Brigitte Lösch (GRÜNE)
Abgeordnete Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Brigitte Lösch
© Grüne BW
Geburtstag
03.07.1962
Berufliche Qualifikation
Sozialpädagogin (BA)
Ausgeübte Tätigkeit
Stellvertretende Landtagspräsidentin, MdL
Wohnort
Stuttgart
Wahlkreis
Stuttgart IV , über Wahlkreis eingezogen
weitere Profile
(...) Die Grünen sehen es nun als ihre Aufgabe das Projekt konstruktiv-kritisch zu begleiten – die Volksabstimmung ist kein Freibrief für die Deutsche Bahn AG. Deshalb sind wir auch beim Stresstest weiterhin kritisch und haben auf den Fehler in der Software "Railsys" der Firma RMcon, die für den Stresstest von Stuttgart 21 verwendet wurde, über die Presse aufmerksam gemacht.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich mit auch in Zukunft für eine sehr kritische Begleitung des Bahnprojekts einsetzen werden. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Umwelt
12.09.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Lösch,

was tun Sie, um die Politik und Anliegen von Herrmann Scheer in Ihrem Wahlkreis, Im Land und Bund, seinen Kampf für die regenerativen Energien und eine lebenswerte Umwelt, fortzuführen ?

Sein zweiter Todestag jährt sich am 14. Oktober 2012,

Beste Grüße

Antwort von Brigitte Lösch
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18.09.2012
Brigitte Lösch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage an mich. Gerne möchte ich Ihnen einen Überblick darüber geben, was meine Fraktion und die von uns gewählte Regierung in Baden-Württemberg tun, um die Anliegen von Herrmann Scheer in seinem steten Einsatz für eine lebenswerte und gesunde Umwelt fortzuführen. Herr Scheer hat in diesem Bereich, auch für seine Parte,i wirklich großes geleistet und es ist traurig, dass ein Mensch wie er vor 2 Jahren so plötzlich verstarb. Sicherlich hätte auch er die energiepolitische Wende in Baden-Württemberg gerne mitgestaltet.

Derzeit wird das Landesplanungsgesetz geändert, das nun besagt, dass ab 2013 jährlich 120 Windräder gebaut werden müssen. Unter der alten Regierung waren es nur 8. Diese nüchterne Zahl spricht Bände, was die Untätigkeit der Vorgängerregierung in der Energiefrage angeht. Die Energiewende, die im Bund nach Fukushima beschlossen wurde, wird hier im Lande ernst genommen und tatkräftig angegangen. Das schöne ist – und dies sicher ganz im Sinne Herrmann Scheers -, dass die Windenergie den BürgerInnen die Möglickeit gibt, mitzumachen indem sie Energiegenossenschaften gründen, die nun auf den Startschuss warten. Auch die Solarenergie hat noch Riesenpotenziale. Dass die Bundesregierung hier bei der Einspeisevergütung zu Beginn des Jahres massiv gekürzt hat, haben wir Grüne massiv kritisiert

Unter unserer Grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg soll der Klimaschutz verpflichtenden Gesetzesstatus erhalten. Dies soll in den kommenden beiden Jahren passieren. Damit bekommt der Klimaschutz einen rechtlichen Rahmen und verpflichtet Behörden, Kommunen und Wirtschaft, Maßnahmen für den Klimaschutz auch umzusetzen. Bis 2020 peilen wir eine CO2-Einsparung von 38 Prozent an. Wir haben ebenfalls die Haushaltsmittel für Energieeffizienzmaßnahmen etwa verdoppelt. Auch die Liegenschaften des Landes halten wir bei der energetischen Sanierung nicht außen vor – im Gegenteil: in Zukunft werden sie eine Vorreiterrolle im Land einnehmen.

Kein Fortschritt ohne Forschung: 1,5 Mio. Euro werden unter Grün-Rot für die Forschung bereitgestellt, um bei den Themen "Intelligente Netze" und "Speichertechniken" voranzukommen, die bei der Energiewende eine maßgebliche Rolle spielen.

Das war von meiner Seite aus ein knappe Übersicht über den energiepolitischen Fahrplan Baden-Württembergs.


