Bernd Scheelen (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Bernd Scheelen
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
geprüfter Pharmareferent
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Krefeld I - Neuss II
Landeslistenplatz
15, Nordrhein-Westfalen
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Sie kritisieren, dass ich der Entsendung von Aufklärungs-Tornados in den Süden Afghanistans zugestimmt habe. Jedoch stimme ich in dieser Frage mit der Mehrheit meiner Fraktion überein: Die angespannte Lage, vor allem im Süden Afghanis­tans, erzwingt, dass wir ausgewählte militärische Fähigkeiten für die Bekämpfung des Terrors und zum Schutz unserer Soldaten zur Verfügung stellen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
20.10.2007
Von:
von

Sehr geehrter Herr Scheelen,

Der Bundesminister für Finanzen beabsichtigt, die Abgabenordnung so zu ändern, dass nicht mehr der steuerliche Gestaltungsmissbrauch sondern jedwede "vom Gesetzgeber bei seiner Gesetzgebung vorausgesetzten rechtlichen Gestaltung" abweichende Gestaltung unterbunden wird. Eine vom Gesetzgeber nicht erkannte Anwendbarkeit und Anwendung einer steuerrechtlichen Bestimmung wird damit untersagt: Es ist als wolle der Gesetzgeber die Konsequenzen der Komplexität des Steuerrechts, das er selber schuf, nicht mehr tragen. Es ist bekannt, dass bei der Komplexität des deutschen Steuerrechts der "verständige Dritte" nur ein ausgewiesener Fachmann sein kann, oft muss er besser ausgebildet sein muss als ein durchschnittlicher Sachbearbeiter im Finanzamt. Damit eröffnet die Novellierung des §42AO in unakzeptabler Weise der Rechtsinterpretation Tür und Tor und es ist zu erwarten, dass wie bei der Anhörung zum nordrhein-westfälischen Online-Schnüffelgesetz der Richter den Staatsvertreter fragen muss, ob man in Anbetracht dessen Interpretation noch vom gleichen Gesetz spricht.
Als Wähler Ihres Wahlkreises interessiert mich, wie sie zur angestrebten Novelle der Abgabenordnung stehen.

Mit freundlichem Gruß
von
Antwort von Bernd Scheelen
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15.11.2007
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr von ,

Sie hatten mich zur Novellierung der Abgabenordnung angeschrieben. Nach Rücksprache mit meinen zuständigen Fraktionskollegen, möchte ich Ihnen heute antworten: Bei der Änderung des § 42 AO handelt es sich um eine rechtliche Anpassung der Abgabenordnung im Rahmen des Jahressteuergesetz 2008. Durch die Neufassung soll der Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Steuerrecht verhindert werden.

Ihre Einschätzung, dass die Novelle des § 42 AO § "in unakzeptabler Wiese der Rechtsinterpretation Tür und Tor öffnet", teile ich nicht. Nach der Neufassung liegt ein Missbrauchsfall vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht, wenn der Steuerpflichtige für die gewählte Gestaltung beachtliche außersteuerliche Gründe nachweist. Somit liegt ein Missbrauch nur vor, wenn der Steuerpflichtige nicht nachweisen kann, dass er die Gestaltung aus einem anderen Grund als der reinen Steuerersparnis gewählt hat.

Mit der Novelle der Abgabenordnung folgt der Gesetzgeber der Rechtsprechung: So ist eine rechtliche Gestaltung nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dann unangemessen, wenn sie von verständigen Dritten in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts und der wirtschaftlichen Zielsetzung ohne den Steuervorteil nicht gewählt worden wäre. Entsprechend urteilt auch der Europäische Gerichtshof im Falle grenzüberschreitender Gestaltung: Unangemessenheit ist anzunehmen, wenn die gewählte Gestaltung rein künstlich ist und nur dazu dient, die im Inland geschuldete Steuer umgehen.

Missbräuchliche Steuergestaltungen werden in der Regel nicht vom "normalen Steuerpflichtigen" begangen, sondern von Experten des Steuerrechts. Durch die Novelle des § 42 AO wird somit den findigen Steuerjongleuren der Missbrauch erschwert, während dem ehrlichen Steuerzahler in keiner Weise geschadet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Scheelen.

