Caren Lay (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Caren Lay
© DIE LINKE Sachsen
Geburtstag
11.12.1972
Berufliche Qualifikation
Diplom-Soziologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Dresden
Wahlkreis
Bautzen I
Ergebnis
25,2%
Landeslistenplatz
7, Sachsen
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(...) Gut, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher durch ihren faktischen Boykott von E10 die Tür für andere Lösungen aufgemacht haben, wenn auch sicher nicht aus politischen Gründen und der Nachhaltigkeit willen, sondern in Sorge um ihre PKWs. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
02.08.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Lay,

im nd lese ich einerseits:

Nach einer gestern veröffentlichten Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln sind die Immobilienpreise in den fünf größten deutschen Städten von 2003 bis 2011 stark angestiegen - beispielsweise in Hamburg um 31 Prozent, in Berlin um 39 Prozent. Doch von einer »Immobilienblase« keine Spur, sagen die Forscher. Vielmehr deuteten die Zahlen auf gestiegene Nachfrage und wachsende Attraktivität von Berlin, Hamburg, München, Frankfurt am Main und Köln hin.
www.neues-deutschland.de

andererseits:

Irgendetwas jedenfalls muss geschehen, um unkontrolliert steigende Mieten zu verhindern. Caren Lay, Bundestagsabgeordnete und Vizevorsitzende der Linkspartei, deren Anfrage den Trend ans Licht gebracht hat, fordert, den sozialen Wohnungsbau aus seinem Dornröschenschlaf zu wecken.
www.neues-deutschland.de

Welche Anfrage meint nd?

Was mir aber noch wichtiger erscheint, angesichts der miserablen Umfragewerte für Ihre Partei und des bedauerlichen Scheiterns der Initiative Ihrer Fraktion bzgl. der Wohnungsgenossenschaft Fairwohnen:

Ist auf dem Gebiet der Wohnungsnot, des unsozialen Wohnungsbaus und der skandalösen Lage von ALG II- und Grundsicherungs-BezieherInnen vonseiten Ihrer Fraktion, Ihrer Partei eventuell eine Kampagne geplant, die ähnlich flächendeckend wie im Fall von Fairwohnen öffentliche Resonanz hervorrufen könnte?

Mit solidarischen Grüßen

Antwort von Caren Lay
bisher keineEmpfehlungen
20.08.2012
Caren Lay
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich stimme Ihnen voll und ganz zu, dass etwas geschehen muss, um die Mietexplosion zu stoppen. Meine Partei DIE LINKE hat deshalb im Januar die Mieten- und wohnungspolitische Offensive gestartet. Für uns ist die Forderung nach gutem und bezahlbaren Wohnraum ein öffentliches Anliegen. Wir wollen die Mietexplosion und die Verdrängung der Mieterinnen und Mieter stoppen. Kurz gefasst fordern wir deshalb zum Beispiel die Deckelung der Mieten durch eine Mietobergrenze, eine Neuauflage des Sozialen Wohnungsbaus, den Stopp der Privatisierung öffentlichen Wohnraums etc. Hier der Link zum Beschluss des Parteivorstands und in dessen Anhang das fünfseitige Dokument: www.die-linke.de

Praktisch werden wir versuchen, unserer Forderung nach gutem und bezahlbaren Wohnraum auf allen Ebenen einzubringen. Parlamentarisch im Bund, den Ländern und kommunal, außerparlamentarisch werden wir vor Ort und praktisch versuchen, Räume für unsere Vorstellungen zu öffnen, dies auch in Zusammenarbeit mit Mieterinnen und Mietern und deren Organisationen. Ein Beispiel dafür war und ist die von linken Abgeordneten gegründete Genossenschaft TLG Fairwohnen. Leider hat uns das Bundesfinanzministerium in der Zwischenzeit aus dem Bieterverfahren für die Privatisierung der 11.500 Wohnungen der TLG ausgeschlossen. Wir werden aber weiter im Sinne unserer Ziele arbeiten. Andere Aktivitäten werden folgen. Wir hoffen, dass wir mit unseren Forderungen, unserer Offensive und unseren Aktivitäten medial durchdringen. Und vor allem hoffen wir natürlich, dass wir damit unsere Forderung nach gutem und bezahlbaren Wohnraum für alle politisch voranbringen.