Mit herzlichen Grüßen,



Brigitte Lösch
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
23.09.2012
Von:

Ich versteh nicht, wo ist die POLITIK.....es ist erkennbar, dass die DB AG als Bauherrin nicht mehr herr der lage ist. sie laviert auf allen bauabschnitten.

  • fildertunnel: planänderungsverfahren

  • filderbahnhof: einen Plan der seit über 10 jahren nicht genehmigt wird.

  • GWM: planfeststellungverfahren

  • fundament des Trogbaus: unklar

  • baugrund: unklar

  • abstellbahnhof in untertürkheim: das stadium der Planfeststellung noch nicht reif.

  • tunnel richtung feuerbach: planänderungsverfahren.

  • u-bahn/zulaufgleise zum Tiefbahnhof: - Finanzierung zwichen SSB/DB AG noch unklar

  • Bauausführung unklar.

Was kosten diese Änderungen?
was kostet die ehwige verzögerung?

wo bitte frag ich mich hat das alles noch mit dem planfeststellungsbeschluss von 2007 zu tun.
wenn man die VA als politische entscheidung PRO S21 werten möchte, dann haben sich seit her die prämissen wesentlich verändert.

dazu kommen dann noch

  • ausbau der Gäubahn: von der DB AG auf eisgelegt

  • elektrifizierung der Südbahn: finanzierung unklar

  • HBF Ulm: weg fall des 5ten gleises aus Kostengründen

Bestgeplant und Bestfinanziert.

====

NOCH MAL, WO BLEIBEN DIE ERMAHNENDEN WORTE DER POLITIK......?
WIRD NICHT VON DER DB AG IMMER AUF DIE B A U P F L I C H T HINGEWIESEN......?
WURDE VON DER DB AG NICHT IMMER WIEDER VOR UND NACH DER LTW UND DER VA DARAUF VERWIESEN, WIE VIEL EIN TAG BAUSTOPP KOSTEN WÜRDEN.....?
Antwort von Brigitte Lösch
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09.10.2012
Brigitte Lösch
Lieber ,

danke für deine Frage hier bei Abgeordnetenwatch.
Wie du ja weißt, ist die Bauherrin die Deutsche Bahn AG. Und genau hier liegt nach wie vor das Problem. Grundsätzlich sind Planänderungen in einem gewissen Umfang, bei einem Großprojekt eigentlich üblich – aber ich teile deine Kritik, die du hinsichtlich der Planänderungen sowie der noch nicht genehmigten Abschnitte äußerst. Auch deiner Aufzählung der Kritikpunkte kann ich nicht widersprechen und verstehe die "Aufzählung" auch eher als Hinweis auf die Unzulänglichkeiten der DB AG als Bauherrin. Allerdings kann ich dir versichern, dass die von dir dargelegten Mängel an dem Projekt S21 für die Politik der Grünen ebenfalls sehr ärgerlich und auch besorgniserregend sind. Wenn auch für den Bürger und die Bürgerin nicht immer offen erkennbar, so weißt du, dass wir Grüne und ich als Politikerin hinsichtlich S21 nicht untätig sind. ( Briefe an die Bahn, Fraktionsanträge….) Nur können diese Bemühungen nicht ohne Prüfung der Rechtslage und der Einbeziehung des Eisenbahnbundesamtes (EBA), als Aufsichtsbehörde der DB AG hinsichtlich baulicher Maßnahmen, erfolgen. Aber eines ist nach wie vor klar: Der Baugrund stellt das größte Kostenrisiko des Projekts dar. Die Landesregierung hat aus diesem Grund einen Kabinettsbeschluss gefasst, in dem festgeschrieben ist, dass sie sich an Kostensteigerungen über 4,526 Mrd. Euro hinaus nicht beteiligen wird. Die DB baut also auf eigenes Risiko. Ich persönliche hoffe darauf, dass die nächsten Monate etwas größere Klarheit hinsichtlich der baulichen Maßnahmen des Projekts S21 bringen werden.

Herzliche Grüße,

Brigitte
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Frage zum Thema Wirtschaft
28.01.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Lösch,

S21 ist das Dauerthema in Stuttgart. In der Region Hohenlohe rund um die Städte Schwäbisch Hall, Künzelsau und Öhringen braucht man seit einigen Monaten nur das Wort "Windrad" aussprechen und schon geht die hitzige Diskussion in die nächste Runde.

