Björn Thümler (CDU)
Abgeordneter Landtag Niedersachsen

Grunddaten
Jahrgang
1970
Berufliche Qualifikation
Studium der Geschichte und Politikwissenschaft (M.A,)
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Vorsitzender der CDU-Fraktion
Wohnort
-
Wahlkreis
Wesermarsch , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
45,6%
Landeslistenplatz
14
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(...) Bereits heute erhalten Bürger von der jeweiligen Verwaltung zu ihren oder ggf. auch allgemeinen Anliegen Auskunft. Die Behörden unterrichten die Öffentlichkeit bereits heute über ihre Aufgaben und stellen eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.01.2011
Von:

1. Warum werden keine Umweltverträglichkeitsprüfungen in sog. unkoventionellen Lagerstätten durchgeführt. Betr.: Erdgasförderstääte inSolingen bei Rotenburg.

2. Ist es erwiesen, dass Exxon in großen Tiefen Quecksilber einbringt, um Rückschlüsse auf Erdgasvorkommen schliessen zu können? Welche Auswirkungen ergeben sich dadurch auf die Qualität des Grundwassers in der Umgebung.
Antwort von Björn Thümler
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30.01.2011
Björn Thümler
Werde in Kürze auf die Fragen eingehen und eine Antwort übermitteln.

VG
Björn Thümler
Ergänzung vom 02.02.2011
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu 1.: Die Notwendigkeit zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen ergibt sich für bergbauliche Vorhaben aus den vom Bundesgesetzgeber in der UVP-V-Bergbau (Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, vom 13.07.1990 BGBl. I S 1420) definierten Kriterien. Danach müssen für Tiefbohrungen, die der Gewinnung von mehr als 500.000 m³ Erdgas pro Tag dienen, Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. Mit dieser Regelung hat der Bundesgesetzgeber die zugrundeliegenden Vorgaben der europäischen Union (97/11/EG) 1:1 umgesetzt. Dies bedeutet, dass in Niedersachsen – sofern die vorgenannten Kriterien erfüllt werden – Umweltverträglichkeitsprüfungen auch für Tiefbohrungen durchgeführt werden, wobei nicht zwischen konventionellen und unkonventionellen Erdgasvorkommen unterschieden wird. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Bohrungen zur Suche und zur Gewinnung von Erdgas, da der europäische und der nationale Gesetzgeber – auf der Grundlage der Erfahrungen aus solchen Projekten – nachteilige Umweltauswirkungen nur von den oberirdischen Gewinnungsanlagen erwartet.

Im Regelfall ist bei der Suche nach Erdgasvorkommen nicht bekannt, ob Erdgas tatsächlich vorhanden ist bzw. ob bei einer späteren Gewinnung die in der UVP-V-Bergbau definierten Schwellenwerte erreicht werden, sodass in solchen Fällen eine Umweltverträglichkeitsprüfung rechtlich nicht vorgesehen ist. Auch Gewinnungsbohrungen erreichen nicht immer den Schwellenwert von 500.000 m³ pro Tag, nach dem eine Umweltverträglichkeitsprüfung obligatorisch ist. Um mögliche Zeitverzögerungen bei der späteren Genehmigung der Gewinnungsanlagen zu vermeiden, führen einige niedersächsische Unternehmen allerdings auch bei Bohrungen zur Suche nach Erdgasvorkommen Umweltverträglichkeitsprüfungen durch.

Zu. 2.: Das in Niedersachsen geförderte Erdgas ist ein Gasgemisch, dessen chemische Zusammensetzung je nach Lagerstätte erheblich schwankt. So kann dieses Erdgas neben Methan unter anderem Propan, Butan, Stickstoff, Kohlendioxid, Schwefel, Wasserdampf und auch Quecksilber enthalten. Fällt Quecksilber an, so ist dieses also natürlichen Ursprungs. Zur Gewährleistung der festgelegten Verkaufsspezifikationen ist häufig eine Reinigung des geförderten Erdgases erforderlich, bei der auch Quecksilbers aus dem Erdgasstrom entfernt wird. Dieses Quecksilber (z.B. anhaftend an Aktivkohle, Reinigungsrückstände) wird einer geordneten Entsorgung zugeführt.

