Bernhard Kaster (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Bernhard Kaster
Geburtstag
01.11.1957
Berufliche Qualifikation
Diplomverwaltungswirt (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Trier
Wahlkreis
Trier
Ergebnis
45,7%
Landeslistenplatz
3, Rheinland-Pfalz
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(...) Jedoch wird mit diesen Maßnahmen dem Grundsatz der Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten und Ereignissen im Bereich der Krankenversicherung von Renten entsprochen. Die Empfänger von Renten ausländischer - demnach ebenfalls luxemburgischer - Rentenversicherungsträger den Beziehern einer inländischen Rente gleichgestellt werden. Das entspricht den deutschen und europäischen Grundsätzen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Guten Tag Herr Kaster,

ich nehme an, dass Sie der geplanten Beschränkung der Redefreiheit im Bundestag zustimmen wollen/müssen?! Wenn Sie diesem für einen Demokraten unerträglichen Maulkorb-Beschluß aber wirklich zustimmen wollten, bitte ich Sie hiermit um die Begründung dafür, die ich bisher nur in ganz kleinen Ansätzen verstehen kann (=natürlich muss es Spielregeln geben, sonst debattiert man -zig Stunden für jede Kleinigkeit).
Dass aber die Fraktionen bestimmen können, welche "Marionetten" die ausgegebene Richtung als ihre eigene Meinung kundtun sollen, und alle anderen, die nicht in Reih und Glied brav mit marschieren, vom Mikro fern hält, das ist mehr als undemokratisch. Wenn Sie dazu Bürgermeinungen im Internet lesen, dann werden Sie dort Vergleiche zur Gleichschaltung im 3. Reich und der DDR finden....

Ich sehe selbst als Bürger mit 63 Jahren darin
  • eine schlecht getarnte Freiheitsbeschränkung,
  • die gegen das Grundgesetz
  • und den Auftrag von Bundestagsabgeordneten verstößt,
  • die Parlamentarier mit einem illegalen Maulkorb versieht,
  • um einen hanebüchenen Franktionszwang durchzusetzen.

Ich sehe darin eine echte Gefahr für die Demokratie gerade dort, wo sie eigentlich (noch) stattfinden sollte. Nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass Sie mit solchen "Vereinbarungen" die Menschen zu Recht in die Arme von Piraten usw. treiben.
Natürlich muss es Spielregeln geben, sonst debattiert man -zig Stunden für jede Kleinigkeit. Wenn Sie dazu Bürgermeinungen im Internet lesen, dann werden Sie dort Vergleiche zur Gleichschaltung im 3. Reich und der DDR finden...
Die Rüge für N. Lammert vom Ältestenrat, dem Sie angehören, ist nur peinlich und zeigt eine Tendenz im politischen Geschehen, die einen denkenden Demokraten entweder
  • verzweifeln lässt, oder
  • radikal werden lässt.
Ich bin gespannt, auf welcher Seite Sie stehen.

Ich verbleibe mit der Hoffnung auf eine demokratische Lösung
Antwort von Bernhard Kaster
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08.05.2012
Bernhard Kaster
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Mail vom 15. April 2012 habe ich erhalten.

In Ihrer Mail verwahren sie sich gegen die angeblich beabsichtigte Beschränkung der Redefreiheit im Bundestag und halten dies für einen "unerträglichen Maulkorbbeschluss".

Die vorgesehene Regelung sah entgegen Ihrer Annahme gerade nicht vor, das Rederecht der Abgeordneten einzuschränken.

§ 35 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages lautet: "Gestaltung und Dauer der Aussprache über einen Verhandlungsgegenstand werden auf Vorschlag des Ältestenrates vom Bundestag festgelegt.". Eine Regelung für die Abweichung von der vorgesehenen Rednerreihenfolge kennt die Geschäftsordnung bisher nicht.

