Christian Carstensen (SPD)

Christian Carstensen
Christian Carstensen aktuell
Angaben zur Person
Jahrgang
1973
Berufliche Qualifikation
Bankkaufmann, Diplom-Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
wissenschaftlicher Angestellter
Wohnort
-
Wahlkreis
Hamburg-Nord
Ergebnis
43,2%
Landeslistenplatz
6, Hamburg
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Frage zum Thema Gesundheit
24.08.2005
Von:
-

Lieber Christian,

zuerst freue ich mich, dass du kandidierst und meiner Stimme wirst du auch erhalten. Ich finde es gut, dass in der SPD ein Generationenwechsel stattfindet und sich die "Realos" durchsetzen.

Derzeit plakatierst du in Fuhlsbüttel die Bürgerversicherung. Mir persönlich ist es als Beamter egal, wie meine Arztrechnungen bezhalt werden. Meine augenblicklich kapitalgedeckte Privatversicherung - ich arbeite im höheren Dienst - halte ich für teuer, für Angehörige im mittleren und gehobenen Dienst dürfte der Anteil der Privatversicherung am Einkommen inzwischen eine unangenehme Belastung darstellen.

Wenn nun also man Mitglied der Bürgerversicherung wird, dann zahlt man ein aber man erhält auch Leistungsansprüche. Deshalb meine Frage, wie bei einer Mitgliedschaft auch der Beamten denn daraus ein Überschuss entstehen soll. Ich persönlich verspreche mir davon eher eine finanzielle Entlastung, der gehobene und mittlere Dienst sowieso. Allein schon deshalb, weil die Ärzte dann nicht den nur bei Privatpatienten anwendbaren erhöhten Gebührensatz nicht mehr abrechnen können. Meine zweite Frage bezieht sich auf mein bei der Privatversicherung angesammeltes Kapital, erhalte ich dieses dann zurückgezahlt?

Mit besten Grüßen
Antwort von Christian Carstensen
bisher keineEmpfehlungen
26.08.2005
Christian Carstensen
Lieber ,

jede Krankenkasse soll nach unserem Willen zukünftig jeden versichern. Auch Gutverdienende, Beamte, Selbstständige und Politiker werden in die solidarische Krankenversicherung einbezogen.

Die Bürgerversicherung zielt aber nicht nur ausschließlich auf die Einbeziehung eines weiteren Personenkreises. Neben dem erweiterten Personenkreis von Beitragszahlern sollen zukünftig auch Kapitalerträge zur Finanzierung herangezogen werden. Freibeträge schonen dabei Durchschnittsersparnisse.

In der Bürgerversicherung bleibt es bei dem heutigen gesetzlichen Leistungskatalog. Wer mehr Leistungen abgesichert haben will, kann dies über eine kostenpflichtige Zusatzversicherung erreichen. Das Nebeneinander von gesetzlichen und privaten Krankenkassen wird so in einen Wettbewerb um die beste Versorgung umgewandelt.

Dein bei der Privatversicherung angesammeltes Kapital bekommst du nicht erstattet, wie dies auch heute schon beim Wechsel zwischen zwei privaten Krankenkassen der Fall wäre. Auch nach geltendem Recht ist das Kapital Eigentum der jeweiligen Krankenkasse, ein gesetzlicher Zurückzahlungsanspruch käme einer Enteignung gleich, die - entgegen anderslautender Vorwürfe - niemand möchte.

Für Bürgerinnen und Bürger die heute schon privat Versichert sind, gilt natürlich ein Vertrauensschutz. Das heißt, sie können sich entscheiden, ob sie Privat versichert bleiben möchten, oder der solidarischen Bürgerversicherung beitreten wollen.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Carstensen
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Frage zum Thema Gesundheit
31.08.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Carstensen,

die Bürgerversicherung scheint ein bestechendes Modell zu bieten, um die Ungerechtigkeiten des bestehenden Systems zu beheben. In den Einzelheiten ist das Konzept jedoch undeutlich. Daher meine Fragen an Sie (und sofern es diesbezüglich noch keine offizielle SPD-Meinung gibt, würde mich Ihre persönliche Ansicht interessieren):

1. Warum werden nur Lohneinkünfte, Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Kapitaleinkünfte einbezogen und Mieteinkünfte sowie neben Lohneinkünften bestehende gewerbliche Einkünfte unbeachtet gelassen?