Nach den vorliegenden Erkenntnissen verwendet ExxonMobil kein Quecksilber im tiefen Untergrund, um damit Erdgasvorkommen zu erkunden oder zu analysieren.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben. Bei Nachfragen wende Sie sich bitte direkt an mein Büro in Hannover.

Mit freundlichen Grüßen
Björn Thümler
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.12.2011
Von:

Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Sehr geehrter Herr Thümler,

nun haben mehr als 115 Staaten mit mehr als 5,5 Milliarden Einwohnern entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen (siehe: right2info.org ). In Europa fehlt ein IFG im Wesentlichen nur in Weißrussland.

Das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Zivilpakt, EMRK) wird international als Voraussetzung für die Demokratie angesehen.
Dies wird auch im "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR" (Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte, Zivilpakt) bestätigt ( www2.ohchr.org ):

"18. Article 19, paragraph 2 embraces a general right of access to information held by public bodies. Such information includes all records held by a public body, regardless of the form in which the information is stored, its source and the date of production."
"19. (...) States parties should also enact the necessary procedures, whereby one may gain access to information, such as by means of freedom of information legislation."

In Schleswig-Holstein haben die 2 Abgeordneten der dänischen Minderheit trotz der Untätigkeit der Regierung schließlich eine Mehrheit für ein IFG bekommen. Auch in Berlin, im Bund, in Hamburg, in Thüringen und in Rheinland-Pfalz hat das Parlament selber IFG Gesetzentwürfe erarbeitet und trotz des Widerstandes der Verwaltung und der Regierungen verbaschiedet.

Sogar in Bayern haben 30 Gemeiden Informationsfreiheits-Satzungen verabschiedet. Das geschah auch in Göttingen.

Wann wird Niedersachsen endlich ein Informationsfreiheitsgesetz bekommen? Wird der Landtag die Initiative ergreifen?

Mit freundlichen Grüssen,

Antwort von Björn Thümler
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22.12.2011
Björn Thümler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu einem Informationsfreiheitgesetz für Niedersachsen. Sie betrachten den Zugang zu Daten und Informationen der Verwaltung als Menschenrecht und setzen sich für ein eigenes niedersächsisches Informationsfreiheitsgesetz ein.


Mehrfach wurde bereits gefordert, für Niedersachsen ein Informationsfreiheitsgesetz wie auf Bundesebene oder anderen Bundesländern zu schaffen. Ich teile Ihre Auffassung, dass Informationen für den Bestand und die Funktionsfähigkeit der demokratischen Gemeinschaft und zur Wahrung unserer Demokratie notwendig sind. Dennoch haben wir bereits nach geltendem Recht durch vielfältige Auskunfts-, Akteneinsichts- und Beteiligungsrechte sowie durch Veröffentlichungspflichten ausreichende Transparenz und Informationsmöglichkeiten gewährleistet.

Bereits heute erhalten Bürger von der jeweiligen Verwaltung zu ihren oder ggf. auch allgemeinen Anliegen Auskunft. Die Behörden unterrichten die Öffentlichkeit bereits heute über ihre Aufgaben und stellen eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung. Dies erfolgt über Broschüren oder im Internet. So werden beispielsweise Umweltinformationen gemäß den Vorgaben des Umweltinformationsgesetzes des Bundes schon heute umgesetzt und ein Umweltzustandsbericht erstellt, der sodann der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Zur Vorbeugung und auch der Bekämpfung von Korruption existieren für unsere Landesverwaltung bereits heute konkrete und wirksame Regelungen mit Kontroll- und Veröffentlichungsvorgaben. Solche Kontroll- und Veröffentlichungsvorgaben erachte ich für wirksamer als die Möglichkeit einer Nachfrage aufgrund eines Anspruchs nach einem potentiellen Informationsfreiheitsgesetz. Ein weitergehender Gewinn ist meines Erachtens durch ein gesondertes Informationsfreiheitsgesetz nicht gegeben. Wir sollten vielmehr Bürokratieabbau betreiben, als die Verwaltung in Land und Kommunen mit neuen Vorschriften zu überfrachten, die keinen weitergehenden Nutzen für die Bürger beinhalten.

