Christian Carstensen (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Christian Carstensen
Jahrgang
1973
Berufliche Qualifikation
Bankkaufmann, Diplom Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hamburg-Nord
Landeslistenplatz
6, Hamburg
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(...) Nach eigener Recherche erhielt ich ebenso die Angabe des Bundesjustizministeriums, dass die Freigabe des Gutachtens vom Ministerium bislang nicht autorisiert worden ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Christian Carstensen
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Frage zum Thema Wirtschaft
25.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Christian Carstensen
der geheimer Teil des Toll-Collect-Vertrages wurde nicht an die Parlamentarier herausgegeben, trotz mehrfachem Anfordern:
Da Sie als Mitglied der Verkehrsausschusses zu den Betroffen gehören, frag ich Sie ausgehend von diesem Beispiel allgemein zum Thema Geheimhaltung innerhalb PPP Public Private Partnerships:
Die Vertragsunternehmen bestehen darauf, dass ein Teil des Vertrages als "Betriebsgeheimnis" geheim gehalten wird und somit nur wenigen Eingeweihten in der Regierung bzw. Magistrat bekannt wird:
1. Was passiert, wenn das Parlament dabei ist, in Unkenntnis des Inhalts Gesetze im Widerspruch zum geheimen Teil zu erlassen: Ist die Beurteilungsmacht der Regierung bzgl. eines solchen Widerspruchs nun eine wesentliche Verminderung der Gesetzgebungsbefugnis des Parlaments? D.h. Gesetze können dann nur noch mit Zustimmung der hiermit betrauten Beamten erlassen werden, können Beamte wesentliche Verwässerungen / Änderungen in eigenem Sinn durchsetzen?
2. Welche Schadenersatzansprüche hat das Unternehmen bei Veröffentlichung oder Erlass widersprechender Rechtsvorschriften?
3. Ist Ihrer Ansicht nach so ein geheimer Teil nur eher langweilig oder gerade besonders interessant bei der parlamentarischen Kontrolle der Exekutive; kann man sagen, dass die Exekutive geteilt wird: vorher eine Behörde, jetzt teils Behörde, teils privatwirtschaftlich?
4. Wollen Sie ein Bundesgesetz befürworten, welches in Zukunft Parlamente von Bund, Ländern und Gemeinden berechtigt und verpflichtet, auch in den geheimen Teil Einsicht zu nehmen und
diesen zu prüfen? Oder ist ein solches Gesetz jüngst schon Ihrer Meinung nach in hinreichender Weise erlassen bzw. verbessert worden?
4a Gleiches bzgl. Missbrauch des Umfangs v. B-G?
5. Sind Ihnen in Zusammenhang mit der Bahnprivatisierung Absichten zu geheimen (Teil-)Verträgen bekannt?
pace e bene C.S.
Antwort von Christian Carstensen
bisher keineEmpfehlungen
25.06.2007
Christian Carstensen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ausgehend vom Toll Collect-Vertrag fragen Sie nach möglichen Schwierigkeiten, die im Rahmen von Public Private Partnerships (PPP) durch die Geheimhaltung von Vertragsteilen entstehen könnten.

Zunächst stimme ich überein, dass grundsätzlich ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen Geheimhaltungsinteressen von Unternehmen und dem Ziel einer umfassenden parlamentarischen Kontrolle bestehen kann. Dass Unternehmen ein Interesse an der Vertraulichkeit von Vertragsvereinbarungen haben, ist gerechtfertigt und dem ist Rechnung zu tragen. Auf der anderen Seite muss das Parlament als Kontrollorgan der staatlichen Exekutive Vertragsvereinbarungen kennen, um überhaupt eine effektive Kontrolle leisten zu können.

In diesem Zielkonflikt gilt es Regelungen zu verwenden, die eine weitgehende Einsichtnahme des Parlaments ermöglichen und dabei gleichzeitig den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen garantieren. Insofern macht es einen Unterschied, ob Verträge tatsächlich öffentlich sind oder lediglich die Möglichkeit einer Einsichtnahme für Parlamentarier gewährleistet wird. Grundsätzlich wird dieser Zielkonflikt meines Erachtens über die Geheimschutzbestimmungen vernünftig gelöst, die bei einer Einsichtnahme durch den Bundestag gewährleisten, dass das legitime Interesse von Unternehmen an der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gewahrt bleibt, das heißt: Einsicht durch Parlamentarier, aber kein allgemeines Bekanntwerden von schützenswerten Informationen.

