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Geehrter Herr Jürgens,
bitte verzeihen Sie, dass ich ohne Kenntnis Ihres weltanschaulichen Hintergrundes nach einem eventuellen "Gebetsanliegen" fragte - ich stellte einem Ihrer sich als religiös bekennenden Kollegen dieselbe Frage und habe diesen Teil versehentlich übernommen. (Ihr Fehler, den Ihre Kollegen teilen, ist im Gegenzug, dass ich nicht weiblich, sondern männlich bin :)
Ihre Begründung läuft erkenntlich auf das Wohl des Kindes und des Jugendlichen hinaus. Sie sind für die allgemeine Schulpflicht, weil es den jungen Menschen zugute kommt. So mein Verständnis Ihrer Aussage.
Wie würden Sie einen möglicherweise gegebenen Konflikt zwischen Selbstbestimmung und Fremdbestimmung, zwischen Partizipation an Entscheidungsprozessen und Exklusion von denselben in Angelegenheiten der Schulpflicht und ihren jungen Adressaten klären?
Nicht alle jungen Menschen sind mit diesem schwerwiegenden Eingriff - der schwerlich eine selbstständige Entscheidung zulässt - in ihre Lebensführung einverstanden. Und leider kennen zu viele keine Alternative zu DER Schule, selbst wenn sie daran verzweifeln.
Sehen Sie nicht eine Möglichkeit, das Recht der Kinder und Jugendlichen als eigenständige Rechtssubjekte zu stärken? In anderen Bereichen entspricht das jedenfalls durchaus politischem Willen.
Wie könnte das Ziel der von Ihnen beschriebenen Schule wirksam erreicht werden? Und wie ist zu verfahren, wenn dieses Idealbild an traurigen Zuständen in den einzelnen Schulen scheitert? Wie geht man mit Schülern um, die Opfer von Intoleranz, sozialer Inkompetenz, Gewalt, Mobbing geworden sind? Müsste es nicht eine "Schulopferentschädigung" geben? Was der Staat zum Unheil einer Person verordnet, bekommt er anderswo bedeutend einfacher vom Staat entschädigt. Sicher wissen Sie, dass die Rechtslage für "schulgeschädigte" junge Menschen nur schwer zu ihrem Vorteil zu nutzen ist.
Danke für die bereits erfolgte und noch kommende Antwort.
Freundliche Grüße