Bernd Scheelen (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Bernd Scheelen
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
geprüfter Pharmareferent
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Krefeld I - Neuss II
Landeslistenplatz
15, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
Ich habe dem Gesetz zur sog. Vorratsdatenspeicherung zugestimmt, obwohl ich nicht mit jedem Detail des Gesetzentwurfs einverstanden war. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Bernd Scheelen
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Tornado-Einsatz
19.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Scheelen.

Ich finde es unverantwortlich, dass Sie dem Einsatz von 6 Tornados in Afghanistan zugestimmt haben. Besonders als S P D Mann hätten Sie das nicht tun dürfen. Ich fühle mich von Ihnen nicht mehr vertreten. Da wir schon zwei Weltkriege geführt haben, frage ich Sie, warum taten Sie das?
Antwort von Bernd Scheelen
bisher keineEmpfehlungen
27.03.2007
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr Holz,

Sie kritisieren, dass ich der Entsendung von Aufklärungs-Tornados in den Süden Afghanistans zugestimmt habe. Jedoch stimme ich in dieser Frage mit der Mehrheit meiner Fraktion überein: Die angespannte Lage, vor allem im Süden Afghanis­tans, erzwingt, dass wir ausgewählte militärische Fähigkeiten für die Bekämpfung des Terrors und zum Schutz unserer Soldaten zur Verfügung stellen. Militante Taliban-Anhänger stellen eine wachsende Gefahr für die internationale ISAF-Schutztruppe und die sozialen und ökonomischen Fortschritte im Land dar.

Seit Dezember 2001 befindet sich die Bundeswehr als Teil der „International Security Assistance Force (ISAF)“ in Afghanistan. Die ISAF wurde auf Ersuchen der neuen afghanischen Regierung und mit Genehmigung durch den Weltsicherheitsrat aufgestellt. Die Bundeswehr-Einheiten tragen dazu bei, Sicherheit, Infrastruktur und Lebensqualität für die afghanische Bevölkerung zu verbessern. Dieser Einsatz geschieht unter strenger Einhaltung des internationalen Völkerrechts. Damit unterscheidet er sich deutlich von Kriegseinsätzen wie zum Beispiel im Irak, an dem sich Deutschland nicht beteiligt.

Gerade als SPD-Mitglied lege ich großen Wert darauf, dass wir sehr gut abwägen und begründen können, warum unsere Soldaten ins Ausland geschickt werden. Im Fall der „Recce-Tornados“ konnte ich dem Einsatz gut begründet zustimmen. Mit den hoch spezialisierten Flugzeugen kann die aktuelle Gefährdungslage im Süden des Landes besser beobachtet werden. Ihre Aufklärungskapazitäten sind unverzichtbar für eine aussichtsreiche Strategie am Boden. Mit diesem Einsatz werden die Informationen präziser und die Gefahr ziviler Opfer geringer. Mehr Sicherheit liegt auch im Interesse des deutschen Kontingents in Nordafghanistan. Es gibt keine getrennte Sicherheit im Norden und im Süden.

Militärische Mittel bleiben in Afghanistan un­erlässliches Element einer Gesamtstrategie, die umfangreiche polizeiliche, politische, entwicklungspolitische, zivilgesellschaftliche und wirtschaftliche Maßnahmen umfasst. Dieses Engagement braucht zur Zeit noch den militärischen Schutz.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Tornado-Einsatz
19.05.2007
Von:

und nun sind drei deutsche soldaten in afgahnistan getötet!!!!! was sagen sie dazu?????
Antwort von Bernd Scheelen
1Empfehlung
24.05.2007
Bernd Scheelen
Sehr geehrte Frau Eskens,

Sie fragen mich, was ich dazu sage, dass drei Bundeswehr-Soldaten einem feigen und brutalen Selbstmordanschlag zum Opfer gefallen sind. Ich teile die Trauer der Familien und Freunde der Opfer und spreche Ihnen mein tief empfundenes Beileid aus.

Dieses schreckliche Ereignis bestürzt mich sehr, lässt mich aber nicht daran zweifeln, dass das deutsche Engagement in Afghanistan notwendig ist. Im Gegenteil: ich habe dem Einsatz gut begründet zugestimmt. Würde er jetzt in Frage gestellt, gäben wir den Terroristen Recht und würden weitere Anschläge geradezu provozieren. Eine kleine gewalttätige Minderheit darf nicht das Aufbauwerk der afghanischen Bevölkerung und der internationalen Gemeinschaft zerstören.

Ich stimme unserem Fraktionsvorsitzenden und ehemaligen Verteidigungsminister Peter Struck zu: er hat am Dienstag für unsere Fraktion erklärt, dass wir darüber beraten müssen, wie wir das internationale Engagement noch besser zu einem dauerhaften Erfolg führen können. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich für diese Diskussion die der Schwere des Themas angemessene Zeit nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Scheelen,

aktuell bin ich sehr besorgt um unsere Bürgerrechte aufgrund der neuesten Vorschläge von Herrn Schäuble, sowie der von der EU beschlossenen Vorratsdatenspeicherung.
Ich fühle mich kriminalisiert.

