Burkhardt Müller-Sönksen (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Burkhardt Müller-Sönksen
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
24.08.1959
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hamburg
Wahlkreis
Hamburg Eimsbüttel
Ergebnis
8,4%
Landeslistenplatz
1, Hamburg
weitere Profile
(...) Das Moratorium gibt uns auch die Zeit zu prüfen, welche Änderungen des Energiekonzepts aufgrund der verkürzten Laufzeiten erforderlich werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
10.05.2012
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
JA
29.03.2012
Abbau der kalten Progression
JA
29.03.2012
Kürzungen der Solarförderungen
JA
29.03.2012
Pläne für ein Betreuungsgeld aufgeben
NEIN
27.02.2012
Zweites Rettungspaket für Griechenland
JA
26.01.2012
Verlängerung Afghanistan Einsatz (ISAF)
JA
01.12.2011
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
JA
01.12.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
JA
26.10.2011
Ausweitung des Euro-Rettungsschirms (EFSF)
JA
29.09.2011
Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
JA
29.09.2011
Reform des Bundestagswahlrechts
JA
29.09.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Südsudan (UNMISS)
JA
08.07.2011
Deutsche Beteiligung an UN-Aufbaumission in Südsudan
JA
08.07.2011
Keine Panzer an Saudi-Arabien verkaufen
NEIN
08.07.2011
Verlängerung des Darfur-Einsatzes
JA
07.07.2011
Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge
NEIN
07.07.2011
Eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik
JA
07.07.2011
Unterirdische Speicherung von CO2
nicht beteiligt
30.06.2011
Atomausstieg bis 2022
JA
09.06.2011
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNIFIL)
JA
09.06.2011
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
26.05.2011
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
JA
25.03.2011
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
17.03.2011
Sofortige Abschaltung von Alt-AKW
NEIN
17.03.2011
Unverzügliche Abschaltung aller deutschen AKW
NEIN
17.03.2011
Vorübergehende Aussetzung von AKW-Laufzeiten (Moratorium)
JA
28.01.2011
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
03.12.2010
Anpassung und Veränderung von Hartz IV
JA
03.12.2010
Vorläufiger Bau- und Vergabestopp bei Stuttgart 21
NEIN
02.12.2010
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
02.12.2010
Verlängerung Bosnien-Einsatz (ALTHEA)
JA
02.12.2010
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
JA
26.11.2010
Haushalt 2011
JA
12.11.2010
Einführung bundesweiter Volksentscheide
nicht beteiligt
12.11.2010
Gesundheitsreform
JA
11.11.2010
Neuordnung am Arzneimittelmarkt
JA
28.10.2010
Abschöpfung von Zusatzgewinnen aus AKW-Laufzeitverlängerung
JA
28.10.2010
Brennelementesteuer
JA
28.10.2010
Sparpaket (Haushaltsbegleitgesetz)
JA
28.10.2010
Verlängerung von AKW-Laufzeiten
nicht beteiligt
18.06.2010
Reduzierung der Wehrpflicht
JA
17.06.2010
Bundeswehr ohne Wehrpflicht
NEIN
17.06.2010
Reform der Jobcenter
JA
17.06.2010
Verlängerung des Darfur-Einsatzes (UNAMID)
JA
17.06.2010
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNFIL)
JA
17.06.2010
Verlängerung des Sudan-Einsatzes (UNMIS)
JA
10.06.2010
Austritt aus der Kernfusion (ITER)
NEIN
10.06.2010
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
21.05.2010
Euro-Rettungsschirm
JA
07.05.2010
Notkredit für Griechenland
JA
06.05.2010
Mindestsicherung statt Hartz IV
nicht beteiligt
06.05.2010
Schnellere Absenkung der Einspeisevergütung im EEG
JA
22.04.2010
Beibehaltung der Steuerfreiheit bei Feiertags- und Nachtarbeit
NEIN
25.03.2010
Abschaffung der reduzierten Mehrwertsteuer für Hotels
NEIN
19.03.2010
Bundeshaushalt 2010
JA
26.02.2010
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
18.12.2009
Bundeswehreinsatz in Bosnien Herzegowina
JA
18.12.2009
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
04.12.2009
Verzicht auf Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe
NEIN
04.12.2009
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
JA
03.12.2009
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
03.12.2009
Verlängerung des Anti-Terror-Kampfes (OEF)
JA
03.12.2009
Verlängerung Libanon-Einsatz (UNFIL)
JA
Fragen an Burkhardt Müller-Sönksen
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Frage zum Thema Finanzen
11.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,
wie gedenken Sie abzustimmen:
Sind Sie für oder gegen eine Erweiterung des Eurorettungsschirms?
Bitte begründen Sie.
Herzliche Grüße,
Antwort von Burkhardt Müller-Sönksen
bisher keineEmpfehlungen
15.09.2011
Burkhardt Müller-Sönksen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, auf welche ich Ihnen gerne etwas ausführlicher antworten möchte. Die aktuellen Ereignisse verdeutlichen die Dimension, die diese mittlerweile weltweite Schuldenkrise für uns alle hat und noch wird haben können.

