Dorothee Bär (CSU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dorothee Bär
Jahrgang
1978
Berufliche Qualifikation
Diplom Politologin, Journalistin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Landesliste
Landeslistenplatz
8, Bayern
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(...) Davon wollen wir auch die Kolleginnen und Kollegen aus den Reihen von SPD und CDU überzeugen, die sich bisher unserer Forderung nach einer Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bereits ab dem 1. Januar 2009 entziehen. Unehrliche, wahlkampfmotivierte Schaufensteranträge der Fraktion DIE LINKE bin ich jedoch nicht bereit zu unterstützen. Ich kann und werde keinem Antrag einer Partei zustimmen, die die Gesellschaftsordnung unseres Landes nicht akzeptiert, sich gegen diese wendet und die Grundlagen unseres Zusammenlebens wie die soziale Marktwirtschaft ablehnt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

mit großem Interesse habe ich Ihre Pressemeldung mit dem Titel "Klare Kante gegen Kinderpornographie" zum Thema Internetsperren zur Kenntnis genommen www.cducsu.de

Dort schreiben Sie unter anderem:

"Die SPD wäre dadurch Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen."

Im weiteren heißt es:

"Zugangssperren im Internet müssen und werden einzig und allein auf kinderpornographische Seiten beschränkt bleiben. "

In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, wie Internetsperren, die auf kinderpornographische Inhalte beschränkt sind, Urheberrechtsverletzungen und sonstigen Straftaten entgegenwirken sollen.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dorothee Bär
bisher keineEmpfehlungen
07.07.2009
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Zuschrift zu unserer Pressemitteilung "Klare Kante gegen Kinderpornographie" danke ich Ihnen.

Artikel 1 des Grundgesetzes, "Die Würde des Menschen ist unantastbar", ist die Leitlinie für die Union und ihr politisches Handeln. Dieser auch von den Vereinten Nationen verfolgte Grundgedanke gilt für uns uneingeschränkt und für jedes Medium, auch für das Internet.

Daher haben wir uns für die nun beschlossene Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten eingesetzt. Wir halten dieses Anliegen für richtig und wichtig. Dass es nicht das allein seligmachende Instrument ist und dass dadurch das Problem der Kinderpornographie nicht vollständig aus der Welt geschafft ist, ist uns bewusst. Aber Sperrlisten leisten einen wichtigen Beitrag zur Prävention. Schon die intensive Debatte über das abscheuliche Verbrechen der Kinderpornographie, die in den letzten Wochen und Monaten in der Gesellschaft stattgefunden hat, ist ein Erfolg für diese Gesetzesinitiative. Dass die Verfechter dieses allseits anerkannten Ziels aufgrund der gewählten Mittel zu dessen Erreichung nun im Internet die Zielscheibe infamer und ehrverletzender Angriffe und Kommentare geworden sind, stimmt uns traurig und nachdenklich.

Wir beobachten in zunehmendem Maße, dass eine nennenswerte Zahl von Internetnutzern der Meinung zu sein scheint, im Internet würden die Gesetze der realen Welt nicht gelten, die schrankenlose Freiheit des weltweiten Netzes sei ein höheres Gut als das geltende Recht. Diese bestenfalls romantische, in jedem Fall aber naive Weltsicht ist dazu geeignet, den Aktivitäten von Cyberkriminellen und Gesetzesbrechern auf den verschiedensten Feldern – sicherlich ungewollt – Vorschub zu leisten. Diese Sorge treibt uns zunehmend um.

Ausdruck dieser Sorge war auch der Bezug in der Pressemitteilung auf die im Internet stattfindenden Urheberrechtsverletzungen, unter denen zuallererst Künstler und Kreative zu leiden haben. Das Thema der Urheberrechtsverletzungen in einem Satz mit dem Verbrechen der Kinderpornographie zu nennen, war unglücklich und möglicherweise missverständlich. Das bedauern wir. Urheberrechtsverletzungen sind nicht im Strafgesetzbuch geregelt, sondern im Urheberrechtsgesetz (§§106 ff.). Sie stellen gleichwohl einen Straftatbestand dar; der Schutz der Urheberrechte und die Ahndung von Verstößen gegen das Urheberrecht gerade auch im Internet sind ein zentraler Bestandteil unserer Kultur- und Medienpolitik. Die im Internet teilweise entstandene Selbstbedienungsmentalität können wir nicht hinnehmen.

Als Medienpolitiker ist uns die weltweite Presse-, Medien- und Meinungsfreiheit ein elementares Anliegen, das wir stets verteidigen werden. Daher machen wir ganz klar: Zugangssperren im Internet müssen und werden einzig und allein auf kinderpornographische Seiten beschränkt bleiben. Auch für Killerspiele kommen sie für uns nicht in Betracht, sofern die geltenden Regeln des Jugendschutzes beachtet werden.

