Dr. Bärbel Kofler (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Bärbel Kofler
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Bankkauffrau, Diplom Informatikerin (FH), Sprachwissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Traunstein
Landeslistenplatz
18, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) In meinem eigenen Wahlkreis gibt es keine solche Einrichtung. Die Fachpolitiker der SPD-Fraktion haben sich umfassend informiert, Paintball-Anlagen besucht und sowohl mit Spielern als auch mit Vertretern der Liga gesprochen. Fest steht, dass es ein Paintball-Verbot in dieser Wahlperiode nicht geben wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
24.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Kofler,

am 17.02.2009 endete die Mitzeichnungsfrist für eine "Online-Petition"
an den Deutschen Bundestag für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Während Online-Petitionen nur selten mehr als 1000 Mitzeichner finden, wurde diese Petition von 52.973 Bürgerinnen und Bürger unterstützt und viel damit völlig aus den Rahmen.
Dies ist ein mehr als deutliches Zeichen dafür, dass dieses Thema aktiv von der Politik aufgegriffen werden muss.

Sehen Sie das auch so?
Wie stehen Sie denn zu den Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"?

Mit freundlichen Grüßen

J.
Antwort von Dr. Bärbel Kofler
4Empfehlungen
09.04.2009
Dr. Bärbel Kofler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum sogenannten "bedingungslosen Grundeinkommen". Das bedingungslose Grundeinkommen suggeriert, ein "gesellschaftspolitischer Befreiungsschlag" zu sein. Sieht man genauer hin, fallen zahlreiche Nachteile ins Auge: Beim allgemeinen Grundeinkommen handelt es sich um eine alternative Leistungsart, die mit dem Prinzip des Wohlfahrtsstaates bricht sowie seine ganze Architektur bzw. Struktur zerstören würde. Denn dieser gründet seit über 100 Jahren auf Sozialversicherungen, die in unterschiedlichen Lebensbereichen, -situationen und -phasen auftretende Standardrisiken (Krankheit, Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit) kollektiv absichern, sofern der versicherte Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber vorher entsprechende Beiträge gezahlt haben.

Verfechter des Grundeinkommens geraten zwangsläufig in ein Dilemma, denn sie müssen sich zwischen folgenden zwei Möglichkeiten entscheiden: Entweder erhält jeder Bürger das Grundeinkommen, unabhängig von den jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. In diesem Fall müssten riesige Finanzmassen bewegt werden, die das Volumen des Bundeshaushaltes (knapp 297 Mrd. EUR) um ein Mehrfaches übersteigen. Außerdem stellt sich unter Gerechtigkeitsaspekten die Frage, warum Millionäre vom Staat monatlich ein von ihnen vermutlich als sehr bescheidenes Almosen empfundenes Grundeinkommen erhalten sollten, während Millionen Bürger mehr als den für sämtliche Empfänger einheitlichen Geldbetrag viel nötiger hätten. Oder wohlhabende und reiche Bürger bekommen das Grundeinkommen nicht bzw. im Rahmen der Steuerfestsetzung wieder abgezogen. Dann ist es weder allgemein und bedingungslos, noch entfällt die Bedarfsprüfung, denn es müsste ja in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Anspruchsvoraussetzungen nicht durch (verdeckte) anderweitige Einkünfte verwirkt sind.

Ob ein bedingungsloses Grundeinkommen finanzierbar, sinnvoll und sozial gerecht ist, halte ich für mehr als fraglich. Ein solches, nicht auf Erwerbsarbeit gegründetes, "leistungsloses" Einkommen ist in der Realität kaum vorstellbar. Die Achillesferse des Grundeinkommens ist seine Finanzierung. Dabei geht es in erster Linie um Gerechtigkeitsdefizite im Rahmen des Steuersystems. Alles in allem lehne ich die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens, wie sie derzeit in Deutschland diskutiert wird, ab.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Kofler
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
24.02.2009
Von:

Sehr geehrte Dr. Bärbel Kofler,
meine Fragen zum Ausbau der A8 wären:
Wie stehen sie im Bereich Piding zur Verlegung der Autobahn in geschlossener Troglage an die Nordtrasse, da der Flächenverbrauch laut Gemeindereport in dieser Variante wesentlich geringer ausfällt (ca.8ha) als bei dem bestandsorientierten Ausbau? Die Autobahn könnte aus dem Landschaftsbild ihres Stimmkreises am Eingang des schönen Berchtesgadner Landes weitgehendst verschwinden und das ganze wäre nach meinen Wissenstand durchaus finanzierbar. Ein weiterer großer Vorteil ist, der Verkehr kann während der gesamten Bauzeit ungehindert auf der alten Trasse weiterfließen und auch eine extrem erhöhte Unfallgefahr in der Bauphase wäre auszuschließen. Ausserdem wären an dieser Trasse keine großen baulichen Schwierigkeiten zu erwarten.
Sicher ist Ihnen das Für und Wider in Piding bestens bekannt.
Auf eine objektieve Stellungsnahme hoffend verbleibe ich mit besten Grüßen!

