Dr. Andreas Jürgens (GRÜNE)
Abgeordneter Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
14.11.1956
Berufliche Qualifikation
 
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Richter a.D.
Wohnort
-
Wahlkreis
Kassel-Stadt I
Ergebnis
19,1%
Landeslistenplatz
8, über Liste eingezogen
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(...) Ich persönlich halte die allgemeine Schulpflicht für eine große Errungenschaft, mit der breite Schichten der Bevölkerung Zugang zu Bildungseinrichtungen erhalten haben, die zuvor nur für begüterte Schichten zugänglich waren. (...) Eine Beschulung von Kindern zu Hause, ohne diese vielfältigen sozialen Kontakte mit anderen, würde ich als eine Form von sozialer Armut betrachten, die ich nur in extremen Ausnahmefällen zulassen würde. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.05.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Jürgens,

Ihre Äußerung im Beitrag des Hesssischen Rundfunks vom 4.5.2011, "Der Todesstrafe an den Kragen", die in der Hessischen Verfassung vorgesehenen Todesstrafe sei allenfalls ein "Schönheitsfehler", weil sie keine weitere rechtliche Relevanz habe, zudem könne eine dafür notwendige Volksabstimmung auch zugunsten einer Beibehaltung dieser Vorschrift in der Verfassung führen, habe ich mit Entsetzen gehört, weil eine solche Haltung auch das Ende jeder Politik bedeutet. Ist das Thema Atomkraftwerke für Sie auch erledigt, wenn der Atomausstieg für Deutschland endlich beschlossen würde, da ein weitere Anti-Atom-Politik für Deutschland dann keine Relevanz mehr hätte? Äußerungen wie die Ihrige, lassen mich an der Politikerkaste in diesem Land zweifeln, bisweilen auch verzweifeln. Wir, die Bürger dieses Landes, haben keine Manager des politischen Systems gewählt, sondern Menschen mit politischen Überzeugungen, für die Sie stellvertretend für Ihre Wähler auch einstehen sollten. Als langjähriger Wähler der Grünen, frage ich mich nun ernsthaft, ob ich angesicht Ihrer vorgetragenen Haltung in den nächsten Wahlen erneut die Grünen wählen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Andreas Jürgens
1Empfehlung
12.06.2011
Dr. Andreas Jürgens
Sehr geehrter Herr ,

immer wieder sind Menschen erstaunt und entsetzt darüber, dass die Todesstrafe noch in der Hessischen Verfassung erwähnt ist. Das lässt sich nur aus dem Kontext der Entstehung der Verfassung im Jahre 1946 zur Zeit der Nürnberger Prozesse gegen führende Nazis verstehen. Für diese sollte die Höchststrafe möglich sein. Meines Wissens ist in der Zeit bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahre 1949, in dem die Todesstrafe auch mit Wirkung für Hessen abgeschafft wurde, aber kein Todesurteil verhängt worden. Es unteliegt keinem Zweifel, dass die Todesstrafe abgeschafft ist. Diese eindeutige Rechtslage - auch in Hessen - und der Wortlaut der Verfassung stimmen insoweit nicht mehr überein. Diesen Mangel der Verfassungsurkunde, die nunmehr die Rechtslage nicht mehr zutreffend wiedergibt, findet sich auch an vielen anderen Stellen wieder. So gibt es eine Vorschrift, die im Grunde die Planwirtschaft in Hessen einführt. Auch hier gilt allerdings die Gewerbefreiheit des Grundgesetzes ganz unzweifelhaft. Diese Abweichung des Wortlauts der Verfassung von der realen Rechtslage habe ich als "Schönheitsfehler" bezeichnet, weil es natürlich besser wäre, wenn die Hessische Verfassung keinen Bezug mehr zur Todesstrafe hätte. Allerdings würden wohl viel mehr Menschen an der Politik verzweifeln, wenn wir mit einem mehrfachen Millionenaufwand eine Volksabstimmung über eine Änderung der Verfassung herbeiführen würden, nur um das zu erreichen, was es in Hessen bereits gibt, nämlich die Abschaffung der Todesstrafe. Das wäre in der Tat für die meisten Menschen nur schwer verständlich. Deshalb hatte die Enquete-Kommission zur Reform der Hessischen Verfassung, die 2003 auf Initiative meiner Fraktion eingerichtet wurde, verschiedene Vorschläge zur Erneuerung der Hessischen Verfassung vorgeschlagen, die zur gleichen Zeit in einer Volksabstimmung hätten abgestimmt werden sollen. Unter den etwa 17 Änderungen war auch die Herausnahme der Regelungen über die Todesstrafe. Dies wäre nach meiner Überzeugung ein sinnvolles Vorgehen gewesen. Alledings kam eine Einnigung hierüber letztlich nicht zustande, weil die SPD-Fraktion kurz vor Toresschluss ihre Mitwirkung versagte und deshalb die Verfassung - die nur im Einvernehmen aller Fraktionen geändert werden sollte - unverändert bestehen blieb.