Es geht um das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Kommunikationsdaten unseres ganzen Volkes, vom Kind bis zum Greis, sollen gespeichert werden. Wir alle sollen wie verdächtige Verbrecher überwacht werden.
Was ist Ihre Meinung hierzu? Werden Sie etwas dagegen unternehmen?
Antwort von Bernd Scheelen
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05.11.2007
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben Ihre Bedenken gegenüber der gesetzgeberischen Umsetzung der europäischen Richtlinie zur "Vorratsdatenspeicherung" zum Ausdruck gebracht. Zum selben Thema habe ich auf abgeordnetenwatch bereits eine Frage beantwortet. Die Antwort gebe ich Ihnen im folgenden wieder:

Ich verstehe, dass Sie sich Sorgen machen, hoffe aber, Ihnen Ihre Ängste nehmen zu können.

Bis Herbst 2007 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Speicherungspflichten für bestimmte Telefon- und Internetdaten zu Zwecken der Terror- und Verbrechensbekämpfung für eine Dauer von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten einzuführen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihren Vorbehalt gegen die EU-Regelung zur "Vorratsdatenspeicherung" erst aufgegeben, nachdem die Bundesregierung in Brüssel einen zufriedenstellenden Kompromiss erzielt hat. Der Bundesregierung ist es gelungen, die Vorgaben der Richtlinie auf das notwendige Maß zu reduzieren. Die Initiatoren der Richtlinie hatten sowohl im Hinblick auf den Umfang der betroffenen Verkehrsdaten wie auch im Hinblick auf die Speicherdauer wesentlich weitergehende Vorstellungen.

Bei der Umsetzung dieser Richtlinie werden wir uns zusätzlich am unteren Rand der Vorgaben halten. Dies hat der Bundestag in einer Entschließung beschlossen. Für die Dauer der Speicherung bedeutet dies, dass wir die Mindestspeicherungsfrist von 6 Monaten gesetzlich festlegen werden. Niemand möchte alle Bürger "bespitzeln". Dies würde ja bedeuten, dass der Staat auf der Basis eines Generalsverdachts "seine Nase" in die Angelegenheit der Bürger steckt. Dies ist - nicht - der Fall. Die Verpflichtung zur Datenspeicherung soll vielmehr streng vom restriktiv geregelten Zugang zu diesen Daten getrennt werden.

Die Datenspeicherung selbst ist notwendig allgemein und umfassend, weil logischerweise niemand vorher wissen kann, welche Straftaten begangen werden und anschließend – auch zur Verhinderung weiterer Taten - aufgeklärt werden müssen. Datenspeicherung heißt zunächst nur, dass die entsprechenden Daten für 6 Monate auf Datenträgern gelagert werden – ohne dass damit irgendeine erweiterte Nutzung verbunden ist. Schon bisher wurden die Daten ja zur Abrechnung von den Dienstleistern benutzt. Die Bevorratung dieser Daten ist aber notwendig, da sie oft der einzige Anhaltspunkt für Ermittlungen darstellen. Beispielsweise nach Fund einer Leiche ist es überaus sinnvoll, die letzten Telefonate des Ermordeten nachzuvollziehen. Im Übrigen: diese Daten betreffen nicht den Inhalt der geführten Gespräche. Daten, die Aufschluss über den Inhalt geben könnten, dürfen nach dem Gesetzentwurf nicht gespeichert werden. Die Einlagerung von Bits, die niemand liest, schadet, bedroht oder beeinträchtigt niemanden.

Der Regelung des Zugriffs auf die Daten – dies ist der für den Bürger entscheidende Punkt – soll im Rahmen einer grundlegenden Neugestaltung der sog. heimlichen Maßnahmen geschehen. Diese Neugestaltung hat einen grundsätzlich restriktiven Ansatz und hat mit DDR-Zeiten offensichtlich nichts zu tun. Geplant sind Schutzvorschriften zugunsten Zeugnisverweigerungsberechtigter, Benachrichtigungspflichten gegenüber sämtlichen Betroffenen, eine enge Ausgestaltung des Richtervorbehalts sowie Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften. Die betroffenen Verkehrsdaten werden genau aufgelistet. Gleichzeitig werden die Bedingungen des Zugriffs – ausschließlich für Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung - geregelt. Wesentliche Punkte sind dabei der Richtervorbehalt und die enge Befristung der Maßnahme sowie eine Anordnung nur bei Straftaten von im Einzelfall erheblicher Bedeutung oder bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
10.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Scheelen,
als erstes möchte ich meine Enttäuschung ausdrücken, dass Sie o.g. Gesetzesvorhaben zustimmten.
In einer anderen Antwort schrieben Sie: "... Gleichzeitig werden die Bedingungen des Zugriffs – ausschließlich für Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung - geregelt." Das glauben Sie etwa? Sind die Daten erst einmal erfasst, dann gibt es auch Begehrlichkeiten. Die Maut-Daten sollten ja nur für die LKW-Maut verwand werden; daran kann sich heute wohl keiner mehr erinnern.
Wie wollen Sie sicherstellen, dass hier nicht gleiches geschieht?
Warum haben Sie (und die Politik) nicht bis zur Entscheidung des EuGH warten können? Ist Gefahr im Verzug?
Der EuGH wird dieses Vorhaben sehr wahrscheinlich "kassieren". Wie rechtfertigen Sie die bis dahin entstandenen Kosten der Telcos?
Ich erwarte Ihre Antwort mit Interesse.