Es sollte deshalb neu geregelt werden, dass der amtierende Präsident außerhalb der im Bundestag jeweils beschlossenen Redeordnung darüber entscheiden kann, weiteren Rednern "im Benehmen mit den Fraktionen" das Wort für in der Regel drei Minuten zu erteilen. Es sollte also lediglich das "Benehmen" und nicht, wie vielfach in der Öffentlichkeit behauptet, das Einvernehmen mit den Fraktionen hergestellt werden. Den Fraktionen sollte damit Gelegenheit gegeben werden, die Rednerreihenfolge der von Ihnen gemeldeten Rednerinnen und Redner ggfs. noch einmal zu überdenken.

Darüber hinaus sollte je nach Verhandlungsgegenstand und Verlauf der Aussprache auch eine Verlängerung der Redezeit für den Abgeordneten oder die Abgeordnete möglich sein, Es sollte also auch keine festgelegte zeitliche Vorgabe für einen Redner außerhalb der Rednerreihenfolge bestehen.

Letztlich ging es also um eine transparente und geordnete Rednerreihenfolge für Rednerinnen und Redner außerhalb der sogenannten Fraktionskontingente. Keinesfalls sollte eine für einzelne Abgeordnete nachteilige Regelung eingeführt werden; dies wäre nach unserer Verfassung auch gar nicht zulässig.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Bernhard Kaster MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kaster,

wie ich heute gelesen habe, hat ihre Fraktion - der sie auch angehören - im Ausschuß für Wahlprüfung, Imunität und Geschäftsordnung - einer einem Entwurf für die Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages bereits zugestimmt.
Jetzt muss nur noch das Parlament dem Entwurf zustimmen, damit er gültig wird. Darin sehe ich aber aufgrund der Fraktionsdisziplin bisher keine ernstzunehmende Hürde.

In diesem Antrag geht es nach meiner bisherigen Information (leider ist nach meiner Recherche der Antragstext noch nicht öffentlich zugänglich?) darum , dass Abgeordnete mit einer von der Mehrheit ihrer Fraktion abweichenden Meinung diese in Zukunft nur noch im Ausnahmefall auch im Parlament darstellen und diskutieren dürfen. Und wenn sie es tun, soll ihre Redezeit - allein aus dem Grund, dass sie eine von der Mehrheit ihrer Fraktion bzw. ihrem Fraktionsvorsitzenden abweichende Meinung haben - von 5 auf 3 Minuten gekürzt werden - und selbst dieses "ausnahmsweise Reden" soll nur noch "im Benehmen" (das verstehe ich als "im Einverständnis mit") der Fraktion dann möglich sein.

Ausserdem muss der Bundestagspräsident - bevor er solche Abweichler vor dem Parlament die Rederlaubnis erteilt - einer Stellungnahme aller andern Fraktionen dazu einholen.


Wenn sie im Ausschuss für diesen Änderungsantrag gestimmt haben: Warum tun sie das? Warum sehen sie es als Abgeordneter nicht als ihre Pflicht gegenüber den Bürgern an, im Parlament ihre Meinung zu vertreten und auch zu erklären?
Warum sind sie nicht der Meinung, dass dieser Änderungsantrag, das vom Grundgesetz garantierte "freie Mandat" einschränkt ?

Und unabhängig davon, wie Sie im Ausschuss gestimmt haben: Was werden Sie gegen die Einschränkung der Rechte der Abgeordneten, der Rechte des Parlamentes und der Rechte des Präsidenten des Bundestages durch die vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages tun?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Bernhard Kaster
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27.04.2012
Bernhard Kaster
Sehr geehrte Frau ,

für Ihre Mail vom 15. April 2012 danke ich Ihnen. Gerne nehme ich zu Ihren Fragen in Zusammenhang mit den Überlegungen zu einer Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages Stellung.

Nach der öffentlichen Berichterstattung zu diesem Thema habe ich Verständnis für Ihre Befürchtung, das Rederecht von Abgeordneten könnte eingeschränkt werden. Es war jedoch keineswegs beabsichtigt, Rechte der Abgeordneten oder auch des Bundestagspräsidenten einzuschränken. Dies wäre nach unserer Verfassung schlichtweg unzulässig.

