Britta Haßelmann (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Britta Haßelmann
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Diplom Sozialarbeiterin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bielefeld
Landeslistenplatz
3, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Die CDU-FDP Landesregierung NRW hat mit dem neuen Schulgesetz 2006 auch die Sprachförderung und Diagnostik nach Delfin4 verankert. Aus unserer Sicht handelt es sich dabei jedoch um ein Sparmodell, das durch die einmalige Momentaufnahme nicht imstande ist, sichere Prognosen über den Sprechstand von Kindern zu treffen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Britta Haßelmann
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Bildung und Forschung
09.06.2009
Von:
-

Sehr geehrte Frau/Fräulein Haßelmann,
zum Sprachtest für Vorschulkinder Delphin4 möchte ich ihnen eine Frage stellen, die zwar zunächst nur Bielefeld, ihren Wahlkreis, betrifft , aber doch von allgemeinem Interesse ist.

Seit Jahrzehnten- ich bin in Bielefeld aufgewachsen-ist es in Bielefeld Konsens, daß die Kinder erstmal die heimische Tierwelt kennenlernen sollen und nicht exotische Tiere aus Afrika. Deshalb gibt es in Bielefeld im Gegensatz zu Duisburg , Osnabrück oder Münster auch keinen Zoo, sondern einen Heimattierpark, den Tierpark Olderdissen.
Dieser Tierpark ist auch selbstverständlich kostenlos, sodaß ärmere kinderreiche Familien dieses Bildungsangebot für Kinder auch nutzen können.
Schon Zweijährige können in Bieleld sagen"Guck mal ein Bieber".
Im Tierpark Olderdissen gibt es keine Giraffen.

Werden Sie sich dafür einsetzen, daß für Bielefeld dieser Test für Vorschulkinder -Delphin4- endlich auf Bielefelder Verhältnisse umgeschrieben wird?

Diese Frage habe ich schon Herrn Landgraf,( dem Oberbürgermeisterkandidaten der CDU- dies für Nicht-Bielefelder-) gestellt, bisher keine Antwort .

M.f.G Dr.Z Naturwissenschaftler

P.S. Daß Delphin4 wissenschaftlich äußerst fragwürdig ist, steht auf einem anderen Blatt, habe mich mehrfach in Dortmund beschwert.
Antwort von Britta Haßelmann
2Empfehlungen
08.07.2009
Britta Haßelmann
Sehr geehrter Herr Dr. Zurbruegg,

vielen Dank für Ihre Frage vom 09.06.2009.

Ich glaube, Bielefeld ist bei der Sprachförderung gut aufgestellt. Wir verfolgen seit inzwischen fünf Jahren das Konzept "Miteinander leben - miteiander reden. Sprachförderung. Gut für Bielefeld", bei dem in einer ausführlichen Diagnosephase Sprachdefizite aufgedeckt werden. Im Anschluss daran erfolgt eine Förderphase.

Die CDU-FDP Landesregierung NRW hat mit dem neuen Schulgesetz 2006 auch die Sprachförderung und Diagnostik nach Delfin4 verankert. Aus unserer Sicht handelt es sich dabei jedoch um ein Sparmodell, das durch die einmalige Momentaufnahme nicht imstande ist, sichere Prognosen über den Sprechstand von Kindern zu treffen.

Der Fehler liegt also meines Erachtens eher in der Ausgestaltung des Modells, also im System, als in der konkreten Ausformung des Spiels "Besuch im Zoo". Delfine, Elefanten und Giraffen sind sicherlich Sympathieträger, die den Kindern die Konfrontation mit der ungeeigneten Testsituation erleichtern. Otter und Biber sind vermutlich ebenso vielen Kindern heutzutage kein Begriff mehr, auch wenn in Olderdissen ja hervorragende Arbeit gegen diesen Trend geleistet wird.