Piding
Antwort von Dr. Bärbel Kofler
2Empfehlungen
27.02.2009
Dr. Bärbel Kofler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Ausbau der Autobahn A8. Da Sie eine sehr ähnliche Frage gestellt haben wie Frau Wagner am 20. Februar, möchte ich Ihnen zur Frage des Trassenverlaufs im Bereich Piding dasselbe antworten: Wie ich bereits mehrfach in der regionalen Presse deutlich gemacht habe, hat für mich der Lärmschutz der Anwohner oberste Priorität. Sehr skeptisch bin ich nach wie vor, ob es tatsächlich die Notwendigkeit für einen sechsstreifigen Ausbau gibt, oder ob nicht der Anbau von Standstreifen ausreichend wäre.

Was die Trassenführung im Bereich Anger/Piding angeht, habe ich mir noch kein abschließendes Urteil gebildet. Die Diskussion ist noch sehr jung und das Für und Wider einer Trassenverlegung müssen gut abgewogen werden. Es geht hier um eine Entscheidung, die das Bild der Gemeinde, und auch des Landkreises, auf Jahrzehnte hinaus prägen wird. Anfang März werde ich mit dem Präsidenten der Autobahndirektion Südbayern zusammenkommen, um mir die Planung detailliert vorstellen zu lassen. Darüber hinaus stehe ich natürlich in engem Kontakt mit der SPD Piding.

Wichtig ist mir, dass eine Lösung gefunden wird, die möglichst viele Interessen bündelt. Anmerken möchte ich aber noch, dass die Trassenfindung nicht Aufgabe der Bundespolitik ist. Gleichwohl werde ich mir natürlich eine Meinung dazu bilden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Kofler
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
18.05.2009
Von:

Wie kann Ihrer Meinung nach ein vernünftiger und gerechter Michpreis für Verbraucher und Milchbauern erreicht werden?
Antwort von Dr. Bärbel Kofler
2Empfehlungen
15.06.2009
Dr. Bärbel Kofler
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Milchpreis. Das ist ein sehr heikles Thema und ich fürchte, für die derzeit wieder erheblichen Schwierigkeiten der Milchbauern wird es keine einfache und schnelle Lösung geben. Die momentane Situation der Milchbauern ist dramatisch: Einerseits bedingt durch die Quotenerhöhung und die damit verbundenen Ausstiegspläne, andererseits durch die immer größere Marktmacht einzelner Lebensmittelhandelsketten. Genauso absurd sind aus meiner Sicht die derzeitigen Ausfuhrsubventionen von Seiten der EU-Kommission. Sie verzehren nicht nur unnötig öffentliche Gelder, sondern beeinträchtigen vielerorts auch die örtlichen Märkte.

In zahlreichen Kontakten mit Vertretern und Vertreterinnen der Milchbauern und -bäuerinnen habe ich immer wieder dargelegt, dass ich den von der EU eingeschlagenen Weg für falsch halte. Ich werde mich diesbezüglich auch weiterhin in den relevanten Gremien einsetzen und hoffe, dass es angesichts der dramatischen Veränderungen der letzten Wochen und Monate zu einem Umdenken kommt.

Aus meiner Sicht braucht es schnellstmöglich eine für alle verbindliche Regelung zur Senkung der Produktionsmengen einerseits und stärkere Strukturen gegenüber den Handelsriesen im Lebensmittelsektor andererseits. Ich versichere Ihnen, dass ich mich auch weiterhin für politische Rahmenbedingungen auf dem Milchsektor einsetzen werde, die ein Überleben möglichst aller bäuerlichen Betriebe gewährleisten. Gerade als Abgeordnete, die aus einer Region kommt, in der viele Bauern von der Milch leben müssen, ist es mir ein Anliegen, dass die momentan noch vorhandene Vielfalt der Höfe erhalten bleibt. Ich möchte nicht, dass dort Bauer und Bäuerin irgendwann als Minderheit gelten, die nur noch in jedem zehnten Dorf zu finden sind. Dies wäre vermutlich die Folge, wenn der Milchmarkt so gestaltet würde, wie es derzeit von der EU geplant ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Kofler, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
20.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Kofler,

ich bin Rechtsanwalt und Betreiber einer Paintballhalle, daher würde mich Ihre Meinung zu den Überlegungen zum Verbot von "Killerspielen" wie Paintball interessieren.


Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt - Sportmanager (IST)
Geschäftsführer MVPaintball GmvH & Co KG
Antwort von Dr. Bärbel Kofler
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25.06.2009
Dr. Bärbel Kofler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage in Sachen Paintball-Verbot. In dieser Frage stehe ich in ständigem Kontakt mit meiner bayerischen Kollegin Gabriele Fograscher, die stellvertretende innenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion ist. In meinem eigenen Wahlkreis gibt es keine solche Einrichtung. Die Fachpolitiker der SPD-Fraktion haben sich umfassend informiert, Paintball-Anlagen besucht und sowohl mit Spielern als auch mit Vertretern der Liga gesprochen. Fest steht, dass es ein Paintball-Verbot in dieser Wahlperiode nicht geben wird.