Wie wollen Sie den Bürger bei diesem Thema "mitnehmen", zumal die Windräder ja auch ordentlich Platz "wegnehmen" und einen massiven Eingriff in die Natur nach sich ziehen?

Gibt es vielleicht nicht doch auch Alternativen zu den geplanten Windrädern im Limpurger Land – schließlich ist es mehr als nur ein Naherholungsgebiet, sondern auch ein Rückzugsort für seltene Tiere?

Vor kurzem war bekanntermaßen der Weltmarktführerkongress in Schwäbisch Hall. Die rot-grüne Landesregierung in Personalunion von Winfried Kretschmann war ebenfalls vor Ort. Hat Herr Kretschmann aus seinem Besuch neue Erkenntnisse für ein sozialeres und gerechteres Miteinander gewonnen oder hat er möglicherweise doch den subjektiven Eindruck erhalten, dass die Veranstaltung eher an eine Märchenstunde erinnerte – nur mit dem Unterschied, dass dort einerseits fast nur Wölfe ihre "Raubtiermentalität" unter Beweis stellen konnten und andererseits zu wenig Geißlein von ihrer freudlosen Opferrolle als billige Fleischbeilage in den Finanztöpfen des 21. Jahrhunderts erzählen durften?

Herr Kretschmann hat auf dem Weltmarktführerkongress betont, den angeblichen Fachkräftemangel mit "frühkindlicher Bildung" bekämpfen zu wollen? Was ist damit gemeint? Sollen Kinder bereits im Kindergarten mit Laptop und Smartphone ausgestattet und für Ingenieurberufe begeistert werden? Ist das nicht zu früh? Und ist es wirklich der richtige Weg, den Kindern von frühauf zu vermitteln, dass nur Technikberufe für den zukünftigen Wohlstand sorgen können? Träume, Wünsche und Ziele des Menschen bzw. der Industrie - sollte die Politik sich daher nicht eher als Anwalt des Menschen und nicht als Anwalt der Industrie sehen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Brigitte Lösch
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11.02.2013
Brigitte Lösch
Sehr geehrte Frau Scholz
Vielen Dank für Ihre Email an mich über Abgeordnetenwatch vom 28.01.2013 Gerne will ich Ihnen auf Ihre Fragen und Anliegen antworten.


Windkraft – hier zum Thema: BürgerInnen mitnehmen

Uns Grünen und der Landesregierung ist klar, dass eine Energiewende ohne Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger nicht geht. Deshalb liegt seit November 2012 vom Umweltministerium der Leitfaden "Bürger machen Energie" - für die Planung von Bürgerenergieanlagen vor. In diesem Leitfaden finden Sie ganz praktische Hinweise und Beispiele, wie man sich beteiligen und die Energiewende gestalten kann. Sie finden umfassende Informationen über mögliche Rechtsformen für Bürgerenergieanlagen, mit Tipps, wie solche Anlagen am besten zu realisieren sind und mit der Darstellung beispielhaft in Baden-Württemberg umgesetzter Projekte soll Bürgerinnen und Bürger die Beteiligung an der Energiewende erleichtert werden. Als Anlage schicke ich Ihnen diesen Leitfaden als PDF mit oder Sie können ihn unter diesem Link finden: www.um.baden-wuerttemberg.de

Bürgerinnen und Bürger haben vor dem Beschluss, dass an einem bestimmten Ort ein Windrad aufgestellt wird, viele Möglichkeiten sich zu informieren und ggf. sich auch dagegen zu wehren.

Bezüglich Ihrer Bedenken der Windkraft als massiver Eingriff in die Natur kann ich Ihnen folgendes sagen: Wenn eine Windkraftanlage aufgestellt werden soll, muss diese in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Hierbei müssen naturschutzfachliche Untersuchungen wie artenschutzrechtliche Kartierungen etc., (Fledermäuse, Vögel) erfolgen, wenn es dazu Anhaltspunkte gibt. Hierbei sind dann weitergehende Untersuchungen bzgl. geschützter Arten notwendig. Als Belange des Landschaftsschutzes werden hierbei Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes berücksichtigt, insbesondere die Naturlandschaften als vom menschlichen Einfluss unbeeinflusst gebliebene Landschaften und die historisch gewachsenen Kulturlandschaften auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, sowie die Sichtbarkeit der Anlage im Nah- und Fernbereich. Zudem muss bedacht werden, wie sich die Anlage auf den Erholungswert und die Unberührtheit der Landschaft auswirkt und inwiefern bereits Vorbelastungen durch technische Anlagen gegeben sind.

