Dr. Angelika Niebler (CSU)
Abgeordnete EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Dr. Angelika Niebler
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Bayern
Bundeslistenplatz
2, über Liste eingezogen
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(...) Das deutsche Bankensystem hat sich über Jahrzehnte bewährt. Gerade die derzeitige Finanzmarktkrise zeigt, dass sich die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Genossenschaftsbanken als belastbar und konkurrenzfähig erwiesen haben. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Umwelt
14.05.2009
Von:

SgF Dr.Niebler,
ich möchte von ihnen wissen, ob sie die Erklärung 12 zum Wohlergehen der Straßentiere mit Fristablauf vom 07.05.2009 unterzeichnet haben.
Leider ist mir nicht bekannt, ob Sie diese Erklärung unterzeichnet haben. Wenn ja, dann ein ganz herzliches Dankeschön an dieser Stelle für Ihr Engagement.
Sollten Sie diese Erklärung jedoch nicht unterzeichnet haben, möchte ich Sie an dieser Stelle nach Ihren Beweggründen fragen:
Vielleicht jedoch haben Sie sich auch bisher nur keine Gedanken zu diesem Thema gemacht.. In diesem Fall bitte ich Sie schon heute um Ihre Unterstützung, falls es wieder einmal eine Erklärung zu diese Thema gebe sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Angelika Niebler
3Empfehlungen
02.06.2009
Dr. Angelika Niebler
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de zur schriftlichen Erklärung zum Wohlergehen von Haustieren und streunenden Tieren. Gerne nehme ich hierzu Stellung:

Ich denke, dass Tierschutz selbstverständlich eine wichtige Aufgabe der Mitgliedstaaten ist und dass dementsprechend auch strenge Gesetze zur Verbesserung der Lage von Heimtieren und streunenden Tieren notwendig sind. Das in der von Ihnen genannten Schriftlichen Erklärung thematisierte Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Heimtieren ist dabei aus meiner Sicht, ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Deutschland hat das Übereinkommen bereits 1991 ratifiziert.

Die Schriftliche Erklärung bezieht sich ausschließlich auf das genannte Übereinkommen des Europarates - der kein Organ der EU ist - und jeder Mitgliedstaat muss für sich selbst entscheiden, ob er diesen völkerrechtlichen Vertrag unterschreiben möchte. Als Europaabgeordnete will ich mich in diese souveräne Entscheidung der einzelnen Mitgliedstaaten nicht einmischen und habe die Erklärung daher nicht unterschrieben.

Dennoch, auch auf europäischer Ebene wird zum Schutz von Tieren bereits einiges bewegt. So hat die Kommission in den letzten Jahren eine Tiergesundheitsstrategie sowie einen Aktionsplan für Tierschutz veröffentlicht, die den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren europaweit gewährleisten soll.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Angelika Niebler, MdEP
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
11.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Niebler,

ich habe Ihre sehr kompetente Antwort zum Glühlampenverbot gelesen. Etwas wundert mich. sie schreiben: "Ab dem 1. September 2009 dürfen generell keine matten Glühbirnen mehr verkauft werden". Lese ich in den original-EU-Publikationen nach, dann handelt es sich nur um ein Produktionsverbot. Das heisst doch, dass ich als Einzelhändler in Ruhe meine Glühbirnenbestände abverkaufen kann, und wenns 5 Jahre dauert. Ich finde nirgendwo ein Verkaufsverbot.

Auf welche Verordnung, die ein Verkaufsverbot ausspricht, beziehen sie sich?

Mit freundlichen Grüßen
KG
Antwort von Dr. Angelika Niebler
1Empfehlung
16.06.2009
Dr. Angelika Niebler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11. Juni 2009, die mich über abgeordnetenwatch.de erreicht hat. Sie beziehen sich darin auf meine Antwort vom 20. Februar 2009 auf die Frage von Herrn Seidel (s. www.abgeordnetenwatch.de ). Gerne führe ich meine Antwort weiter aus.

Wie in meiner Antwort an Herrn Seidel beschrieben dürfen ab dem 1. Juli dieses Jahres keine mattierten Glühlampen und keine Glühlampen über 100 Watt mehr in den Verkehr gebracht werden. Reguliert wird dies über die im Rahmen einer Durchführungsmaßnahme der Europäischen Kommission aufgestellten Mindesteffizienzkriterien für Leuchtkörper. Leuchtmittel, die diese Effizienzkriterien nicht erfüllen, dürfen ab dem 1. Juli vom Hersteller nicht mehr mit der CE-Kennzeichnung versehen werden. Das CE-Zeichen bestätigt die Konformität des jeweiligen Produkts mit geltendem EU-Recht und die Erfüllung dessen Anforderungen. Produkte, die keine CE-Kennzeichnung haben, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, für sie herrscht damit "de facto" ein Verkaufsverbot.

Die Glühlampen, die bereits über eine CE-Kennzeichnung verfügen, sind davon nicht betroffen. Als Einzelhändler dürfen Sie damit die noch in Ihren Beständen vorhandenen mattierten Glühlampen und Glühlampen über 100 Watt weiterhin verkaufen, das ist völlig korrekt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Angelika Niebler, MdEP
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