Britta Haßelmann (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Britta Haßelmann
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Diplom Sozialarbeiterin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bielefeld
Landeslistenplatz
3, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Die Kammern erfüllen aber dennoch wichtige hoheitliche Aufgaben. Sie stehen ihren Mitgliedern während des gesamten Lebenszyklus der Firma zur Seite, von der Gründung und der Unternehmenssicherung bis hin zur Unternehmensnachfolge. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Landesvorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bielefelder Selbsthilfe e.V., Bielefeld, Mitglied des Vorstandes

Freiwilligenakademie Ostwestfalen-Lippe

Eine Initiative der Arbeiterwohlfahrt e.V., Bielefeld, Mitglied des Beirates

Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin, Mitglied der Mitgliederversammlung

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Britta Haßelmann
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Frage zum Thema Internationales
09.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Haßelmann,

ich habe eine kurze Frage die mir dennoch am Herzen liegt. Beim Zeitung lesen bin ich auf einen Artikel gestoßen, der sich mit dem Hungerstreik einiger Exiliraner in einer Kreuzberger Kirche befasst. Der Protest zielt auf die dramatischen Zustände im Flüchtingslager Ashraf nördlich von Bagdad, dass von irakischen Sicherheitskräften überfallen wird.

Bislang sind die Proteste auf wenig Resonanz gestoßen. Dabei liegt Ashraf nicht gänzlich ausserhalb deutscher/europäischer Einflussphäre. Daher meine Frage: Könnten sie sich vorstellen die Thematik, und wenn auch nur am Rande, aufzugreifen?

Eine öffentliche Diskussion der Thematik würde sicher nicht nur den Irakischen Exiliranern helfen. Auch deutsche (Exil-) Iraner würden ein bisschen Aufmerksamkeit und Solidarität sicher zu schätzen wissen.

MfG
Knippenberg
Antwort von Britta Haßelmann
1Empfehlung
09.09.2009
Britta Haßelmann
Sehr geehrter Herr Knippenberg,

der letzte Stand der Hungerstreik-Aktion war nach meinen Informationen, dass die Kirche diese Form des Protests nicht mittragen wollte. Deshalb haben die Aktivisten der Organisation "Mojahedin-e Khalq-e Iran" (MEK) den angekündigten Hungerstreik vor dem Auswärtigen Amt organisiert. Das Anliegen der Hungerstreikenden können wir nachvollziehen. Auch wir sind besorgt angesichts der Zukunft der im Lager "Camp Ashraf" im Irak lebenden Angehörigen der MEK und der Berichte über gewalttätige Übergriffe seitens irakischer Sicherheitskräfte.

Das Lager Camp Ashraf muss aus unserer Sicht unter Wahrung der Rechte und auf der Basis der internationalen Standards im Flüchtlingsschutz aufgelöst werden. In diesem Sinne muss mit den betroffenen Regierungen und internationaler Unterstützung eine menschenrechtlich und humanitär vertretbare Lösung gefunden werden. Die irakische Regierung trägt die rechtliche und politische Verantwortung für persönliche Sicherheit der Menschen und für die Einhaltung aller internationalen Konventionen zum Flüchtlingsschutz. Sie hat sich an die vorgegebenen Standards in den einschlägigen UN-Konventionen zu halten. Die zahlreichen Toten und Verletzten machen deutlich, dass das Vorgehen der irakischen Sicherheitskräfte in dieser Form inakzeptabel ist.

Für die meisten Mitglieder der MEK, die unter Saddam Hussein militärisch gegen Iran gekämpft und mit seinem Sicherheitsapparat kooperiert haben, der für schwere innerirakische Menschenrechtsverletzungen verantwortlich war, gibt es langfristig keinen Platz im neuen Irak. Inwieweit für Teile der MEK-Mitglieder und ihrer Angehörigen ein Verbleib im Irak oder eine Aufnahme in Verbindung mit einer Amnestie möglich ist, muss geprüft werden. In der Vergangenheit sind mit Unterstützung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) bereits einige Hundert Personen in den Iran zurückgekehrt. Für andere Aktivistinnen und Aktivisten der Organisation müssen Drittstaaten zur Aufnahme gefunden werden. Maßgabe bei der Auflösung des Lagers muss die Sicherheit und Unversehrtheit der Menschen sowie die Freiwilligkeit ihrer Umsiedlung sein.