Diese Staatsschuldenkrise in Europa stellt die Europäische Union vor ihre bislang schwierigste Aufgabe. Die FDP stellt sich dieser Aufgabe von Beginn an mit der nötigen Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern in Deutschland, aber auch gegenüber dem europäischen Einigungsprozess und der EU insgesamt.

Entgegen der häufig verwendeten Wortwahl geht es derzeit nicht um eine Krise des Euro. Der Wert unserer gemeinsamen Währung ist ungeachtet der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise sehr stabil. Es handelt sich vielmehr um Finanzierungskrisen in einigen Mitgliedstaaten der Eurozone. Aufgrund der inzwischen verbreitet hohen Schuldenquoten von deutlich über 60% des jährlichen Bruttoinlandsproduktes und zum Teil erheblichen Wachstumsproblemen fürchten viele Experten die Gefahr einer "Ansteckung" anderer Länder der Eurozone. Daher muss die Politik auf europäischer Ebene gemeinsame Lösungen für die betroffenen Länder finden und das Vertrauen der Finanzmärkte insgesamt wiederherstellen.

Vor dem Hintergrund Ihrer Aufforderung, einem weiteren Rettungsschirm die Zustimmung zu verweigern, muss man sich die Frage stellen, was die Alternative zu den Stabilisierungsmaßnahmen und Vorhaben der christlich-liberalen Koalition in ihrer Konsequenz bedeuten würde.
Die erste Folge einer ungeordneten Insolvenz eines Mitgliedsstaates wäre, dass Inhaber der entsprechenden Staatsanleihen diese Papiere abschreiben müssten. Dies würde Banken, Versicherungen, Rentenfonds und damit fast jeden Privatanleger insbesondere bei Fragen der Altersvorsorge treffen.
Die zweite, weitaus gravierendere Folge wäre, dass der Kapitalmarkt einen negativen Lerneffekt erzielt und fortan bei bestimmten Staaten Kredite nur noch gegen erhebliche Zinsaufschläge zur Kompensation des Ausfallrisikos gewährt. Hierdurch würden andere schwächere Staaten aufgrund immer höherer Refinanzierungskosten gewissermaßen einen Insolvenzbeschleuniger erfahren. Die Folge könnte eine Kaskade wirtschaftlich zusammenbrechender Staaten sein, die aus dem Euroraum aussteigen, ihre eigene Währung einführen und diese erheblich abwerten müssten. Eine solche Kaskade würde wiederum die Banken, Versicherungen, Rentenfonds und damit hauptsächlich Privatanleger treffen, da die Anleihen trotz eines Währungswechsels noch immer in Euro dotiert sind und entsprechend kaum zum vollen Wert abgelöst werden dürften.
In der Folge droht der Zusammenbruch eines ganzen Wirtschaftsraums, der insbesondere die hauptsächlich am Export orientierte, deutsche Volkswirtschaft treffen würde. In der Konsequenz eines derartigen Szenarios wäre mit starker Inflation und Massenarbeitslosigkeit auch hierzulande zu rechnen. Wer dann am langen Ende der Leidtragende dieser Entwicklung sein dürfe ahnen Sie sicher bereits- der Steuerzahler in Deutschland!
Vor diesem Hintergrund erscheint der ernsthafte Versuch, einen in Schwierigkeiten geratenen Mitgliedsstaat zunächst zu stützen und ihm gleichzeitig eine Sanierungskur zur Erreichung gesunder Strukturen und damit dauerhafter eigener Stabilität angedeihen zu lassen, weitaus weniger risikoreich für unsere deutschen Interessen. Daher müssen wir mit geeigneten Institutionen und Regeln vorsorgen, die eine Kettenreaktion vermeiden und den Zusammenbruch des Wirtschaftsraums gar nicht erst zulassen.
Solidarität ist jedoch keine Einbahnstraße! "Conditio sine qua non", also absolute Bedingung jedweder Hilfeleistungen muss ein tragfähiges und zukunftsweisendes Anpassungsprogramm für den hilfesuchenden Mitgliedstaat sein, das ihm rasch zu eigener Kreditwürdigkeit am Kapitalmarkt verhilft.
Wer Hilfe beansprucht, weil er seine strukturellen Hausaufgaben in der Vergangenheit liegen ließ, kann auf Solidarität anderer Staaten nur hoffen, wenn er seinerseits Solidität bei seinem Sanierungsprogramm zeigt. Deshalb haben wir als FDP durchgesetzt, dass vor jedweder Hilfsmaßnahme immer ein zwischen dem Mitgliedstaat und IWF, der Kommission und der EZB einvernehmlich ausgehandeltes Sanierungsprogramm stehen muss.
Aus meiner Sicht muss aber klar sein, dass es nicht fortgesetzte Hilfen für ein Land geben darf, falls sich herausstellen sollte, dass dieses seine Schulden nicht aus eigener Kraft wird zurückzahlen können. Es darf nicht dazu kommen, dass ein insolventes Land dauerhaft von der internationalen Gemeinschaft finanziell unterhalten wird. Hier kommt der Schuldentragfähigkeitsanalyse des Internationalen Währungsfonds eine entscheidende Bedeutung zu.

