Cem Özdemir (GRÜNE)
Kandidat Bundestagswahl 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Cem Özdemir
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Sozialpädagoge
Ausgeübte Tätigkeit
Bundesvorsitzenden Bündnis 90/Die Grünen
Wohnort
-
Wahlkreis
Stuttgart I
Ergebnis
29,9%
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
(...) Fazit: Mit der Wehrpflicht kriegt man nicht die besten und klügsten Köpfe in die Bundeswehr. Man schöpft das Potential nicht aus. (...)
 
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Frage zum Thema Soziales und Familie
07.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Özdemir,

wie ist Ihre Meinung zum bedingungslosen Grundeinkommen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Cem Özdemir
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14.09.2009
Cem Özdemir
Sehr geehrter Herr ,

ich plädiere dafür, unseren Sozialstaat nicht im Sinne eines bedingungslosen Grundeinkommens, sondern in Form einer bedarfsorientierten Grundsicherung zu erneuern (und auch die Regelsätze des ALG II zu erhöhen).

Die GRÜNEN haben sich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema beschäftigt. Sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene wurde über einen längeren Zeitpunkt eine Diskussion geführt. Der Parteitagsbeschluss von Nürnberg umreißt unsere Position. Die GRÜNE bedarfsorientierte Grundsicherung besteht aus zwei gleichberechtigten und sich ergänzenden Komponenten. Das ist zum einen die Existenzsicherung und zum anderen der Zugang zu sozialen, kulturellen Angeboten und zu Bildungseinrichtungen. Die Finanzierung muss anteilig von Bund, Land und Kommunen getragen werden. Angesichts der knappen Kassen der öffentlichen Hand geben wir dem Ausbau des Kinderbetreuungs- und Bildungssystems Vorrang, weil wir damit unmittelbar in die Zukunft unserer Kinder investieren. Eine Politik der Chancengerechtigkeit, die mehr sein möchte als bloße Umverteilungspolitik, muss im Bereich der Bildung ansetzen. Gerade bei der Verteilung der Bildungschancen herrscht eine große Gerechtigkeitslücke, wie einschläge Studien deutlich machen.

Den gesamten Beschluss können Sie hier nachlesen: www.gruene-partei.de

Mit freundlichen Grüßen

Cem Özdemir
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Frage zum Thema Außenpolitik
07.09.2009
Von:
Kai

Sehr geehrter Herr Özdemir,

auf der Internetseite der Tagesschau von heute www.tagesschau.de werden sie mit folgender Aussage zitiert:

"Die gesamte Kommunikationsstrategie dieser Bundesregierung ist ein absolutes Desaster", kritisierte er weiter. Eine Entschuldigung bei den Opfern des Luftangriffs und deren Angehörigen sei "dringend nötig".

Sollte sich die deutsche Bundesregierung für das Töten von Gegnern entschuldigen?

Warum glauben Sie den Quellen, die von zivilen Opfern sprechen und nicht denen die keine solche Opfer sehen?

Wie erklären Sie es sich, dass Nachts gegen 1 Uhr (Zeitpunkt des Bombenangriffs) Kinder und Jugendliche in einem Kampfgebiet mitten in der Wildnis unterwegs gewesen sein sollen und das obwohl seit Stunden Kampfflugzeuge über dem Gebiet unterwegs waren?

Welche alternativen Maßnahmen wären nach Ihrer Ansicht angemessen gewesen um den Taliban die Fahrzeuge wieder wegzunehmen?

Macht Sie der Tod der Menschen nur betroffen, weil ein deutscher Soldat den Einsatzbefehl gegeben hat?

Wenn ja, warum macht Sie gerade dieser Fakt betroffen?

Ist die ganze Diskussion nicht dem Wahlkampf geschuldet? Dieser Eindruck entsteht bei jedem, der auch nur annähernd die Reaktionen auf US-Amerikanische Bombenabwürfe in der Vergangenheit verfolgt hat.

Oder waren Sie da auch so betroffen, aber die Medien haben es einfach nicht so gut transportiert?

MfG

Kai
Antwort von Cem Özdemir
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18.09.2009
Cem Özdemir
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre besorgten Fragen.