Die Organisation der MEK müsste ihrerseits verpflichtet werden, ihre propagandistischen Aktivitäten und den Druck gegen Mitglieder in den eigenen Reihen zu unterlassen. Menschenrechtsorganisationen haben in der Vergangenheit dokumentiert, wie die MEK gegen sogenannte abtrünnige Mitglieder vorgehen und massiv unter Druck setzen (vgl. Human Rights Watch Bericht: No Exit. Human Rights Abuses Inside the Mojahedin Khalq Camps www.hrw.org ).
Die Führung der MEK ist insoweit mitverantwortlich für die aktuelle Situation, indem sie die Zeit seit der Entwaffnung der Ashraf-City-Bewohner nicht für eine Umstellung und Deeskalation der Lage benutzt hat. Die MEK-Führung hat sich nicht von der Vorstellung verabschieden wollen, dass Ashraf-City kein Insel-Staat der MEK-Führung ist, sondern eine Kaserne im irakischen Territorium, das der irakischen Souveränität und Autorität untersteht. Die MEK-Führung hat die Tatsache nicht wahrhaben wollen, dass die Iraker die Kontrolle über das eigene Territorium schrittweise nach dem vereinbarten Abzug der US-Streitkräfte übernehmen werden. Die MEK-Führung hat es in dieser Zeit nur darauf gesetzt, eine Kontingentlösung oder gruppenweise Aufnahme ihrer Truppen in anderen Staaten zu erreichen. Das musste scheitern, weil die aufnehmenden Länder das Asylrecht individuell gewähren und nicht bereit waren und sind, die MEK-Truppen nach Gusto der Führung kontingentiert aufzunehmen. Selbstverständlich kommen Kontingentlösungen im Flüchtlingsschutz immer wieder vor. Die dafür notwendigen Voraussetzungen fehlten jedoch im Falle von Ashraf City.

Die MEK sind weiterhin von zahlreichen Staaten als terroristische Organisation eingestuft, auch wenn die EU 2009 die Listung aus juristischen Gründen beendet hat. Unabhängig von der Einstufung der Organisation muss Sorge dafür getragen werden, dass ein sicherer Ort für die Menschen in Camp Ashraf gefunden werden kann.

Aufgrund der unklaren dramatischen Lage im Lager "Ashraf" haben wir eine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet (BT-Drucksache 16/13998), von deren Beantwortung wir mehr belastbare Informationen für die Bewertung der Lage erwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
22.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Haßelmann,