Für die FDP-Bundestagsfraktion ist ferner die Wahrung der Parlamentsrechte besonders wichtig. Das Recht, über Einnahmen und Ausgaben des Staates zu entscheiden, ist das Königsrecht des Parlaments. Es ergibt sich direkt aus dem Demokratiegebot, welches in Art. 20 Grundgesetz verankert ist.
Bei der Einrichtung des zukünftigen, dauerhaften Euro-Stabilisierungsmechanismus "ESM" sowie der anstehenden Ertüchtigung des bestehenden Rettungsschirms EFSF wird die FDP-Bundestagsfraktion, auch vor dem Hintergrund der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf ein Maximum an parlamentarischer Entscheidung drängen. Wir wollen, dass alle Entscheidungen des ESM sowie der ertüchtigten EFSF, die das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages berühren, durch einen strikten Parlamentsvorbehalt abgesichert und damit demokratisch legitimiert werden.
Wenn Notenbanken, wie die EZB oder die Bundesbank, Staatsanleihen kaufen, kann man das zwar unerfreulich finden, die FDP wird sich jedoch nicht in die Notenbankpolitik einmischen und damit das bisher bewährte System unabhängiger Notenbanken infrage stellen.

Weil bei aller Sensibilität der Finanzmärkte Risiko und Lasten gerecht verteilt sein müssen, setzt sich die FDP für eine angemessene Beteiligung privater Gläubiger im Falle einer Staatsinsolvenz ein. Hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, von denen es gilt, die für den Steuerzahler Bestmögliche zu ermitteln und einzusetzen. Einen wirklichen Einstieg in eine freiwillige und gleichwohl substanzielle Beteiligung privater Gläubiger hat der Gipfel des Europäischen Rats vom 21. Juli hervorgebracht. Wie ich finde kann insbesondere die FDP hierauf sehr stolz sein, zumal es nicht zuletzt auf unser Drängen hin überhaupt erst zu dieser Gläubigerbeteiligung gekommen ist.
Wenn Sie aber einen harten Schuldenschnitt fordern, müssen Sie sich auch mit den wahrscheinlichen Folgen einer "Default" - Wertung am Kapitalmarkt beschäftigen. Genau taxieren jedoch lassen sich die bereits eingangs beschrieben Folgen eines europäischen Flächenbrandes nicht. Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages tragen wir bei diesem Thema viel Verantwortung und müssen uns mit den Folgen unseres Handelns oder Unterlassens sehr genau beschäftigen.
Nach unserer Abwägung, die wir sehr sorgfältig getroffen haben, sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass das fraglos bestehende Risiko einer weiteren Eurostabilisierung bei weitem geringer ist als das, was unserer Volkswirtschaft und unserem Land bei einem freien Spiel der Kräfte in dieser Erschütterungsdynamik in letzter Konsequenz drohen.

