Burkhardt Müller-Sönksen (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Burkhardt Müller-Sönksen
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Hamburg
Wahlkreis
Landesliste
Landeslistenplatz
1, Hamburg
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(...) Für die Ausgestaltung eines Passivraucherschutzgesetzes bedeutet dies konkret, dass wir keinen Regelungsbedarf für ein generelles Rauchverbot für die Gastronomie sehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Anpassung u. Veränderung von Hartz IV
01.10.2007
Von:

die attac - AG "Das Geschäft mit Hartz IV" stellt Ihnen, Herr Müller-Sönksen und dem Senator Uldall als Präses der Behörde für Wirtschaft und Arbeit folgende Fragen.

1)
Wie verträgt sich die Exklusivvermittlung von Aktivjobs durch die "Hamburger Arbeit" mit den Prinzipien des freien Wettbewerbes?

2)
Wie viele Teilnehmer der Maßnahme "mitnmang50+" wurden nachweislich und nachhaltig in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt?

Auf Grund vielfältiger Reaktionen von Teilnehmern der 50+ - Maßnahme "mitnmang" entsteht der Eindruck, daß der Nutzen dieser Maßnahme für die Teilnehmer und damit für die Bürgergesellschaft höchst fragwürdig ist.

Auf der offiziellen Mitnmang - Seite findet sich unter der Überschrift "Mehr als 500 über 50 - jährige wieder in Arbeit" der Hinweis, 517 Langzeitarbeitslose "die älter als 50 Jahre sind, erhielten seit September 2005 neue Perspektiven auf dem ersten Arbeitsmarkt." Diese Aussage sagt überhaupt nichts über die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Arbeit aus. Mit diesem Anspruch wurde die Maßnahme gestartet. Eine Kosten/Nutzen - Analyse (hier ist der volkswirtschaftliche Nutzen für dir Gesamtgesellschaft und nicht der betriebswirtschaftliche Nutzen für die Träger gemeint) ist mit derartigen Aussagen nicht möglich.
Antwort von Burkhardt Müller-Sönksen
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25.10.2007
Burkhardt Müller-Sönksen
Sehr geehrter Herr ,

Zu 1):
Die FDP tritt für eine Stärkung des Wettbewerbs in der Arbeitsvermittlung ein. Denn aus Sicht der FDP ist vor allem die private Arbeitsvermittlung in der Lage, eine effiziente, den Ansprüchen eines modernen Arbeitsmarktes gerecht werdende Vermittlungsdienstleistung zu erbringen. Private Arbeitsvermittlung sollte daher stärker als bisher die staatlichen Vermittlungsbemühungen ergänzen, denn von einem Wettbewerb um effiziente Arbeitsvermittlung profitieren alle Beteiligten. Die Vereinbarkeit der Exklusivvermittlung von Aktivjobs durch die "Hamburger Arbeit" mit den Prinzipien des freien Wettbewerbes sehe ich deshalb mit großer Skepsis. Wir vertreten hier den Grundsatz: "privat vor Staat".

Zu 2):
Wie viele Teilnehmer der Maßnahme "mitnmang50+" in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt worden sind, ist mir nicht bekannt.

Auch mir ist schon zu Ohren gekommen, dass die Maßnahme mehr dazu dient, Arbeitslose sozial und psychologisch zu stabilisieren, ohne dass dabei der eigentliche Förderaspekt erfüllt wird. Deswegen hält die FDP es für erforderlich, jede Maßnahme nach einem bestimmten Zeitablauf zu evaluieren. Eine solche Evaluierung muss natürlich auch erkennen lassen, wie hoch der Vermittlungserfolg in sozialversicherungspflichtige Arbeit bzw. wie hoch der Förderungsanteil des Staates ist.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhardt Müller-Sönksen
Mitglied des Deutschen Bundestages
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Frage zum Thema Wirtschaft
08.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,

Ihre FDP setzt sich für Wettbewerb und gegen quasistaatliche Monopole ein. Allerdings gibt es eine Reihe von Zwangsmitgliedschaften für die Wirtschaft, so dass dann jeglicher Wettbewerb und jegliche Wahlfreiheit ausgeschlossen sind. SO bei den Zwangsmitgliedschatfen in den Kammern.
Manche Organisationen unterliegen sogar mehrerer Zwangsmitgliedschaften, in denen dann die Verbände Monopole bilden, wie zum Beispiel bei den Genossenschaften.