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat in der vergangenen Woche eine Begleitentschließung zu den Änderungen im Waffenrecht verabschiedet, die einen Prüfauftrag an die Bundesregierung zur Untersuchung des Gefahrenpotentials von Paintball und anderen Spielen beinhaltet.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte und stehe Ihnen selbstverständlich auch weiter gerne als bundespolitische Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Kofler, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.05.2009
Von:

Liebe Bärbel Kofler,

ich wende mich hier öffentlich als Bürger an Sie, weil Abgeordnetenwatch derzeit die immer noch beste Schnittstelle der digitalen Demokratie ist und weil Sie für mich die Hoffnung auf eine zukunftsorientierte, erneuerte Sozialdemokratie mitverkörpern.

Ich würde gerne von Ihnen wissen, wie Sie als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für "Wirtschaft und Technologie" und als Informatikerin zum "Telemediengesetz" (Internetsperren gegen Kinderpornographie) stehen? Hier geht aus meiner Sicht auch um Grundfragen einer künftigen "digitalen Demokratie", die wir dringend brauchen und für die wir die Weichen jetzt stellen müssen.

Haben Sie die differenzierten Argumentationen der Gegner des Gesetzes verfolgt? Inwieweit teilen Sie meine Ansicht, dass das Gesetz

(1) nicht nur nichts gegen Kinderpornographie hilft, sondern sogar schadet, weil Symbolpolitik an die Stelle von ernsthaften und wirkungsvollen Arten der Verfolgung tritt und weil die Aufmerksamkeit der wirklichen Überzeugungstäter sogar noch auf solche Adressen, die ja nur "gesperrt", nicht gelöscht werden, gelenkt wird;

(2) in mehrerer Hinsicht gegen rechtsstaatliche Prinzipien einer freien digitalen Informationsgesellschaft massiv verstößt;

(3) ein weiterer symptomatischer Schritt ist, der den ohnehin bestehenden kulturtechnischen Rückstand des "Internet-Entwicklungslandes Deutschland" weiter vertieft und festschreibt?

Mit herzlichem Gruß

Antwort von Dr. Bärbel Kofler
bisher keineEmpfehlungen
18.06.2009
Dr. Bärbel Kofler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen, mit denen Sie sich kritisch mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen auseinandersetzen.

Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein abscheuliches Verbrechen. In den vergangenen Jahren wurde deshalb das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt. Die Verbreitung von Kinderpornographie hat insbesondere im Internet in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Gleichzeitig ist eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern festzustellen.

Der kommerziellen Verbreitung über das Internet darf nicht tatenlos zugesehen werden. Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internetprovidern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu entsprechenden kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus zu sperren.

Der SPD-Bundestagsfraktion war bereits zu Beginn dieser Diskussion voll bewusst, dass wir uns in einem Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und den hierdurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegen. Deshalb haben wir stets deutlich gemacht, dass wir für eine entsprechende Internetsperre eine gesetzliche Grundlage für erforderlich halten, um rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen zu können. Wie Sie wissen, hat es ja vor kurzem vertragliche Vereinbarungen mit großen Internetprovidern gegeben, die jedoch rechtlichen Zweifeln unterliegen.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Uns ist bekannt, dass Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt uns aber entscheidend darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.

Die SPD-Fraktion wirbt dafür, sowohl das Thema Kinderpornographie als auch das freie Internet mit der gebotenen Sensibilität zu behandeln. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir insbesondere prüfen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert werden kann.

Eins ist allerdings klar: Weitere Schritte sind erforderlich, um Kinderpornographie effektiv zu bekämpfen. Die SPD-Fraktion hat dazu mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ein umfassendes Konzept mit weiteren konkreten Maßnahmen vorgelegt.

Hinweisen möchte ich auch darauf, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion mit ihrer Forderung nach grundlegenden Änderungen beim Kinderpornografie-Bekämpfungsgesetz in den Verhandlungen mit der Unionsfraktion durchgesetzt hat. Die Kernforderungen der SPD werden wie folgt umgesetzt:

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: Löschen vor Sperren:

Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, so weit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.

2. Kontrolle der BKA-Liste und Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener:

Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium bestellt, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben muessen. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen fuer eine Sperrung nicht vorliegen. Es wird verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.

3. Datenschutz:

Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung:

Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft, so dass in jedem Falle die vorgesehene Evaluation auszuwerten ist, auf deren Basis endgültig entschieden werden kann. Zusätzlich haben wir eine Bestimmung aufgenommen, die ausschließt, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden kann.

Mit diesen Änderungen werden auch die wesentlichen Forderungen des Bundesrates sowie der Experten aus der Bundestagsanhörung berücksichtigt. Zudem tragen wir Bedenken aus der Netz-Community Rechnung, mit dem Gesetz würde eine Infrastruktur aufgebaut, die zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden koennte. Dies wird durch das Gesetz gerade ausgeschlossen. Ohne das Gesetz hingegen blieben die bereits abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern ueber Sperrmaßnahmen gültig, die gerade keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen beinhalten.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren. Damit wird außerdem der Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom letzten Samstag umgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Kofler, MdB
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