Abschließend nun zu Ihrer Frage, welche Anfrage zum Thema Sozialwohnungen das nd in seinem Artikel meinte. Die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage, auf die sich das nd bezieht, finden Sie hier: www.caren-lay.de

Freundliche Grüße
Caren Lay
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.09.2012
Von:

Sehr geehrte Frau MdL Caren Lay (DIE LINKE),

es geht um gesetzliche Vorschriften bei Schreiben an eine Behörde.

Bitte teilen Sie mir mit, ob es Vorschriften gibt, aus den hervor geht, ob bei Erhalt ein Eingangs- bzw. registrierbescheid verschickt werden muss? Oder nicht?

Und falls *Ja*, bis wann ein solcher Bescheid versendet werden muss?


Am 16. August 2012 habe ich mich >über den Sächsischen Landtag< mit einer Petition an den Verfassungsschutzpräsidenten im Frei- staat Sachsen gewandt. Dieses Schreiben wurde noch am gleichen Tag vom Sächsischen Landtag an den Verfassungsschutz weiter geleitet.

Leider habe ich bis heute von dort weder eine Eingangsbestätigung noch einen Registrier- bescheid erhalten.

Falls es hierfür gesetzliche Frist gibt und diese überschritten worden sein sollten, möchte ich Sie bitten, sich dafür einzusetzen, dass ich im Nachgang noch einen Registrierbescheid erhalte.

Im Voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Caren Lay
bisher keineEmpfehlungen
14.09.2012
Caren Lay
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bin seit Oktober 2009 nicht mehr MdL, also Mitglied des sächsischen Landtags, sondern Mitglied des Deutschen Bundestages, kann daher also leider nicht auf dem sog. kleinen Dienstweg nachfragen. Nach meinen Kenntnisstand gibt es allerdings keine gesetzliche Bestimmung, die die Behörden verpflichtet, bei ihnen eingehende Schreiben von Bürgern zu bestätigen. Es existiert lediglich eine Bestimmung in § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO), nach der man, wenn innerhalb von 3 Monaten nach Stellung eines Antrages oder nach Einlegung eines Widerspruches keinen förmlichen Verwaltungsbescheid von der Behörde bekommen hat, beim Verwaltungsgericht auf den Erlass eines solchen Bescheides klagen kann. Die so genannte Untätigkeitsklage also.

Wie und ob ggf. in innerdienstlichen Weisung der Behörden für ihre Bedienstete Antwortsformen oder -fristen selbst festgelegt sind, ist mir nicht bekannt.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weiter helfen zu können.

Freundliche Grüße
Caren Lay
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Frage zum Thema Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen
03.02.2013
Von:

Können Sie mir bitte Ihr Abstimmungsverhalten zu diesem Punkt erklären.
Hinweis:
Beim Abbruch von Schwangerschaften wurde unteranderem eine Fristenlösung eingeführt, die es den Beteiligten ermöglicht eine Schwangerschaftsabbruch nach Beratung und Bedenkzeit straffrei durchzuführen, obwohl er Verfassungs- und damit rechtswidrig ist (1.§ 218a Abs. 1 Fristenlösung mit Beratungspflicht).
Warum ist eine solche oder ähnliche Lösung in diesem Fall nicht angewendet worden?
Ich bin strikt gegen das "Beschneidungsgesetz" da es ethisch inkonsequent ist und rechtlich mehr Fragen und Unsicherheiten aufwirft als es klärt.
Falls Sie mir nicht einleuchtende Gründe nennen, kann ich zukünftig nicht mehr die Sie und die LINKE wählen.

Mit freundlichen Grüßen

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