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Bernhard Kaster
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Frage von Ute J. •

Frage an Bernhard Kaster von Ute J. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kaster,

ich bin Opfer einer Straftat ( § 266 StGB). Mein Rechtsanwalt, den ich 10 Jahre kannte, hat mein gesamtes Geld, das auf sein Treuhandkonto überwiesen wurde, veruntreut. Mich damit in den Hartz IV - Bezug gebracht. Zivil- und strafrechtlich sind alle Maßnahmen ergriffen. Er befindet sich im Vermögensverfall.
Hinter mir liegen über zwei Jahre Kampf - aber auch die Erkenntnis in sehr viele Grauzonen geraten zu sein.
Meine Fragen an Sie:

Wo finden Opfer von Wirtschaftkriminalität Hilfe? Kein "Weißer Ring" der Welt ist dafür zuständig.

Für Notare besteht für Fälle von Veruntreuung ein Sicherungsfonds.
Bislang, so weit mir bekannt ist, hat lediglich die Anwaltskammer München für Ihre Anwälte diesen Fonds eingerichtet. Warum wird diese Maßnahme nicht auf alle Bundesländer übertragen?

Kaum jemand weiß um die "Sicherheit" von Treuhandkonten. Diese Treuhandkonten sind bessere Girokonten - der Treuhandnehmer darf "ungeniert" darüber verfügen.

Die jetztige Rechtslage bietet keinen präventiven Schutz gegen unseriöse Robenträger. In Frankreich werden Abwicklungen über eine zentrale Fremdgelskasse, der CARPA, übertragen. Dieses System stellt sicher, dass Anwälte keinen Zugriff auf Mandantengelder haben. In Österreich dürfen Anwälte über Treuhandgelder nur über eine von Banken geführtes "Treuhandbuch" mit Zustimmung der Kammer verfügen.
Und in Deutschland? Hier ist niemand zuständig... Ich fühle mich nur noch verraten und verkauft!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Jakobs,

da es sich bei Ihren Schilderungen um eine äußerst private Angelegenheit handelt, bitte ich um Verständnis, dass ich diese Sache – in Ihrem Sinne – nicht öffentlich kommentieren möchte. Ich bitte Sie daher, sich mit den Details per E-Mail (bernhard.kaster@bundestag.de) an mich zu wenden, sodass ich mich mit Ihrem Anliegen angemessen beschäftigen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Kaster