage beantwortet:

Warum zahlen ArbeitnehmerInnen in Deutschland ca. 50 Prozent an Steuern und Abgaben, während ganze Bevölkerungsgruppen wie Beamte, Selbstständige, Vermögende mit Finanz GmbH´s und Hedgefonds und andere kaum oder gar keine Steuern zahlen müssen ?
Antwort von Dr. Barbara Höll
1Empfehlung
12.02.2013
Dr. Barbara Höll
Sehr geehrter Herr ,

in meiner ersten Antwort habe ich die unterschiedliche Abgabenbelastung bereits angesprochen und auf die Notwendigkeit einer Bürgerversicherung sowie einer Reform zur Renten- und Pflegeversicherung hingewiesen. Außerdem muss meines Erachtens unterschieden werden zwischen Abgaben für die gesetzlichen Sozialversicherungen und Steuern. BeamtInnen haben zwar Vorteile in Bezug auf die fehlende Rentenbeiträge und Arbeitslosenversicherungsbeiträge, allerdings müssen auch die Beiträge für eine private Krankenversicherung bedacht werden. Auch gibt es viele outgesourcte Selbständige, die nach dem Outsourcing netto weniger bekommen im Vergleich dazu, wo sie noch ArbeitnehmerInnen waren.

Fakt ist, niedrig und mittel verdienende ArbeitnehmerInnen werden in Deutschland in der Tat zu hoch belastet, das betrifft jedoch auch viele Selbständige. Hauptursache sind die Sozialversicherungsbeiträge, vor allem wegen der Beitragsbemessungsgrenze und der damit verbundenen Möglichkeit aus den Gesetzlichen (GRV und GKV) auszutreten. Dadurch wird den Gesetzlichen erhebliches Finanzierungspotenzial entzogen und die Folge ist eine höhere Belastung der in den Gesetzlichen verbliebenen Versicherten.

Die steuerliche Belastung unterer und mittlerer Einkommen fällt derweil schon sehr niedrig aus, weil viele Menschen so wenig verdienen, das sie steuerlich nicht mehr erfasst werden. Steuersenkungen helfen da nicht weiter. Dennoch halte ich es für notwendig den Grundfreibetrag auf 9.300 Euro zu erhöhen sowie den Mittelstandsbauch (wie im Steuerkonzept erläutert) abzuschaffen. Ein wichtiger Aspekt ist aber auch, Steuern zahlen letztlich alle, besonders hervorzuheben sind die Verbrauchssteuern. Die Anhebung der Umsatzsteuer auf 19% setzte letztlich besonders den Menschen finanziell zu, die wenig Einkommen und daher eine im Vergleich zu Menschen mit hohen Einkommen deutlich höhere Konsumquote haben.

Zu den von Ihnen angesprochenen Vermögenden mit Finanz GmbHs und Hedgefonds kann ich nur sagen, dass diese, wenn überhaupt, nur niedrig besteuert werden. Grund sind hier die zahlreichen Steuergeschenken und -privilegien durch die Politik seit 2000. Zu erwähnen wäre z.B. die Abgeltungsteuer, die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne zwischen Kapitalgesellschaften sowie die unzureichende Bekämpfung von Steuerhinterziehung.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Höll
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
25.02.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Höll,

wie ich heute den Nachrichten entnehmen konnte, wird die RTL-Group auf Drängen ihres Hauptanteileigners, der Bertelsmann SE & Co. KGaA, eine Dividende inklusive einer Sonderdividende in einer Gesamthöhe von 1,6 Milliarden Euro ausschütten.

Laut Wikipedia hält die Bertelsmann SE & Co. KGaA 90,4 % der RTL Group. Und die Bertelsmann Stiftung wiederum hält 77,6% an der Bertelsmann SE & Co. KGaA.

Vereinfacht gerechnet bekommt Bertelsmann rund 1,44 Milliarden EUR Dividende und von dieser gehen 1,12 Milliarden Euro an die Bertelsmann Stiftung.

Wieviel Euro muss die Bertelsmann Stiftung von diesen rund 1,12 Milliarden Euro an das Finanzamt überweisen? Ich hoffe, dass Sie, als Mitglied des Finanzausschusses des Bundestages, meine Frage beantworten können bzw. dürfen.

Gerade im Bezug zu Arbeitnehmern, wie dem hier beschriebenen Fall vom Herrn Lindeholz, ist es von allgemeinem Interesse, wie die Besteuerung der Milliardeneinnahmen dieser Stiftung ausschaut, welche sich dem Abbau der sozialen Verantwortung des Staates verschrieben hat.

Vielen Dank im Voraus und
mit freundlichem Gruß

M.
Antwort von Dr. Barbara Höll
bisher keineEmpfehlungen
28.02.2013
Dr. Barbara Höll
Sehr geehrter Herr ,

konkret kann ich Ihnen die Frage nicht beantworten, Grund ist das Steuergeheimnis.
Da die Bertelsmann-Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, muss sie bei Dividendenausschüttungen keine Steuern auf die Dividenden zahlen, die Empfängerinnen und Empfänger jedoch schon, hier greift dann die Abgeltungsteuer in Höhe von 25%.

Ebenso greifen für die Bertelsmann-Stiftung steuererleichternde Regelungen.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Höll
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
04.03.2013
Von:

Liebe Frau Dr. Höll,

nach der Lektüre des Entwurfs des Bundestagswahlprogramms der LINKEN habe ich eine kritische Rückfragen zur Vermögenssteuer:

Stellt ein Steuersatz von 5% nicht einen zu starken Eingriff in das Privateigentum dar?

Folgende Überschlagrechnung ist der Hintergrund: Bei 5% Vermögenssteuer, 1,5% Inflation und einer Besteuerung von Kapitalerträgen mit einem Einkommensspitzensteuersatz von über 50% (wie es die LINKE ebenfalls fordert) wäre eine Rendite von über 13% nötig, um das Realvermögen über 1 Million Euro zu erhalten. Bei einer verantwortungsbewussten Rendite von 6% würde das also heißen, dass ein Vermögen ab einer Höhe von etwa 2 Millionen real schrumpft. Nur wenn die Einkommensbesteuerung nach der Vermögensbesteuerung erfolgt, ist auch mit 6% noch ein Erhalt möglich. (Korrigieren Sie mich, wenn ein gravierdender Fehler in meiner Überlegung vorliegt)

Insbesondere interessiert mich daher der Umgang mit Immobilienvermögen. Meine Mutter z.B. erzielt in Dortmund mit Immobilien weniger als 4% Rendite bei Mieten leicht über dem Mietspiegel. Wenn man hier die Inflation ausser Acht lässt, ergibt sich ebenfalls eine Vermögensschrumpfung ab 2 Millionen, bei Einkommenssteuer nach Vermögenssteuer ab 3-4 Millionen. Wäre meine Mutter nun noch sozialer bei den Mieten -- was z.B. für studentische Mieter in guten Großstadtlagen von Vorteil ist -- würde der Immobilienbetrieb noch früher zu einem Subventionsgeaschäft werden.

Zur Verdeutlichung eine Beispielrechnung: 4 Millionen Immobilienvermögen, 4% Rendite durch Vermietung, macht Einnahmen 160.000€ Einnahmen. Vermögenssteuer von 5% sind bereits 150.000€, würden die Einnahmen vorher noch einer Einkommenssteuer von 50% unterworfen, blieben nur noch 80.000€ Einnahmen übrig, von denen dann 150.000€ Steuern bezahlt werden müssten.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe

mit besten Grüßen,

.

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Barbara Höll
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.