Selbst wenn die Einsichtnahme des Parlaments aber in einem konkreten Fall ungenügend sein sollte, übersieht die Sorge, Beamte könnten wesentliche Änderungen in eigenem Sinne durchsetzen , dass auch die Entscheidungshoheit in der Exekutive mittelbar durch das Volk legitimierten Politikern obliegt, denen Beamte lediglich zuarbeiten.

Die Frage nach etwaigen Schadensersatzansprüchen beim Erlass widersprechender Rechtsvorschriften stellt sich meiner Ansicht nach in der Praxis nicht. Die Abstimmung von Gesetzentwürfen zwischen Parlamentariern und den Ministerien ist systematischer Bestandteil des deutschen Regierungssystems – nicht nur wenn im Rahmen von PPP-Projekten geheime Vertragsteile eine Rolle spielen. Diese Zusammenarbeit stellt auch sicher, dass eine Verabschiedung von Rechtsvorschriften, die im Widerspruch zu geheim gehaltenen Vertragsteilen, stehen, praktisch ausgeschlossen wird.

Es ist meines Erachtens auch nicht zutreffend, im Zusammenhang mit PPP von einer Zweiteilung der Exekutive zu sprechen. Bei PPP-Projekten findet eine funktionale Privatisierung, in der Form einer langfristig vertraglich geregelten Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft mit dem Ziel einer effizienten Bereitstellung von Leistungen, statt. Die öffentliche Hand zieht private Wirtschaftssubjekte zur Aufgabenerfüllung lediglich hinzu, die Erfüllungsverantwortung verbleibt beim Auftraggeber, der staatlichen Exekutive. Im Rahmen des LKW-Mautsystems ist eine hoheitsrechtliche Aufgabe auf die Toll Collect GmbH übertragen worden. Eine solche Übertragung (Beleihung) ist nicht ungewöhnlich. Hoheitsrechte üben zum Beispiel auch Bezirksschornsteinfeger sowie die Ingenieure der TÜVs aus – ohne dass deshalb von einer Zweiteilung der Exekutive die Rede sein könne.

Im Zusammenhang mit der Privatisierung der Deutschen Bahn sind mir keine Absichten zu geheimen Vertragsteilen bekannt. Hier handelt es sich jedoch auch um eine Kapitalprivatisierung und nicht um ein klassisches PPP-Projekt
Mit freundlichen Grüßen,

Christian Carstensen
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
09.06.2007
Von:
Dr. Lau

H A M B U R G E R S E G L E R – V E R B A N D

Sehr geehrter Herr Carstensen!

Wir befürchten, dass unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung eine weitere Bürokratisierung des Wassersports betrieben wird. Das gilt insbesondere für Verschärfungen der Ausbildungsbestimmungen, Ausrüstungspflicht für Segelyachten und Kennzeichnungspflicht. In div. Presseberichten wird über die Liste der "Grausamkeiten" für den Segelsport berichtet. Im Juni soll nach unserer Kenntnis der Verkehrsausschuss des Bundestages über die eingebrachten Anträge zu entsprechenden Regulierungsmaßnahmen von Großer Koalition und Opposition beraten. Der Segelsport gehört zu den sichersten Sportarten und wird vornehmlich in den Vereinen gepflegt. Dort erfolgt auch auf freiwilliger Basis die bestmögliche Ausbildung. Ich bitte Sie im Namen der Segler politisch darauf hinzuwirken,
• dass keine weiteren Pflicht-Führerscheine eingeführt werden. Ziel sollte sein, die Freiwilligkeit der verantwortungsbewussten Ausbildung zu fördern.
• die positive Wirkung des UKW-Seefunks zu fördern und den kleinen amtlichen Funkschein/ beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis mit praktischen, auf das Wesentliche beschränkten Prüfungsinhalten wieder einzuführen,
• die heute gültige Kennzeichnung: Flagge, Bootsname u. Heimathafen wie international üblich beibehalten und nicht erweitert wird,
• alle zu engen Auslegungen der Ausrüstungsvorschriften abgelehnt werden. Die wesentlichen Sicherheitsausrüstungen sind bekanntlich durch SOLAS geregelt und werden durch allgemeine seemännische Praxis selbstverständlich (z.B. Kompass, Seekarten, Ankergeschirr etc.) erfüllt.
• zu Einzelheiten eventueller Regelungen die betroffenen Sportverbände und weniger die industriellen Interessengruppen gehört werden.
Ich würde mich freuen, von Ihnen in dieser Angelegenheit zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Lau ( 2. Vorsitzender)
Antwort von Christian Carstensen
1Empfehlung
12.06.2007
Christian Carstensen
Sehr geehrter Herr Dr. Lau,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Sie sicherlich wissen steht der Deutsche Segler-Verband bereits seit längerem in engem Kontakt mit meiner Fraktionskollegin Annette Faße.

