Dr. Andreas Fischer (FDP)
Abgeordneter Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Kelheim
weitere Profile
Als niederbayerischer Abgeordneter ist es mir immer ein großes Anliegen, Infrastrukturmaßnahmen in meiner Heimat zu fördern. Das reicht vom Ausbau der Verkehrswege auf Straße und Schiene über den Ausbau der Breitbandversorgung bis hin zum Erhalt bestehender und der Gründung neuer Schulen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
28.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Fischer

vielen Dank für Ihre Antwort www.abgeordnetenwatch.de ( www.abgeordnetenwatch.de ).

Die bayerischen Gerichte folgen der Rechtssprechung des sächsischen OVG (und anderer Bundesländer) jedoch nicht und sagen ganz klar in mehreren Entscheidungen aus, dass sie über solche Rechtsschutzbegehren überhaupt nicht entscheiden. Dies betrifft sowohl den Eilrechtsschutz wie den ordentlichen Rechtsschutz.

Würden Sie unter diesen Voraussetzungen eine dringende gesetzliche Regelung für erforderlich halten, die die bayerische Rechtssprechung berücksichtigt?

Herzlichst,
Antwort von Dr. Andreas Fischer
bisher keineEmpfehlungen
29.08.2011
Dr. Andreas Fischer
Sehr geehrter Herr ,
 
wenn es keine Möglichkeit einer isolierten, gerichtlichen Überprüfung einer solchen Anordnung gibt, halte ich persönlich eine gesetzliche Änderung für geboten. Das folgt sowohl aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes als auch aus dem Fürsorgeprinzip des Staates gegenüber seinen Beamten.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dr. Andreas Fischer MdL
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
15.09.2011
Von:
-

Sehr geehrter Herr Fischer,

Sie hatten geantwortet:
""Allerdings hat der Rechtsausschuss das Bayerische Staatsministerium der Justiz gebeten, darauf zu achten, dass künftig keine von der GWG angebotenen Fortbildungsveranstaltungen für Richter oder Ähnliches besucht werden, da dadurch der Eindruck der Unparteilichkeit nachhaltig gestört wäre. ""
Könnten Sie bitte so freundlich sein und ebenso darauf hinwirken, dass das Bayerische Staatsministerium der Justiz auch darauf achtet, dass das Monopol des ADK eV, ebenso aufgehoben wird, da dadurch der Eindruck der Unparteilichkeit mindestens ebenso nachhaltig gestört ist.
Bekanntermaßen ist der Chef der GWG eins der Mitglieder dieses elitären Vereins, welcher nur aus 3 Vorständen (Richterin, Jugendamt, Fachanwalt) und 8 weiteren Mitgliedern (Richter-Direktorin, Vors. OLG-Richter, Jugendamt, Clearingstelle, Staatsinstitut...) besteht und den Richtern in familiengrichtlichen Verfahren Verfahrenspfleger, Umgangspfleger und Gutachter (der GWG) vorschlägt, wobei Andere als von dort bestimmte nicht bestellt werden, zumeist mit Hinweis auf das Münchner bzw. jeweilige Modell, wobei das Cochemer Modell sicher nicht gemeint ist.
Sind Sie der Meinung, dies diene dem Wohl der betroffenen Kinder, über die dort gemeinsam vor-entschieden wird?
Haben Sie den Mut nach Klüngelei, Kumpanei, Interessenverquickung oder gar Korruption (Zuwendungen des Jugendamts und der Beauftragten) zu forschen?
Hatten wir nicht Ähnliches schon einmal mit der IHK?
Abschließend möchte ich betonen, dass sich die Thematik sehr wohl für eine politische Diskussion eignet, da es sich um einen Skandal handelt, der die Unabhängigkeit der Justiz und damit die Rechtstaatlichkeit in diesem unserem Lande in Frage stellt.

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Frage zum Thema Wirtschaft
05.12.2011
Von:

Sehr geehrter H. Dr. Fischer,

ich bin betroffener der Firmeninsolvenz von Landshut Silicon Foundry, und habe folgende Fragen:
1. Welches Gesetz schützt Altersteilzeit Mitarbeiter in der Pasivphase bei Firmeninsolvenz vor Arbeitslosigkeit?
2. Hat eine Holding eine Verantwortung für ATZ- Mitarbeiter einer ihrer GmbH´s bei Firmeninsolvenz?
3. Welchen Einfluß hat ein Abgeordneter im Interesse der Mitarbeiter auf eine Firma bei Insolvenz?

Danke für die Beantwortung meiner Fragen

Mit freundlichen Grüßen

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