Bernd Scheelen (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Bernd Scheelen
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
geprüfter Pharmareferent
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Krefeld I - Neuss II
Landeslistenplatz
15, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Unser Anliegen ist sicher unstrittig: das grausame Kinderpornografie-Geschäft zu erschweren - verhindern können wir es bedauerlicherweise wohl nicht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Bernd Scheelen
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
12.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Scheelen,

ich bin seit Jahren Beobachter der eGovernment-Szene in Europa. Ich sehe wie andere Länder mit den Mitteln von eGovernment den Verwaltungsaufwand zum Teil drastisch reduziert haben, sowohl für den Staat als auch für den Bürger. In Deutschland ist nichts davon zu sehen. Wir haben zwar die zweithöchsten Ausgaben für IT in Europa (nach GB) aber den geringsten Return on Investment - in den eGovernment-Rankings (z.B. von eEurope) belegt Deutschland ein hinterer Platz.

Milliarden können gespart werden, wenn wir endlich eine Deutschland-weite eGovenment-Strategie hätten. Hiermit meine ich nicht Deutschland-Online, wo die bisherigen Stakeholders ihre Claims abstecken wollen.

Anstatt wie in Österreich ein zentrales Melderegister zu machen, bauen wir ein IT-Ungetüm, wo die 14.000 lokalen Register miteinander (durch XMeld-Datensätze) vernetzt werden.

Im Kfz-Zulassungsbereich haben wir ein zentrales Fahrzeugregister bei der KBA in Flensburg. Die lokalen Fahrzeugregister sind seit der letzten Novellierung abgeschafft. Trotzdem haben wir weiterhin 460 Kfz-Zulassungssysteme und ortsbezogene Nummernschildern. In Schweden gibt es nur ein System - der Halter kann einen Besitzwechsel per Internet bekanntgeben, bei einem Umzug bekommt er neue Fahrzeugpapiere automatisch zugeschickt. Für diese Verwaltung zahlt er €4 pro Jahr. Italien und Spanien haben zuletzt nationale Kfz-Zulassungssysteme eingeführt und damit ihre Verwaltungskosten deutlich reduziert.
In Deutschland hat sich für den Bürger in diesem Bereich seit 50 Jahren nichts geändert. Bei jedem Kfz-Besitzwechsel, bei jedem Umzug muss der Bürger weiterhin tief in die Tasche greifen.

Es gibt noch viele weitere Beispiele. Warum können wir nicht das machen, was unsere europäischen Nachbarn schon seit langem machen - und endlich dem Bürger zeigen, dass etwas zu seinem Gunsten gemacht wird.
Antwort von Bernd Scheelen
bisher keineEmpfehlungen
05.01.2007
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr ,

ich gebe Ihnen Recht, dass wir in Deutschland einiges von unseren europäischen Nachbarn abschauen könnten, wenn es darum geht effizientere und bürgernähere Verwaltungsstrukturen zu etablieren.

Beispielgebend hat die Bundesregierung im September 2006 das Pogramm Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen einschließlich des Programms E-Government 2.0 beschlossen. Einfache und schnelle Kommunikationswege sowie integrierte und standardisierte Prozesse sollen die Verwaltungen in den nächsten Jahren nachhaltig verändern. Das bedeutet vor allen Dingen, dass die Verwaltung schnell und in der vom Bürger gewünschten Art und Weise erreichbar ist. Internet und moderne Technologien können neue Formen der Zusammenarbeit und Aufgabenteilung ermöglichen. Einheitliche Ansprechpartner und organisationsübergreifende Geschäftsprozesse müssen Wirklichkeit werden. Hierzu sollte eine enge elektronische Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung eingeführt, aber auch gleichartige interne Serviceleistungen verschiedener Behörden in wenigen Dienstleistungszentren gebündelt werden.