Lassen Sie mich aber auch darauf eingehen, wie die Opposition die Euroschuldenkrise meistern möchte. Hierbei sei erwähnt, dass SPD und Grüne übrigens maßgeblich selber zu dieser Verschuldungskrise beigetragen haben, indem sie die Aufnahme Griechenlands in die Eurozone ohne wirkliche Überprüfung der Erfüllung von Aufnahmebedingungen trotz berechtigter Zweifel und Warnungen seinerzeit geschehen ließen und den Stabilitäts- und Wachstumspakt in ihrer Regierungszeit aufgrund eigener haushaltspolitischer Inkompetenz in fataler Weise aufgeweicht haben.
Führende Vertreter von SPD und Grüne gerieren sich nun aber als große Lehrmeister und fordern die Einführung von Eurobonds, Schuldenrückkaufprogrammen und größeren Hilfsprogrammen zu günstigeren Konditionen für die Schuldnerländer. Sie beklagen das schlechte Image der Deutschen bei einzelnen Ländern im Mittelmeerraum und würden gerne noch umfangreichere Kredite, jedoch ohne Sanierungsbedingungen, an andere Länder vergeben. Wären sie an der Regierung beteiligt gewesen, hätten wir schon heute die Haftungsgemeinschaft in der Eurozone und damit dauernde, erhebliche Transfers des deutschen Steuerzahlers in andere Euro-Länder.
Deutschland hat seine strukturellen Hausaufgaben, nicht zuletzt mit der Agenda 2010, die die FDP konstruktiv als damalige Opposition begleitet hat, zu einem wesentlichen Teil, unter schmerzhaften Entbehrungen, bereits gemacht. Diesen anstrengenden Gesundungsprozess nun anderen Staaten ersparen zu wollen, wie SPD und Grüne es ganz offensichtlich vorhaben, indem sie aus falsch verstandener Solidarität bedingungslose Geldgeschenke machen wollen, ist nicht nur unehrlich gegenüber dem hilfebedürftigen Mitgliedsstaat, sondern vor allem ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler in Deutschland!

Die FDP-Bundestagsfraktion hingegen pocht bei diesem Balanceakt auf die bestmögliche Wahrung der Interessen der Steuerzahler in Deutschland. Bei den Maßnahmen zur Stabilisierung der Eurozone finden sich wesentliche, von der FDP immer wieder geforderte, Strukturmerkmale wieder. So haben wir erreicht,

• dass Hilfskredite nur unter strengen Auflagen gewährt werden dürfen,
• dass der Internationale Währungsfonds mit seiner unabhängigen Expertise und seinen strengen Kriterien beteiligt wird und
• dass Hilfsmaßnahmen nur einstimmig ausgelöst werden dürfen, d.h. dass Deutschland hier ein Vetorecht hat.

Die FDP hat bisher verhindert, dass sog. "Eurobonds" beschlossen werden, die eine gesamtschuldnerische Haftung der Staaten der Eurozone für Schulden anderer Eurostaaten vorsehen.
Es war keineswegs selbstverständlich, dass sich ein kleinerer Koalitionspartner in einem von 27 EU-Mitgliedstaaten bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene soweit durchsetzen konnte.
Die FDP wird sich als Europapartei auch weiterhin mit aller Energie dafür einsetzen, dass die der Verschuldungskrise zugrundeliegenden Probleme gelöst und nicht auf die nächste Generation verschoben werden. Denn es ist keineswegs derjenige der bessere Europäer, der mit immer neuen Hilfsprogrammen die Solidarität der solider wirtschaftenden Länder überfordert und damit auch diese in den Abgrund der Überschuldung treibt, bis die Eurozone daran zerbricht.
Daher setzen wir uns auf europäischer Ebene für eine erhebliche Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes ein. Wir werden auch weiterhin dafür kämpfen, dass die Steuerzahler trotz der Verschuldungskrise so wenig wie möglich belastet werden.
Die FDP ist und bleibt die Partei der Europäischen Integration und der Wirtschaftskompetenz. Gemeinsame Konzepte für stabilitätsorientierte Haushalts- und Wirtschaftspolitiken im Euro-Währungsgebiet sind die Grundlage dafür, Verschuldungskrisen einzudämmen und künftig zu vermeiden. Nur so können wir Europa gemeinsam erfolgreich gestalten, die Europäische Integration fortsetzen und verfestigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Burkhardt Müller-Sönksen, MdB
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
21.09.2011
Von:
May