In der Sache geht es um Folgendes:

Nach der Geschäftsordnung des Bundestages werden bisher die Redezeiten zunächst zwischen allen Fraktionen abgestimmt. Die Gestaltung und Dauer von Plenardebatten wird sodann auf Vorschlag des Ältestenrates im Bundestag zu Beginn jeder Sitzung grundsätzlich einvernehmlich festgelegt. Die konkrete Redeordnung dient der Berechenbarkeit des Beratungsablaufs. In der Praxis ist die Vereinbarung der Redezeit von einem sehr kooperativen Umgang zwischen allen Fraktionen geprägt.

Eine ausdrückliche Regelung für die Handhabung von Ausnahmen von der Rednerreihenfolge kennt die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages bisher nicht. Diese Regelungslücke sollte geschlossen werden.

Die Wahrnehmung des Rederechts des Abgeordneten gehört zu den verfassungsrechtlich geschützten Kernelementen seiner Mandatsrechte. Es kommt allen Abgeordneten gleichermaßen zu, also auch den Mitgliedern von Fraktionen, die im Plenum von der Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion abweichen wollen. Das Rederecht sollte weder beschnitten, noch sollte gegen Abgeordnete ein "Maulkorb" verhängt werden.

Es sollte lediglich neu geregelt werden, dass der amtierende Präsident abweichend von der im Bundestag jeweils beschlossenen Redeordnung weiteren Rednern "im Benehmen mit den Fraktionen" das Wort für in der Regel drei Minuten erteilen kann. "Benehmen" bedeutet weder "Einvernehmen" noch "Zustimmung". Es sollte letztlich der amtierende Bundestagspräsident über die Zulassung, Platzierung und Dauer des Wortbeitrages eines Abgeordneten entscheiden.

Sinn und Zweck dieser Regelung sollte es sein, den Fraktionen in Kenntnis der zusätzlichen Wortbeiträge die Gelegenheit zu geben, die Rednerreihenfolge auch der von ihnen gemeldeten Rednerinnen und Redner noch einmal zu überdenken. Die Dauer des zusätzlichen Redebeitrages sollte begrenzt werden auf "in der Regel" drei Minuten. Eine darüber hinausgehende Verlängerung der Redezeit sollte möglich sein, wenn der Verhandlungsgegenstand und der Verlauf der Aussprache dies nahelegen. Dabei sollte z.B. auch eine Rolle spielen die Bedeutung der Debatte, aber auch die Anzahl der zusätzlichen beantragten Wortbeiträge im Verhältnis zu den anderen Kolleginnen und Kollegen und den Fraktionen. Es hätte also insgesamt keine starre zeitliche Vorgabe für einen Redner außerhalb der Rednerreihenfolge bestanden.

Eine transparente und - natürlich auch kontroverse - Diskussionskultur im politischen Meinungsbildungsprozess ist selbstverständlich notwendig und wünschenswert. Auch nach dem Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung war es keinesfalls beabsichtigt, das Rederecht von Abgeordneten in Frage zu stellen, insbesondere wenn sie eine von ihrer Fraktion abweichende Auffassung im Plenum vertreten wollten. Unser Anliegen war es vielmehr, für eine transparente und geordnete Rednerreihenfolge Sorge zu tragen.


Mit freundlichen Grüßen
gez. Bernhard Kaster MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
24.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kaster,

hilfesuchend wende ich mich an Sie!