Wie stehen Sie zu diesen Punkten?

MfG

Antwort von Bernd Scheelen
bisher keineEmpfehlungen
14.06.2007
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben Ihre Bedenken gegenüber der gesetzgeberischen Umsetzung der europäischen Richtlinie zur "Vorratsdatenspeicherung" zum Ausdruck gebracht. Ich verstehe, dass Sie sich Sorgen machen, hoffe aber, Ihnen Ihre Ängste nehmen zu können.

Bis Herbst 2007 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Speicherungspflichten für bestimmte Telefon- und Internetdaten zu Zwecken der Terror- und Verbrechensbekämpfung für eine Dauer von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten einzuführen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihren Vorbehalt gegen die EU-Regelung zur "Vorratsdatenspeicherung" erst aufgegeben, nachdem die Bundesregierung in Brüssel einen zufriedenstellenden Kompromiss erzielt hat. Der Bundesregierung ist es gelungen, die Vorgaben der Richtlinie auf das notwendige Maß zu reduzieren. Die Initiatoren der Richtline hatten sowohl im Hinblick auf den Umfang der betroffenen Verkehrsdaten wie auch im Hinblick auf die Speicherdauer wesentlich weitergehende Vorstellungen.

Bei der Umsetzung dieser Richtlinie werden wir uns zusätzlich am unteren Rand der Vorgaben halten. Dies hat der Bundestag in einer Entschließung beschlossen. Für die Dauer der Speicherung bedeutet dies, dass wir die Mindestspeicherungsfrist von 6 Monaten gesetzlich festlegen werden. Niemand möchte alle Bürger "bespitzeln". Dies würde ja bedeuten, dass der Staat auf der Basis eines Generalsverdachts "seine Nase" in die Angelegenheit der Bürger steckt. Dies ist - nicht - der Fall. Die Verpflichtung zur Datenspeicherung soll vielmehr streng vom restriktiv geregelten Zugang zu diesen Daten getrennt werden.

Die Datenspeicherung selbst ist notwendig allgemein und umfassend, weil logischerweise niemand vorher wissen kann, welche Straftaten begangen werden und anschließend – auch zur Verhinderung weiterer Taten - aufgeklärt werden müssen. Datenspeicherung heißt zunächst nur, dass die entsprechenden Daten für 6 Monate auf Datenträgern gelagert werden – ohne dass damit irgendeine erweiterte Nutzung verbunden ist. Schon bisher wurden die die Daten ja zur Abrechnung von den Dienstleistern benutzt. Die Bevorratung dieser Daten ist aber notwendig, da sie oft der einzige Anhaltspunkt für Ermittlungen darstellen. Beispielsweise nach Fund einer Leiche ist es überaus sinnvoll, die letzten Telefonate des Ermordeten nachzuvollziehen. Im Übrigen: diese Daten betreffen nicht den Inhalt der geführten Gespräche. Daten, die Aufschluss über den Inhalt geben könnten, dürfen nach dem Gesetzentwurf nicht gespeichert werden. Die Einlagerung von Bits, die niemand liest, schadet, bedroht oder beeinträchtigt niemanden.
Der Regelung des Zugriffs auf die Daten – dies ist der für den Bürger entscheidende Punkt – soll im Rahmen einer grundlegenden Neugestaltung der sog. heimlichen Maßnahmen geschehen. Diese Neugestaltung hat einen grundsätzlich restriktiven Ansatz und hat mit DDR-Zeiten offensichtlich nichts zu tun. Geplant sind Schutzvorschriften zugunsten Zeugnisverweigerungsberechtigter, Benachrichtigungspflichten gegenüber sämtlichen Betroffenen, eine enge Ausgestaltung des Richtervorbehalts sowie Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften. Die betroffenen Verkehrsdaten werden genau aufgelistet. Gleichzeitig werden die Bedingungen des Zugriffs – ausschließlich für Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung - geregelt. Wesentliche Punkte sind dabei der Richtervorbehalt und die enge Befristung der Maßnahme sowie eine Anordnung nur bei Straftaten von im Einzelfall erheblicher Bedeutung oder bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten.

Mit freundlichenGrüßen
Bernd Scheelen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Sicherheit
03.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Scheelen.