Diese Belange müssen in jedem Einzelfall mit den Gesichtspunkten, die für die Errichtung von Windenergieanlagen an diesem konkreten Standort sprechen, sorgfältig abgewogen werden. Darunter fallen insbesondere die Windhöffigkeit, die Bündelung mit Infrastrukturtrassen, die Nähe zu Stromtrassen und die Zuwegung.

Die rechtlichen Grundlagen für die Genehmigung einer Windkraftanlage können Sie auch dem sog. Windenergieerlass entnehmen. Alle Informationen zum Windenergieerlass des Umweltministeriums finden Sie unter www.um.baden-wuerttemberg.de

Kurz etwas zu Ihrer Nachfrage bzgl. eines sozialeren und gerechtere Miteinander: Wir Grüne wollen eine sozial gerechte und solidarische Gesellschaft. Gemeinsam mit den Menschen in unserem Land wollen wir dem sozialen Auseinanderdriften in unserer Gesellschaft entgegenwirken , den sozialen Zusammenhalt verbessern und das Ziel verfolgen, soziale Sicherheit und Teilhabe für alle zu ermöglichen.

Obwohl die Landesregierung im Doppelhaushalt 2013/14 an vielen Stellen den Rotstift angesetzt hat, erhalten viele soziale Bereiche und Beratungseinrichtungen mehr Geld – als Bespiel nenne ich :

  • Förderung und Aufstockung der Schulsozialarbeit,

  • Förderung der sozialen Infrastrukturen (Modellprojekte zu neuen Wohnformen im Alter)

  • Förderung der Flüchtlingsarbeit

  • Landesstiftung Opferschutz bekommt mehr Geld

  • Förderung von Sozialwohnungen

  • Förderung von Projekten zur Alkoholprävention

  • Mehr Geld für die Wohnungslosenhilfe



Ihr drittes Thema betrifft die Aussage von Herrn Kretschmann dem Fachkräftemangel mit frühkindliche Bildung zu begegnen.
Es geht hierbei um die Förderung für die Kleinkindbetreuung und den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Im Hinblick auf die Bildungschancen der Kinder, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und den Fachkräftemangel in der Wirtschaft stellt dies einen großen Erfolg dar. Die Landesregierung fördert über den sog. "Pakt für Familien" den Ausbau der Kleinkindbetreuung mit über 300 Mio. Euro.

Bei der frühkindlichen Bildung als solches geht es nicht darum, dass Kinder in den Kitas alle "kleine Einsteins" werden sollen.
Ganz im Gegenteil, wir Grünen sind nach wie vor gegen die sog. Verschulung des Kindergarten.
Es geht es darum , dass alle Kinder die gleichen Chancen für ihren Start ins Schul- bzw. Berufsleben haben.

Nachgewiesen ist, dass in den ersten Jahren eines Kindes die entscheidenden Grundlagen für Sprache und Lesen - Schreiben - Rechnen gelegt werden. Deshalb ist es Z.B. gerade für Kinder mit Migrationshintergrund so wichtig die deutsche Sprache zu erlernen.
Bei Sprachproblemen können hierzu im Kindergarten Hilfestellungen und Sprachförderung erfolgen – und je frühes desto besser.

Die Landesregierung stellt weitere 11 Mio. Euro für die Sprachförderung zur Verfügung zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung. Damit legen wir einen Grundstein für verbesserte Bildungschancen aller Kinder – denn Sprache ist der Schlüssel zur Bildung.