Zudem bestehen auch im Falle eines eigenen Niedersächsischen Informationsfreiheitsgesetzes Einschränkung des allgemeinen Informationszugangs durch bundesrechtliche und spezielle landesgesetzliche Regelungen. Solche wären beispielsweise Geheimhaltungsvorschriften. Auch die Rechte Dritter, wie der Schutz personenbezogener Daten und von Geschäftsgeheimnissen sowie das Urheberrecht wären weiterhin zu beachten. Diese notwendigen Einschränkungen ständen einem uneingeschränkten Informationszugang weiterhin entgegen. Ein allgemeines Informationsrecht auch mit einem Informationsfreiheitsgesetz wäre demnach nicht schrankenlos.

Zu beachten ist, dass sowohl das Land Niedersachsen als auch die einzelnen Kommunen einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit entsprechenden Kosten hervorrufen würden. Dies wäre kein zwingendes Argument gegen ein Informationsfreiheitsgesetz. Doch unter dem Aspekt, dass ein solches Gesetz keinen Mehrwert besäße, muss man meines Erachtens die damit entstehenden Kosten im Blick behalten.

Auch die kommunalen Spitzenverbände haben meines Wissens diese Position bekräftigt und bestätigt, dass alle Auskunftsersuchen bereits nach geltender Rechtslage umfänglich erfüllt werden. Ein gesondertes Informationsfreiheitsgesetz erachte ich daher für nicht notwendig.


Mit freundlichen Grüßen
Björn Thümler
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Thümler,

vorab möchte ich aus Ihrer Pressemitteilung zum "Rücktritt" von Mindermann zitieren: "...Als Abgeordneter im Niedersächsischen Landtag ist der Anspruch an ein einwandfreies moralisches Verhalten besonders hoch...."

Meine erste Frage an Sie lautet nun: Warum gilt dieser moralische Anspruch zwar für Herrn Mindermann (der meiner Meinung nach völlig zurecht aus dem Landtag ausgeschieden ist), nicht aber für Frau Gudrun Pieper?

Sie (Frau Pieper) hat mit ihrer rassistischen Äußerung gegenüber der Abgeordneten Filiz Polat definitiv kein moralisch einwandfreies Verhalten an den Tag gelegt. Keinesfalls kann sie mit solchem Gedankengut als moralisches Vorbild angesehen werden. Auch nicht nach ihrer Entschuldigung direkt im Anschluß an ihre Äußerung.

Meine nächste Frage an Sie lautet also: Gedenken sie als Fraktionschef in dieser Angelegenheit noch tätig zu werden und wenn ja, wie?

Dritte und abschließende Frage: Warum schafft es ihre Fraktion noch nicht einmal, eine Ehrenerklärung abzugeben und sich von rassistischem Gedankengut öffentlich zu distanzieren. Schon allein, um zu dokumentieren, dass sich ähnliche Vorfälle in Ihrer Landtagsfraktion nicht mehr ohne ernsthafte Konsequenzen wiederholen dürfen?

Freundliche Grüße
Antwort von Björn Thümler
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21.12.2011
Björn Thümler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail zur den Äußerungen der Abgeordneten Gudrun Pieper und zur Mandatsrückgabe des Abgeordneten Mindermann. Abgeordnete des Landtages müssen sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein. Daraus erwächst eine besondere Verantwortung für jedes Mitglied des Parlamentes. Die CDU-Fraktion ist entsetzt über das Verhalten des Abgeordneten Mindermann. Die Entscheidung von Herrn Mindermann, sein Mandat zurückzugeben, wurde von der CDU- Landtagsfraktion ausdrücklich begrüßt. Herr Mindermann folgt damit dem Wunsch der Fraktionsführung. Als Abgeordneter im Niedersächsischen Landtag ist der Anspruch an ein einwandfreies moralisches Verhalten besonders hoch. Diesem Anspruch ist Mindermann auch nach eigenem Bekunden nicht gerecht geworden.

Der Präsident des niedersächsischen Landtages, Herr Herrmann Dinkla (CDU), hat in einer Erklärung im Namen aller Abgeordneten sehr deutlich herausgestellt, dass diskriminierende und rassistische Äußerungen im parlamentarischen Raum untragbar sind. Die Erklärung im Wortlaut fügen wir diesem Schreiben bei.