Weshalb werden wir Berufsfeuerwehrmänner immer wie Stiefkinder behandelt? Ich bin seit 33 Jahren bei der Feuerwehr in Krefeld. Seit einigen Jahren werden unsere Bezüge jedes Jahr gekürzt. Das Vertrauen in die Vertreter der Stadt ist mittlerweile auf dem Nullpunkt., da wir immer wieder in allen Dienstangelegenheiten (Beihilfe und Versorgung) mit Versprechungen abgespeist werden, die doch nicht eingehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen:

Wolgang
Antwort von Bernd Scheelen
2Empfehlungen
22.06.2007
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr ,

Sie hatten mich auf Ihre Arbeitsbedingungen bei der Berufsfeuerwehr Krefeld hingewiesen. Ich habe Ihre Frage zum Anlass genommen, mit meinen Kollegen im Rathaus Krefeld darüber zu sprechen. Unser Fraktionsexperte zum Thema hat inzwischen mit Ihnen telefoniert. Er hat mir mitgeteilt, dass er Ihre Bedenken ausräumen konnte. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte wieder an mich.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.06.2007
Von:

Aktuell bin ich sehr besorgt um unsere Bürgerrechte aufgrund der neuesten Vorschläge von Herrn Schäuble, sowie der von der EU beschlossenen Vorratsdatenspeicherung. Ich fühle mich kriminalisiert.

Wie stehen Sie zu diesen Punkten?
Antwort von Bernd Scheelen
bisher keineEmpfehlungen
08.06.2007
Bernd Scheelen
Sehr geehrte Frau ,

Sie haben Ihre Bedenken gegenüber der gesetzgeberischen Umsetzung der europäischen Richtlinie zur "Vorratsdatenspeicherung" zum Ausdruck gebracht. Ich verstehe, dass Sie sich Sorgen machen, hoffe aber, Ihnen Ihre Ängste nehmen zu können.

Bis Herbst 2007 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Speicherungspflichten für bestimmte Telefon- und Internetdaten zu Zwecken der Terror- und Verbrechensbekämpfung für eine Dauer von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten einzuführen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihren Vorbehalt gegen die EU-Regelung zur "Vorratsdatenspeicherung" erst aufgegeben, nachdem die Bundesregierung in Brüssel einen zufriedenstellenden Kompromiss erzielt hat. Der Bundesregierung ist es gelungen, die Vorgaben der Richtlinie auf das notwendige Maß zu reduzieren. Die Initiatoren der Richtline hatten sowohl im Hinblick auf den Umfang der betroffenen Verkehrsdaten wie auch im Hinblick auf die Speicherdauer wesentlich weitergehende Vorstellungen.

Bei der Umsetzung dieser Richtlinie werden wir uns zusätzlich am unteren Rand der Vorgaben halten. Dies hat der Bundestag in einer Entschließung beschlossen. Für die Dauer der Speicherung bedeutet dies, dass wir die Mindestspeicherungsfrist von 6 Monaten gesetzlich festlegen werden. Niemand möchte alle Bürger "bespitzeln". Dies würde ja bedeuten, dass der Staat auf der Basis eines Generalsverdachts "seine Nase" in die Angelegenheit der Bürger steckt. Dies ist - nicht - der Fall. Die Verpflichtung zur Datenspeicherung soll vielmehr streng vom restriktiv geregelten Zugang zu diesen Daten getrennt werden.

Die Datenspeicherung selbst ist notwendig allgemein und umfassend, weil logischerweise niemand vorher wissen kann, welche Straftaten begangen werden und anschließend – auch zur Verhinderung weiterer Taten - aufgeklärt werden müssen. Datenspeicherung heißt zunächst nur, dass die entsprechenden Daten für 6 Monate auf Datenträgern gelagert werden – ohne dass damit irgendeine erweiterte Nutzung verbunden ist. Schon bisher wurden die die Daten ja zur Abrechnung von den Dienstleistern benutzt. Die Bevorratung dieser Daten ist aber notwendig, da sie oft der einzige Anhaltspunkt für Ermittlungen darstellen. Beispielsweise nach Fund einer Leiche ist es überaus sinnvoll, die letzten Telefonate des Ermordeten nachzuvollziehen. Im Übrigen: diese Daten betreffen nicht den Inhalt der geführten Gespräche. Daten, die Aufschluss über den Inhalt geben könnten, dürfen nach dem Gesetzentwurf nicht gespeichert werden. Die Einlagerung von Bits, die niemand liest, schadet, bedroht oder beeinträchtigt niemanden.

Der Regelung des Zugriffs auf die Daten – dies ist der für den Bürger entscheidende Punkt – soll im Rahmen einer grundlegenden Neugestaltung der sog. heimlichen Maßnahmen geschehen. Diese Neugestaltung hat einen grundsätzlich restriktiven Ansatz und hat mit DDR-Zeiten offensichtlich nichts zu tun. Geplant sind Schutzvorschriften zugunsten Zeugnisverweigerungsberechtigter, Benachrichtigungspflichten gegenüber sämtlichen Betroffenen, eine enge Ausgestaltung des Richtervorbehalts sowie Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften. Die betroffenen Verkehrsdaten werden genau aufgelistet. Gleichzeitig werden die Bedingungen des Zugriffs – ausschließlich für Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung - geregelt. Wesentliche Punkte sind dabei der Richtervorbehalt und die enge Befristung der Maßnahme sowie eine Anordnung nur bei Straftaten von im Einzelfall erheblicher Bedeutung oder bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten.

Mit freundlichenGrüßen
Bernd Scheelen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Bernd Scheelen
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.