mfG M.

PS: Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verliert beides.
Antwort von Bernd Scheelen
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15.11.2007
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr ,

Sie kritisieren, dass ich dem Gesetz zur sog. Vorratsdatenspeicherung zugestimmt habe. Meine älteren Antworten hier auf Abgeordnetenwatch haben sie ja gelesen. Zudem kann ich Ihnen aber mitteilen, dass ich gemeinsam mit einigen meiner Fraktionskollegen eine persönliche Erklärung zu der Abstimmung abgegeben habe, die ich im folgenden in Auszügen zitieren möchte:

"1. Grundsätzlich stimmen wir mit dem Ansatz der Bundesregierung und der Mehrheit unserer Fraktion dahingehend überein, dass die insbesondere durch den internationalen Terrorismus und dessen Folgeerscheinungen entstandene labile Sicherheitslage auch in Deutschland neue Antworten benötigt. Dabei sind wir uns auch bewusst, dass insbesondere durch die rasante Entwicklung der Telekommunikation auch in diesem Bereich Maßnahmen zur Verhinderung schwerster Straftaten notwendig sind.

2. Auf der anderen Seite ist jedoch zu beachten, dass – nicht zuletzt befördert durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Freiheitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens haben und die Beachtung dieser Rechte immer wieder angemahnt wurde. Wir erinnern an die Entscheidungen zur Volkszählung, zur "akustischen Wohnraumüberwachung", zum Luftsicherheitsgesetz oder zum niedersächsischen Polizeigesetz.

3. In diesem Abwägungsprozess gilt für uns, dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen darf, will man beides gewährleisten. Weder gibt unsere Verfassung ein Grundrecht auf Sicherheit her, noch ist vorstellbar, dass es ohne Abschaffung der Freiheit eine absolute Sicherheit gegen jedwede Gefährdung durch kriminelles Handeln geben kann.

4. In den letzten Jahren hat es eine zunehmende Tendenz gegeben, ohne die Effektivität bestehender Gesetze zu überprüfen, mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken. Der vorliegende Gesetzentwurf befördert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenklich. Am Beispiel der sog. Vorratsdatenspeicherung sei dies verdeutlicht: Mit dem Gesetz werden die Telekommunikationsunternehmen zum ersten Mal *verpflichtet*, die im Gesetz aufgeführten Daten zum Zwecke u.a. der Strafverfolgung über einen Zeitraum von 6 Monaten zu speichern. Das ist natürlich ein gravierender Unterschied zur bisherigen Rechtslage, wonach den Unternehmen *gestattet* war, zu Abrechnungszwecken die entsprechenden Daten bis zu 6 Monaten zu speichern. Aus dem Recht der Unternehmen wird eine Verpflichtung, auch zu anderen Zwecken. Damit ist die Einschätzung nicht von der Hand zu weisen, dass hier ein Generalverdacht gegen alle Bürger entsteht, die solche Kommunikationsmittel benutzen, ohne dass für die Speicherung als solcher ein konkretes Verdachtsmoment bestehen muss. Ähnliche Bedenken gelten auch hinsichtlich der Regeln im Bereich der Telekommunikationsüberwachung hinsichtlich der unterschiedlichen Behandlung sogenannter Berufsgeheimnisträger. So ist uns z. B. nicht ersichtlich, warum Abgeordnete des Deutschen Bundestages einen höheren Schutz genießen sollen als Rechtsanwälte, Ärzte und insbesondere unter der Geltung des Art. 5 GG auch Journalisten.