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,

wie werden Sie sich bezüglich des ESM verhalten? Wie werden Sie verhindern, dass wir durch Übertragung aller Macht auf den ESM unsere Demokratie verlieren? Hat der ESM erst einmal die Möglichkeit uneingeschränkt Geld zu fordern, haben weder Regierungen noch das Volk ein Mitspracherecht. Das ist nicht demokratisch!!
Wie verhindern Sie den Verlust unsrer Demokratie

Mit freundlichem Gruß, May
Antwort von Burkhardt Müller-Sönksen
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04.10.2011
Burkhardt Müller-Sönksen
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte. Zur gestrigen Abstimmung über den EFSF im Bundestag habe ich eine persönliche Erklärung zu Protokoll gegeben, die die Hintergründe meiner Zustimmung näher erläutert.

Erklärung zur Abstimmung nach § 31 GO Bundestag zum TOP 3 der Tagesordnung vom 29. September 2011; Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus.

Die Lösungen der Koalition in der europäischen Haushalts- und Finanzpolitik sollen die derzeitigen Turbulenzen an den Finanzmärkten eindämmen und neues Vertrauen etablieren. Nicht alle der bisherigen und geplanten Maßnahmen finden meine Zustimmung.
In verschiedenen Punkten bleiben bei mir auch weiterhin Zweifel. Einer geordneten Insolvenz zum Beispiel für Griechenland hätte ich dem anstrebten Verfahren den Vorzug gegeben und vertrete die Auffassung, dass diese auch weiterhin als mögliches Instrument in Betracht gezogen werden sollte. Im Grundsatz lehne ich jedoch Hilfen für andere Euro-Staaten nicht ab, wenn diese unter den passenden Rahmenbedingungen gewährt werden.

Ich kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennen, welche Risiken von anderen Staaten des Euro-Raums noch zu erwarten sind. Diese Risiken konnten bisher nicht benannt und meine Zweifel daher nicht vollständig ausgeräumt werden.

Ich begrüße ausdrücklich, dass nach Angaben des Bundesministers der Finanzen die Erhöhung der Ausleihkapazitäten des EFSF für Deutschland auf € 211 Milliarden Euro beschränkt ist. Die Befassung des Bundestages bzw. in bestimmten Fällen des Haushaltsausschusses im Falle jedweder Änderung oder Erweiterung des EFSF ist für mich Grundlage meiner Zustimmung, dieses gilt insbesondere auch für den Ausschluss der sogenannten "Hebelwirkung".

Auch das Bewusstsein, dass es, falls heute keine Mehrheit aus der Koalition zustande kommt, zu noch stärkeren Unsicherheiten für die Märkte kommen wird, ist ausschlaggebend für mein Abstimmungsverhalten. Die Kapitalmärkte würden entsprechend negativ reagieren und die Bemühungen zur Stabilisierung somit konterkarieren. Auch mit Blick auf die europäischen Nachbarn und die Partner in der Welt ist es für Deutschland mit dem Ziel eines stabilen Euro wichtig, ein Zeichen für eine geschlossene und entschlossene Koalition zu setzen.
Das habe ich heute ebenfalls bei meinem Abstimmungsverhalten zu berücksichtigen.
Aufgrund dieser Abwägung stelle ich meine persönlichen Bedenken und Zweifel zu den im Gesetzesvorhaben getroffenen Regelungen zurück und stimme den Änderungen an dem Gesetz zum europäischen Stabilisierungsmechanismus zu.

Mit freundlichen Grüßen,

Burkhardt Müller-Sönksen, MdB
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Frage zum Thema Internationales
27.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,

Deutschland ist eines der wenigen Länder, die die UN-Konvention gegen Korruption nicht ratifiziert hat. Peinlich ! Hauptgrund ist die zu laxe Handhabung der Abgeordnetenbestechung. Wie stehen Sie dazu ? Was gedenken Sie zu unternehmen ?
Antwort von Burkhardt Müller-Sönksen
bisher keineEmpfehlungen
22.11.2011
Burkhardt Müller-Sönksen
Sehr geehrte Frau ,

ich antworte Ihnen auf Ihre Fragen an mich, mit denen Sie eine Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) einfordern.