Die Ratsfraktion der Bielefelder Grünen hat erst kürzlich den Tierpark Olderdissen besucht und sich am Rande einer öffentlichen Fraktionssitzung an der großen Vielfalt heimischer Tiere erfreut.

Mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
10.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Haßelmann

Mein Name ist Christian Schwarz, ich arbeite seit 1973 in der Pflege und leite z. Z. eine psychiatrische Klinik.
Es gibt derzeit kein Bewerbermangel für Pflegeberufe, aber es gibt leider ein Mangel an qualifizierten Bewerbern.
Bisher ist die Vorrausetzung zum Erlernen eines Pflegeberufes (Krankenpflege oder Altenpflege gleichermaßen) in Deutschland ein mittlerer Bildungsabschluss.
Deutschland ist damit Schlusslicht in der EU, da in fast allen EU - Mitgliedsstaaten die Ausbildung als Hochschulstudium oder zumindest parallel als Hochschulstudium und Ausbildung in Sekundarstufe II geregelt wird. Obwohl wir Schlusslicht in Europa sind, und die Koalition in Berlin eine Weiterentwicklung der Pflegeberufe im Koalitionsvertrag festlegt (auch die damit verbundene Qualität), will sie nun, allen voran Ulla Schmidt, aus Arbeitsmarktpolitischen Gründen den Zugang zur Pflegeausbildung für Hauptschulabsolventen absenken und das in aller Heimlichkeit. Die Ausbildung der Pflege jedoch ist heutzutage eine hoch komplexe Angelegenheit. Schon heute, so berichten viele Schulen haben Pflegeschüler mit mittlerem Bildungsabschluss oft Schwierigkeiten die Anforderungen der theoretischen Ausbildung zu bewältigen sowie geeignete Bewerber mit dem aktuell verlangten Schulabschluss zu finden.
Sollte sich die Koalition in Berlin mit ihrem Vorhaben der Absenkung der Zugangsberechtigung durchsetzen bedeutet das, dass der Ausbildungsanspruch drastisch gesenkt werden muss womit automatisch die Qualität der Pflege gesenkt wird. Sie wird auch nicht auf dem heutigen Stand gehalten werden können.

Ich möchte Sie bitten, dem Änderungsantrag (BT-Drucksache 16 (14) 0527: Artikel 12a) zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (BT-Drucksache 16/12256) nicht zuzustimmen. Für eine baldige Antwort Ihrer Sichtweise sowie Stimmverhaltens bezüglich des Änderungsantrages wäre ich Ihnen sehr verbunden.
MfG
Christian Schwarz
Antwort von Britta Haßelmann
3Empfehlungen
01.07.2009
Britta Haßelmann
Sehr geehrter Herr Schwarz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Absenkung der Zugangsvoraussetzungen zur Altenpflege und Krankenpflegeausbildung, die die große Koalition im Rahmen der Arzneimittelgesetz-Novelle beschlossen hat.

Die Änderung im Kranken- bzw. Altenpflegegesetz sieht vor, künftig über eine Modellklausel auch BewerberInnen mit Hauptschulabschluss den direkten Zugang zur dreijährigen Pflege-Ausbildung zu ermöglichen. Diese Regelung wird auf zunächst acht Jahre bis Ende 2017 befristet. Im Gesetz ist, wie bei Modellklauseln üblich, keinerlei wissenschaftliche Begleitung und Auswertung vorgesehen. Dies wäre aber zwingend notwendig, um feststellen zu können, ob sich die Neuregelung bewährt hat oder nicht.

Die große Koalition begründet die Änderung mit den in den kommenden Jahren zu erwartenden Folgen der demografischen Entwicklung und dem damit verbundenen Personalmangel im Pflegesektor. Auch wenn wir Grüne diese Problematik durchaus erkennen, halten wir – wie auch die überwiegende Mehrheit der Fach- und Verbändewelt- den Beschluss der großen Koalition nicht für sinnvoll und zielführend. Er fokussiert einseitig die quantitative Seite des Problems und lässt dabei die Frage nach der Qualität außer Acht. In den vergangenen Jahren haben sich die Berufsfelder von Gesundheits-, Kranken-, und Altenpflege zunehmend ausdifferenziert.

