Christoph de Vries (CDU)
Abgeordneter Landtag Hamburg

Grunddaten
Jahrgang
1974
Berufliche Qualifikation
Diplom-Soziologe
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB, Grundsatzreferent Haushalt Finanzbehörde
Wohnort
Hamburg
Wahlkreis
Hamburg - Mitte
Landeslistenplatz
8, über Liste eingezogen
weitere Profile
(...) Ich habe mich in der Vergangenheit aus guten Gründen einmal nicht für den Erhalt einer Schule eingesetzt. (...) Die Anmeldezahlen waren über Jahre äußerst gering und die Eltern im Einzugsbereich Horn hatten ihre Kinder überwiegend auf Schulen nach Wandsbek geschickt. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Christoph de Vries
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Kinder und Jugend
06.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr de Vries
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Machen Sie es sich mit  dem Abwahlwunsch von Herrn Schreiber nicht etwas zu einfach? Fakt ist, dass  die Pflegestelle vom Bezirksamt Harburg eingerichtet
wurde. Herr Meingerg blieb ebenfalls untätig. Ebenso wurden mehrere Personen in der Sozialbehörde verständigt, die in leitender Position sind/waren, wie z.B. auch  der Exsenator Wersich. Herr Schreiber soll Frau Wolters einige Funktionen entzogen haben und, wie man schreibt, auch Herrn Wersich gebeten haben, die Frau abzulösen. Er soll untätig geblieben sein, wie Herr Riez u. Dr. Hammer. Folglich kann es
nicht richtig sein, dass Herr Schreiber gar nichts getan hatte.
www.mopo.de
Es ist bedrückend, dass Beamte bei Fehlverhalten oder Überforderung einfach in einen anderen Bezirk versetzt werden und in gleicher Weise weiter machen können, ohne dass derartige Gründe nicht in der
Personalakte vermerkt werden. Ich finde, es ist eine Überforderung, wenn ein Bezirksamtsleiter sich ständig Akten zum Gegenlesen auf den Schreibtisch vorlegen lassen muss. Wann soll der seine Hauptaufgaben
erledigen. Sollen die leitenden Mitarbeiter aus Harburg weiter so arbeiten können?
Es ist mir neu, dass Jugendliche zum Tod von Chantal Gewalt verherrlichenden Rap gesungen haben. Wann und wo soll das stattgefunden haben?
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie einen Link reinsetzen könnten, der über die Höhe der Zuwendungen seit Schwarz/Schill und Schwarz/Grün informieren. Wo kann man diese Angaben finden?
Antwort von Christoph de Vries
bisher keineEmpfehlungen
07.02.2012
Christoph de Vries
Sehr geehrte Frau Uduwurella,

es wird rückhaltlos aufzuklären sei, wo welche Versäumnisse geschehen sind. Da bin ich ganz Ihrer Meinung.

Unabhängig davon ist in einer Demokratie am Ende aber entscheidend, wer wofür zuständig ist und dafür auch die Verantwortung trägt. Und Herr Schreiber ist qua Gesetz für die Aufgaben seines Bezirksamtes und deren Erfüllung zuständig. Da kann man sich nicht hinterher davor verstecken, man hätte irgendwelche Behörden kontaktiert, die damit überhaupt nichs zu tun haben. Wenn außerdem noch eine weitere Stelle für bezirkliches Personal zuständig ist, ist es die Dienstaufsicht der Finanzbehörde. Und ich werde jetzt nachhaken, inwieweit Herr Schreiber sich dort für eine andere Verwendung seiner Jugendamtsleitung nach dem Tod von Lara-Mia eingesetzt hat.

Letztlich ist doch die Frage, warum erst ein drittes Kind sterben musste, bevor Herr Schreiber seine Jugendamtsleiterin von ihren Aufgaben entband. Warum hat er dies nicht nach dem Tod von Lara-Mia getan, obwohl er die Leitung nach eigenen Angaben für unfähig hielt? Aus meiner Sicht ist dies ein grober Verstoß gegen die Amtspflichten.