Wir fühlen uns in unseren Positionen auch durch den Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Rohleder bestätigt: Dieser sieht die Informationsfreiheit durch das neue Gesetz nicht gefährdet, die Begriffe Freiheit des Internets und Zensur seien in der Debatte "überstrapaziert" worden (Leipziger Volkszeitung vom 19.6.09).

In der Hoffnung, Ihnen unsere Position verdeutlicht zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

in der heutigen Presseerklärung der CDU/CSU ( www.cducsu.de ) freuen Sie sich darüber, daß der Initiativantrag der SPD-Linken auf dem Parteitag gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet gescheitert ist, und sehen große Gefahren von Kindern, Künstlern und Kreativen abgewendet.

Das verwundert einigermaßen, da nach Lesart Frau von der Leyens die Internet-Sperren, um die es hier geht, notwendig sind, um den schnell wechselnden Servern der Kinderpornoindustrie etwas entgegensetzen zu können. Ich gehe nicht davon aus, daß Künstler und Kreative jetzt auch vergewaltigt von der Decke hängen, daher meine erste Frage:

In welchen Bereichen sieht die CDU/CSU ein sinnvolles Anwendungsgebiet der geplanten Internetsperren?

Oder anders formuliert: Wie hilft der Gestzentwurf den Künstlern und Kreativen, wenn die Sperren, wie Sie weiter unten in der Erklärung bekräftigen, auf kinderpornographische Seiten beschränkt bleiben soll?

Die oft zitierte Idee, das Internet wäre ein rechtsfreier Raum, ist natürlich blanker Unsinn, im Internet gelten die selben Gesetze wie überall. Unter anderem wird die Privatsphäre - ebenso wie beim Briefgeheimnis oder (noch) beim Berufsgeheimnis - durch das Gesetz geschützt. Aber auch die Politik darf kein rechtsfreier Raum sein, daher meine zweite Frage:

Welche Vertreter aus dem Umfeld der Urheberrechte-Verwerter (nicht Inhaber) hatten - etwa in beratender Funktion oder im Rahmen ihrer Lobbyarbeit - Einfluß auf die Ausgestaltung des Gesetzentwurfs, und wie wirkte sich dieser aus?

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Dorothee Bär
1Empfehlung
07.07.2009
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Zuschrift zu unserer Pressemitteilung "Klare Kante gegen Kinderpornographie" danke ich Ihnen.

Artikel 1 des Grundgesetzes, "Die Würde des Menschen ist unantastbar", ist die Leitlinie für die Union und ihr politisches Handeln. Dieser auch von den Vereinten Nationen verfolgte Grundgedanke gilt für uns uneingeschränkt und für jedes Medium, auch für das Internet.

Daher haben wir uns für die nun beschlossene Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten eingesetzt. Wir halten dieses Anliegen für richtig und wichtig. Dass es nicht das allein seligmachende Instrument ist und dass dadurch das Problem der Kinderpornographie nicht vollständig aus der Welt geschafft ist, ist uns bewusst. Aber Sperrlisten leisten einen wichtigen Beitrag zur Prävention. Schon die intensive Debatte über das abscheuliche Verbrechen der Kinderpornographie, die in den letzten Wochen und Monaten in der Gesellschaft stattgefunden hat, ist ein Erfolg für diese Gesetzesinitiative. Dass die Verfechter dieses allseits anerkannten Ziels aufgrund der gewählten Mittel zu dessen Erreichung nun im Internet die Zielscheibe infamer und ehrverletzender Angriffe und Kommentare geworden sind, stimmt uns traurig und nachdenklich.

Wir beobachten in zunehmendem Maße, dass eine nennenswerte Zahl von Internetnutzern der Meinung zu sein scheint, im Internet würden die Gesetze der realen Welt nicht gelten, die schrankenlose Freiheit des weltweiten Netzes sei ein höheres Gut als das geltende Recht. Diese bestenfalls romantische, in jedem Fall aber naive Weltsicht ist dazu geeignet, den Aktivitäten von Cyberkriminellen und Gesetzesbrechern auf den verschiedensten Feldern – sicherlich ungewollt – Vorschub zu leisten. Diese Sorge treibt uns zunehmend um.