Gerne erläutere ich Ihnen aber auch auf diesem Wege noch mal die Hintergründe des Antrags der Koalitionsfraktion "Attraktivität des Wassertourismus und des Wassersports stärken".

Ziel ist, den Einstieg in Vereinfachungen für den Wassertourismus und den Wassersport zu erreichen bzw. Regeln daraufhin zu überprüfen, ob deren Aktualität noch gegeben ist. Der Antrag beinhaltet folglich Vorschläge, die der Zielsetzung entsprechen, den Bereich Wassersport zu fördern und explizit nicht zu überregulieren.

So wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert

1. durch eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins in der Sportschifffahrt beizutragen. Dazu soll das vorhandene Informationsmaterial überarbeitet und zusammengefasst werden.

2. die Sportschifffahrt betreffende Gesetze und Verordnungen auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr unter der Rubrik Wassersport zu veröffentlichen.

3. eine zentrale Unfalldatenbank zu initiieren, in der die Unfälle mit Sportbooten gesondert erfasst werden.

4. die Rechtsvorschriften über die Sport- und Freizeitschifffahrt im Seebereich zum Zweck der besseren Übersichtlichkeit zusammenzuführen.

5. Zulassungskriterien und Prüfungsinhalte für den Erwerb eines Sportbootführerscheins grundsätzlich zu überprüfen, um veränderten Anforderungen im Wassertourismusbereich gerecht zu werden. Dabei ist der Praxisanteil zu erhöhen, der theoretische Teil zu reduzieren. Die Prüfungsinhalte der unterschiedlichen Führerscheine sind besser aufeinander abzustimmen, damit gleichartige Prüfungsgegenstände gegeneinander anerkannt werden können. Die Prüfung soll auf ein Multiple-Choice-Verfahren umgestellt werden. Im Bereich des Führerscheinwesens unterstütze ich die Erhöhung des praktischen Anteils und setze mich dafür ein, den Theorieteil zu kürzen.

6. die Einbeziehung des Sachkundenachweises für pyrotechnische Signalmittel in Form einer Einweisung in die Prüfungsinhalte für die amtlichen Sportbootführerscheine zu prüfen.

7. ein freiwilliges Weiterbildungsangebot der Ausbildungsstätten weiterhin zu unterstützen.

8. eine Überprüfung der Fragenkataloge zum Erhalt der Funkzeugnisse vorzunehmen mit dem Ziel, den Inhalt auf für die Handhabung des Funkverkehrs notwendige Fragen zu begrenzen.

9. die bestehenden verbindlichen Ausrüstungsstandards zu überarbeiten, um klare und übersichtliche Vorgaben zu erzielen. Zusätzlich soll eine Informationskampagne, die gemeinsam mit den Verbänden vorbereitet und durchgeführt wird, die Einhaltung der freiwilligen Sicherheitsstandards fördern.

Zudem soll die Einführung einer Kennzeichnungspflicht aus Sicherheitsgründen im Seebereich analog zum Binnenbereich unter Beachtung von bürokratischen und finanziellen Aspekten überprüft werden.

Ich denke, anhand der aufgelisteten Ziele des Antrags wird klar, dass Befürchtungen, von Seiten der Politik sei eine massive Regulierung geplant, unbegründet sind. Über die Einführung einer Kennzeichnungspflicht im Seebereich wird nach den Ergebnissen der Prüfung durch das Verkehrsministerium noch einmal verhandelt.

Der Verkehrsgerichtstag in Goslar und der Sicherheitsbeirat des Verkehrsministeriums haben sich ebenfalls mit Fragen der Sicherheit befasst und Empfehlungen erarbeitet. In der Folge wurde von einigen befürchtet, dass diese Überlegungen nun übergangslos eine Gesetzeswirkung entfalten, was nicht der Fall ist. Gleichwohl muss eine sachliche Überprüfung der Vorschläge durch das Ministerium möglich sein, denn Fragen der Sicherheit erhalten durch veränderte Rahmenbedingungen wie wachsender Verkehr immer wieder neue Aktualität. Diese Entwicklungen unbeachtet zu lassen wäre fahrlässig.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Carstensen
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Frage zum Thema Familie
17.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Carstensen,

mich würde Ihre persönliche Meinung zur Kindesbetreuung nach einer Trennung der Eltern interessieren. Sprechen Sie sich für eine Beibehaltung der aktuellen Regelung aus, oder gibt es Überlegungen z.B. die gemeinsam durchgeführte Betreuung als Regelfall einzuführen?