da ich als Grundschullehrer an dem Thema Schulobst besonders interessiert bin, würde ich gern wissen, was Sie und ihre Partei unternimmt, um diese Maßnahme zu ermöglichen. Ich denke, ich muss nicht die Argumente rund um dieses Thema wiederholen, würde jedoch gern nochmal an die finanziellen Aufwendungen in Zusammenhang mit Banken erinnern, die in meinen Augen die realen Prioritäten in der Politik beleuchten...
Ich würde mich über eine Antwort und noch mehr über entschlossenes Handeln diesbezüglich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
G.
Bielefeld
Antwort von Britta Haßelmann
bisher keineEmpfehlungen
18.09.2009
Britta Haßelmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bund und Länder müssen endlich ein gemeinsames Aktionsprogramm für gesunde Kinderernährung unter Einbeziehung der Finanzen der EU-Programme für Schulobst, -milch und Armenspeisung entwickeln und dafür einen Finanzierungsplan vorlegen. In unserem Entschließungsantrag zum Schulobstprogramm vom 17.06.2009 fordern wir zudem die verbindliche Einführung und Kontrolle von Standards für eine gute Verpflegung von Kindergarten- und Schulkindern.
Eine gesunde Mahlzeit in der Schule ist zum Dauerbrenner in Diskussionen geworden: In Elternversammlungen, zu Hause und in der Politik wird darum gestritten, wie eine gute Schulverpflegung Alltag werden kann. Das Schulobstprogramm der EU könnte das ein Stück ändern, doch bislang scheitert es am Zuständigkeitsstreit zwischen Bund und Ländern. Die sollten sich nicht länger verweigern, wenn es um gesundes Essen geht. Das Schulobstgesetz zur Umsetzung der Obstabgaben befindet sich derzeit im Vermittlungsausschuss. Bund und Länder streiten dabei über die 12,5 Millionen Euro (Ko-)Finanzierung zur Durchführung des Programms, also weniger als ein Euro pro Kind. Von Schleswig-Holstein bis Bayern will man die Ausgaben auf den Bund abwälzen, denn es handele sich um eine Absatzförderungsmaßnahme, die nur das Einkommen der Landwirte sichere und die Märkte stabilisiere. Länderaufgabe sei lediglich der Vollzug. Der Bund sieht dagegen die Länder auch beim Geld in der Pflicht. Der grüne Entschließungsantrag (BT-Drs 16/13476) mahnt beide Seiten, ernährungspolitisch sinnvolle Vorhaben nicht am Zuständigkeitsgerangel scheitern zu lassen. Dem sind die Fraktionen im Verbraucherausschuss des Bundestages nun gefolgt. Die Hartleibigkeit der Streithähne findet damit nicht nur bei Eltern kein Verständnis mehr. Unser Vorschlag: ein gemeinsamer Aktionsplan Kinderernährung unter Einbeziehung der EU-Programme zu Schulobst, -milch und Armenspeisung.
Der Versuch das Thema im Vermittlungsausschuss zu verschleppen, war auch dank Grüner Gegenstimmen nicht erfolgreich. Stattdessen sprachen sich die Vermittler dafür aus, dass die Bundesländer dem Bundestag zustimmen und die Finanzierung übernehmen. Nun liegt die Lösung zur Obstversorgung an Grundschulen in den Händen von Rüttgers, Koch und andere Länderverantwortliche die genau wissen, dass der Start des Schulobst-Programms davon abhängt. Eine Ablehnung des Kompromissvorschlags wäre unverantwortlich.
Denn Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf eine gesunde Ernährung. Angesichts heutiger Lebens- und Arbeitsstile ist eine gesunde Verpflegung vor allem für bedürftige Kinder nur noch unter Schwierigkeiten zu realisieren. Verschiedene Studien wie die Nationale Verzehrsstudie zeigen, dass sozial benachteiligte Menschen bereits weniger frische, nährstoffreiche Lebensmittel essen. Gleichzeitig ist der Anteil an teuren Fertigprodukten, Fast Food, Süß- und Snackwaren und gezuckerter Erfrischungsgetränke über Gebühr gestiegen.
Im Rahmen der so genannten KiGGS-Studie wurden rund 2 Millionen Kinder und Jugendlichen in Deutschland als übergewichtig eingestuft. Mit erheblichen Folgen: Diabetes mellitus Typ 2, soziale Ausgrenzung, Einschränkungen der Lebensqualität und ökonomische Konsequenzen für das Gesundheitssystem. Ich bin überzeugt, hier muss jetzt gehandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Britta Haßelmann
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Frage zum Thema Umwelt
13.10.2009
Von:

Die Preise für Photovoltaik-Anlagen sind in diesem Jahr so stark gesunken, dass sie auch bei 60-70% der jetzigen Förderung rentabel gewesen wären.

In Baden-Württemberg werden inzwischen sogar extra Scheunen gebaut, die anschließend leer stehen, nur um PV-Anlagen darauf zu platzieren.

Außerdem sorgt unsere PV-Förderung momentan dafür, dass der Weltmarktpreis künstlich hochgehalten wird. Wäre das nicht so, wäre es evtl. in Südjapan, Südeuropa und Kalifornien mittlerweile ohne jede Förderung möglich eigenen PV-Strom günstiger herzustellen als Strom aus dem Netz zu kaufen.

Würden man die PV-Anlagen nicht bei uns sondern in südlicheren Gebieten verwenden, würden sie, aufgrund der höheren Sonneneinstrahlung, zudem teils mehr als doppelt so viel Strom erzeugen wie bei uns und damit auch doppelt so viel konventionell erzeugten Strom ersetzen. Damit hat unsere Förderung also inzwischen einen negativen Umwelteffekt.

Daher die Frage:

Würden die Grünen von 2009 auf 2010 zumindest eine einmalige Kürzung der Einspeisevergütung von 30-40 % unterstützen, damit die fantastischen Renditen, die momentan erzielt werden, auf nur sehr gute Renditen gekürzt werden und damit gleichzeitig der Weltmarktpreis für die Anlagen sinken kann?

Mit freundlichen Grüßen

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