Ausdruck dieser Sorge war auch der Bezug in der Pressemitteilung auf die im Internet stattfindenden Urheberrechtsverletzungen, unter denen zuallererst Künstler und Kreative zu leiden haben. Das Thema der Urheberrechtsverletzungen in einem Satz mit dem Verbrechen der Kinderpornographie zu nennen, war unglücklich und möglicherweise missverständlich. Das bedauern wir. Urheberrechtsverletzungen sind nicht im Strafgesetzbuch geregelt, sondern im Urheberrechtsgesetz (§§106 ff.). Sie stellen gleichwohl einen Straftatbestand dar; der Schutz der Urheberrechte und die Ahndung von Verstößen gegen das Urheberrecht gerade auch im Internet sind ein zentraler Bestandteil unserer Kultur- und Medienpolitik. Die im Internet teilweise entstandene Selbstbedienungsmentalität können wir nicht hinnehmen.

Als Medienpolitiker ist uns die weltweite Presse-, Medien- und Meinungsfreiheit ein elementares Anliegen, das wir stets verteidigen werden. Daher machen wir ganz klar: Zugangssperren im Internet müssen und werden einzig und allein auf kinderpornographische Seiten beschränkt bleiben. Auch für Killerspiele kommen sie für uns nicht in Betracht, sofern die geltenden Regeln des Jugendschutzes beachtet werden.

Wir fühlen uns in unseren Positionen auch durch den Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Rohleder bestätigt: Dieser sieht die Informationsfreiheit durch das neue Gesetz nicht gefährdet, die Begriffe Freiheit des Internets und Zensur seien in der Debatte "überstrapaziert" worden (Leipziger Volkszeitung vom 19.6.09).

In der Hoffnung, Ihnen unsere Position verdeutlicht zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bär!

In der FAZ las ich gestern Ihr Interview, in dem Sie in Zusammenhang mit "Onlinesucht" sagen: "Ich möchte nicht, dass wir zu einer Verbotspartei werden."

Nun kann man Ihre Partei klar als Verbotspartei bezeichnen, vor allem in Zusammenhang mit "Sucht". Ich spreche lieber allgemein von Drogenpolitik, da die meisten Konsumenten, die von repressiver Drogenpolitik betroffen sind, keineswegs süchtig sind. Das gilt laut Wissenschaft auch für über 90 % der schätzungsweise 4 Millionen Cannabiskonsumenten in Deutschland. Das größte Problem, das diese Leute mit ihrem Konsum haben, ist die Strafverfolgung.

Die Union, insbesondere die CSU, ist die drogenpolitisch repressivste große Partei in Deutschland, was sich auch in der massiven Verfolgung von Cannabiskonsumenten in Bayern widerspiegelt.

In diesem Zusammenhang agieren Sie also in einer "Verbotspartei".
Von daher möchte ich Sie fragen, wie Sie persönlich zur Frage des Cannabisverbotes stehen. Finden Sie in dem Punkt die Linie Ihrer Partei gut oder könnten Sie sich vorstellen, die Konsumenten ernsthaft zu entkriminalisieren oder gar den Schwarzmarkt mit Hilfe von Cannabis-Fachgeschäften auszutrocknen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dorothee Bär
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29.06.2009
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 19.06.2009.

Sie fragen mich nach meiner persönlichen Meinung zur Entkriminalisierung des Cannabiskonsums. In Ihrem Schreiben stellen Sie dar, dass Sie eine Legalisierung unterstützen. Diese Meinung teile ich nicht.

Der Konsum von Cannabis hat in den vergangenen zehn bis 15 Jahren stark zugenommen. Mittlerweile sind in Deutschland nach dem Epidemiologischen Suchtsurvey 2006 etwa 600.000 Menschen abhängig oder haben gravierende Probleme durch den Cannabiskonsum.

Nicht nur der Dauerkonsum, sondern bereits der Konsum geringer Mengen von Cannabis ist gesundheitsschädigend. Bei langfristigem Konsum weisen Studien auf eine Reihe akuter Beeinträchtigungen hin. Diese sind vor allem mit großen gesundheitlichen Risiken sowie psychischen Abhängigkeiten und Störungen verbunden.

Besonders bedenklich ist der wissenschaftlich bestätigte Beweis, dass Cannabis eine Einstiegsdroge für den späteren Konsum härterer Drogen ist. Jugendliche, die Cannabis rauchen, haben ein sechsfach höheres Risiko, später härtere Drogen zu konsumieren, als Jugendliche, die kein Cannabis nehmen.

Cannabis ist eine Droge, die gesundheitsschädigend ist und als Einstiegsdroge dient. Aus diesen Gründen wird es mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion keine Legalisierung des Cannabiskonsums geben.

Ich denke nicht, dass der Schutz vor einer gesundheitsschädigenden Droge mit dem Kampf gegen Onlinesucht zu vergleichen ist. Das Internet bietet uns heute zahlreiche Möglichkeiten, uns miteinander zu vernetzen. Es ist daher eine Bereicherung für uns alle. Gleichzeitig beinhalten die Neuen Medien natürlich auch Risiken. Das Internet an sich aber ist nicht gefährlich; es ist ein Werkzeug. Drogen, auf der anderen Seite, stellen eine ständige Bedrohung dar.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Dorothee Bär
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Frage zum Thema Internetsperren
21.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

Ich habe ein paar Fragen an Sie und würde mich sehr über eine Antwort freuen. Einige Fragen betreffen frühere Antworten von Ihnen hier auf abgeordnetenwatch.de.

Sie schrieben:
"Das so genannte Access-blocking, das Sie in Ihrer Nachricht an mich ansprechen, ist in anderen europäischen Ländern sehr erfolgreich und kann auch in Deutschland ebenso erfolgreich eingesetzt werden."

Nach meinem Kenntnisstand sind Sperrlisten im Ausland eben nicht erfolgreich. Könnten Sie die angeblichen Erfolge bitte belegen? Des weiteren stammt dieses Zitat aus der Antwort zu einer Frage, die "Killer-Spiele" betrifft und nicht Kinderpornographie. Gehen Sie also davon aus, dass die Sperren auf weitere Bereiche ausgedehnt werden? Also zum Beispiel auf Killerspielangebote oder urheberrechtsverletzende Seiten?

Sie schrieben weiterhin:
"Bei der Besitzverschaffung von Kinderpornographie über das Internet war von 2006 auf 2007 sogar ein Zuwachs von 111 % festzustellen."

Auch hier würde ich mich freuen, wenn Sie diese Zahlen belegen könnten. Wie Sie sicher wissen, wird ein Großteil der kinderpornografischen Medien in geschlossenen Zirkeln (Tauschbörsen etc.) ausgetauscht. Wieviel Prozent der Medien wird also tatsächlich über offene Server angeboten?

Sie schrieben:
"Es stimmt, dass es einigen Konsumenten gelingen wird, die Blockierungen einzelner verbotener Seiten zu umgehen. Aber dem Großteil wird es nicht gelingen!"

Sie wissen aber, dass man keine 30 Sekunden braucht um über Google eine Anleitung zu finden? Daraus schließe ich, dass es nicht nur einer geringen Minderheit gelingen wird, sondern jedem der gewillt ist.

Die "Sperrlisten" sollen ja geheim bleiben und das BKA kann Seiten sperren ohne vorherigen richterlichen Beschluss. Wie steht das bitte im Einklang mit dem Grundgesetz?

Wie stehen Sie dazu, dass sogar einige Organisationen gegen Kindesmissbrauch dieses Gesetz ablehnen?

Wie beurteilen Sie die Schaffung einer Zensur-Infrastruktur?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Internetsperren
25.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

gerade habe ich einen etwas älteren Artikel vom 05.08.2008 gelesen mit der Überschrift "CSU und FDP kritisieren Internet-Zensur in China."
www.heise.de

In diesem kritisiert ihr Kollege Söder während der Zeit der Olympischen Spiele die IOC aber auch China wegen oben genannter Thematik.

Aufgrund dessen, dass ihre Partei zusammen mit der CDU und SPD nichtmal ein Jahr später die Zensur in Deutschland eingeführt hat, kann ich davon ausgehen, dass es in Zukunft eine solche Kritik an Ländern wie China, Iran, Saudi-Arabien etc. nicht mehr geben wird?


Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dorothee Bär
1Empfehlung
30.06.2009
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 25. Juni. Ihren Kommentar interpretiere ich so, dass Sie sich gegen das Access-Blocking für Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten wenden, welches Sie als Zensur bezeichnen. Wie Sie meinen bisherigen Antworten zu diesem Thema entnehmen können, vertrete ich in diesem Punkt eine völlig andere Auffassung als Sie. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir der Kinderpornographie den Kampf ansagen müssen. Hier ist politischer und zivilgesellschaftlicher Handlungsbedarf gegeben. Von Zensur kann hierbei keine Rede sein.

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Geschehnisse im Iran, halte ich es für völlig fehlgeleitet und gefährlich, den Kampf gegen Kinderpornographie hierzulande mit der Unterdrückung jeglicher Meinungsäußerung und der Niederschlagung der Opposition im Iran gleichzusetzen. Das Access-Blocking ist bereits in anderen Staaten Europas sehr erfolgreich, ohne dass die Bevölkerung in ihrem Recht, sich Informationen online zugänglich zu machen, beeinträchtigt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Bär
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