Gruß aus Hummelsbüttel,

Antwort von Christian Carstensen
2Empfehlungen
25.06.2007
Christian Carstensen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Frage zum Thema Kindesbetreuung. Sie fragen nach meiner persönlichen Meinung zur Frage des Sorgerechtes nach einer Trennung der Eltern.

Nach der bisherigen Regelung ist die gemeinsame elterliche Sorge nach einer Trennung der Eltern dann bereits der Regelfall, wenn die Eltern zuvor verheiratet waren oder als Nichtverheiratete gemeinsam eine entsprechende Sorgeerklärung abgegeben haben. In diesen Fällen bleibt es bei einer Trennung automatisch bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Sind Eltern jedoch nicht verheiratet und geben keine Erklärung zur gemeinsamen Sorge ab, fällt das alleinige elterliche Sorgerecht automatisch der Mutter zu.

Die bisherige gesetzliche Regelung gibt der Mutter damit eine stärkere Rechtsstellung. Dies hat den Hintergrund, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass unverheiratete Eltern immer die Fähigkeit zur Kooperation besitzen, die für die Ausübung der gemeinsamen Sorge im Sinne des Kindeswohls nötig wäre. Nichteheliche Kinder werden auch im Rahmen flüchtiger und instabiler Beziehungen geboren. Im Interesse des Kindeswohls soll vermieden werden, dass Eltern, die die notwendige Kooperationsfähigkeit nicht besitzen, die gemeinsame Sorge übertragen wird. Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass Väter nichtehelicher Kinder regelmäßig mit der Mutter die gemeinsame Verantwortung für das Kind überhaupt tragen wollen. Das gemeinsame Sorgerecht wird daher davon abhängig gemacht, dass beide Eltern ihre Bereitschaft durch die Abgabe einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung dokumentieren. In diesem Fall soll es dann auch nach einer Trennung bei der gemeinsamen Sorge bleiben.

Die geltende Rechtslage stellt das Wohl des Kindes ins Zentrum und gewährt ihm Priorität. Das halte ich für richtig. Es gilt zu verhindern, dass Kinder darunter leiden, dass Eltern, die nicht beide zur Kooperation bereit sind oder das jemals waren, das Kindeswohl mit einer konfliktreichen Ausübung einer gemeinsamen Sorge gefährden.

Andererseits ist aber auch das Interesse der Väter zu berücksichtigen. Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass in Deutschland mit die höchste Hürde für die gemeinsame elterliche Sorge besteht. Bisher ist die Zustimmung der Mutter zur gemeinsamen Sorge nicht durch eine Gerichtsentscheidung ersetzbar. Eine meines Erachtens vernünftige Regelung wäre es, diese Möglichkeit zu schaffen. Damit wäre das Kindeswohl in jedem Fall gewährleistet und gleichzeitig die Interessen von Vätern an der Mitausübung der elterlichen Sorge ihrer Kinder besser Rechnung getragen. Dies passt auch in die moderne Familienpolitik, der sich die SPD verpflichtet fühlt.

Das Bundesministerium für Justiz wertet derzeit eine Umfrage unter den Jugendämtern zum Thema Kindschaftsrecht aus. Es wird in diesem Zusammenhang intensiv geprüft, ob eine Änderung des Rechts der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern sinnvoll ist.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Carstensen
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
21.06.2007
Von:

Hallo Herr Carstensen,

wie können Sie sicher sein das die Bahn nicht an Heuschrecken verkauft wird? Internationale Anleger kommen doch nur für den Kauf der Aktien in Frage! Sonst könnten Sie ja die Aktien denen schenken denen Sie ja auch gehören, dem Volk!! 150 Milliarden Vermögen an die Börse bringen, und ca. 8-10 Milliarden dafür bekommen, und das Geld wird Mehdorn im Ausland investieren. Ich bin selber Sozialdemokrat, aber was hier getrieben wird, unglaublich. Ein Volk wird geplündert, englische Verhältnisse in Deutschland.

Auf in die Schweiz, dort haben die Bürger den Volksentscheid, woher nehmen Sie den Mut eine solche extreme Entscheidung eines Börsenganges durchzuziehen?