Nun hoffe ich, dass ich mit meinen Ausführungen Ihnen einen besseren Einblick in unsere "Grüne bzw. grün-rote" Politik geben konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Lösch, MdL
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.04.2013
Von:
Uwe

Sehr geehrte Frau Lösch,

seit dem 5.3.13 wissen wir, dass die Entscheidung des Aufsichtsrats der DB AG zu Stuttgart21 nicht eine ordentliche Sachentscheidung eines Kontrollgremiums war, sondern, wie die Wirtschaftswoche geschrieben hat, auf Druck der Ministerien Verkehr, Wirtschaft und Finanzen und nicht zuletzt dem Kanzleramt zustande kam. Das heißt, dass ein für die Volkswirtschaft schädliches Projekt betrieben wird und durch Rechentricks dessen betriebswirtschaftlicher Vorteil vor einem Projektstopp zurechtgebogen wird, während alle Welt weiß, dass sich das Projekt volkswirtschaftlich nicht rechnen wird und der angebliche Nutzen einer Leistungssteigerung des Bahnhofs (von der Bahn unwiderlegt) in Frage gestellt werden kann.

Der Rechtsanwalt, Herr Dr. von Loeper hat diesen Vorgang als schweres Unrecht bezeichnet, gegen das eine Gruppe von Juristen auch mit rechtlichen Mitteln vorgeht. Nur - man weiß nicht, wann dieses Recht sich verwirklicht, das kann Jahre dauern. Gleichzeitig nehmen immer noch unverzagte Menschen dieses Unrecht zum Anlass, in friedlichen Aktionen des zivilen Ungehorsams dagegen protestieren und sich dadurch dem Risiko einer Bestrafung zB. wegen Nötigung aussetzen.

Hier stellt sich nun die Frage der politischen Opportunität. Mir ist bekannt, dass die Grünen in Baden Württemberg Gegner dieses Bahnprojektes sind, dass sie aber in eine Koalition machtpolitisch eingebunden sind. Wie Sie wissen, leidet die Glaubwürdigkeit der Grünen-Abgeordneten darunter, dass die grünen Minister in der Regierung nicht klar aussprechen, dass die angebliche Leitungssteigerung durch den Tunnelbahnhof eine Unwahrheit ist.

Fragen:

Sind Sie oder Ihre Partei bereit, angesichts dieser Betrügerei auf die politische Macht zu verzichten und Oppositionspartei zu werden. Können Sie dieses Unrecht weiterhin tolerieren?

Würden Sie sich für eine Amnestie für S21-Gegner, die nur friedlichen zivilen Ungehorsam geleistet haben, einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Uwe
Antwort von Brigitte Lösch
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17.04.2013
Brigitte Lösch
Sehr geehrter Herr ,

ich kann Ihnen versichern, dass ich nach wie vor eine Gegnerin des Großprojekts Stuttgart 21 bin

Das mit Ihren genannten "Betrügereien" ist leider nicht so einfach wie es sich anhört: Wenn es wirklich Betrügereien und Falschdarstellungen etc. wären, könnten wir rechtlich gegen diese Sachverhalte vorgehen und entsprechend Einhalt gebieten.
Diese offensichtlichen "Betrügereien" von denen Sie sprechen, sind aber eben leider keine rechtlich angreifbaren Sachverhalte – sondern widersprechen eher unserem "normalen Rechtsempfinden.
Auch mein normaler Menschenverstand sagt mir, dass der Beschluss des Aufsichtsrats der DB AG keine objektive Entscheidung war, aber der Beschluss ist rechtlich nicht angreifbar
– Stuttgart 21 ist längst kein Bauprojekt mehr, sondern ein durch und durch verflochtenes Politikum geworden.

Eine Beteiligung des Landes an den zusätzlichen Kosten für den Filderbahnhof ‚plus‘ lehnen wir Grüne unverändert ab.
Es ist die der Deutschen Bahn AG funktionsfähige Bahnhöfe zu bauen.
Über den vertraglich vereinbarten Zuschuss des Landes in Höhe von 930 Mio. Euro für Stuttgart 21 gibt es keinen weiteren Euro.

Ich werde dieses Projekt nach wie vor kritisch begleiten.