Ihren Vergleich mit der Atompolitik verstehe ich nicht. Das wäre nur dann vergleichbar, wenn die Atomkraft nach dem Grundgesetz verboten wäre. Dann würde das in der Tat auch für Hessen gelten und die Atomkraft wäre auch in Hessen Geschichte. Ansonsten wird selbst nach einem Atomausstieg - zu welchem Zeitpunkt auch immer - die Atomkraft und vor allem der Abfall die Menschheit noch für viele Generationen belasten. Deswegen wird auch Anti-Atom-Politik noch für viele Jahre erhebliche Relevanz haben, zumal wir uns noch über die Umsetzung der Alternative Erneuerbare Energien auseinandersetzen müssen. Die Todesstrafe ist dagegen seit mehr als 60 Jahren in Deutschland keine Frage mehr mit praktischer Relevanz. Keine gesellschaftliche Kraft von einiger Bedeutung tritt mehr für die Todesstrafe ein. Die Rechtslage ist eindeutig und unverrückbar. Dies gilt insbesondere auch für uns Grüne und mich persönlich: ich finde die Todesstrafe, wie sie z.B.in den USA noch praktiziert wird, für barbarisch. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, sie aus der Hessischen Verfassung zu streichen. Allerdings nicht isoliert, sondern im Kontext weiterer Modernisierungenen.

Mit freundlchen Grüßen

Dr. Jürgens
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Frage zum Thema Schulen
04.06.2011
Von:

Guten Tag Herr Dr. Jürgens,

welche Position nehmen Sie zur Schulpflicht ein?
Käme die Öffnung der hiesig sehr eng gefassten Schulpflicht in Angleichung an die Verhältnisse westlicher Nachbarländer als Gebetsanliegen für Sie in Frage?
Wenn Sie mir in Angelegenheit der Schulpflicht ansatzweise vergleichbar denken sollten: Würden Sie sich im Landtag für die Öffnung der Schulpflicht hin zu einer Bildungspflicht unter Aufsicht des Staates stark machen und versuchen zu helfen, auch auf Regierungsebene Ängste abzubauen, die insbesondere gegenüber jedweder Art von weltanschaulicher Minderheit bestehen? Wobei ich auch an dieser Stelle immer wieder betonen möchte, dass Schulpflichtablehnende mehrheitlich ihre Ablehnung keineswegs religiös begründen.
Stand die Schulpflicht denn schon einmal im hessischen Landtag zur Diskussion? Wenn ja, inwiefern?

Freundliche Grüße
Antwort von Dr. Andreas Jürgens
1Empfehlung
05.06.2011
Dr. Andreas Jürgens
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Hessische Landtag hat sich in der letzten Zeit nicht mit Fragen der grundsätzlichen Schulpflicht beschäftigt, wiel diese in der Hessischen Verfassung verankert ist. In Art. 56 Abs. 1 der Hessischen Verfassung heißt es: "Es besteht allgemeine Schulpflicht. Das Schulwesen ist Sache des Staates." An diesem Grundsatz will bisher niemand im hessischen Landtag rütteln. Ich persönlich halte die allgemeine Schulpflicht für eine große Errungenschaft, mit der breite Schichten der Bevölkerung Zugang zu Bildungseinrichtungen erhalten haben, die zuvor nur für begüterte Schichten zugänglich waren. Ich bin auch ein großer Fan der gemeinsamen Beschulung aller Kinder, deshalb kämpfe ich gegen die Aussonderung von behinderten Kindern in sog. "Förderschulen". Der gemeinsame Unterricht mit Kindern aus verschiedenen sozialen Schichten, unterschiedlicher Herkunft (und Hautfarbe), mit oder ohne Behinderung, aus christlichen, anders religiös geprägten oder nicht-religiösen Elternhäusern und Milieus bereichert die Vielfalt in der Schule. Nur in einer solchen "bunten" Schule kann Toleranz und gegenseitige Achtung wirklich gelebt und erlernt werden. Eine Beschulung von Kindern zu Hause, ohne diese vielfältigen sozialen Kontakte mit anderen, würde ich als eine Form von sozialer Armut betrachten, die ich nur in extremen Ausnahmefällen zulassen würde. In aller Regel tut man den Kindern mit einer solchen behüteten Abgrenzung keinen Gefallen. Ich kann daher Ihr Anliegen auch aus tiefster Überzeugung nicht unterstützen, sondern werde die allgemeine Schulpflicht - grundsätzlich in staatlichen Schulen - weiter unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Jürgens, MdL
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Frage zum Thema Schulen
06.06.2011
Von:

