Burkhardt Müller-Sönksen (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Burkhardt Müller-Sönksen
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
24.08.1959
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hamburg
Wahlkreis
Hamburg Eimsbüttel
Ergebnis
8,4%
Landeslistenplatz
1, Hamburg
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(...) Unsere Entscheidung den Kandidaten Christian Wulff zu unterstützen hat sich also als richtig erwiesen. Sicherlich wäre Joachim Gauck mit seiner interessanten Vita auch eine gute Wahl gewesen, weswegen mir die Entscheidung zwischen zwei honorigen und fähigen Personen besonders schwer gefallen ist. Christian Wulff genießt mein volles Vertrauen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.06.2010
Von:

Werter Abgeordneter Müller-Sönsken,

In Ihrem Redebeitrag zur Filmförderung vom 11.06.2010 sagen sie laut dem Protokoll
www.bundestag.de
(Seite 47, bei (B)) folgendes aus:

"Wir beobachten daher seit einigen Monaten die Gründungsbemühungen einer Partei, die das Urheberrecht gänzlich infrage stellt, mit großer Sorge. Wer den Schutz geistigen Eigentums nicht anerkennt, der wird auch in anderen Bereichen vor Rechtsbrüchen nicht haltmachen."

Dazu hätte ich einige Fragen:
1) Ist es korrekt, dass sie in diesem Zitat die Piratenpartei meinen?
2) Ist die folgende Verkürzung ihrer Aussage zutreffend? Wenn nein: Warum nicht?
"Die Mitglieder der Piratenpartei sind Rechtsbrecher/Verbrecher"
3) Haben Sie Studien oder andere Beweise, die die Infragestellung des Urheberrechts mit dem Begehen von Verbrechen/Rechtsbrüchen in einen kausalen Zusammenhang stellt?
4) Wenn nein: Sind sie gewillt, sich von ihrer pauschalisierenden und populistischen Aussage zu distanzieren?

Einen Bonusabschnitt noch: Wenn man sich die aktuelle öffentliche Wahrnehmung der FDP ansieht: Kann es sein dass es bei der FDP Defizite in der Öffentlichkeitsarbeit gibt? Oder ist die Öffentlichkeitsarbeit in Ordnung und die FDP will die 5% in Zukunft nur noch von unten betrachten? Wenn dies der Fall ist: Warum?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Burkhardt Müller-Sönksen
4Empfehlungen
17.06.2010
Burkhardt Müller-Sönksen
Sehr geehrter Herr ,

mit meiner Aussage im Deutschen Bundestag habe ich mich, wie Sie richtig gefolgert haben, auf die Piraten bezogen. Die Piratenpartei hat sich zwar vor fast 4 Jahren gegründet, hat jedoch bis zum heutigen Tag kein über Politikfelder außerhalb der Netzpolitik erstreckendes Programm vorgelegt. Auf dem Bundespartei wurden ca. zehn Stunden in Wahl des Personals und nur wenig Zeit in die programmatische Arbeit investiert.
Die Positionen der Piraten zum Thema Urheberrecht sind mir bekannt, ich sehe sie jedoch ausgesprochen kritisch. Das von der Piratenpartei formulierte sogenannte "alternative Urheberrecht" steht im Konflikt mit dem geltendem Recht und verletzt die Leistungsschutzrechte der Autoren massiv. Für mich ist der Artikel 14 des Grundgesetzes der den Schutz des Eigentums sichert von elementarer Bedeutung für unsere Gesellschaft, daher habe ich mich in meiner Rede im Bundestag bewusst für eine solch drastische Wortwahl entschieden. Die Aussage ist ohne Frage provokant, aber sie deckt sich mit den Gesprächen, die ich mit Mitgliedern und Sympathisanten der Piraten, gerade im letzten Bundestagswahlkampf führen durfte. Mit welcher Rechtfertigung ist das geistige Eigentum weniger schutzbedürftig als sonstiges materielles Eigentum? Für mich ist Liberalismus eine Geisteshaltung die geistiges Eigentum höher schätzt als materielle Dinge.
Ich würde mir wünschen, dass sich die Piraten in ihren Diskussionen auch für die Perspektive der Geschädigten von Urheberrechtsverletzungen öffnen würden. Die Geschädigten sind nicht immer, wie häufig angenommen, ausschließlich große Konzerne, sondern sehr wohl auch viele kleinere Künstler, Autoren und Kreative die aufgrund dieser Form von Kriminalität nicht von den Erträgen ihrer guten und fleißigen Arbeit leben können. Das führt zu einer kulturellen Austrocknung vor der ich nur warnen kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Burkhardt Müller-Sönksen
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.06.2010
Von:
Hey

Sehr geehrter Abgeordneter,

sie beziehen sich in einer Antwort auf den Artikel 14 des GG. Ist ihnen der Absatz 2 aus den dieses Artikel bekannt? Eigentum Verpflichtet um es mal kurz zu sagen. Ich frage mich wie sie das gegenüber den Konzernen damit halten.