5. Wir werden diesem Gesetzentwurf trotz dieser Bedenken zustimmen, weil es den Rechtspolitikern unserer Fraktion gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen. Ein generell geltender Richtervorbehalt z. B. für den Zugriff auf bei den Telekommunikationsunternehmen anlasslos gespeicherte Verbindungsdaten, das ausdrückliche Verbot des Rückgriffs auf Informationen, die zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gehören, die Beschränkung des Zugriffs und der Verwertung auf "Straftaten von erheblicher Bedeutung" machen den dargestellten Paradigmenwechsel weniger unerträglich. Auch die erfolgreichen Bemühungen der Bundesregierung, Veränderungen bei der EU-Richtlinie 2006/24/EG herbeizuführen (so war dort für die Vorratsdatenspeicherung ein Zeitraum von 36 Monaten vorgesehen), werden ausdrücklich gewürdigt. Der Gesetzentwurf trägt deshalb nach unserer Auffassung nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn wie beispielsweise die Vorschläge aus dem Innen- bzw. Verteidigungsministerium zur on-line- Durchsuchung , zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren über die Vorschriften des Art. 35 Abs. 2,3 GG hinaus oder gar zur Neuauflage eines Luftsicherheitsgesetzes. Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird." Soweit die Erklärung.

Zu Ihrem Hinweis zu den Maut-Daten sei noch erwähnt, dass es zwar bei Strafverfolgern die Idee gibt, dies zu ermöglichen. Ich sehe aber nicht, dass dieses Ansinnen unter Beteiligung der SPD durchsetzbar wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Scheelen,

mit Interesse habe ich Ihre Antwort zum Gesetz zur Sammlung unserer persönlichen Daten gelesen. Hierzu hätte ich viele Fragen, da Ihre Angaben im offensichtlichen Widerspruch zu anderen Nachrichtenquellen stehen. So habe ich z. B. gelesen, dass der Gesetzentwurf weit über die europäischen Vorgaben hinausgeht. Aber vor Allem würde mich erst einmal Folgendes interessieren:
Sie schrieben: "Die Einlagerung von Bits, die niemand liest, schadet, bedroht oder beeinträchtigt niemanden."
Nun, wenn alles so harmlos ist, warum werden dann Ihre Daten und die Ihrer Abgeordnetenkollegen als ausdrückliche Ausnahme NICHT gesammelt?
Antwort von Bernd Scheelen
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16.11.2007
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr ,

ich habe dem Gesetz zur sog. Vorratsdatenspeicherung zugestimmt, obwohl ich nicht mit jedem Detail des Gesetzentwurfs einverstanden war. Insbesondere die von Ihnen benannte Ausnahme für Abgeordnete kritisiere ich auch: das vorgesehene Zeugnisverweigerungsrecht hätte auf einen größeren Berufskreis ausgeweitet gehört. Aus diesem und weiteren Gründen habe ich gemeinsam mit einigen meiner Fraktionskollegen eine persönliche Erklärung zu der Abstimmung abgegeben habe, die ich im folgenden in Auszügen zitieren möchte:

"1. Grundsätzlich stimmen wir mit dem Ansatz der Bundesregierung und der Mehrheit unserer Fraktion dahingehend überein, dass die insbesondere durch den internationalen Terrorismus und dessen Folgeerscheinungen entstandene labile Sicherheitslage auch in Deutschland neue Antworten benötigt. Dabei sind wir uns auch bewusst, dass insbesondere durch die rasante Entwicklung der Telekommunikation auch in diesem Bereich Maßnahmen zur Verhinderung schwerster Straftaten notwendig sind.

2. Auf der anderen Seite ist jedoch zu beachten, dass – nicht zuletzt befördert durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Freiheitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens haben und die Beachtung dieser Rechte immer wieder angemahnt wurde. Wir erinnern an die Entscheidungen zur Volkszählung, zur "akustischen Wohnraumüberwachung", zum Luftsicherheitsgesetz oder zum niedersächsischen Polizeigesetz.

3. In diesem Abwägungsprozess gilt für uns, dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen darf, will man beides gewährleisten. Weder gibt unsere Verfassung ein Grundrecht auf Sicherheit her, noch ist vorstellbar, dass es ohne Abschaffung der Freiheit eine absolute Sicherheit gegen jedwede Gefährdung durch kriminelles Handeln geben kann.