Mit dem Programm hat das Kabinett folgende Ziele beschlossen: Überflüssige Bürokratie und vermeidbare Verwaltungsprozesse sollen abgebaut werden. Die Verwaltung soll sich auf ihre Kernaufgaben beschränken und neue Kooperationsformen auch mit der Wirtschaft etablieren. Eine strategische Steuerung soll zu einer besseren Zusammenarbeit auch behördenübergreifend und damit zu ergebnisorientierten und wirtschaftlichen Prozessen beitragen. Das Potential moderner Technologie soll besser genutzt werden, um staatliche Aufgaben effektiver, transparenter und wirtschaftlicher umsetzen zu können. Gleichzeitig soll der Staat Vorreiter beim Einsatz neuer Technologien sein. Deshalb kommt dem E-Government bei der Modernisierung der Verwaltung eine besondere Rolle zu. Mit E-Government 2.0 geht der Bund in eine neue Phase und wird sein Internet- Angebot qualitativ und quantitativ ausbauen.

Vergleichbare Prozesse sind in vielen Städten und Gemeinden ebenfalls in Gange oder bereits umgesetzt. Verwaltungsmodernisierung ist jedoch ein langwieriger Prozess.

Sie beklagen sich nicht ganz zu Unrecht über die im föderalen Deutschland oft parallelen Strukturen und die dadurch entstehenden Mehrkosten. Allerdings wissen Sie einerseits aus den vergangenen Diskussionen zur Föderalismusreform, wie schwierig oder unmöglich es ist, diese Strukturen anzugreifen. Andererseits gibt es Felder, in denen die Prozesse besser vor Ort angepasst werden. Zudem sollte gerade wenn es um Innovation geht ein Leistungswettbewerb nicht durch zentrale Vorgaben verhindert werden. Wir müssen uns aber dafür einsetzen, dass unsere Verwaltungen voneinander lernen können.

Wichtiger als die Frage, wie modern eine Verwaltung ist, bleibt die Frage, wie bürgernah und effizient sie ist.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Scheelen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
14.01.2007
Von:
-

Das Thema Ausbau A57 und Lärmschutz geht jetzt in Krefeld richtig los. Was tun Sie, dass die Tunnel-Trog-Lösung auch für den Bereich Oppum-Linn realisiert wird? Bis jetzt wird ja nur diese Lösung für den Bereich Boclum favorisiert.
Antwort von Bernd Scheelen
bisher keineEmpfehlungen
24.01.2007
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr ,

im Zusammenhang mit dem Ausbau der Autobahn 57 ist Lärmschutz in Krefelder Wohngebieten eine entscheidende Frage für Bürgerinnen und Bürger. Die SPD-Fraktion im Krefelder Stadtrat, der ich angehöre, hat sich schon seit Beginn der Diskussion für die sogenannte Tunnel-Trog-Lösung ausgesprochen, denn sie bietet den besten Schutz vor Lärm, den wir für alle betroffenen Bürger von Krefeld wollen.

Als Mitglied des Bundestags setze ich mich wie auch in der Vergangenheit dafür ein, politisch durchzusetzen, was wir für richtig halten. Ich werde in den nächsten Wochen weitere Gespräche mit den Verantwortlichen führen, um die Entscheidung, die von vielem abhängt, im Sinne der Krefelder zu beinflussen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
10.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Scheelen,
mein Interesse gilt dem Ausbau der A57.Es würde mich interessieren, welche Möglichkeiten die Anwohner haben, um Ihre Bemühungen zu unterstützen und gleichzeitig unsere Interessen stärker den Verantwortlichen zu verdeutlichen. Und vor allem welche Erfolge sind überhaupt möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Bernd Scheelen
1Empfehlung
21.02.2007
Bernd Scheelen
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 10.2., in der Sie ein für unsere Demokratie wichtiges Thema ansprechen. Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, Ihre Meinung und auch Ihre Kritik zum Ausbau der A 57 zu äußern, denn schließlich sie sind es, die mit der ausgebauten Autobahn leben werden. Die Entscheidung, wie der Ausbau der A 57 erfolgen soll, liegt beim Bundesverkehrsministerium. Mit den Krefelder Bundestagsabgeordneten, den Mitgliedern des Rates der Stadt Krefeld und allen politischen Parteien haben Sie starke Mitstreiter, denn alle befürworten die Tunnel-Trog-Lösung, die den Anwohnern den besten Schutz vor Lärm bietet.
Wenn Bürgerinnen und Bürger sich zusätzlich an die Entscheidungsträger wenden, hilft das den öffentlichen Druck zu verstärken. So haben Bürger aus Oppum kürzlich meinem Kollegen Siegmund Ehrmann und mir einen Brief übergeben, den wir an den Staatssekretär im Verkehrsministerium weitergegeben haben. Nach der Grundsatzentscheidung zum Ausbau wird außerdem eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden, bei der sich Bürger äußern können.

Freundliche Grüße
Bernd Scheelen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.02.2007
Von:

Thema »KILLERSPIELE«

Sehr geehrter Herr Sheelen,

als Bürger Ihres Wahlkreises wende ich mich heute an Sie, weil ich ein sehr wichtiges Anliegen habe. Seit einiger Zeit widmet sich die Politik verstärkt der Diskussion um ein Verbot der so genannten »Killerspiele«. Leider kann ich mich nicht des Eindrucks erwehren, dass die Politik sich hierbei mehr von populistischen Erwägungen denn von Sachkenntnis leiten lässt. So ist z.B. aus der Politik bislang noch keine juristisch präzise Definition des Begriffs »Killerspiele« öffentlich geworden. Wenn »Killerspiele« Gewaltverherrlichende Spiele sein sollen, so sind diese bereits über § 131 StGB gesetzlich verboten. Leider scheint die Politik auch noch nicht wahrgenommen zu
haben, dass es heute Spiele für alle Altersgruppen gibt. Die von den Medien oft als »Killerspiele« bezeichneten Ego-Shooter sind in der Regel mit einer Altersfreigabe »Keine Jugendfreigabe» als Spiele für Erwachsene ausgewiesen und dürfen an Kinder und Jugendliche nicht verkauft werden. Damit ist dem Jugendschutz ausreichend Rechnung getragen. Das Augenmerk sollte eher darauf liegen, sicherzustellen, dass die bestehende Gesetzgebung eingehalten
wird – das macht eine Verschärfung unnötig. Ein pauschales Verbot von Spieleinhalten für Erwachsene stellt eine Bevormundung des mündigen Bürger dar und ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel.
In einem demokratischen Land darf auch im Interesse des Jugendschutzes keine Zensur zum Nachteil von erwachsenen Bevölkerungskreisen geübt werden.

Werden Sie sich als Mandatsträger politisch gegen einVerbot von »Killerspielen« und für einen kompetenten und verantwortungsbewussten Umgang mit Unterhaltungsmedien engagieren ?
Werden Sie auch meine Interessen als Spieler vertreten ? Ich übe ein ganz normales Hobby aus und habe ein Recht darauf, deswegen nicht diffamiert zu werden.

Mit freundlichen Grüßen,

P.
Antwort von Bernd Scheelen
bisher keineEmpfehlungen
26.02.2007
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr ,

nach dem Amoklauf von Emsdetten ist die öffentliche Diskussion um das Verbot von so genannten "Killerspielen" erneut aufgeflammt. Es ist richtig, dass sich die Gesellschaft mit diesem drängenden Problem befasst. Allerdings bin ich der Auffassung, dass man mit einem generellen Verbot dieser Spiele, das eine schnelle Lösung zu versprechen scheint, dem Problem nicht Herr wird.

Ich persönlich lehne Spiele, in denen es darum geht, virtuell anderen Lebewesen Gewalt zuzufügen, ab, denke aber, dass Erwachsene selbst für sich entscheiden können, wie sie ihre Freizeit verbringen möchten. Aber unsere Jugendlichen müssen vor dem Konsum von Gewaltspielen geschützt werden. Hierfür gibt es bereits Gesetze, die wie Sie richtig schreiben, wirksamer angewendet werden können und müssen. Zur Verbesserung des gesetzlichen Vollzugs könnten beispielsweise eine bessere Kennzeichnung von Gewaltspielen durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und das Durchführen von Testkäufen gehören. Bei Verkäufen von Spielen mit Altersbeschränkung, die entgegen geltenden Rechts an Jugendliche verkauft werden, muss eine härtere Bestrafung erfolgen.

Man darf jedoch nicht verkennen, dass wir uns mit dieser Diskussion nur auf einen Teil des Problems konzentrieren. Vor allem das Verantwortungsbewusstsein von Eltern und Kindern muss verstärkt werden. Kinder, die im Klassenverband und von Ihren Erziehungsberechtigten Medienkompetenz lernen, sind durch Gewalt verherrlichende Spiele weniger gefährdet. Hier müssen nach meiner Meinung Schwerpunkte gesetzt werden.

Als Mitglied des Bundestags möchte ich zur Versachlichung der Diskussion beitragen und werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass der bestehende Rechtsrahmen besser ausgenutzt und ergänzt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
18.02.2007
Von:
Noz

Sehr geehrter Herr Scheelen.

Ich komme gerade mit meiner Familie vom Essen aus dem Restaurant zurück. Wir - inkl. meiner beiden kleinen Kinder - mussten wieder mal den Zigarettenrauch von anderen Gästen aushalten. Was tun Sie dafür, dass es endlich ein Rauchverbot in Gaststätten und anderen öffentlichen Einrichtungen gibt?

Noz
Antwort von Bernd Scheelen
bisher keineEmpfehlungen
26.02.2007
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr Noz,

wie Sie, empfinde ich als überzeugter Nichtraucher passives Mitrauchen in Lokalen als störend. Die Initiative zur Durchsetzung eines bundeseinheitlichen Nichtraucher-Schutzgesetzes habe ich deshalb gemeinsam mit meiner Fraktion unterstützt. Da die Kompetenzen im Bereich des Gaststättenrechts durch die Föderalismusreform im vergangenen Jahr auf die Bundesländer übergegangen sind, ist ein umfassendes Verbot von Seiten des Bundes nicht möglich.

In der letzten Woche haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern auf ein grundsätzliches Rauchverbot in Gaststätten geeinigt. Raucher dürfen mit Inkrafttreten der neuen Regelung nur noch in abgetrennten und gekennzeichneten Räumen zur Zigarette greifen. Das Land Nordrhein-Westfalen unter der Führung von CDU/FDP behält sich jedoch vor, weniger strenge Regeln zu beschließen. So soll es jedem Wirt möglich sein, das eigene Lokal als Raucherlokal kennzeichnen zu dürfen. Ich halte dies für eine falsche Entscheidung. Nur klare Regelungen helfen uns wirklich weiter.

Der jetzt gefundene Kompromiss auf Länderebene ist trotzdem ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dieser darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass immer noch großer Nachholbedarf im Bereich der Prävention besteht. Hier werde ich mich, wie meine Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion, für eine Anhebung des Mindestalters zum Kauf von Zigaretten von 16 auf 18 Jahre einsetzen. In dieser Woche wird die Bundesregierung ein eigenes Gesetz zum Nichtraucher-Schutz beschließen. Das Gesetz wird öffentliche Verkehrsmittel, Bundesgebäude und Bahnhöfe einschließen. Rauchen wird dann nur in ausgewiesenen Räumen erlaubt sein.

Im Rahmen unserer Kompetenzen versuchen wir einen umfassenden Nichtraucher-Schutz zu gewährleisten. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Scheelen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Bernd Scheelen
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.