Ausbildungsinhalte sind deutlich anspruchvoller geworden und verlangen ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz. Schon heute rangiert Deutschland im europäischen Vergleich auf den unteren Plätzen hinsichtlich des Zugangniveaus zur Pflegeausbildung. In den meisten europäischen Staaten ist diese bereits an akademische Zugangsvoraussetzungen gebunden. Daraus würden sich für deutsche Pflegefachkräfte auch innerhalb der EU Probleme ergeben, weil die Qualifikationsniveaus zwischen den Ländern nicht mehr vergleichbar sind.
Zudem klagen schon heute viele Ausbildungsstätten, dass es nicht an Bewerbern mangele, sondern häufig an einem ausreichenden Qualifikationsniveau. Sie verweisen auf die hohe Zahl von Schülern und Schülerinnen, die an den Anforderungen der Lehrinhalte scheitern und die Ausbildung vorzeitig abbrechen müssen.

Wir Grüne wollen, dass Hauptschülerinnen und -schüler eine echte(!) Chance erhalten, sich im Berufsfeld Pflege zu qualifizieren. Denn wir brauchen motivierte Menschen, die diese verantwortungsvolle Tätigkeit ausüben wollen. Wir glauben aber nicht, dass die Koalition mit ihrer Gesetzesänderung dafür den richtigen Weg einschlägt. Wir brauchen vielmehr eine längst überfällige und sehr grundlegende Reform der Pflegeausbildung. Auch darüber verliert die Koalition kein Wort. Eine solche Reform muss ein abgestuftes und durchlässiges Ausbildungssystem zum Ziel haben. Darin soll jedeR die Chance bekommen, ihre/seine Qualifikation ohne bürokratische Hürden schrittweise zu erweitern. So ist es BewerberInnen mit Hauptschulabschluss bereits heute möglich, nach einer Ausbildung in einem Pflegehilfe- oder Pflegeassistenzberuf in die nächst höhere Ausbildungsstufe zu wechseln. Zudem werden derzeit auch Modellprojekte zu neuen, zweijährigen Ausbildungen in der Pflege ausgewertet (Robert-Bosch-Krankenhaus, Stuttgart), deren bevorzugte Zielgruppe Hauptschüler waren bzw. sind. Solche Ansätze wollen wir weiterentwickeln. Auch weitergehende Abschlüsse bis hin zum Fachhochschul- oder Universitätsabschluss sollen möglich werden. Ein solcher Ansatz benachteiligt niemanden, der Interesse am Pflegeberuf hat – im Gegenteil. Er schafft, im Gegensatz zum Beschluss von Union und SPD, eine sinnvolle Balance zwischen dem Gewinnen neuer Bewerber/innen und der Beachtung der Qualität. Ganz wesentlich scheint für uns dabei, dass dadurch auch die Attraktivität des Berufsbildes insgesamt erhöht werden kann, da Aufstiegs- und Weiterentwicklungschancen für alle möglich sind.

Mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Bildung und Forschung
13.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Haßelmann,

ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um Sie um Ihre Meinung zu dem nächste Woche (15.-19. Juni) stattfindenden Bildungsstreiks zu bitten (vgl. auch bildungsstreik-bielefeld.de ).

Ich würde mir einen Kommentar zu allen auf der Homepage aufgeführten Zielen der Demonstration ("Was wir wollen") wünschen; insbesondere interessiert mich Ihre Stellungnahme zu den Forderungen "Abschaffung des mehrgliedrigen Schulsystems", "Abschaffung des Zentralabiturs" und "Abschaffunf des NCs".