4. In den letzten Jahren hat es eine zunehmende Tendenz gegeben, ohne die Effektivität bestehender Gesetze zu überprüfen, mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken. Der vorliegende Gesetzentwurf befördert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenklich. Am Beispiel der sog. Vorratsdatenspeicherung sei dies verdeutlicht: Mit dem Gesetz werden die Telekommunikationsunternehmen zum ersten Mal *verpflichtet*, die im Gesetz aufgeführten Daten zum Zwecke u.a. der Strafverfolgung über einen Zeitraum von 6 Monaten zu speichern. Das ist natürlich ein gravierender Unterschied zur bisherigen Rechtslage, wonach den Unternehmen *gestattet* war, zu Abrechnungszwecken die entsprechenden Daten bis zu 6 Monaten zu speichern. Aus dem Recht der Unternehmen wird eine Verpflichtung, auch zu anderen Zwecken. Damit ist die Einschätzung nicht von der Hand zu weisen, dass hier ein Generalverdacht gegen alle Bürger entsteht, die solche Kommunikationsmittel benutzen, ohne dass für die Speicherung als solcher ein konkretes Verdachtsmoment bestehen muss. Ähnliche Bedenken gelten auch hinsichtlich der Regeln im Bereich der Telekommunikationsüberwachung hinsichtlich der unterschiedlichen Behandlung sogenannter Berufsgeheimnisträger. So ist uns z. B. nicht ersichtlich, warum Abgeordnete des Deutschen Bundestages einen höheren Schutz genießen sollen als Rechtsanwälte, Ärzte und insbesondere unter der Geltung des Art. 5 GG auch Journalisten.

5. Wir werden diesem Gesetzentwurf trotz dieser Bedenken zustimmen, weil es den Rechtspolitikern unserer Fraktion gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen. Ein generell geltender Richtervorbehalt z. B. für den Zugriff auf bei den Telekommunikationsunternehmen anlasslos gespeicherte Verbindungsdaten, das ausdrückliche Verbot des Rückgriffs auf Informationen, die zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gehören, die Beschränkung des Zugriffs und der Verwertung auf "Straftaten von erheblicher Bedeutung" machen den dargestellten Paradigmenwechsel weniger unerträglich. Auch die erfolgreichen Bemühungen der Bundesregierung, Veränderungen bei der EU-Richtlinie 2006/24/EG herbeizuführen (so war dort für die Vorratsdatenspeicherung ein Zeitraum von 36 Monaten vorgesehen), werden ausdrücklich gewürdigt. Der Gesetzentwurf trägt deshalb nach unserer Auffassung nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn wie beispielsweise die Vorschläge aus dem Innen- bzw. Verteidigungsministerium zur on-line- Durchsuchung , zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren über die Vorschriften des Art. 35 Abs. 2,3 GG hinaus oder gar zur Neuauflage eines Luftsicherheitsgesetzes. Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird."

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen
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Frage zum Thema Integration
03.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Scheelen,

Vor wenigen tagen wurde in München ein Rentner in einer U-Bahn station brutal zusammengeschlagen. Laut der Presse wurde von den Tätern der Satz "Scheiss Deutscher" geäußert. Auch ich habe dies in meiner bisherigen Schullaufbahn schon mehr als oft gehört. Als junger Krefelder muss und kann ich mich bei diesem Thema nicht enthalten. In Situationen in denen Sinnlose gewalt ausgeübt wurde war ich auch verwickelt und kann leider bestätigen das sehr oft junge Ausländer der Auslöser waren. Ob es das Sporadische "Handy Abziehen" ist oder Leute einfach sinnlos verprügelt wurden, weil eine gruppe "Gangster" einfach Bock hatten jemanden zu "Boxen".

Ich war Schüler der Kurt Tucholsky Gesamtschule. Eine schule mit sehr hohem Ausländeranteil. Ich hatte viele Ausländische freunde und habe auch viel mit ihnen über dieses Thema gesprochen, da es nicht erst seit einer Woche ambach ist. Dabei bekam ich auch von ausländischen freunden, viel zuspruch. Freunde mit denen ein normales gespräch auch über ein solch heikles Thema stets vernünftig verlief obwohl sie einer solchen "minderheit" angehörten.

Bitte machen sie sich doch ein Bild davon welche umgangsform in einer neunten Klasse einer normalen Gesamtschule herrscht und bilden sich eine aktuelle meinung.

Frauenfeindlichkeit und Gewaltbereitschaft sowie Beleidigungen sind alltäglich. Diese vereinfachung und verblödung wird als "Cool" wahrgenommen. Für jugendliche ist das Thema "Leitkultur" ganz ohne politische debatte entschieden worden.