Die Mission sicheres Zuhause( www.Mission-Sicheres-Zuhause.de ) entwickelt Materialien und koordiniert bundesweit für den Deutschen Feuerwehrverband und die vfdb ( Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes) Veranstaltungen zur Brandschutzaufklärung und Prävention.
Folgende Frage ist an uns herangetragen worden:
Es gibt die Vorschrift DIN VDE 0100-718 vom Oktober 2005, die lautet:718.55.3 "Es muss eine ausreichende Anzahl von Steckvorrichtungen installiert sein, um den Anforderungen der Benutzer gerecht zu werden"
Anmerkung: Werden Mehrfachsteckdosen nach DIN VDE 0620-1verwendet, dürfen diese nicht hintereinander geschaltet werden. Mehrfachsteckdosen mit integriertem Stecker dürfen nicht verwendet werden.
Die VDE ist eine deutsche Norm, diese Sicherheitsvorschriften sind anerkannte Regeln der Technik. Dies gilt auch für Pflegezimmer im privaten Bereich. Wird dies überprüft, und wenn ja, von wem, wer ist zuständig? Müssen Krankenkassen dies überprüfen? Hintergrund der Frage ist, dass uns ist diese Problematik von Pflegediensten geschildert werden, die beim offensichtichen Missständen nicht wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Gerne können wir Ihnen von Pflegepersonal dokumentierte Mängel bzw. Zustände als Foto übermitteln.
Viele Brandkatastrophen können durch bessere Präventionsarbeit verhindert werden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe
Antwort von Bernhard Kaster
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12.06.2012
Bernhard Kaster
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Private Pflegezimmer fallen nicht in den Bereich der institutionellen Heimaufsicht, die die Einhaltung beispielsweise von Mindestbauvorschriften für solche Einrichtungen prüft. Im Bereich der Ambulanten Pflege unterliegt die Qualität etwa der von Ambulanten Pflegediensten erbrachten Leistungen der Qualitätskontrolle durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen; die Einhaltung allgemeiner Bauvorschriften fällt nicht darunter.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Bernhard Kaster, MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
09.10.2012
Von:
M. S.

Sehr geehrter Herr Kaster,

ich studiere momentan im siebten Semester Politikwissenschaft und Germanistik in der Universität Trier mit dem Ziel, nach dem Studium als Lehrer zu arbeiten.
Leider hört und liest man immer wieder, dass es sehr schwer ist, einen Platz im Vorbereitungsdienst und danach eine Planstelle zu ergattern.
Daher wollte ich Sie fragen, ob Sie mir mitteilen können, welchen Notendurchschnitt momentan vonnöten ist, um in den betroffenen Fächern (Deutsch/Sozialkunde) einen Platz zu bekommen und wie viele Bewerber es für welche Anzahl an Plätzen pro Jahr gibt.
Wie viele Bewerber befinden sich in einer Übergangszeit, in der sie keine Anstellung und keinen Platz im Vorbereitungsdienst bekommen?
Immer wieder hört man von Lehrermangel und Bildungspaketen. Gleichzeitig sollen die Lehrerzahlen verkleinert werden, die Zahl der Referendariatsplätze wird nicht erhöht. Ist Bildung nicht der Königsweg, um den Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken? Warum wird nicht an der primären Stelle - nämlich der Schule - angefangen?
Mit all diesen Fragen habe ich mich auch schon an Fr. Ahnen gewandt, leider erhielt ich trotz monatelangem Warten keine Antwort. Daher wäre ich froh, wenn Sie mir weiterhelfen würden.
vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

M. S.
Antwort von Bernhard Kaster
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06.11.2012
Bernhard Kaster
Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihre einzelnen Fragen richten sich, wie Sie selbst ja auch anmerken, tatsächlich an die zuständigen rheinland-pfälzischen Behörden; die Schul- und Hochschulpolitik fällt im föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik in die Zuständigkeit der Länder. Daher verwundert es mich schon, wenn Ihnen das fachlich zuständige rheinland-pfälzische Ministerium hier nicht einmal antwortet, und sei es, dass man sie weiter verweist.