Darüber hinaus erbitte ich mir von Ihnen einen Kommentar, inwiefern Sie diese "Bildungsstreikwoche" in Ihrer politischen Funktion beachten, d.h. inwiefern Sie bereit sind, sich im Rahmen dieser Veranstaltung(en) für die Forderungen und Sichtweisen der TeilnehmerInnen interessiert zu zeigen, und auch inwiefern Sie vorhaben, sich selber und Ihre Position in diese Diskussion mit einzubringen. In diesem Rahmen stellt sich insbesondere die Frage, ob Sie die Chance nutzen werden, die Grüne Jugend als Teilnehmer dieser Veranstaltung zu unterstützen bzw. Ihre Position im Rahmen derer Präsentation bekannt zu machen.

Mit freundlichen Grüßen und vielem Dank im Voraus für Ihre Antwort,

Antwort von Britta Haßelmann
5Empfehlungen
13.07.2009
Britta Haßelmann
Sehr geehrter Herr ,

die bundesweit stattfindenden Bildungsstreiks haben die Bildungsmisere in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Und genau dort gehört sie auch hin. Denn unser Bildungssystem ist ungerecht und unterfinanziert. Von der Kita, die Schulen, die Universitäten bis hin zur Weiterbildung.
Der Bildungsstreik war wichtig, um der ungerechten Bildungs- und Hochschulpolitik u.a. von Schwarz-Gelb in NRW die rote Karte zu zeigen. Auch wir setzen uns für eine bessere Finanzierung, bessere Strukturen und eine höhere Qualität unseres Bildungssystem ein. Darüber fand während der Aktionswoche auch ein Gespräch mit VertreterInnen der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und dem Sprecherrat des Bildungsstreiks statt. Eine gerechte Bildungspolitik ist auch ein zentraler Bestandteil unseres grünen neuen Gesellschaftsvertrages.

Wir wollen einen Rechtsanspruch auf ganztägige Kinderbetreuung, deutlich mehr Ganztagsschulen und eine Schule für alle Kinder durchsetzen. An den Hochschulen brauchen wir 500.000 zusätzliche Studienplätze, die Studiengebühren gehören abgeschafft und ein Zwei-Säulen-Modell zur Studienfinanzierung etabliert. Um diesen Bildungsaufbruch zu finanzieren schlagen wir die Umwandlung des Solidaritätszuschlags in einen Bildungssoli vor.
Da sie mich auch ganz konkret nach einer Stellungnahme zu den Forderungen "Abschaffung des mehrgliedrigen Schulsystems", Abschaffung des Zentralabiturs" und Abschaffung des NC´s gefragt haben, möchte ich auf diese Punkte noch eingehen:

  • Ich setzte mich dafür ein, dass wir endlich das Konzept einer Schule für alle Kinder, in der jedes Kind individuell und nach seinen Fähigkeiten gefördert wird umsetzten – und wir aufhören, das ungerechte Bildungssystem im mehrgliedrigen Schulsystem immer weiter fortzuschreiben. Wir wollen, dass Kinder mit Förderbedarf mit anderen Kindern gemeinsam an Regelschulen eingeschult werden.
  • Grundsätzlich bedarf es auch einer Reform des häufig konzeptionslos und schlecht vorbereitet eingeführten achtjährigen Gymnasiums. Die Schulen brauchen die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie die vorgegebenen Bildungsziele erreichen. Starre Lehrpläne, Schule von oben und Bürokratie müssen der Vergangenheit angehören.
  • Seit 2006 können die Hochschulen bis zu 60 Prozent der Studierenden selbst aussuchen. Allerdings bleiben nun in jedem Semester bis zu 20 Prozent der Studienplätze unbesetzt. Das ist inakzeptabel und eine Vergeudung von Ressourcen und Lebenszeit. Die Befähigung für ein Studium lässt sich nicht alleine am Notendurchschnitt messen. Sicherlich fehlen den Hochschulen häufig die Ressourcen für alternative Leistungstest, hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden, damit so wenige NCs wie möglich Studierende von ihrem (Wunsch)-Studium ausschließen.

Mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
02.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Haßelmann
Erst einmal möchte ich mich für Ihre Antwort bedanken. Gleichzeitig möchte Ihnen mitteilen, dass ich sowie viele meiner Berufskolleginnen ihre Ansicht teile. Dennoch würde es mich brennend interessieren, wie diese Modellklausel im einzelnen aussieht und wo ich diese nachlesen kann. Für eine weitere Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden

mit freundlichen Grüßen
Ch. Schwarz
Antwort von Britta Haßelmann
bisher keineEmpfehlungen
03.08.2009
Britta Haßelmann
Sehr geehrter Herr Schwarz,

die Neuregelung können Sie der Drucksache des Gesundheitsausschusses mit der Nr. 16(14)0570 (zu finden u.a. unter: www.altenpflegeausbildung.net ) entnehmen. Dabei handelt es sich um die entsprechenden Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD, die so auch beschlossen worden sind. Die Änderungen zum Alten- bzw. Krankenpflegegesetz finden Sie auf den Seiten 8f. bzw. 25 f. Zudem darf ich Sie auf die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Grünen Fraktion durch die Bundesregierung aufmerksam machen. Darin hat unsere Fraktion mehrere Fragen zur Pflegeausbildung, u.a. auch zur Absenkung der Zugangsvoraussetzungen im Alten- und Krankenpflegegesetz gestellt. Mehr dazu finden Sie unter: www.gruene-bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen

Britta Haßelmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Familie
15.07.2009
Von:

Sehr geehrtes Fräulein Hasselmann,
hiermit fordere ich Sie auf zum deutschen TSG persönlich Stellung zu nehmen.

Der Anlass ist, dass der Transexuelle Thomas B. aus den U.S.A. sein zweites Kind geboren hat , Das stand letzten Sonntag in der "Bild am Sonntag" Das Deutsche Transsexuellengesetz dagegen verlangt von Männern wie Thomas B., sich die Eierstöcke entfernen zu lassen.

Sind Sie persönlich da mehr für die U.S.-amerikanische Lösung, oder unterstützen Sie das heutige TSG in Deutschland?

Was ist Ihre Haltung in dieser Frage und was die Parteilinie der Grünen, das möchte ich vor den Wahlen mal wissen!

Ihr Kollege der Abgeordnete Volker Beck setzt sich ja für Transgenderrechte ein!
Antwort von Britta Haßelmann
2Empfehlungen
03.08.2009
Britta Haßelmann
Sehr geehrter Herr Dr. Zurbruegg,

Bündnis 90/Die Grünen wollen eine umfassende Reform des Transsexuellenrechts, die die Grundrechte Transsexueller in vollem Umfang verwirklicht, indem die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt transsexuelle Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben damit zu erschweren. Leitbild muss die persönliche Freiheit sein, nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter.

Die grüne Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf für eine tiefgreifende Reform des Transsexuellenrechts (Bundestagsdrucksache 16/13154) vorgelegt, den wir auch in der nächsten Wahlperiode weiter verfolgen werden. Wir wollen die Verfahren für die Änderung des Vornamens oder des Personenstandes deutlich vereinfachen und nur vom Geschlechtsempfinden der Antragstellerin oder des Antragstellers abhängig machen. Das aufwändige und entwürdigende Gutachterwesen wollen wir abschaffen. Vornamen- und Personenstandsänderung soll nicht mehr beim Gericht, sondern beim Standesamt beantragt werden können. Die Personenstandsänderung soll nicht mehr an die menschenverachtende Voraussetzung "einer dauernden Fortpflanzungsunfähigkeit" geknüpft sein. Ebenso soll die Personenstandsänderung nicht mehr von der deutlichen operativen Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts abhängig gemacht werden.
Ich teile die Position meiner Fraktion.

mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Britta Haßelmann
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.