Mit freundlichen Grüßen
Christoph de Vries
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.03.2012
Von:
Ell

Sehr geehrter Herr de Vries,

seit dem Urteil des Verfassungsgerichts in Karsruhe zum Hamburger Rauchergesetz sind nun einige Wochen ins Land gegangen. Da Sie auch der letzten Bürgerschaft angehörten, möchte ich Ihnen in diesem Zusammenhang folgende Frage stellen:

Sie und Ihre Kollegen und Kolleginnen der alten Fraktion CDU haben ein nicht verfassungsgemäßes Gesetz produziert. Damit haben Sie hunderttausenden Hamburger Rauchern erhebliche Ungelegenheiten bereitet, vielen Gastronomen mit abgeteilten Raucherräumen Schaden zugefügt und den Haushalt der Stadt mit Prozesskosten belastet.

Werden Ihre Wähler von Ihnen eine dem Vorgang angemessene Entschuldigung für diese gesetzgeberische Minderleistung hören?

Kennen Sie Beispiele unserer Parlamentsgeschichte der letzten 30 Jahre, bei denen gewählte Abgeordnete in ähnlichen Fällen (zB Volkszählungsgesetz) Verantwortung genommen haben?

Auf Ihren Kommentar bin ich gespannt.

Mit besten Grüßen,
Ell
Antwort von Christoph de Vries
bisher keineEmpfehlungen
08.03.2012
Christoph de Vries
Sehr geehrter Herr Elll,

da ich mit meiner Familie zurzeit im Urlaub weile, an dieser Stelle nur eine Kurzantwort.

Zunächst muss ich Sie korrigieren. Ich gehöre der Hamburgischen Bürgerschaft erst seit dieser Wahlperiode an und war insofern selbst nicht direkt am Zustandekommen dieses Gesetzes beteiligt. Dies soll mich aber nicht an einer Antwort hindern. Das Gesetz in seiner aktuellen Fassung war dem Willen geschuldet, den Schutz der Nichtraucher zu gewährleisten und zugleich den Rauchen entgegen zu kommen, indem nur in Speiselokalen ein absolutes Rauchverbot galt, nicht jedoch in reinen Kneipen.

Die Konsequenz aus dem Gerichtsurteil ist nun, dass entweder ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie eingeführt wird, so wie es die zuständige Gesundheitssenatorin der SPD Frau Prüfer-Stock scheinbar vorhat, oder aber das Rauchen zulässt, sofern es in separaten Räumen stattfindet, so dass die Nichtraucher weiterhin geschützt sind. Ich bevorzuge die zweite Variante.

Die CDU hat bislang als einzige Fraktion in Hamburg - auch aufgrund der Erfahrungen - entschieden, die Abstimmung über die Neufassung des Gesetzes freizugeben und den Fraktionszwang aufzugeben.

Besten Gruß
Christoph de Vries
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
08.03.2013
Von:

Guten Tag,

ich habe aus aktuellem Anlass eine Frage an Sie:

wann wird die Kreuzung Thadenstraße/Brunnenhofstraße/Lerchenstraße entschärft?

Innerhalb von 5 Tagen ist es in dieser Woche (10.Kalenderwoche) an dieser Kreuzung zu Unfällen mit Personenschaden mit Radfahrern und Pkw gekommen!

Hier nehmen die Autofahrer meistens das Recht des Stärkeren in Anspruch und missachten häufig die Vorfahrt der Radler und meinen auch, beim Linksabbiegen schnell noch vor den Radlern abbiegen zu können, auch der Sicherheitsabstand wird so gut wie nie eingehalten (in den Nebenstraßen ebenso).
Die Ecke Thadenstraße/Wohlwillstraße/Beim Grünen Jäger ist ebenfalls sehr gefährlich. Was da abgeht, ähnelt für Radfahrer und Fußgänger manchmal einem Russisch Roulette!

Die Thadenstraße ist für Radfahrer_innen die Hauptverbindung zwischen Altona und St.Pauli/Innenstadt!
Es wird höchste Zeit, dass diese Straße verkehrsberuhigt bzw. als Radfahrstraße eingerichtet wird.

Was wird in der Hinsicht getan?

Freundliche Grüße,
Antwort von Christoph de Vries
bisher keineEmpfehlungen
09.03.2013
Christoph de Vries
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Hinweise. Mir sind diese Kreuzungsbereiche selbst ganz gut bekannt, weil ich in dem Bereich morgens das Auto für meine Frau parke, nachdem ich die Kinder zur Kita gebracht habe.

Unübersichtlich ist es dort auf jeden Fall. Ich werde die Angelegenheit an meine Kollegen in der Bezirksversammlung geben, um die Unfalllage zu prüfen und mögliche Verkehrsmaßnahmen zu beraten.

Besten Gruß
Christoph de Vries
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Christoph de Vries
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.