Geehrter Herr Jürgens,

bitte verzeihen Sie, dass ich ohne Kenntnis Ihres weltanschaulichen Hintergrundes nach einem eventuellen "Gebetsanliegen" fragte - ich stellte einem Ihrer sich als religiös bekennenden Kollegen dieselbe Frage und habe diesen Teil versehentlich übernommen. (Ihr Fehler, den Ihre Kollegen teilen, ist im Gegenzug, dass ich nicht weiblich, sondern männlich bin :)

Ihre Begründung läuft erkenntlich auf das Wohl des Kindes und des Jugendlichen hinaus. Sie sind für die allgemeine Schulpflicht, weil es den jungen Menschen zugute kommt. So mein Verständnis Ihrer Aussage.

Wie würden Sie einen möglicherweise gegebenen Konflikt zwischen Selbstbestimmung und Fremdbestimmung, zwischen Partizipation an Entscheidungsprozessen und Exklusion von denselben in Angelegenheiten der Schulpflicht und ihren jungen Adressaten klären?
Nicht alle jungen Menschen sind mit diesem schwerwiegenden Eingriff - der schwerlich eine selbstständige Entscheidung zulässt - in ihre Lebensführung einverstanden. Und leider kennen zu viele keine Alternative zu DER Schule, selbst wenn sie daran verzweifeln.
Sehen Sie nicht eine Möglichkeit, das Recht der Kinder und Jugendlichen als eigenständige Rechtssubjekte zu stärken? In anderen Bereichen entspricht das jedenfalls durchaus politischem Willen.

Wie könnte das Ziel der von Ihnen beschriebenen Schule wirksam erreicht werden? Und wie ist zu verfahren, wenn dieses Idealbild an traurigen Zuständen in den einzelnen Schulen scheitert? Wie geht man mit Schülern um, die Opfer von Intoleranz, sozialer Inkompetenz, Gewalt, Mobbing geworden sind? Müsste es nicht eine "Schulopferentschädigung" geben? Was der Staat zum Unheil einer Person verordnet, bekommt er anderswo bedeutend einfacher vom Staat entschädigt. Sicher wissen Sie, dass die Rechtslage für "schulgeschädigte" junge Menschen nur schwer zu ihrem Vorteil zu nutzen ist.

Danke für die bereits erfolgte und noch kommende Antwort.

Freundliche Grüße
Antwort von Dr. Andreas Jürgens
1Empfehlung
07.06.2011
Dr. Andreas Jürgens
Sehr geehrter Herr ,

bitte entschuldigen Sie, dass ich die falsche Anrede gewählt habe. Bei mir unbekannten Vornamen, die auf -a enden, neige ich dazu, diese für weiblich zu halten.
Ich hatte schon in meiner ersten Antwort ausgeführt, dass ich Ausnahmen von der allgemeinen Schulpflicht nur in engen Grenzen für akzeptabel halte. Diese gibt es auch nach dem Hessischen Schulgesetz. Danach kann "anderweitiger Unterricht außerhalb der Schule" aus zwingenden Gründen vom Staatlichen Schulamt gestattet werden (§ 60 Abs. 2 HSchulG). Damit kann in den von Ihnen genannten schwerwiegenden Fällen geholfen werden. Ich kann bisher nicht sehen, dass eine wesentliche Erweiterung dieser Möglichkeit wirklich notwendig ist. Dafür müsste man vermutlich über einzelne Fällen reden, die in einem öffentlichen Medium wie abgeordnetenwatch nicht ausgetauscht werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Jürgens, MdL
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Frage zum Thema Kultur
13.08.2011
Von:

Sehr geehrter Dr. Jürgens,

Für 2013 steht die Reform des Gebühreneinzuges der ÖR an. Zu dieser Reform hätte ich einige Fragen.