Ich möchte gerne die Gründe wissen, warum Ihnen diese Monopole noch zeitgemäß erscheinen und warum es auf diesen Gebieten keine Konkurrenz geben darf.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Antwort von Burkhardt Müller-Sönksen
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12.11.2007
Burkhardt Müller-Sönksen
Sehr geehrter Herr ,

die Diskussion um die Pflichtmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern ist bei der FDP ein Dauerbrenner. Seitdem es die Pflichtmitgliedschaft gibt, regt sich Widerstand dagegen, für die ich auch viel Sympathie habe. Für die FDP steht deshalb nach einem sorgfältigem Abwägungsprozeß fest: Die Kammern müssen sich vielfach grundlegend reformieren. Sie dürfen nicht mehr auf Feldern tätig sein, wo ein ausreichendes Angebot von Seiten privater Dienstleister zur Verfügung steht. Ebenso muss die Doppelarbeit zwischen Kammern und Behörden deutlich vermindert werden. Zeitraubende bürokratische Querverbindungen sind in Zukunft zu vermeiden. Insofern bleibt das gesamte deutsche Kammerwesen auf einem permanenten Reformprüfstand.

Allerdings kann die Selbstverwaltung der Wirtschaft derzeit nur im Rahmen einer Pflichtmitgliedschaft funktionieren. Sonst müssten Aufgaben, die den Kammern durch Gesetz und Verordnung zugewiesen sind, letztlich von der Staatsbürokratie erfüllt werden. Der Staat müsste aus öffentlichen Mitteln ein umfangreiches Leistungsspektrum bereit halten: Die Betreuung von 850.000 Auszubildenden, die Abnahme von jährlich 290.000 Zwischenprüfungen und 330.00 Abschlussprüfungen, die öffentliche Bestellung und Betreuung von etwa 7000 Sachverständigen und die Beantwortung von rund 110.000 Anfragen von Gerichten, Unternehmen und Privatpersonen nach geeigneten Sachverständigen, die Ausstellung von jährlich etwa 1,2 Millionen Exportdokumenten sowie die ca. 350.000 Existenzgründungsberatungen, die zurzeit von den IHK`n durchweg kostenlos erbracht werden. Daneben wäre fraglich, was mit den Einigungsstellen für Wettbewerbsstreitigkeiten bei den Kammern passieren würde. Dort werden immerhin 1.800 Fälle jährlich verhandelt und mit einer Erfolgsquote von rund 50 Prozent abgeschlossen. Auch gutachterliche Stellungnahmen zu Förderanträgen, zur Eintragungsfähigkeit im Handelsregister oder zur Bauleitplanung müssten anders organisiert werden.

Nach Einschätzung der FDP wäre die staatliche Bereitstellung all dieser Leistungen keine Alternative. Denn vermutlich würden die gesamtwirtschaftlichen Kosten für diese Leistungsbereitstellung dann steigen. Auch wettbewerbsfördernde Impulse wären aus gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu erwarten. Insofern hält die FDP – unabhängig von der Notwendigkeit, die Kammertätigkeiten auch kritisch zu begleiten – die Pflichtmitgliedschaft für nach wie vor erforderlich und sachgerecht.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhardt Müller-Sönksen
Mitglied des Deutschen Bundestages
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Frage zum Thema Wirtschaft
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,

vielen Dank für Ihre ausführlich begründete Antwort zur Zwangsmitgliedschaft in den Kammern. Echt super, danke!

Sie nennen als Hauptargument dafür die Verantwortung der Kammern für die berufliche Ausbildung. Gerade an dieser Stelle kommt bei mir ein großes Fragezeichen auf, beklagen die Kammern doch immer wieder den Fachkräftemangel.

Gibt es in Ihrer Fraktion Ideen, wie man diesem Mangel des Systems durch mehr Konkurrenz und Wahlfreiheit der Betriebe, zum Beispiel bei der Wahl der Kammerzugehörigkeit. Praktisch vergleichbar mit anderen Monopoltechniken (Bahn, Stromversorgung), bei denen die Konkurrenz durch eine staatliche Steuerung gewährleistet wird.

Vielen Dank und beste Grüße

Antwort von Burkhardt Müller-Sönksen
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22.11.2007
Burkhardt Müller-Sönksen
Sehr geehrter Herr ,

der von Ihnen angesprochene Fachkräftemangel hat sich in den letzten Jahren für die deutsche Wirtschaft zunehmend zu einem wesentlichen Wachstumshemmnis entwickelt. Bestehende Absatzpotentiale im In- und Ausland können derzeit teilweise nicht erschlossen werden, da adäquat qualifiziertes und mobiles Personal in den Sektoren Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistung oftmals fehlt.

Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung kommt in seinem Jahresgutachten "Das Erreichte nicht verspielen" zu der Erkenntnis, dass eine merkliche Verknappung insbesondere qualifizierter Arbeitskräfte in jüngster Zeit und in bestimmten Regionen auszumachen ist. Sie findet sich vor allem bei Ingenieuren sowie bei technischen Arbeitsfeldern und Fertigungsberufen.

