Von:


Herr Schneider,
wenn es in ihre Zeit passen sollte ,würde gern ihre Sichtweise zu dieser Promlematik erfahren.
Sehr geehrter Herr

Die eingangs formulierten Vorwürfe, der Antrag der SPD "wurde von CDU/CSU und FDP abgelehnt" und "Sie haben diese Entscheidung sicherlich mitgetragen" sind falsch. Der Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 17/8613 in erster Lesung behandelt und in die Ausschüsse verwiesen. Eine "Ablehnung" konnte es noch gar nicht geben.
. Hier sage ich Stopp!Meine Fraktion lehnt es weiter ab, dass mit dem Gesetzentwurf unter Umständen das Mandat mit der Amtsträgereigenschaft gleichgesetzt werden könnte. Der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung kann nicht dem der Beamten- und Richterbestechung nachgebildet werden.Das Bundesverfassungsgericht hat vor wenigen Jahren zum Art. 38 GG, der das freie Mandat und die Aufgaben der Abgeordneten beschriebt, formuliert:
Wer freie Abgeordnete will, muss auch ein Mindestmaß an Vertrauen aufbringen, dass die vom Volk Gewählten ganz überwiegend mit Umsicht und verantwortlich mit ihrer Freiheit umgehen. Das Prinzip der Freiheit verlangt, dass nur der Missbrauch gezielt und konsequent bekämpft wird, aber nicht, dass aus dem abweichenden Verhalten Weniger zuerst ein Ambiente des Misstrauens geschürt und sodann eine lückenlose Kontrolle auch der redlich Arbeitenden verlangt wird (BVerfG 2 BvE 1/06, Rd-Nr. 262).Dieser Zustand beschreibt eine Sackgasse, denn der SPD-Antrag wird dem nicht gerecht. Und trotzdem geht es Deutschland nicht schlechter als anderen Ländern, die die UNCAC bereits ratifiziert haben. Denn das deutsche Strafrechtsystem umfasst korrupte Handlungen umfassender als es das UN-Antikorruptionsabkommen vorsieht. Und es gibt nicht einen einzigen Fall, der bestraft gehört, aber ob der fehlenden Ratifizierung nicht geahndet werden könnte. Deshalb mahne ich, diesen Punkt auch nicht überzubewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund