Bernhard Kaster (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Bernhard Kaster
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
01.11.1957
Berufliche Qualifikation
Diplomverwaltungswirt (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Trier
Wahlkreis
Trier
Ergebnis
45,7%
Landeslistenplatz
3, Rheinland-Pfalz
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Vielen Dank für Ihre Anfrage und die Gespräche zu den Einreiseregularien im Schengenraum. Ich bin froh, dass ich Ihnen und Ihrer Frau bezüglich Ihrer individuellen Visabemühungen weiterhelfen konnte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Guten Tag Herr Kaster,

ich nehme an, dass Sie der geplanten Beschränkung der Redefreiheit im Bundestag zustimmen wollen/müssen?! Wenn Sie diesem für einen Demokraten unerträglichen Maulkorb-Beschluß aber wirklich zustimmen wollten, bitte ich Sie hiermit um die Begründung dafür, die ich bisher nur in ganz kleinen Ansätzen verstehen kann (=natürlich muss es Spielregeln geben, sonst debattiert man -zig Stunden für jede Kleinigkeit).
Dass aber die Fraktionen bestimmen können, welche "Marionetten" die ausgegebene Richtung als ihre eigene Meinung kundtun sollen, und alle anderen, die nicht in Reih und Glied brav mit marschieren, vom Mikro fern hält, das ist mehr als undemokratisch. Wenn Sie dazu Bürgermeinungen im Internet lesen, dann werden Sie dort Vergleiche zur Gleichschaltung im 3. Reich und der DDR finden....

Ich sehe selbst als Bürger mit 63 Jahren darin
  • eine schlecht getarnte Freiheitsbeschränkung,
  • die gegen das Grundgesetz
  • und den Auftrag von Bundestagsabgeordneten verstößt,
  • die Parlamentarier mit einem illegalen Maulkorb versieht,
  • um einen hanebüchenen Franktionszwang durchzusetzen.

Ich sehe darin eine echte Gefahr für die Demokratie gerade dort, wo sie eigentlich (noch) stattfinden sollte. Nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass Sie mit solchen "Vereinbarungen" die Menschen zu Recht in die Arme von Piraten usw. treiben.
Natürlich muss es Spielregeln geben, sonst debattiert man -zig Stunden für jede Kleinigkeit. Wenn Sie dazu Bürgermeinungen im Internet lesen, dann werden Sie dort Vergleiche zur Gleichschaltung im 3. Reich und der DDR finden...
Die Rüge für N. Lammert vom Ältestenrat, dem Sie angehören, ist nur peinlich und zeigt eine Tendenz im politischen Geschehen, die einen denkenden Demokraten entweder
  • verzweifeln lässt, oder
  • radikal werden lässt.
Ich bin gespannt, auf welcher Seite Sie stehen.

Ich verbleibe mit der Hoffnung auf eine demokratische Lösung
Antwort von Bernhard Kaster
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08.05.2012
Bernhard Kaster
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Mail vom 15. April 2012 habe ich erhalten.

In Ihrer Mail verwahren sie sich gegen die angeblich beabsichtigte Beschränkung der Redefreiheit im Bundestag und halten dies für einen "unerträglichen Maulkorbbeschluss".

Die vorgesehene Regelung sah entgegen Ihrer Annahme gerade nicht vor, das Rederecht der Abgeordneten einzuschränken.

§ 35 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages lautet: "Gestaltung und Dauer der Aussprache über einen Verhandlungsgegenstand werden auf Vorschlag des Ältestenrates vom Bundestag festgelegt.". Eine Regelung für die Abweichung von der vorgesehenen Rednerreihenfolge kennt die Geschäftsordnung bisher nicht.

Es sollte deshalb neu geregelt werden, dass der amtierende Präsident außerhalb der im Bundestag jeweils beschlossenen Redeordnung darüber entscheiden kann, weiteren Rednern "im Benehmen mit den Fraktionen" das Wort für in der Regel drei Minuten zu erteilen. Es sollte also lediglich das "Benehmen" und nicht, wie vielfach in der Öffentlichkeit behauptet, das Einvernehmen mit den Fraktionen hergestellt werden. Den Fraktionen sollte damit Gelegenheit gegeben werden, die Rednerreihenfolge der von Ihnen gemeldeten Rednerinnen und Redner ggfs. noch einmal zu überdenken.

Darüber hinaus sollte je nach Verhandlungsgegenstand und Verlauf der Aussprache auch eine Verlängerung der Redezeit für den Abgeordneten oder die Abgeordnete möglich sein, Es sollte also auch keine festgelegte zeitliche Vorgabe für einen Redner außerhalb der Rednerreihenfolge bestehen.

Letztlich ging es also um eine transparente und geordnete Rednerreihenfolge für Rednerinnen und Redner außerhalb der sogenannten Fraktionskontingente. Keinesfalls sollte eine für einzelne Abgeordnete nachteilige Regelung eingeführt werden; dies wäre nach unserer Verfassung auch gar nicht zulässig.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Bernhard Kaster MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kaster,

wie ich heute gelesen habe, hat ihre Fraktion - der sie auch angehören - im Ausschuß für Wahlprüfung, Imunität und Geschäftsordnung - einer einem Entwurf für die Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages bereits zugestimmt.
Jetzt muss nur noch das Parlament dem Entwurf zustimmen, damit er gültig wird. Darin sehe ich aber aufgrund der Fraktionsdisziplin bisher keine ernstzunehmende Hürde.

