Bodo Ramelow (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Bodo Ramelow
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Kaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Thüringen
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(...) Um Ihre Fragen zu beantworten: Ich habe mich damals nicht für meine Äußerung entschuldigt, den Begriff "Pogromstimmung" würde ich aber heute nicht mehr verwenden. Den Zentralrat müßten Sie aber schon selbst fragen, da ich keine Kenntnis besitze, doch falls es vom Zentralrat dazu Gesprächsbedarf gegeben hätte, wäre ich diesem natürlich gerne nachgekommen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.03.2009
Von:

Guten Tag Herr Ramelow,

wir bitten Sie auf Grund des 16 - fachen Mordes in Winnenden Kraft Ihrer Funktion und der der Bundestagsfraktion, Aufklärung über folgende Fragen herbeizuführen:


1. Wieviel großkalibrige Waffen ( militärische Waffen ...Beretta, Revolver etc. ) befinden sich in der BRD legal in privater Hand ( auch nichtstaatliche Sicherheitsdienste ).

2. Wieviel private Nutzer von legalen großkalibrigen Waffen sind nachweislich im Besitz von mehr als einer großkalibrigen Waffe.

3. Gibt es Erkenntnisse über die soziologische Schichtung der Besitzer von großkalibrigen Waffen.

4. Gibt es Erkenntnisse inwieweit Schützenvereine etc. legal als Beschaffungsbasis für großkalibrige Waffen dienen und inwieweit Schützenvereine bereits paramilitärische Aktivitäten entfalten.

5. Wie wird die gesetzlich geregelte Aufbewahrungsverordnung von Waffen überprüft.

6. Wer kontrolliert die jeweilige Genehmigungsbehörde in Bezug auf Vergabepraxis der Waffenberechtigungsscheine und welche Maßnahmen im Rahmen der Bestandspflege der Waffen und seiner Besitzer sind kontinuierlich durchzuführen.

7. Welche politische Initiative ist ergriffen, um neben der Verfolgung des illegalen Waffenbesitzes, die Möglichkeit des privaten Besitzes von großkalibrigen Waffen zu beenden.


MfG


Schamberger
Antwort von Bodo Ramelow
2Empfehlungen
13.03.2009
Bodo Ramelow
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Es handelt sich dabei um sehr komplexe Fragen. Wir prüfen zur Zeit, ob wir in dieser Angelegenheit eine parlamentarische Nachfrage stellen werden. Ich würde Sie daher bitten, mir Ihren Kontakt noch einmal per E-Mail zukommen zu lassen. Dann kann ich Ihnen eine ausführliche Antwort übermitteln.


Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ramelow,

in dem Interview mit der Südthüringer Zeitung, das wegen Ihrer Nichtverwendung des politischen Begriffs "Unrechtsstaat" für die DDR in der Stichwortpresse für einiges Aufsehen gesorgt hat, haben sie u.A. die These vertreten, dass das Arbeitsgesetzbuch der DDR "als Gesetzestext in seiner Gesetzeslogik wesentlich besser und schlüssiger als die entsprechenden, völlig unübersichtlichen Vorschriften aus Westdeutschland" seien. Ebenso heben Sie das Zivilgesetzbuch und das Baugesetzbuch hervor.

Die entsprechenden Inhalte gibt es auf
www.verfassungen.de (AGB)
www.verfassungen.de (ZGB)

Mich würde interessieren, welche Textstellen, Textformen oder Inhalte davon ihrer Meinung nach den entsprechenden Gesetzen aus der BRD voraus sind.

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Bodo Ramelow
1Empfehlung
22.04.2009
Bodo Ramelow
Sehr geehrte Herr ,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie gerne auf meine Beantwortung einer ganz ähnlichen Frage auch auf abgeordnetenwatch.de hinweisen:

www.abgeordnetenwatch.de

Das Beispiel des Arbeitsgesetzbuches ist selbst erklärend. Das Baugesetzbuch der DDR zeigt seine Vorteile beim Thema "Garagen und Datschen" sowie der Legalisierung von Gartenlauben bzw deren Nutzung als Wohnort, analog der Bremer Regelung, die nach dem Krieg in die Bremische Verfassung aufgenommen, aber leider nicht beispielgebend für den Einigungsvertrag wurde. Da hätten die Regeln des Baugesetzes wirklich weitergeholfen und viel Streit in den neuen Länder vermieden.

Das Zivilgesetzbuch der DDR (ZGB) unterscheidet sich zum BGB in der Zugrundelegung und Anwendung des Römischen Rechts, bspw. im Verhältnis Grundstückseigentümer zum Eigentum von Gebäuden auf fremdem Boden. Das sind Bereiche, die bei der deutschen Einheit positiv hätten übernommen werden können. So hätte auch vielen Bürgerinnen und Bürgern in den neuen Bundesländern das Gefühl vom "Anschluss" bzw. von der "Übernahme" in die Bundesrepublik Deutschland genommen werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow
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Frage zum Thema Wirtschaft
24.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ramelow,

wie stehen Sie zum BGE wie es von Götz Werner u a vorgeschlagen wird
?
MfG
Antwort von Bodo Ramelow
4Empfehlungen
02.04.2009
Bodo Ramelow
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage. Zum Thema bedingungsloses Grundeinkommen möchte ich auf meine Antworten auf die Fragen vom 24. Mai und vom 15. April 2008 verweisen. Grundsätzlich finde ich den Gedanken sehr interessant, er muss aber gründlich diskutiert und ausgefeilt werden. Es gibt auch Auslegungen der Idee, die die Schere zwischen arm und reich noch weiter öffnen könnten. Zur weiteren Diskussion (die ich für notwendig halte) möchte ich noch mal auf das Papier hinweisen, dass ich 2005 zusammen mit Katja Kipping und Prof. Michael Opielka verfasst habe: www.archiv-grundeinkommen.de