Es gibt viele Punkte die gegen diese Reform sprechen:

1) Der ursprüngliche Plan von Prof. Kirchhof, den Einzug der Gebühren künftig über Steuern oder das Einwohnermeldeamt zu regeln (ähnlich wie bei der Kirchensteuer) ist nicht umgesetzt worden. Ebenso wurden viele weiter Punkte die Prof. Kirchhof für eine Gebührenreform gefordert hatte nicht umgesetzt. (Werbeverbot, Befreiung wenn man kein Gerät hat, ein von Einschaltquoten unabhängigeres Programm zu machen, etc)

2) Die GEZ darf sich mehr denn je intime Daten vom Einwohnermeldeamt holen und wird damit die umfangreichste Datenbank Deutschlands.(siehe Aussagen der Landesdatenschützer) Ebenso wird es weiterhin Kontrollen der GEZ geben. Nur anstatt Rundfunkgeräten zu kontrollieren wird jetzt "Haushalte" (nach der Definition des Vertrages), Mitarbeiter in Betrieben und Autos kontrolliert. Außerdem wird der Auskunftsanspruch auf dritte ausgeweitet (siehe Spiegel Bericht "Wohneigentümer sollen der GEZ bei der Fahndung helfen")

3) Nach über 50 Jahren der Befreiung müssen jetzt auch Menschen mit Behinderungen Gebühren zahlen.

4) ARD und ZDF dürfen weiter Werbung schalten.

5) Inhaltliche Vorgaben bekommen ARD und ZDF überhaupt nicht, obwohl viele Bürgerinnen und Bürger die zunehmende Trivialisierung im Programm der Öffentlich-Rechtlichen kritisieren. Dringende benötige Strukturreformen bei den ÖR werden nicht gefordert.(siehe Vertragsentwurf)

In meinen Augen bringt diese Reform nur für die ÖR einen Vorteil. Die ÖR müssen weder sparen noch sich dringend benötigte Strukturveränderungen stellen. Der normale Gebührenzahler hat von ihr nichts.

Warum wird es nicht so wie bei der BBC gemacht. Dort ist nur das TV Gerät gebührenpflichtig. Für Radios oder Computer muss man keine Gebühr zahlen. Dies ist einfach und funktioniert auch.

Deshalb meine Frage werden sie FÜR die Reform stimmen?
Antwort von Dr. Andreas Jürgens
bisher keineEmpfehlungen
14.08.2011
Dr. Andreas Jürgens
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich muss Ihnen allerdings mitteilen, dass ich die Reform der Rundfunkgebühren im wesentlichen begrüße. Dadurch werden viele Unzulänglichkeiten der bisherigen "Gerätegebühr" beseitigt, Ungerechtigkeiten beseitigt und zugleich die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesichert. Natürlich gibt es - wie bei jeder Regelung - auch gewisse Abgrenzungsprobleme. Das ist bei abstrakt-generellen Regelungen unvermeidlich. Man wird allerdings in der Folgezeit beobachten müssen, ob es Anpassungen geben muss, wenn sich dies als notwendig heruasstellen sollte. Ein Werbeverbot für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten habe ich nie für richtig gehalten. Ihre Werbemöglichkeiten sind ohnehin sehr beschränkt. Als zusätzliche Einnahmemöglihckeit sind sie allerdings unverzichtbar. Wegen der Einschränkungen sehe ich auch kein wesentliches Problem in Sachen Wettbewerbsbeeinträchtigung des kommerziellen Rundfunks.

Den Rundfunkanstalten inhaltliche Vorgaben zu machen, ist aus Verfassungsgründen nicht möglich. Der Rundfunk muss "staatsfern" sein. Der Gesetzgeber darf also nicht inhaltlich in die Gestaltung des Rundfunks eingreifen. Die weitere Trivialisiserung zu vermeiden ist daher vor allem Aufgabe der Rundfunkräte, die von gesellschaftlichen Gruppen entsandt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Jürgens, MdL
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