Die Bundeswehr ist seit 2001 basierend auf einem UN-Mandat in Afghanistan. Sie soll dazu beitragen, ein sicheres Umfeld für zivile Helfer zu schaffen und den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Im Rahmen der internationalen Schutztruppe (ISAF) unterstützt sie die afghanischen Sicherheitskräfte bei der Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols gegen militante Kräfte. Die Bundeswehr hat in ihrem Verantwortungsbereich militärisch lange Zeit äußerst besonnen agiert. Das haben wir begrüßt und unterstützt.

Diesem defensiven Ansatz steht der Befehl vom 4. September zum Luftangriff auf die gestohlenen Tanklastwagen bei Kunduz gegenüber. Dabei wurden nicht nur bewaffnete Gegner, sondern auch Zivilisten getötet und verletzt. Das ist eine menschliche Tragödie. Wir bedauern das. Damit hat ausgerechnet die Bundesregierung die so dringend herbeigesehnten restriktiveren Reglungen der USA für Luftangriffe konterkariert.

Besonders schwer wiegt aber die Tatsache, dass die Bundesregierung - allen voran der Verteidigungsminister - im Widerspruch zu allen anderen Berichten tagelang abgestritten hat, dass es überhaupt zu Opfern unter der Zivilbevölkerung gekommen ist. Vor diesem Hintergrund habe ich mich in der Tagesschau zu dem Verhalten der Bundesregierung geäußert und die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich bei den Opfern zu entschuldigen. Erst nach massivem Druck, gerade von Bündnis 90/Die Grünen, hat sich die Bundeskanzlerin erstmals in dieser Legislaturperiode zu einer Regierungserklärung zum Afghanistan-Einsatz bereit erklärt. Das war überfällig.

Inzwischen ist nicht mehr zu bestreiten, dass es zu etlichen zivilen Opfern gekommen ist. Die von Präsident Karsai eingesetzte Untersuchungskommission spricht gar von 30 getöteten Zivilisten. Ich gehe davon aus, dass ein Bombenabwurf auf die feststeckenden Tanklaster nicht erfolgt wäre, wenn die Beteiligten gewusst hätten, dass sich so viele Zivilisten vor Ort befinden.

Wie es zu der Entscheidung und dem Tod von Zivilisten kommen konnte, ob der deutsche Kommandeur die Einsatzrichtlinien beachtet hat und ob es Alternativen gab, muss weiter aufgeklärt werden. Alles deutet darauf hin, dass er ein falsches Lagebild hatte. Die beiden Tanklaster steckten seit den Abendstunden des 03.09. im Flussbett fest. Nach Presseberichten mobilisierten die Taliban in der überwiegend pashtunischen Nachbarschaft Menschen, um die Tanklaster zu entladen und wieder frei zu bekommen. Die Frage, warum die Bundeswehr keine Bodentruppen zu dem wenige Kilometer vom Bundeswehrlager entfernten Ort entsandt hat, wurde von der Bundesregierung im Bundestag bis heute noch nicht schlüssig beantwortet.

Meine öffentliche Kritik richtet sich gegen Verteidigungsminister Jung und seinen politischen Umgang mit den Geschehnissen. Auch stellt der Luftangriff ein massives Abweichen vom bisherigen Agieren der Bundeswehr dar. Im Übrigen dient es auch dem Schutz der Bundeswehr, wenn sich der verantwortliche Minister im Falle von Zivilopfern sofort entschuldigt und Entschädigungen anbietet.

Wie man dies anders macht, hat der Oberkommandierende von ISAF, Stanley McChrystal, bewiesen. Nach dem Vorfall hat er sich sofort an den Ort des Geschehens begeben. Er hat mit den Opfern gesprochen, er hat sich entschuldigt, er hat sich an die Öffentlichkeit gewandt und er hat eine Untersuchung des Vorfalls eingeleitet. Wir haben in der Vergangenheit das unverhältnismäßige militärische Vorgehen der USA und die hohen Zivilopfer im Rahmen von Luftangriffen immer kritisiert. Entsprechend erleichtert waren wir, als die US-Regierung endlich eine neue taktische Einsatzrichtlinie erlassen hat, die den Schutz der Zivilbevölkerung in den Vordergrund stellt.