2. Gibt es eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze oder wird künftig jemand, der z.B. 5000 Euro Lohneinkünfte und 1000 Euro Kapitalerträge im Monat hat mehr Beitrag zahlen als jemand mit 6000 Euro Lohneinkünften?

3. Wird die Bürgerversicherung Wahltarife anbieten können, z.B. mit einer Selbstbeteiligung gegen etwas niedrigeren Beitrag?

Vielen Dank für Ihre Antworten, die sich positiv abheben von einigen Ihrer Mitbewerber, die überhaupt nicht antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christian Carstensen
bisher keineEmpfehlungen
05.09.2005
Christian Carstensen
Sehr geehrter Herr ,

die Bürgerversicherung macht unser Gesundheitssystem tatsächlich gerechter. Sie ist eine Entscheidung für die Stärkung des Zusammenhalt in der Gesellschaft. Gerne beantworte ich deshalb die von Ihnen aufgeworfenen Fragen.

Zu 1:

Die Beiträge zur Bürgerversicherung richten sich nach dem tatsächlichen Einkommen. Dazu zählen selbstverständlich auch nebenberufliche Zusatzeinkommen. Sofern Sie davon ausgehen, nebenberufliche Einkommen würden nicht berücksichtigt, unterliegen Sie leider einer Fehlinformation.

Zutreffend ist, dass Mieteinkommen nach unserem Modell nicht einbezogen werden sollen. Die Mieteinnahmen in Deutschland sind in der Summe negativ, deshalb bleiben sie aus praktischen Gründen unberücksichtigt. Der Aufwand, diese zu erfassen, wäre größer als der Ertrag. Entgegen anderslautender Vorwürfe, wird die Bürgerversicherung aber - anders als das Kopfpauschalenmodell der CDU/CSU - keine neue Bürokratie erfordern.

Zu 2:

Bei normalen Arbeitseinkommen gilt nach wie vor die bisherige Beitragsbemessungsgrenze von 3.487,50 ?. Zur Einbeziehung hoher Kapitaleinkommen schlagen wir zwei alternative Modelle vor: Das Zwei-Säulen-Beitragsmodell oder das Modell einer pauschalen Abgeltungssteuer (Kapital-Steuer-Modell). Für beide Modelle gilt: Es wird ein Freibetrag von je 1.340 ?/Jahr (111,67 ?/Monat) eingeräumt.

Auch bei dem Modell einer pauschalen Abgeltungssteuer wird nicht die Substanz, sondern nur die Erträge, also Zinsen oder Dividenden etc. besteuert. Insofern werden die hohen Einkommen zukünftig stärker an der Finanzierung der Krankenversicherung beteiligt, als bisher. Geringere und mittlere Einkommen profitieren von der Bürgerversicherung.

Arbeiter und Angestellte haben mehrheitlich keine Kapitaleinkünfte, die oberhalb des genannten Freibetrags liegen und brauchen daher auch keine zusätzlichen Beiträge entrichten. Gleiches gilt aber auch für die Mehrheit der Freiberufler und Selbstständigen. Die konkrete Grenze, ab der Einkünfte aus Zinsvermögen zu einer zusätzlichen Verbeitragung führen, liegt bei einem Kapitalvermögen von rund 90.000 ? für ein Ehepaar.

Zu 3:

Die Bürgerversicherung wird auch weiterhin alles absichern, was heute im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten ist. Das heißt, alles, was medizinisch notwendig ist, ist für alle in bester und gleicher Qualität abgesichert.

Zusätzliche Leitungen können über freiwillige Zusatzversicherungen in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Wahltarife, die weniger Absichern als der gesetzliche Leistungskatalog sind nicht vorgesehen und meiner Ansicht nach auch nicht Zielführend. Vor allem Bezieher kleinerer Einkommen, könnten dadurch versucht werden - trotz absehbar sinkender Beitragszahlungen - weitere Kosten einzusparen, ohne über die notwendigen Mittel einer Selbstbeteiligung zu verfügen. Krankheit soll und darf aber nicht Arm machen! Unser Ziel ist es, allen ein sicheres und bezahlbares Gesundheitssystem zur Verfügung zu stellen.

Ich hoffe mit meinen Antworten die offenen Fragen hinreichend beantwortet zu haben. An dieser stelle möchte ich mich auch für Ihr Lob bedanken. Ich hoffe, Ihrer Feststellung auch in Zukunft gerecht werden zu können.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Carstensen.
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