In diesem Antrag geht es nach meiner bisherigen Information (leider ist nach meiner Recherche der Antragstext noch nicht öffentlich zugänglich?) darum , dass Abgeordnete mit einer von der Mehrheit ihrer Fraktion abweichenden Meinung diese in Zukunft nur noch im Ausnahmefall auch im Parlament darstellen und diskutieren dürfen. Und wenn sie es tun, soll ihre Redezeit - allein aus dem Grund, dass sie eine von der Mehrheit ihrer Fraktion bzw. ihrem Fraktionsvorsitzenden abweichende Meinung haben - von 5 auf 3 Minuten gekürzt werden - und selbst dieses "ausnahmsweise Reden" soll nur noch "im Benehmen" (das verstehe ich als "im Einverständnis mit") der Fraktion dann möglich sein.

Ausserdem muss der Bundestagspräsident - bevor er solche Abweichler vor dem Parlament die Rederlaubnis erteilt - einer Stellungnahme aller andern Fraktionen dazu einholen.


Wenn sie im Ausschuss für diesen Änderungsantrag gestimmt haben: Warum tun sie das? Warum sehen sie es als Abgeordneter nicht als ihre Pflicht gegenüber den Bürgern an, im Parlament ihre Meinung zu vertreten und auch zu erklären?
Warum sind sie nicht der Meinung, dass dieser Änderungsantrag, das vom Grundgesetz garantierte "freie Mandat" einschränkt ?

Und unabhängig davon, wie Sie im Ausschuss gestimmt haben: Was werden Sie gegen die Einschränkung der Rechte der Abgeordneten, der Rechte des Parlamentes und der Rechte des Präsidenten des Bundestages durch die vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages tun?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Bernhard Kaster
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27.04.2012
Bernhard Kaster
Sehr geehrte Frau ,

für Ihre Mail vom 15. April 2012 danke ich Ihnen. Gerne nehme ich zu Ihren Fragen in Zusammenhang mit den Überlegungen zu einer Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages Stellung.

Nach der öffentlichen Berichterstattung zu diesem Thema habe ich Verständnis für Ihre Befürchtung, das Rederecht von Abgeordneten könnte eingeschränkt werden. Es war jedoch keineswegs beabsichtigt, Rechte der Abgeordneten oder auch des Bundestagspräsidenten einzuschränken. Dies wäre nach unserer Verfassung schlichtweg unzulässig.

In der Sache geht es um Folgendes:

Nach der Geschäftsordnung des Bundestages werden bisher die Redezeiten zunächst zwischen allen Fraktionen abgestimmt. Die Gestaltung und Dauer von Plenardebatten wird sodann auf Vorschlag des Ältestenrates im Bundestag zu Beginn jeder Sitzung grundsätzlich einvernehmlich festgelegt. Die konkrete Redeordnung dient der Berechenbarkeit des Beratungsablaufs. In der Praxis ist die Vereinbarung der Redezeit von einem sehr kooperativen Umgang zwischen allen Fraktionen geprägt.

Eine ausdrückliche Regelung für die Handhabung von Ausnahmen von der Rednerreihenfolge kennt die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages bisher nicht. Diese Regelungslücke sollte geschlossen werden.

Die Wahrnehmung des Rederechts des Abgeordneten gehört zu den verfassungsrechtlich geschützten Kernelementen seiner Mandatsrechte. Es kommt allen Abgeordneten gleichermaßen zu, also auch den Mitgliedern von Fraktionen, die im Plenum von der Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion abweichen wollen. Das Rederecht sollte weder beschnitten, noch sollte gegen Abgeordnete ein "Maulkorb" verhängt werden.

Es sollte lediglich neu geregelt werden, dass der amtierende Präsident abweichend von der im Bundestag jeweils beschlossenen Redeordnung weiteren Rednern "im Benehmen mit den Fraktionen" das Wort für in der Regel drei Minuten erteilen kann. "Benehmen" bedeutet weder "Einvernehmen" noch "Zustimmung". Es sollte letztlich der amtierende Bundestagspräsident über die Zulassung, Platzierung und Dauer des Wortbeitrages eines Abgeordneten entscheiden.

Sinn und Zweck dieser Regelung sollte es sein, den Fraktionen in Kenntnis der zusätzlichen Wortbeiträge die Gelegenheit zu geben, die Rednerreihenfolge auch der von ihnen gemeldeten Rednerinnen und Redner noch einmal zu überdenken. Die Dauer des zusätzlichen Redebeitrages sollte begrenzt werden auf "in der Regel" drei Minuten. Eine darüber hinausgehende Verlängerung der Redezeit sollte möglich sein, wenn der Verhandlungsgegenstand und der Verlauf der Aussprache dies nahelegen. Dabei sollte z.B. auch eine Rolle spielen die Bedeutung der Debatte, aber auch die Anzahl der zusätzlichen beantragten Wortbeiträge im Verhältnis zu den anderen Kolleginnen und Kollegen und den Fraktionen. Es hätte also insgesamt keine starre zeitliche Vorgabe für einen Redner außerhalb der Rednerreihenfolge bestanden.

Eine transparente und - natürlich auch kontroverse - Diskussionskultur im politischen Meinungsbildungsprozess ist selbstverständlich notwendig und wünschenswert. Auch nach dem Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung war es keinesfalls beabsichtigt, das Rederecht von Abgeordneten in Frage zu stellen, insbesondere wenn sie eine von ihrer Fraktion abweichende Auffassung im Plenum vertreten wollten. Unser Anliegen war es vielmehr, für eine transparente und geordnete Rednerreihenfolge Sorge zu tragen.


Mit freundlichen Grüßen
gez. Bernhard Kaster MdB
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