Die Überwindung des bestehenden Fachkräftemangels ist eine gemeinsame Herausforderung von Politik, Wirtschaft, sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Langfristig ist eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Bildungssystems unabdingbar. Hierbei muss die Ausbildungsqualität insgesamt verbessert, der Anteil höher Qualifizierter gesteigert und insgesamt bedarfsgerechter ausgebildet werden.

Die Kammern tragen in diesem Prozess durch ihre Fachkompetenz und Erfahrung im Bereich der dualen Ausbildung und Weiterbildung bei. Für alle Berufsausbildungsverträge im Bereich der Industrie, des Handels, der Banken und Versicherungen sowie im Gast- und Verkehrsgewerbe führt die IHK das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Außerdem leisten die IHK’n einen wesentlichen Beitrag zur bundesweit vergleichbaren, qualitativ hochwertigen Berufsausbildung durch Organisation und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie durch die Überwachung der ordnungsgemäßen Ausbildung. Die IHK’n ergänzen und umrahmen somit die Leistungen der ausbildenden Betriebe und der Berufsschulen. Gleichfalls steht es Unternehmen frei, alternative Institutionen ergänzend für die Qualifizierung ihrer Belegschaften zu nutzen, um dauerhaft im Leistungswettbewerb bestehen zu können.

Mittelfristig kann der Fachkräftemangel durch verstärkte Weiterbildungsanstrengungen von Unternehmen und Mitarbeitern und die Mobilisierung von Fachkräften aus der Arbeitslosigkeit erreicht werden. Die Politik muss hierfür attraktive Rahmenbedingungen schaffen. Entsprechende Ansatzpunkte hat die FDP in ihrem Deutschlandprogramm (www.deutschlandprogramm.de) formuliert.

Kurzfristig kann der Fachkräftemangel durch Einbindung ausländischer Arbeitskräfte, durch Stärkung alternativer Beschäftigungsformen wie beispielsweise Leiharbeit und durch eine stärkere Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überwunden werden.

Ich hoffe Ihrem Anliegen gerecht geworden zu sein und verbleibe ich mit
freundlichen Grüßen,

Burkhardt Müller-Sönksen
Mitglied des Deutschen Bundestages
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,

Ihnen ist sicher bekannt, dass sich s. Z. Dr. Kinkel sehr negativ zur Wiedergutmachung der Konfiskatioen 45/49 geäußert und verhalten hat. Das hat sehr enttäuscht.

Von der jetzigen Bundeskanzlerin Dr. A. Merkel erhielt ich am 17.02.02 (damals "nur" CDU-Vorsitzende) ein Schreiben als Antwort auf meinen CDU-Austritt (nach 30 Jahren Mitgliedschaft) wegen der Behandlung der Bodenreform-Verfolgten. Sie schrieb mir:

"Dort, wo es möglich war, hat die CDU-CSU-geführte Bundesregierung den Grundsatz durchgesetzt, dass jene, die ihren Besitz zu Unrecht verloren haben, diesen zurückerhalten. Die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Reorganisation der Eigentumsverhältnisse wurden mit dem Vermögensgesetz, dem Sachenbereinigungsgesetz, dem Schuldrechtsanpassungsgesetz und dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz rasch getroffen"

Ich schrieb ihr mehrere Male - ohne Antwort zu erhalten - und bat um eine Aufklärung des Inhalts, weil mein Vorfahr in Salzgitter von den Nazis zwangsevakuiert und der dann 1940 gekaufte Ersatzhof von 107 ha konfisziert wurde und immer noch ist, trotz ihrer eindeutigen Aussage. Der damalige Eigentümer hat sich nie politisch oder juristisch schuldig gemacht, was sowohl von den Russen als auch von den deutschen Ermittlungsbehörden bestätigt wurde. Der Erbe hat das Eigentum also zweifellos "zu Unrecht verloren".

Es gibt keine "Gleichheit im Unrecht" (daher mit Konfiskationen in Polen und Tschechien nicht vergleichbar). Es handelt sich "nur" um den gesamten Mittelstand in der ehem. DDR, der bis heute vertrieben blieb.

Ist in Ihren Augen das damalige Vorgehen der Kommunisten eine "politische Verfolgung des Mittelstandes" und damit ein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gewesen?

Sind die Parolen "Rottet dieses Unkraut aus" vergleichbar mit Arisierung u. "Jude verrecke"?

Warum hat der Erbe (ich bin es nicht!) den Hof trotz der eindeutigen Zusage von Dr. Merkel nicht zurückerhalten?

Was sagt die FDP dazu?