Der richtige Ansatz dieses Abkommens liegt auf der Hand. Selbstverständlich ist auch der FDP-Bundestagsfraktion an einer wirksamen Bekämpfung aller Formen von Korruption gelegen. Wir akzeptieren diese Kriminalitätsform innerhalb von Parlamenten genausowenig wie außerhalb. Dem grundsätzlich gut gemeinten Anliegen einer Verschärfung der Normen zur Abgeordnetenbestechung stehe ich allerdings skeptisch gegenüber. Die rechtstechnischen Möglichkeiten hierzu sind gering. Das freie Mandat der Abgeordneten aus Artikel 38 Grundgesetz muss ebenso berücksichtigt werden wie der Umstand, dass frei gewählte Abgeordnete nicht mit Beamten gleichgesetzt werden können. Dies gilt insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass anders als bei Beamten kein klarer Pflichtenkreis für Abgeordnete existiert.

Die bisher gemachten Vorschläge für eine Ausweitung der von Ihnen angesprochenen Vorschrift zur Abgeordnetenbestechung wären wegen fehlender Klarheit und diverser unbestimmter Rechtsbegriffe verfassungsrechtlich sehr angreifbar. Soweit dabei mit einer Allgemeinwohlverpflichtung der Abgeordneten argumentiert wird, so ist schwer zu definieren, wie ein solches "Allgemeinwohl" umschrieben werden kann. Diese Figur wird jedenfalls von den unterschiedlichen politischen Richtungen, die sich in den Parteien und Fraktionen widerspiegeln, meist sehr unterschiedlich definiert. Greenpeace wird beispielsweise ganz andere Dinge als dem Wohle der Allgemeinheit dienend ansehen als der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, Transparency International beispielsweise ganz andere Dinge als der Kinderschutzbund. Abgeordnete sind durch das Grundgesetz ihrem Gewissen als Leitlinie unterworfen und nicht etwa einem Durchschnitt aller Interessen aller Interessengruppen. Es erscheint daher meiner Fraktion grundsätzlich nicht möglich, den Handlungsrahmen eines Abgeordneten gesetzlich zu definieren. Dem grundsätzlich gut gemeinten Anliegen einer Verschärfung der Normen zur Abgeordnetenbestechung stehe ich deshalb skeptisch gegenüber. Die rechtstechnischen Möglichkeiten sind gering. Das bereits erwähnte freie Mandat der Abgeordneten aus Artikel 38 Grundgesetz muss ebenso berücksichtigt werden wie der Umstand, dass frei gewählte Abgeordnete nicht mit Beamten gleichgesetzt werden können. Letzteres hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2006 noch einmal klargestellt.

Der Entwurf der Grünen aus 2007 war denn auch nicht geeignet, das Problem zu lösen. Danach sollte es im Ergebnis Gerichten überlassen werden, zu bestimmen, wann beispielsweise eine Spende an eine Partei verwerflich und damit strafbar wäre. Die Grünen wollten nur "ungerechtfertigte Vorteile" erfassen und "politische Tausch- und Gegenseitigkeitsgeschäfte aus der Strafbarkeit ausnehmen". Wer sich einmal an einer Definition solch eines "ungerechtfertigten Vorteils" versucht, wird schnell erkennen, dass dies ohne Verletzung des Bestimmtheitsgebotes der Verfassung kaum möglich ist. Die Grünen hätten jedenfalls bei einer Umsetzung ihres zu unbestimmten Vorschlages zumindest mindestens einem damaligen Abgeordneten der SPD-Fraktion größte Abgrenzungsprobleme bereitet: Der mittlerweile verstorbene Abgeordnete Hermann Scheer saß als wichtigster deutscher Lobbyist der Solarwirtschaft gleich direkt in der Volksvertretung.

Erlauben Sie mir schließlich zu betonen, dass Parlamentarier unter der Kontrolle des Souveräns stehen; dieser soll sie bei der nächsten Wahl abstrafen, wenn sie gegen den Auftrag des Wählers verstoßen. Wollte man Beamte und Abgeordnete dagegen gleichstellen, verstieße dies gegen den grundgesetzlichen Gleichheitssatz aus Art. 3 GG, der verbietet, ungleiches gleich zu behandeln. Dies hat nichts mit einer geteilten Moral zu tun. Abgeordnete können als ganz klare Interessenvertreter in ein Parlament frei gewählt werden. Ihr Aufgabenkreis ist es dann, die Interessen ihrer - womöglich stark abgegrenzten - Gruppe von Wählern zu vertreten.