Wir Grünen wenden uns gegen einen Sofortabzug aus Afghanistan. Wir erwarten, dass die Bundesregierung alles dafür tut, dass die Bundeswehr den Einsatz schnellstmöglich, erfolgreich und ohne Verluste beenden kann. Voraussetzung eines erfolgreichen Einsatzes ist es, dass wir die breite Unterstützung der Afghaninnen und Afghanen haben. Daher sind zivile Opfer unbedingt zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Cem Özdemir
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Frage zum Thema Soziales und Familie
07.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Özdemir,
mit dem Hinweis auf die diesjährige Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention möchte ich gerne Ihre Meinung zum Artikel 20, insbesondere zur Frage der Verwirklichung des Grundrechtes auf persönliche Mobilität, nachfragen?
Wurde diese Frage zwischenzeitlich schon einmal bezüglich der staatlichen Umsetzung eines tatsächlichen und real für die betroffenen behinderten Menschen verwirklichbaren Anspruchs zur versprochenen persönlichen Mobilität, in den politischen Entscheidungsgremien erörtert?
Haben Sie eine konkrete Vorstellung davon, wie schwer es für die betroffenen behinderten Menschen ist, aus dem verbrieften Rechtsanspruch der UN-Konvention, tatsächliche Mobilität trotz der jeweils individuellen Situation erlangen können?
Vielen Dank für Ihre Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen

(Tetraplegiker)
Antwort von Cem Özdemir
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18.09.2009
Cem Özdemir
Sehr geehrter Herr ,

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich auch in der kommenden Legislatur dafür einsetzen, die Aufträge, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben, in deutsches Recht zu übertragen. Barrierefreiheit (Art. 9) und Persönliche Mobilität (Art. 20 der UN-Konvention) sind zentrale Prinzipien der UN-Konvention und somit erst eine Bedingung für die Teilhabe an der Gesellschaft (Art. 29, 30) sowie für ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinde (Art. 19). Wir unterstützen die Absicht einiger Verbände, mit einem Gremium die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch und gerade im parlamentarischen Raum als dauerhaften Prozess zu verankern, zum Beispiel in Form einer Enquete-Kommission oder eines nationalen Teilhabe-Rates.

Wir wollen, dass Menschen die Unterstützung bekommen, die sie benötigen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Neben Barrierefreiheit und Antidiskriminierung geht dies vor allem über so genannte Nachteilsausgleiche. Leider sind diese bislang wenig bedarfsgerecht und oftmals umständlich zu beantragen. Wir wollen vorhandene Nachteilsausgleiche zusammenfassen und ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen bundeseinheitlich auszahlen. Mit diesem Geld könnten u.a. Mobilitätseinschränkungen ausgeglichen werden. Ein konkreter Antrag von uns scheiterte bislang an der Mehrheit im Deutschen Bundestag.

Ich verweise noch auf eine öffentliche Anhörung der grünen Bundestagsfraktion zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen vom 30. Juni 2009. Den Kurzbericht zu den Ergebnissen finden Sie hier:

www.gruene-bundestag.de

Sie können auch künftig mit unserer vollen Unterstützung rechnen, um die vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderung umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Cem Özdemir
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
08.09.2009
Von:

Hallo,

die Wahl in Stuttgart kommt nicht ohne das Thema Stuttgart 21 aus, deswegen habe ich dazu 2 Fragen:

  • sollte(wie von ihnen gewünscht) Stuttgart 21 noch aufgehalten werden, wie können Sie sicherstellen dass das gesparte Geld wirklich für Sinnvolles(z.B. KiTas) eingesetzt wird. Der GAU wäre für mich wenn das Geld an einem anderen Ort für ein Bau-Großprojekt eingesetzt wird(dann würde es aus meinen Steuergeldern finanziert werden und ich hätte keinen besseren Bahnhof)

  • wie könnte ein Kopfbahnhof 21 zeitlich realisiert werden? Ich bin der Meinung dass Stuttgart dringend einen neuen Bahnhof braucht bzw zumindes die Strecke Ulm Wendlingen ist ein Nadelöhr im europäischen Fernverkehr. Stuttgart 21 wäre ca. 2020 fertig. Ist dieser Zeitrahmen mit einem Kopfbahnhof21 noch ungefähr einzuhalten?