Die Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages Frau Gudrun Pieper hat umgehend ihre Kollegin Frau Filiz Polat aufrichtig um Entschuldigung gebeten und den Vorfall auch mit ihr persönlich besprochen. Ebenfalls hat Frau Pieper auch öffentlich, im Plenum, um Entschuldigung gebeten. Frau Polat hat die Entschuldigung und die Erklärung angenommen. Da sich Frau Pieper der Dramatik ihrer Worte bewusst ist und Frau Polat sie entschuldigt hat, gibt es für uns keinen Grund, dass Frau Pieper ihr Mandat ruhen lassen oder zurückgeben möge.

Frau Gudrun Pieper erklärte aufrichtig, dass dies eine einmalige Entgleisung war. Sie bereut ihren unbedachten Zwischenruf sehr. Das versicherte sie glaubhaft gegenüber der CDULandtagsfraktion.

Die Äußerung von Frau Pieper wird von der CDU-Fraktion nicht akzeptiert. Ein ausländerfeindlicher Hintergrund wird Frau Pieper zu Recht auch von Vertretern anderer Parteien nicht vorgeworfen. Sie sollten das auch nicht tun.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Nacke
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Frage zum Thema Umwelt
09.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Thümler,

ich habe mehrere Fragen an Sie.
Wie stehen Sie der Piratenpartei gegenüber? Ich wünsche mir Ihre Meinung und keine Parteimeinung.
Wird das AKW Unterweser Endlager für 800 Tonnen Müll?
Warum wurden nur Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure in dem neuen Gesetz, zur Rauchmelderpflicht aufgenommen, jedoch keine Wohnzimmer?
Warum haben Sie sich am Gymnasium Nordenham für ACTA ausgesprochen?

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Björn Thümler
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30.04.2012
Björn Thümler
Sehr geehrte Herr ,


Ihre Fragen über den Link www.abgeordnetenwatch.de möchte ich Ihnen wie folgt beantworten:


Frage: Wie stehen Sie der Piratenpartei gegenüber? Ich wünsche mir Ihre Meinung und keine Parteimeinung.

Antwort: Ich beobachte das Phänomen "Piraten" mit großem Interesse. Die guten Umfragewerte der Piratenpartei zeigen, dass es in der Bevölkerung eine wachsende Unzufriedenheit mit den etablierten linken Parteien, insbesondere den Grünen, gibt. Leider bleibt völlig unklar, wofür die "Piraten" inhaltlich stehen. Deshalb ist eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Piratenpartei aus meiner Sicht derzeit kaum möglich.


Frage: Wird das AKW Unterweser Endlager für 800 Tonnen Müll?

Antwort: Nein. Am mittlerweile stillgelegten AKW Unterweser besteht seit dem 18. Juni 2007 ein Standort-Zwischenlager. Der Betrieb des Lagers richtet sich nach den Bestimmungen der vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilten Genehmigung für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach § 6 des Atomgesetzes. Diese Aufbewahrungsgenehmigung beinhaltet die Zwischenlagerung von Schwermetallen in Form von bestrahlten Brennelementen aus dem KKW Unterweser. Die Genehmigung ist auf 40 Jahre befristet. Eine Endlagerung ist auf Grundlage dieser Genehmigung und nach der bestehenden Sach- und Rechtslage in diesem Zwischenlager weder möglich noch politisch gewollt.


Frage: Warum wurden nur Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure in dem neuen Gesetz, zur Rauchmelderpflicht aufgenommen, jedoch keine Wohnzimmer?

Antwort: In der Regel kommen Menschen in einem Brandfall durch Erstickung während des Schlafs zu Tode. Vor diesem Hintergrund war es nach unserer Auffassung zweckmäßig und sinnvoll, im Rahmen der Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung eine Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in den üblicherweise zum Schlafen genutzten Räumen und in den zur Flucht dienenden Fluren einzuführen. Damit begegnen wir den in diesen Räumen bestehenden besonders hohen Risiken. Unabhängig davon steht es den Wohnungseigentümern und Besitzern selbstverständlich frei, auch die Wohnzimmer mit Rauchmeldern auszustatten.


Frage: Warum haben Sie sich am Gymnasium Nordenham für ACTA ausgesprochen?