Bis dann
LG von J. Hey
Antwort von Burkhardt Müller-Sönksen
bisher keineEmpfehlungen
03.02.2011
Burkhardt Müller-Sönksen
Sehr geehrter Herr Hey,

vielen Dank für Ihre Frage. Als Rechtsanwalt und Bundestagsabgeordneter bin ich selbstverständlich mit dem Grundgesetz bestens vertraut und kann daher ihre Frage leicht beantworten. Das Grundgesetz gilt für alle in gleicher Weise. Dies gilt selbstverständlich für Unternehmen im gleichen Maße wie für Privatpersonen.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhardt Müller-Sönksen
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
17.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Müller-Sönksen,

Ich nehme hiermit Bezug auf meine letzten Fragen an Sie:

Die erste meiner Fragen haben sie damit beantwortet, dass sie tatsächlich die Piratenpartei gemeint haben.

Die weiteren, wesentlich interessanteren Fragen haben sie jedoch ausgelassen und stattdessen ausführlich erklärt, warum sie in Punkto Urheberrecht mit der Piratenpartei nicht übereinstimmen.

Ich hätte jedoch auch gerne eine Antwort auf die folgenden Fragen (hier umnummeriert) gehabt:

1) Ist die folgende Verkürzung ihrer Aussage zutreffend? Wenn nein: Warum nicht?
"Die Mitglieder der Piratenpartei sind Rechtsbrecher/Verbrecher"
2) Haben Sie Studien oder andere Beweise, die die Infragestellung des Urheberrechts mit dem Begehen von Verbrechen/Rechtsbrüchen in einen kausalen Zusammenhang stellt?
3) Wenn nein: Sind sie gewillt, sich von ihrer pauschalisierenden und populistischen Aussage zu distanzieren?

Auf den Bonusblock verzichte ich hier einmal.

Noch einmal kurz zusammengefasst, was ich eigentlich von Ihnen wissen wollte, und nach wie vor wissen will:
Halten Sie die Mitglieder der Piratenpartei für Verbrecher? Wenn ja: Können Sie beweisen, dass Leute, die zum Urheberrecht eine andere Meinung haben als Sie, deshalb kriminell werden? Wenn nein: Wollen Sie sich von der Herstellung dieses Zusammenhangs distanzieren?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Burkhardt Müller-Sönksen
bisher keineEmpfehlungen
04.02.2011
Burkhardt Müller-Sönksen
Sehr geehrter Herr ,

bitte entschuldigen zunächst Sie meine späte Antwort auf Ihre Frage, deren Antwort ich keinesfalls schuldig bleiben möchte - Es liegt mir fern die Anhänger und/oder Mitglieder der Piratenpartei zu kriminalisieren. In meiner Rede vor dem Deutschen Bundestag habe ich, wie Sie sicher bemerkt haben, daher auch eine solche Verkürzung nicht vorgenommen.

Mit freundlichen Grüßen
Burkhardt Müller-Sönksen
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
17.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,

Ihre Rückantwort auf die Frage von Herrn hat mich als kleinen Kreativen mit ein paar Fragezeichen zurückgelassen, daher würde ich gerne noch ein paar Rückfragen stellen.

Zunächst würde mich interessieren: Wie definieren Sie geistiges Eigentum? Ich selber bin in der Entwicklung von Computerspielen tätig und dort ist es mein Bestreben, meine Ideen für ein breites Publikum verfügbar zu machen und eben nicht nur für mich zu behalten. Ich kann hier den Bezug zum materiellen Eigentum, auf welches Sie sich mit Artikel 14 beziehen, nicht ganz nachvollziehen. Beziehen Sie sich hier lediglich auf Schutz vor Plagiaten (wettbewerbsrechtlich)? Denn ein Teilen jenes "Eigentums" mit der Öffentlichkeit ist doch das Bestreben eines jeden Kreativen?!

Gehen wir aber mal den Schritt zum materiellen Eigentum weiter: Ein Verbraucher hat eine Kopie eines meiner Werke im Laden gekauft. Nun ist diese Kopie sein Eigentum, aufgrund von durch Publisher diktierten DRM-Mechanismen kann er jedoch nicht frei darüber verfügen. Ein gebrauchter Weiterverkauf ist nicht möglich, Installationsbeschränkungen und weitere Restriktionen liegen vor. Wo wird Ihrer Meinung nach hier der Schutz des Eigentums gewährleistet?