mit interessierten Grüßn

Antwort von Cem Özdemir
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22.09.2009
Cem Özdemir
Sehr geehrter Herr ,

die Stuttgarter GRÜNEN selbst hätten unmittelbaren Einfluss auf den Betrag, den unsere Stadt beisteuern soll. Der Gemeinderat wird in diesem Fall beraten und beschließen, was mit dem frei gewordenen Geld passiert. Wenn die Mittel nicht für S 21 ausgegeben werden, können sie wesentlich sinnvoller genutzt werden, wie z.B. für den Ausbau der Kinderbetreuung. Ihre Sorge, dass die Mittel dann einem anderen Großprojekt mit ausufernden Kosten zufließen, können Ihnen die Grünen im Stuttgarter Gemeinderat nehmen: Sie haben bereits verhindert, dass die Kulturmeile für 70 Millionen unter die Erde gelegt wird (und dann trotzdem weiterhin 40.000 Fahrzeuge täglich oben fahren). Und sie arbeiten daran, auch den Rosensteintunnel zu verhindern. Aber auch für das Land Baden-Württemberg, den Bund und die Deutsche Bahn gilt, dass sie das Geld, das durch einen Ausstieg bzw. ein Ende von Stuttgart 21 eingespart werden würde, klüger investieren können.

Sie haben recht: Ein vordringliches Projekt ist die Neubaustrecke zwischen Wendlingen und Ulm, weil sie wirkliche Erleichterungen für die Bahnreisenden bringt. Diesem Projekt muss der Vorzug gegeben werden - und es lässt sich leicht mit einem modernisierten Kopfbahnhof verbinden.

Die Modernisierung des Kopfbahnhofs kann für deutlich weniger Geld und in mehreren Schritten realisiert werden, so dass das Projekt bei Bedarf ausgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden kann. Dafür gibt es einen Vorschlag der Befürworter des Projekts Kopfbahnhof 21, wozu auch wir GRÜNE gehören, und der hier einsehbar ist: www.kopfbahnhof-21.de. Hier lässt sich genau verfolgen, wie wir uns den Umbau vorstellen, welche Vorteile er aus unserer Sicht hat und welche Kosten auf uns zukommen. Das Alternativmodell Kopfbahnhof 21 lässt sich in Abschnitten realisieren. Das bietet ein hohes Maß an Flexibilität und ermöglicht, auf sich verändernde Rahmenbedingungen zu reagieren. Bei K21 können Schritt für Schritt alle Bauabschnitte entsprechend den verfügbaren Finanzmitteln ausgeführt und in Betrieb genommen werden. Im Gegensatz dazu muss das Projekt S21 bis zu seiner vollständigen Realisierung vorfinanziert werden, ehe es überhaupt nutzbar wird. Das ist ein nicht unerhebliches Risiko in Anbetracht unvorhersehbarer Kostenentwicklungen und sich laufend verändernder Verkehrsbedürfnisse. Es ist wichtiger, die Neubaustrecke Stuttgart-Ulm voranzubringen, als 5 Milliarden Euro für 5 Minuten Zeitersparnis in den Sand zu setzen, wie es bei Stuttgart 21 der Fall wäre. Ich hoffe, wir haben hier Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Cem Özdemir
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
09.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Özdemir,

tippt man in Internet-Suchmaschinen die Worte "özdemir + bilderberger" ein, so wird jedermann auf mehr oder weniger politische Links und Blogs verwiesen, die Sie in Zusammenhang mit der diesjährigen Bilderberger-Konferenz bringen, es geht das Gerücht um, Sie hätten 2009 daran teilgenommen, jedenfalls gehen Teilnehmerlisten im Netz um, auf denen Sie stehen.

Falls ja, was ist dort besprochen und beschlossen worden?

Falls nein, was halten Sie von der Abschottung dieser Konferenzen von Presse und Volk?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Cem Özdemir
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19.09.2009
Cem Özdemir
Sehr geehrter Herr ,

es mag sein, dass solche Gerüchte im Umlauf sind - jedenfalls habe ich nicht an dieser Konferenz teilgenommen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Tagung können sich zum Zweck eines offenen Dialogs und kritischen Gedankenaustauschs auf Vertraulichkeit einigen, daran kann ich auf den ersten Blick nichts Ungewöhnliches finden. Zugleich gilt aber auch, dass Demokratie, Transparenz und Legitimation in einem engen Verhältnis zueinander stehen. Eine Tagung ist jedoch kein Parlament und auch kein Gremium, das vergleichbare Beschlüsse fasst.

Mit freundlichen Grüßen

Cem Özdemir
www.cem-stuttgart.de
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Ihre Frage an Cem Özdemir
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