Zur Ihrer Frage zur Amnestie für S21 GegnerInnen:
Den Vorschlag über Chancen und Risiken einer Amnestieregelung in Zusammenhang mit dem "Schwarzen Donnerstag" vom 30.09.2010 nachzudenken und zu diskutieren, hat mein Kollege Ulrich Sckerl bei einer Veranstaltung des Stuttgarter Grünen-Kreisverbands am 5.12.2012 gemacht. Damit hat er ein Thema aufgegriffen, das längst schon von Bürgergruppen diskutiert wurde, die sich mit der Aufarbeitung des 30.9. beschäftigen.
Der Eindruck, es stehe eine Amnestieregelung durch die Landesregierung oder den Landtag unmittelbar bevor, ist aber falsch.
Es geht gerade nicht darum, jetzt eine Amnestie einzuleiten und damit die Aufarbeitung dieses einschneidenden Ereignisses zu beenden. Es geht vielmehr darum, mit der Bürgerbewegung und den gesellschaftlichen Gruppen in der Landeshauptstadt, die sich mit der politischen und juristischen Aufarbeitung des "Schwarzen Donnerstag" beschäftigen, diese Diskussion fortzusetzen.
Das will ich ebenso zur Klarstellung beitragen wie die Feststellung, dass mit dem Denkanstoß noch gar nichts an konkreten Überlegungen zur Ausgestaltung einer Amnestie verbunden war - wer davon wie betroffen sein könnte, auf welcher Rechtsgrundlage, usw. steht dahin.

Mich bewegt der Hintergrund der Debatte, und das ist die anhaltend tiefe Spaltung in Stuttgart. Die Ereignisse am 30. September 2010 haben bleibende Gräben aufgerissen. Ich sehe es als Aufgabe auch der Grünen an, mitzuhelfen diese zu überwinden. Die zahlreichen extrem unterschiedlichen Reaktionen auf diesen Vorschlag zeigen, dass es hier auch mehr als zwei Jahre nach dem "Schwarzen Donnerstag" noch viel zu tun gibt.

Der Denkanstoß für eine mögliche Amnestie richtet sich allerdings gerade nicht gegen die vollständige Aufklärung der Ereignisse des "Schwarzen Donnerstag". Trotz des Untersuchungsausschusses sind heute immer noch wichtige Fragen offen. Da muss noch viel Aufklärung stattfinden, zu der ich mit meinen Möglichkeiten weiterhin beitragen möchte. Es geht mir nicht darum, etwa Polizisten, die sich im Schlossgarten Übergriffen schuldig gemacht haben - oder gar die frühere Landesregierung zu schützen oder aber auch Eskalationen bei künftigen Demonstrationen zu legitimieren. Sehr viele Bürgerinnen und Bürger erwarten dringend eine Aufklärung etwa beim Wasserwerfer-Einsatz – die muss auch unbedingt stattfinden.

Die jahrelange juristische Aufarbeitung wird aber hinter die Geschichte des 30.9.2010 aber erkennbar keinen Schlusspunkt setzen. Deshalb bleibt die Suche nach Wegen, wie die Situation auf Dauer befriedet werden könnte, eine wichtige Aufgabe. Unter Umständen ist am Ende eine Amnestieregelung ein sinnvoller Weg. Ich finde, wir sollten uns nicht scheuen, auch mal neue Wege zu gehen.

Im Rahmen des EnBW-Untersuchungsausschusses ist nun die Einsichtnahme in die Emails des ehemaligen MP Mappus möglich.
Wenn es bei der Durchsicht dieser Informationen zu neuen Erkenntnisse des sog. "Schwarzen Donnerstag" kommt, werden diese in die Aufarbeitung entsprechend einfließen.
Falls es in diesem Rahmen für uns zu keinen befriedigenden Ergebnis und einer restlosen Aufklärung kommt, behalten wir uns nochmals einen Untersuchungsausschuss zu fordern.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Lösch, MdL
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Lösch!

Im Landtag von Baden-Württemberg wurde kürzlich über die Verleihung des Theodor Heuss Preises an den Europa-Politiker Daniel Cohn-Bendit am 20. April 2013 heftig debattiert. Der Vorstand und das Kuratorium der Theodor Heuss Stiftung hält trotz der früheren Äußerungen von Cohn-Bendit in seinem 1975 erschienenen Buches "Der große Basar" und im französischen TV über positiv geschilderte sexuell-einvernehmliche Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen an der Preisverleihung fest. Cohn Bendit soll für seinen Einsatz für mehr Demokratie und Bürgerrechte ausgezeichnet werden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die folgenden Fragen kurzfristig noch vor dem 20. beantworten könnten:

1. Halten Sie die Preisverleihung an Daniel Cohn-Bendit für richtig - und wenn ja, warum - und wenn nein, warum nicht ?

2. Spielen die früheren Äußerungen von Daniel Cohn-Bendit für Sie heute noch eine Rolle ?

3. Können Sie sich vorstellen, dass der Theodor Heuss Preis auch einem offen Pädophilen/Pädosexuellen für besondere politische Leistungen verliehen wird?