Zusammengefasst lassen Sie mich noch einmal feststellen: Eine Formulierung einer verfassungsmäßig ausreichend bestimmten Trennlinie zwischen Interessenwahrnehmung im Wählerauftrag und korrumptivem Verhalten ist noch nicht gelungen. Seien Sie versichert, dass meine Fraktion die Debatte um eine rechtsstaatlich und verfassungsrechtlich saubere Umsetzung weiter offen führt.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Burkhardt Müller-Sönksen, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,

der US Supreme Court verhandelt aktuell einen Fall mit großen Auswirkungen auf die weltweite Durchsetzbarkeit von Menschenrechten, den sog. Kiobel Case. Es geht darum, inwieweit Shell in den USA wegen Menschenrechtsverstößen in Nigeria gegen die Ogoni auf Schadensersatz verklagt werden kann.

Der Fall hat weltweite Bedeutung, weil mit ihm auch geklärt werden wird, ob sich multinationale Unternehmen für Menschenrechtsverstöße, die in anderen Ländern als den USA begangen wurden, weiterhin vor US Gerichten verantworten müssen.

Während die Obama Regierung und die Vereinten Nationen im Kiobel Case die Partei der Ogoni Volksgruppe ergriffen, hat sich die Bundesregierung in einer völlig unerwarteten Stellungnahme auf die Seite von Shell gestellt. Der US Supreme Court hat nun den Fall auf September 2012 vertagt.

Dazu habe ich folgende Fragen an Sie, als stellv. Mitglied im Menschenrechtsausschuss:

1.) Wer genau hat die Stellungnahme der Bundesregierung in Auftrag gegeben? Wer war an der Vergabe beteiligt (Namen, Position, Abteilung) ?
2.) Gab es bezüglich des Kiobel Falles Kontakte zwischen der Bundesregierung, dem Außenministerium oder anderen Behörden und der Firma Shell bzw. ihren Vertretern oder Lobbyisten oder anderen Firmen und/oder Verbänden? Wenn ja welche?
3.) Wer trägt die politische Verantwortung für diesen Vorgang und die Stellungnahme?
4.) Plant die Bundesregierung mit einer weiteren Stellungnahme für die nächste Anhörung im US Supreme Court noch einmal in den Fall einzugreifen?

Wie bewerten Sie das Vorgehen der Bundesregierung im Kiobel Case? Könnten Sie sich vorstellen, eine Resolution zu unterstützen, in welcher sich der Bundestag von der Stellungnahme der Bundesregierung im Kiobel Case distanziert?

Mfg


Quellen:
FAZ: www.faz.net
taz : bit.ly
Kiobel Case samt Stellungnahmen: bit.ly
Stellungnahme der Bundesregierung: bit.ly

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.05.2012
Von:
-

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,

Sie werden heute in Bezug auf die Veröffentlichung von Kontaktdaten prominenter Unterzeichner des Aufrufs "gegen den Diebstahl geistigen Eigentums" dahingehend mit der Forderung zitiert, daß sich die Piratenpartei "vollständig von diesen Machenschaften zu distanzieren" hat.
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Was veranlaßt Sie, diesen Vorgang, den Sie als "schlicht kriminell" bezeichnen (worin ich Ihnen zustimme), in Verbindung mit der Piratenpartei zu bringen? Dieses ist umso erstaunlicher, weil es Ihnen vor 15 Monaten noch fern lag, "die Anhänger und/oder Mitglieder der Piratenpartei zu kriminalisieren".
2. Wieso bringen Sie diesen Vorgang nicht mit einer der vielen anderen Parteien in Deutschland in Verbindung? Bzw.: Wieso bringen Sie diesen Vorgang überhaupt mit einer Partei in Verbindung? Oder sollte man in Zukunft genauso agieren und bei großen Steuerhinterziehungen die F.D.P. auffordern, sich davon zu distanzieren? (was ich für einen Riesenunfug halten würde)
3. Hätten Sie ebenso öffentlichwirksam agiert und die Piratenpartei zum Distanzieren aufgerufen, wenn es sich um die Kontaktdaten von ca. 6000 vollkommen Unbekannten Personen gehandelt hätte?
4. Wie stehen Sie, da Sie sich hier sehr berechtigt für den Schutz der Kontaktdaten von Unterzeichnern eines Aufrufes einsetzen, zu den Bestrebungen der Union, die Vorratsdatenspeicherung im schon einmal beschlossenen (oder gar größerem) Umfang wieder einzuführen?

Mit freundlichen Grüßen
-

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