MfG
W.
Antwort von Burkhardt Müller-Sönksen
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12.12.2007
Burkhardt Müller-Sönksen
Sehr geehrter Herr ,

die FDP-Bundestagsfraktion nimmt die durch den Einigungsvertrag und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geschaffenen verfassungsrechtlichen und verfassungsgerichtlichen Realitäten zur Kenntnis und beabsichtigt hierzu keine parlamentarische Initiative. Auch hat sich die rehabilitierungsrechtliche Rechtsprechung im Wesentlichen widerspruchsfrei entwickelt. Die FDP begrüßt das wirtschaftliche Engagement von Alteigentümern in Ostdeutschland. Gegebenenfalls ist die wirtschaftliche Betätigung von Alteigentümern zu erleichtern. Ob es hierfür bei den anderen Bundestagsfraktionen Unterstützung gibt, wird derzeit ausgelotet.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhardt Müller-Sönksen
Mitglied des Deutschen Bundestages
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
04.01.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr -Sönksen,

ich bin Rentnerin und muss mit jedem Pfennig (jetzt halber Cent) auskommen. Als Raucherin, die immer Rücksicht genommen hat und vorher gefragt hat, ob es stört, werde ich jetzt zur Rücksichtnahme "gezwungen". Als ich bei meiner Telefongesellschaft nach einem günstigeren Tarif gefragt habe, wurde mir mitgeteilt, dass ich insgesamt wohl nicht mehr mit einer Preissenkung rechnen dürfte, weil ja ab 1. Januar viel Hundert Milliarden Verbindungsdaten für ein halbes Jahr auf Vorrat gespeichert werden müssen und das müsste in die Telefongebühren "eingepreist" werden. Ich habe zwar nicht davor Angst, dass meine Gespräche zu meinen Enkelkindern registriert werden, zeigt es doch, dass ich eine gute Oma bin, aber die Kosten dafür ärgern mich doch gewaltig. Werden wir bald zur DDR?

MfG., -
Antwort von Burkhardt Müller-Sönksen
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10.01.2008
Burkhardt Müller-Sönksen
Sehr geehrte Frau ,

ich kann Ihren Ärger über die "Einpreisung" der Kosten für die Vorratsdatenspeicherung sehr gut verstehen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich von Anfang an gegen eine europaweit verpflichtende Vorratsdatenspeicherung eingesetzt wie sie kürzlich mit den Stimmen der Regierungskoalition im Bundestag beschlossen worden ist.

Bereits im November 2005 hat meine Fraktion ihren Antrag "Gegen eine europaweit verpflichtende Vorratsdatenspeicherung" (Drucksache 16/128) in den Bundestag eingebracht. Darin haben wir darauf hingewiesen, dass die Einführung einer Pflicht zu umfassender Datenspeicherung zu erheblichen Investitions- und Betriebskosten bei den betroffenen Unternehmen führt. Sofern private Unternehmen zur vorsorglichen Speicherung von Daten in die Pflicht genommen werden, haben wir klare Regelungen zur Übernahme der Kosten durch den Staat gefordert. Denn die Sicherheitspolitik ist eine originäre Staatsaufgabe, die der Staat grundsätzlich aus öffentlichen Haushaltsmitteln zu bestreiten hat. Die Regierungskoalition hat jedoch keine Kostenübernahme für die Datenspeicherung vorgesehen. Sie geht vielmehr davon aus, dass die Kommunikationsanbieter die Kosten für das Datensammeln auf ihre Kunden abwälzen.

Auch wenn Ihnen die Registrierung der Telefongespräche mit Ihren Enkelkindern nichts ausmacht, bestehen aus Sicht meiner Fraktion erhebliche rechtsstaatliche Bedenken gegen die verdachtsunabhängige Speicherung der Verbindungsdaten. Denn die Vorratsdatenspeicherung sieht vor, ohne Verdacht und Anlass alle Daten der Telekommunikation sowie komplette Bewegungsprofile von allen Bürgern für ein halbes Jahr auf Vorrat zu speichern. Die FDP lehnt diese Vorratsdatenspeicherung ab und unterstützt den Protest, der sich gegen den dramatischen Paradigmenwechsel richtet.

Die Vorratsdatenspeicherung könnte Bürger einschüchtern, die nichts weiter wollen, als ihre Grundrechte auszuüben. Wie soll die Vertraulichkeit der Kommunikation gewährleistet werden, wenn alle Bürgerinnen und Bürger davon ausgehen müssen, dass ihr Telefonverhalten sechs Monate lang penibel nachvollziehbar ist? Es ist nicht auszuschließen, dass durch die technischen Angaben Zugriff auf die Inhalte von Telefongesprächen genommen werden kann.

Die Vorratsdatenspeicherung leitet außerdem einen Paradigmenwechsel im Datenschutz ein. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung soll nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts gerade vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe höchstpersönlicher Daten schützen. Einige meiner Fraktionskollegen werden daher durch das Bundesverfassungsgericht klären lassen, ob die mit der Vorratsdatenspeicherung praktizierte millionenfache Überwachung aller Menschen in Deutschland mit der Verfassung vereinbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhardt -Sönksen
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