Zuletzt ein Beispiel von Kollegen eines anderen Entwicklerstudios: Es handelt sich um ein Indie- (Independent) Studio, welches seine Projekte vollständig privat vorfinanzierte und bei der Suche nach einem Publisher (Verlag) als bestes Angebot 13% Umsatzbeteiligung erhielt - obwohl seitens des Verwerters keine weitere Projektfinanzierung vorgenommen werden musste.

Mir stellt sich daher die Frage, auf welcher Basis Sie das grundsätzliche Hinterfragen solcher Verwertungsprozesse kriminalisieren? Wird die kulturelle Wertschöpfung nicht eher durch derartige Geschäftsgebahren ausgetrocknet? Die kleinen Entwickler leiden bereits heute unter dem Image, welches vor Allem durch Verwerter-Konzerne aufgebaut wird.

Mit freundlichen Grüßen,

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Frage zum Thema Kultur
27.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,

laut Nachrichtenmeldungen im Internet (z.B. Focus-Online) plädieren Sie dafür, den öffentlich-rechtlichen Sendern ARD und ZDF ein Sponsoring bei der Fußball-WM zu untersagen.
Die Konsequent dieses Vorschlages, ein erzwungener Rückzug des öffentlich-rechtlichen Fernsehens aus der WM- wie EM-Berichterstattung, oder alternativ massive Einsparungen bei wichtigen Sparten wie Nachrichten oder Polit- und Zeitmagazinen, wird von Ihnen nicht benannt, obschon sie offensichtlich ist.

Ich habe deswegen einige kritische Fragen an Sie:
Was bezwecken Sie mit einem Vorschlag, dessen Realisierung letztlich darauf hinausliefe, dass das zentrale sportliches Ereignis neben der Olympiade nur noch vom Privatfernsehen (möglicherweise im Pay-TV) übertragen würde und so den öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfindlich schwächen würde?
Fetischisieren Sie den Gedanken des Wettbewerb so sehr, dass Ihnen das in der Verfassung verankerte Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien über zentrale Ereignisse zu informieren weniger wichtig als die Gewinne von RTL, SAT 1 und Pro 7 sind?
Stehen Sie in irgendwelcher Verbindung zu privaten Medienanbietern und nehmen deren Interessen wahr?
Sind Sie wie die wesentliche Teile der Jungliberalen ebenfalls der Meinung, dass öffentlich-rechtliche Fernsehen abgeschafft werden solle, was bei allem Ärger über ARD und ZDF angesichts des Vergleichsprogramms einer kultur- und zivilisationstechnischen Geisterfahrt gleichkäme?

Trotz alle dem
mit freundlichen Grüßen
M.
Antwort von Burkhardt Müller-Sönksen
2Empfehlungen
09.07.2010
Burkhardt Müller-Sönksen
Sehr geehrter ,

seien Sie beruhigt: Auch ich bin Fußballfan und schaue gerne die großartigen Spiele unserer Nationalmannschaft im Fernsehen an.

Mein Vorschlag wäre, nicht auf den Fußball im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu verzichten, sondern ihn für den Zuschauer attraktiver , nämlich werbefrei zu präsentieren. Im Moment ist den Zuschauern nicht klar, wofür sie ihre Rundfunkgebühren bezahlen, wenn die Übertragung gleichzeitig gesponsert wird. Ich plädiere dafür, dass sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten entscheiden müssen, ob sie entweder

a) Rundfunkgebühren einsetzen und dann werbefrei übertragen, oder
b) die Übertragung durch Werbeeinnahmen finanzieren.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk setzt momentan sowohl Subventionen in Form der Rundfunkgebühren als auch Sponsoren- und Werbegelder ein und kann deshalb jeden beliebigen Preis für die Übertragungsrechte zahlen. Nicht der Wettbewerb auf dem Fernsehmarkt und damit mittelbar die Zuschauer bestimmen den Preis, sondern ausschließlich die Fifa, bzw. der DFB, der die Einnahmen auf Kosten der Gebührenzahler mittelbar an die Fußballmillionäre weiterreicht. So darf aus meiner Sicht nicht mit den Rundfunkgebühren der Zuschauer umgegangen werden.

Außerdem möchte ich Ihre Wortwahl kritisieren. Ihnen dürfte entgangen sein, dass der Wettbewerb dort, wo er gewährleistet ist, erfolgreich zu großer Programmvielfalt geführt hat. Ihre Behauptung, dass hochwertiges Informations- und Unterhaltungsprogamm ausschließlich von den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern geboten werden kann, widerlegen nicht nur die jährliche Verleihung des Grimme-Preises, sondern auch ausgezeichnete Dokumentationsformate.

Wir setzen uns für einen freien Wettbewerb nicht nur auf dem Wirtschaftsmarkt, sondern vor allem auf dem Meinungsmarkt ein, weil die Meinungsfreiheit ein unschätzbar hohes Gut für unsere Demokratie ist.


Mit freundlichen Grüßen

Burkhardt Müller-Sönksen
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