Auf Grund der sehr persönlichen Natur Ihrer Fragen bitte ich um Verständnis, wenn ich den Kontakt mit Ihnen nicht weiter über eine so öffentliche Plattform führen will. Bitte setzen Sie sich doch mit meinem Wahlkreisbüro (bernhard.kaster@wk.bundestag.de) direkt in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

(Bernhard Kaster, MdB)
Ergänzung vom 07.11.2012
Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihre einzelnen Fragen richten sich, wie Sie selbst ja auch anmerken, tatsächlich an die zuständigen rheinland-pfälzischen Behörden; die Schul- und Hochschulpolitik fällt im föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik in die Zuständigkeit der Länder. Daher verwundert es mich schon, wenn Ihnen das fachlich zuständige rheinland-pfälzische Ministerium hier nicht einmal antwortet, und sei es, dass man sie weiter verweist.

Auf Grund der sehr persönlichen Natur Ihrer Fragen möchte ich Sie bitten, sich doch mit meinem Wahlkreisbüro ( bernhard.kaster@wk.bundestag.de ) direkt in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

(Bernhard Kaster, MdB)
Ergänzung vom 09.01.2013
Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Mail vom 9. Oktober 2012 über abgeordnetenwatch.de. Zunächst einmal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich Ihre Anfrage erst jetzt beantworte. Der Grund dafür ist eine längere Erkrankung meinerseits sowie Rücksprachen mit dem zuständigen Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur in Mainz, da Ihre Frage die Bildungspolitik des Landes Rheinland-Pfalz betreffen.

Bezug nehmend auf Ihre Fragen hat mir das Ministerium mitgeteilt, dass das Land Rheinland-Pfalz seine Ausbildungskapazitäten im Vorbereitungsdienst für die Lehrämter seit den 90er Jahren beständig und erheblich ausgebaut hat. Während im März 2001 1.736 Anwärterinnen und Anwärter, einschließlich Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern an den Studienseminaren ausgebildet wurden, waren es im März 2012 bereits 2.946. Dies entspricht einer Steigerung von rund 70 Prozent. Im gymnasialen Bereich wurden 2009/10 drei neue Außenstellen geschaffen.

Bezüglich der Ausbildungskapazitäten ist jedoch zu berücksichtigen, dass neben der Anzahl der Studienseminare auch die zur Ausbildung benötigte Anzahl von Schulen ein wichtiges Kriterium darstellt. Eine beliebige Kapazitätserweiterung ist daher leider nicht möglich.

Gerade beim Lehramt an Gymnasien befinden sich mehr Personen im Studium als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Ein erheblicher Anteil dieser Studierenden hat, trotz der jährlichen Hinweise des Ministeriums, Fächer bzw. Fächerkombinationen gewählt, die nicht zu den Bedarfsfächern zählen. So zeigt eine Zurückverfolgung bis ins Jahr 2003, dass das Fach Deutsch zu keinem Zeitpunkt als Bedarfsfach ausgewiesen und das Fach Sozialkunde sogar in jedem Jahr in der Liste der Fächer aufgeführt wurde, die für die Einstellungsaussichten weniger günstig sind.

Bei Nachfrageüberhang richtet sich die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nach Bedarfs- und Härtegesichtspunkten sowie nach der Qualifikation und der Wartezeit unter Berücksichtigung von Zeitverzögerungen (Freiwilliges soziales Jahr, Wehrdienst etc.). Das Auswahlverfahren wird dabei nicht für ein Fach oder eine Fächerkombination durchgeführt, sondern einheitlich für ein Lehramt.

Bei dem Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien betrug zum Einstellungstermin im August 2012 die Ausbildungsplatzhöchstzahl 270, die Fachhöchstzahl für das Fach Deutsch 65 und für das Fach Sozialkunde 35; aus Kapazitätsgründen mussten 239 Bewerberinnen und Bewerber abgelehnt werden. Zum Einstellungstermin im Februar 2012 belief sich die Ausbildungsplatzhöchstzahl auf 230, die Fachhöchstzahlen für Deutsch und Sozialkunde auf 78 bzw. 33; 225 Bewerberinnen und Bewerber konnten aus Kapazitätsgründen nicht zugelassen werden.