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow
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Frage zum Thema Finanzen
19.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ramelow,

wie denken Sie über die Thesen, die Professor Senf vertritt, in Bezug auf die Dynamik des Zins und Zinseszins, die Geldschöpfung
privater Banken, z.B. die der FED, als die tieferen Ursachen zur jetzigen Finanz- und Wirtschaftskrise?
Professor Senf zeigt Möglichkeiten auf, den Geldfluss sowie Zins in einem gesunden Wirtschaftskreislauf zu regulieren, in dem das so genannte "Horten" verhindert oder eingedämmt wird und die Geldschöpfung (Monetative) in öffentliche Hand zu geben ist.
Halten Sie als Politiker dass alles für Unsinn? Wenn ja, was ist falsch daran?
Warum spricht kein Politiker egal welcher Partei in der Öffentlichkeit darüber?

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Bodo Ramelow
bisher keineEmpfehlungen
22.04.2009
Bodo Ramelow
Sehr geehrter Herr ,

ehrlich gesagt, sind mir die Thesen von Professor Senf nicht bekannt. Ich denke aber, dass die ungezügelte Gier einiger Akteuere in der Zinswirtschaft das größere Problem ist.
Wie schon Paulus an die Philipper schrieb:
"Tu nichts aus Eigennutz oder um eitler Ehre Willen, sondern in Demut achte einer den anderen höher als sich selbst, und ein jeder sehe nicht auf das seine, sondern auch auf das, was dem anderen dient.".

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ramelow,

bezüglich des geplanten "Gesetz(es) zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" habe ich ein paar Fragen an Sie:

Wie beurteilen Sie die Verhältnismäßigkeit der geplanten Zensurmaßnahmen in Bezug zum Grundgesetz Artikel 5 (eine Zensur findet nicht statt) - den Absatz 2 kenne ich?
Insbesondere
  • wenn man bedenkt, daß die Sperrliste vom BKA gepflegt werden soll, dessen Mitarbeiter schon mal als agent provocateur agieren und vor Gericht lügen (Quelle: annalist.noblogs.org )
  • wenn die Sperrliste keinerlei öffentlichen Kontrolle zugänglich ist
  • mit dem Wissen, daß etwa die "Operation Himmel" mit ca. 12.000 des Konsums von Kinderpornographie Verdächtigten ein grandioser Fehlschlag war
  • mit dem Wissen, daß es deutlich effizientere Wege mit deutlich weniger "Kollateralschäden" gibt - nachgewiesenermaßen funktioniert das Abschalten einschlägiger Seiten recht gut (Quelle: www.carechild.de )
  • und am Wichtigsten: mit dem Wissen darum, daß dieses Gesetz den Aufbau einer flächendeckenden Internetzensur ermöglichen soll, und es natürlich kein technisches Problem mehr darstellen wird, die Sperrlisten um beliebige weitere Einträge zu erweitern, etwa auf Wunsch der Musikindustrie (Stichwort Raubkopien), der staatlichen Lotterien (die sich durch Internet-Lotto gefährdet sehen) usw. usf.?

Also zusammengefaßt: Wie stehen Sie zu diesem Gesetzentwurf? Wie werden Sie abstimmen?

mit freundlichen Grüßen,


PS: Dieselben Fragen gehen ebenso an Ihre Jenaer Kollegen Blumentritt und Barth
Antwort von Bodo Ramelow
7Empfehlungen
25.05.2009
Bodo Ramelow
Sehr geehrter Herr ,

die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag ist der Meinung, dass die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet ein zu wichtiges Thema bildet, um es populistisch und sachfremd zu betreiben. Den Opfern von Kinderpornographie und sexueller Gewalt ist nicht geholfen, wenn die Inhalte nur verdeckt werden, nicht aber entfernt. Dazu bestehen durchaus ganz konkrete Maßnahmen, die es - ohne Netzsperren einzuführen - national und international zu entfalten gilt und die wir mit einem Entschließungsantrag in die Debatte einbringen wollen.

Gegenwärtig befindet sich dieser Entschließungsantrag, der auch eine eingehende Positionierung zu den generell mit Netzsperren aufgeworfenen Fragen enthält, fraktionsintern in der Abstimmungsphase. Wenn Sie es wünschen, lasse ich Ihnen diesen zukommen. Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass das erst nach der obligatorischen Entscheidung der Fraktion erfolgen kann. Einstweilen möchte ich Sie daher auf die sehr gute Rede von Jörn Wunderlich zur 1. Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung verweisen: www.linksfraktion.de

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow
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