Es ist sehr traurig das Ein populistischer Roland Koch dieses Thema jetzt missbraucht um seine Wahlkampfstrasse zu Teeren.

Warum wurden diese Themen von den Sozialdemokraten so häufig runtergespielt bzw. vernachlässigt ?

Warum erst JETZT die Frage WAS man unternimmt ?

Wie stehen sie Persönlich zu diesem Thema ?

Würden sie die Integration in anbetracht der Tatsachen der Kriminalitätsrate und dem zusammenhang mit Jungen migranten als erfolgreich betrachten ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Bernd Scheelen
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10.01.2008
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr ,

in Ihrer Frage vom 03.01.08 kritisieren Sie, dass die SPD das Thema Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen runterspielt bzw. vernachlässigt. Dem kann ich nicht zustimmen. Vielmehr eignet sich dieses Thema nicht für populistische Alleingänge a lá Koch. Dieser gibt mit seiner jüngsten Initiative auch keine Lösungen gegen das Entstehen von Gewalt. Für die SPD sind diese Entwicklungen die Spitze eines Problems, das nicht alleine durch die ethnische Herkunft von einigen Tätern erklärt werden kann. Dafür gibt es auch bei deutschen Jugendlichen, insbesondere in der rechtsradikalen Szene, zu viele Gewalttaten die dieser These widersprechen.

Zurzeit werden, wie Sie mir bestätigen, gewalttätige Übergriffe von Jugendlichen kurz vor einer Landtagswahl zum vermeintlichen Topthema gemacht. Aus wahltaktischen Überlegungen mag dies für Herrn Koch das lange gesuchte Thema sein, um von seinen politischen Versäumnissen der letzten Jahre abzulenken.

Unstrittig ist, dass ein Vergehen, wie es sich in München zugetragen hat, hart bestraft werden muss. Wenn dies häufig nicht passiert liegt es vielmehr an einer aufgrund von Personalmangel überstrapazierten Justiz. Hier wird auch die Scheinheiligkeit des hessischen Ministerpräsidenten Koch deutlich. Seit 2003 wurden annähernd 1200 Polizeistellen abgebaut und über 130 Stellen bei Richtern und Staatsanwälten. Hinzu kommt, dass sämtliche Mittel für Präventionsmaßnahmen gestrichen wurden. Die mangelnde Umsetzung bereits bestehender Gesetze ist das reale Problem, an dem Herr Koch maßgeblich Mitverantwortung trägt.

Eine Gewalttat wird nicht durch härtere Vollzugsgesetze verhindert. Die Ursachen dafür müssen bereits im Vorfeld erkannt und gelöst werden. In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass die soziale Herkunft und eben nicht die von Herrn Koch beschriebene ethnische Herkunft eine Rolle spielt. Es ist nicht richtig, Jugendlichen wegen ihres Migrationshintergrundes an den Pranger zu stellen. Richtig ist, dass diese Jugendlichen zumeist aus einem sozial problematischen Umfeld stammen, in dem fundamentale Eigenschaften wie eine gute Bildung und wertebewußte Erziehung häufig nicht vermittelt werden können. Damit nimmt eine tragische Entwicklung bis zu einer möglichen Gewalttat oft seinen Lauf. Diesen Kreis muss man durchbrechen.

Die SPD hat auf ihrem letzten Parteitag den vorsorgenden Sozialstaat zu einem Leitmotiv ihres Grundsatzprogramms gemacht. Darin wird deutlich, dass die Funktionsfähigkeit und der Wert einer Gesellschaft sich im Besonderen durch den Zugang zur Bildung definieren. Wir müssen allen Menschen in unserem Staat die bestmöglichen Bildungschancen eröffnen, damit jeder in einer Generation die Möglichkeit hat, sich aus seiner möglicherweise prekären Lage oder Herkunft "heraus" emanzipieren zu können.

An dieser Linie orientiert sich sozialdemokratisches Handeln. Man kann sich nicht auf reine ordnungspolitische Maßnahmen zurückziehen. Dies würde für mich die Kapitulation vor Herausforderungen in unserer Gesellschaft bedeuten, denen sich die Politik in unserem Land stellen muss. Roland Kochs Vorschläge sind reine wahltaktische Täuschungsmanöver und indirekt ein Eingeständnis seines Versagens als Ministerpräsident.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen
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