Die Zahl der Ablehnungen ist jedoch nicht identisch mit der Zahl der Personen, die sich in einer Übergangsphase befinden, in der sie keine Anstellung und keinen Platz im Vorbereitungsdienst bekommen. Da sich erfahrungsgemäß unter den abgelehnten Bewerberinnen und Bewerbern auch solche befinden, die sich in mehreren Bundesländern beworben haben, treten einige den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland an, andere überbrücken die Wartezeit mit einem Vertretungsvertrag. Nicht alle der abgelehnten Bewerberinnen und Bewerber bewerben sich erneut beim nächsten Einstellungstermin.

Welcher Notendurchschnitt benötigt wird, um mit der Fächerkombination Deutsch und Sozialkunde einen Seminarplatz zu erhalten, hängt maßgeblich von der jeweiligen Bewerbersituation zum Einstellungstermin ab. Rückschlüsse aus den Noten der vorgehenden Termine lassen sich für die Zukunft nur schwer ziehen.

Im Land Rheinland-Pfalz ist eine kontinuierliche Einstellungspolitik zu verzeichnen. Die Anzahl der benötigten Lehrkräfte hängt jedoch maßgeblich von der Schülerzahl ab. Obwohl die Landesregierung die demographischen Veränderungen zur Verbesserung der pädagogischen Bedingungen in den Schulen - wie z.B. die Absenkung der Kassenmesszahl -genutzt hat, geht insgesamt der Bedarf an Lehrkräften aufgrund der demographischen Entwicklung derzeit zurück.


Mit freundlichen Grüßen

Manfred Nink MdB
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
16.10.2012
Von:

Guten Abend Herr Kaster,

ich habe soeben die Sendung in Phoenix gesehen. Beim Punkt der Ratifizierung in Sachen Korruption bei Abgeordneten muss ich sagen, dass ich nicht glauben kann, was Sie da an Aussagen gemacht haben. Das kann nicht Ihr Ernst sein.
Schlicht und ergreifend: Ratifizieren Sie und verstecken Sie sich nicht hinter juristischen "Schwierigkeiten", die es zu überwinden gilt.
Machen Sie es einfach.
Ich konnte Ihre Argumentation nicht ernst nehmen; das war schlicht nur peinlich.

Nachdem ja eine Frage gestellt werden soll: Machen Sie es jetzt oder verstecken Sie sich weiter hinter der Juristerei?
Man kann langsam schon verzweifeln, wenn man die Statements von Abgeordneten so hört (Herr Kauder war heute auch so ein Leuchtturm bei dem Thema!)

mfg
Antwort von Bernhard Kaster
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26.10.2012
Bernhard Kaster
Sehr geehrter Herr ,

ich kann Ihren Unmut, dass die UN-Konvention gegen Korruption bisher noch nicht ratifiziert wurde, durchaus verstehen.

Die Problematik einer Ratifikation liegt jedoch darin begründet, dass die Konvention die Gleichstellung von Mandatsträgern und Amtsträgern fordert. Unsere Verfassung und unser Strafgesetzbuch unterscheiden aber bewusst zwischen frei gewählten, unabhängigen und nur ihrem Gewissen unterworfenen Abgeordneten einerseits und den in den Gesetzesvollzug eingeschalteten und weisungsabhängigen Beamten andererseits; der Stimmenkauf eines Abgeordneten ist im übrigen bereits strafbar.

Gerade erst letzte Woche hat im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung zu drei Gesetzentwürfen zur Abgeordnetenbestechung stattgefunden, mit dem Ziel, die Ratifikation der betreffenden Konvention zu ermöglichen. In der Anhörung wurden jedoch erhebliche Bedenken gegen die jetzt vorliegenden Regelungsvorschläge erhoben. Dennoch sind alle Fraktionen sich darüber einig, dass hier eine Lösung gefunden werden muss. Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind im Übrigen auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht unter

www.bundestag.de ).

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Bernhard Kaster
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