Ich halte die aktuelle Kampagne gegen Daniel Cohn-Bendit übrigens für äußerst unfair und unwürdig. Man muss auch in der heutigen Zeit noch über die sexuelle Minderheit der Pädophilen frei diskutieren dürfen ohne das einem gleich eine Verharmlosung vorgeworfen wird.

Mit freundlichen Grüßen


Quellen-Nachweise:
SWR: www.swr.de
Stiftung: www.theodor-heuss-stiftung.de
Antwort von Brigitte Lösch
bisher keineEmpfehlungen
15.05.2013
Brigitte Lösch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch – entschuldigen Sie bitte, dass die Beantwortung etwas länger gedauert hat, aber wir hatten Sie ja darüber schon informiert.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen bezüglich der Verleihung des Theodor Heuss Preises an den Europa-Politiker Daniel Cohn-Bendit am 20. April 2013.

1. Halten Sie die Preisverleihung an Daniel Cohn-Bendit für richtig – und wenn ja, warum - und wenn nein, warum nicht?

Ja ich halte diesen Preis an Daniel Cohn Bendit für richtig – ich selbst war bei der Preisverleihung dabei. Die Entscheidung der Theodor-Heuss-Stiftung Daniel Cohn-Bendit auszuzeichnen, lag einzig und allein im Ermessen der Stiftung. Sexuelle Gewalt an Kindern ist niemals, nirgendwo und in keiner Form akzeptabel. Kindesmissbrauch, verurteilen wir ohne jedes Wenn und Aber. Auch Äußerungen, die diese verharmlosen oder gar verherrlichen, sind nicht tragbar und haben zu unterbleiben. Ich möchte an dieser Stelle auf ein Interview mit Gesine Schwan (erschienen in der Stuttgarter Zeitung am 19.4.2013) über Daniel Cohn-Bendit im Vorfeld der Preisverleihung hinweisen. Dabei sagte Frau Schwan auf die Aussagen von Cohn-Bendit angesprochen unter anderem:

"[…]Entscheidend aber ist, ob das, was Daniel Cohn-Bendit getan hat, so schlimm ist, dass das alle seine späteren Verdienste aufwiegt. Und da gebe ich die klare Antwort, das ist nicht so. Er kann diesen Preis bekommen. Was er provokativ erzählt hat, fand ja nicht wirklich statt. Seine "Tat" liegt also in einer Provokation, die auch ich nicht akzeptiere. Sie war überdies leichtfertig. Daniel Cohn-Bendit hat erhebliche Fehler gemacht, aber er hat sich klar und selbstkritisch distanziert. Er ist überdies von den Eltern und den Kindern rehabilitiert worden. Wer ihn da noch weiter als Kinderschänder oder Pädophilen bezeichnet – da würde ich jetzt fast christlich sagen – der redet falsch Zeugnis wider seinen Nächsten. [...]"

2. Spielen die früheren Äußerungen von Daniel Cohn-Bendit für Sie heute noch eine Rolle?

Die Äußerungen von Daniel Cohn-Bendit in seinem Buch "Der große Basar" von 1975 und bei einem TV-Auftritt im französischen Sender ‚Antenne 2‘ 1982 in Bezug auf Sexualität mit Kindern sind unerträglich und nicht akzeptabel. Selbst im Kontext einer anderen Zeit, geprägt von Tabubrüchen, können diese Äußerungen nicht hingenommen werden. Bei Beschreibungen von Sex mit Kindern, selbst fiktiven, hört der Tabubruch auf.

Somit spielen sie natürlich heute noch eine Rolle – wie Sie ja auch an der aktuellen Auseinandersetzung sehen. Sie sind wie Herr Cohn-Bendit selbst sagt, eine unerträgliche – ja sehr leichtfertig vorgenommene Provokation. Aber er ist von den Eltern und den Kindern rehabilitiert worden.

3. Können Sie sich vorstellen, dass der Theodor Heuss Preis auch einem offen Pädophilen/Pädosexuellen für besondere politische Leistungen verliehen wird?

Nein, natürlich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Lösch, MdL
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