Antwort: Das ACTA-Abkommen ist ein völkerrechtliches Handelsabkommen, das internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren soll. Das Urheberrecht ist ein hohes Gut. Es dient dazu, das geistige Eigentum eines jeden Rechtsinhabers zu schützen. Geistiges Eigentum formt und bereichert unsere Kultur nachhaltig. Das Urheberrecht in Deutschland ist eine wahre kulturelle Errungenschaft der Neuzeit. Es ist erkämpft worden und soll die Voraussetzung dafür schaffen, dass die Kreativen von den Erträgen ihrer Arbeit auch leben können. Zwar darf niemand daran gehindert werden, seine Werke der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung zu stellen; aber niemand sollte gezwungen sein, das zu tun. Würde man dieses Verständnis auf die Marktwirtschaft übertragen, würde Deutschlands Wirtschaftsmacht nicht mehr lange bestehen. Wenn man den Wortlaut des ACTA-Abkommens ernsthaft anschaut, dann findet man dort fast nichts, was nicht in Deutschland ohnehin bereits geltendes Recht wäre. Es geht dabei lediglich um die Zusammenführung des Urheberrechtes. Daran ist nichts Spektakuläres zu finden. Es geht nicht um eine Verhinderung des freien Internets - soweit man von einem "freien Internet" überhaupt sprechen kann. In einem schwer fassbaren Bereich, wie dem des Internets, in dem sich diverse gegenläufige Interessen gegenüber stehen, ist es daher umso wichtiger, einen adäquaten und fairen Ausgleich zwischen den Wünschen des Gemeinwohls und des Urheberrechtes zu schaffen. Und dies schafft das ACTA-Abkommen. Genau dies spiegelt unsere freiheitlich demokratische Rechtsordnung wider.


Mit freundlichen Grüßen

Björn Thümler
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Frage zum Thema Integration
15.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Thümler,

im Dezember 2011 haben wir vom Unterstützerkreis der Familie
Salame/Siala Sie schon einmal um Ihre Unterstützung gebeten. Jetzt
bitten wir Sie erneut um Hilfe.

Leider weigern sich das Innenministerium und die Ausländerbehörde des
Landkreises Hildesheim bis heute, der im Jahr 2005 abgeschobenen Gazale
Salame und ihren beiden Kindern Schams (8) und Gazi (6) endlich die
Rückkehr zu ihrer Familie (Vater Ahmed Siala mit Amina (15) und Nura
(13)) in den Landkreis Hildesheim zu ermöglichen. Die Behörden
missachten damit in unseren Augen sowohl die UN-Kinderrechtskonvention
als auch die Europäische Menschenrechtskonvention.

Die Abschiebung der Gazale Salame nach 17 Jahren Aufenthalt mit einem
Teil der gemeinsamen Kinder stellte eine offenkundige
Menschenrechtsverletzung dar. Nach sieben Jahren ist es mehr als höchste
Zeit, die gegen Gazale und ihre Kinder praktizierte Politik der
Verbannung endlich zu beenden, unter der vor allem Gazale extrem leidet.
Der Fall der sechsköpfigen Familie ist mittlerweile zu einem
bundesweiten Symbol für eine kinder- und menschenrechtsverletzende
Flüchtlingspolitik in Niedersachsen geworden. (siehe Berichte unter
www.nds-fluerat.org / Infomaterial / Gazale Salame / zurückliegende
Aktivitäten.

Etliche Prominente, unter ihnen Rita Süßmuth und Heiner Geißler, Prof.
Dr. Klaus J. Bade, Prof. Dr. Lothar Krappmann, Prof. Dr. Herta
Däubler-Gmelin, Tom Koenigs und andere, haben sich ebenso wie unzählige
Unterstützer/innen an den Ministerpräsidenten McAllister gewandt und ihn
um eine Lösung gebeten. Leider blieben alle bisherigen Bemühungen ohne
den gewünschten Erfolg.

Um dem Rest der Bundesrepublik zu zeigen, dass Niedersachsen nicht
"gebrandmarkt als bedeutendes Negativbeispiel der deutschen
Immigrationsdebatte" (HAZ vom 04.04.2012) ist, sondern im Sinne der
Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention handelt,
bitten wir Sie hiermit, persönlich Stellung zu beziehen:

Freundliche Grüße

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