Trotzdem viele Grüße

Antwort von Christian Carstensen
1Empfehlung
03.07.2007
Christian Carstensen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur geplanten (Teil-)Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG. Sie können sicher sein, dass die SPD-Fraktion kein Interesse daran hat die Deutsche Bahn irgendwelchen "Heuschrecken" zu überlassen. Unser Ziel, das wir gemeinsam mit der Bahngewerkschaft TRANSNET verfolgen, ist es vielmehr, die Deutsche Bahn zukunftsfähig zu machen. Dabei steht im Vordergrund, dass der Weg der Bahnreform von 1994 erfolgreich fortgeführt wird. Die beiden wesentlichen Ziele waren damals, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen und den Bundeshaushalt nachhaltig zu entlasten. Die aktuelle Situation auf dem europäischen Eisenbahnmarkt ist nicht mehr mit der aus den "guten, alten Zeiten" der Staatsbahn zu vergleichen. Verkehrsdienstleistungen auf der Schiene werden in Europa nicht mehr im wettbewerbsfreien Raum angeboten und Transport und Personenverbindungen werden keineswegs nur mehr innerhalb nationaler Grenzen nachgefragt. Um sich im europäischen Wettbewerb erfolgreich behaupten zu können und strategische Investitionen zu tätigen, braucht die DB AG daher in den nächsten Jahren einen größeren finanziellen Spielraum. Einen Spielraum, der aus unserem Staatshaushalt nicht geleistet werden kann. Die Konsequenz ist daher, private Investoren an der Bahn zu beteiligen um so an die nötigen finanziellen Mittel zu gelangen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung arbeitet im Moment an einem Gesetzesentwurf zur (Teil-)Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn der gewährleisten soll, dass die strategischen Einflussmöglichkeiten des Bundes ausreichend erhalten bleiben. Der Bund wird weiterhin juristischer Eigentümer des Netzes bleiben, womit der Infrastrukturauftrag gem. GG § 87e voll gewahrt bleibt. Zu einer vergleichbaren Situation – wie von Ihnen angesprochen - wie in England wird es daher in Deutschland nicht kommen. Ein Verkauf der Schieneninfrastruktur steht in Deutschland nicht zur Debatte.

Als Sozialdemokrat gibt es für mich aber noch einen weiteren zentralen Punkt. Mit einer (Teil-)Kapitalprivatisierung gemäß den Kriterien der SPD-Fraktion werden die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, dass die Beschäftigungssicherung im Bahnkonzern fortgeführt werden kann. Eine Zerschlagung in Einzelunternehmen und der damit einhergehende drohende Verlust von Arbeitsplätzen kann so verhindert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Carstensen
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
29.06.2007
Von:

Hallo Herr Carstensen,

warum antworten Sie nicht auf meine Frage vom 21.06.07?

Der Börsengang der Bahn ist doch ein wichtiges Thema, unsere
Bürger haben einen Anspruch auf eine Antwort. Denn das javascript:OpenMailWin(´650´, ´66432´)
Mail vom Fri, 29.06.2007 12:49
Vermögen der Bahn ist zum großen aus Steuermitteln finanziert,
und wenn wir einmal alle Ausflüge der deutschen Wiortschaft in
den letzten Jahten Revue passieren lassen, dann kommen doch
gewisse Zweifel auf. Viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind aus gutem Grund gegen einen Börsengang.
In der ganzen Welt sind nur 2 Bahnen an die Börse gegangen, Lettland
und England, England hat schlimme Erfahrungen mit dem Börsengang gemacht, und hat die Bahn wieder zurückgekauft. Ein Geschäft war das, für die Banken, Fonds und Beteiligungskapital!

Wie sehen sie die öffentlichen Ansprüche gemäß Artikel 87e GG,
lässt sich dieser Anspruch durchgängig mit den Renditeansprüchen
institutioneller Anleger vereinbaren? Oder ist der Börsengang eine
Rutschbahn, auf der die Bahn in ein reines profit Unternehmen abgleitet und ihre gesetzlichen Ziele quittiert.

Wie hoch ist eigentlich der wahre Wert einer Bahn in der öffentlichen Daseinsfürsorge?

Ein schönes Wochenende

Antwort von Christian Carstensen
1Empfehlung
03.07.2007
Christian Carstensen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Erinnerung. Selbstverständlich habe ich Ihre Frage nicht vergessen, aufgrund der großen Anzahl an Bürgeranfragen aus meinem Wahlkreis (die meist nicht über Abgeordnetenwatch bei mir eintreffen) dauert die Beantwortung aber ein paar Tage.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Carstensen
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