Bernd Scheelen (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Bernd Scheelen
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
geprüfter Pharmareferent
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Krefeld I - Neuss II
Landeslistenplatz
15, Nordrhein-Westfalen
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(...) Wir werden noch viele Jahre Bundesmittel zur strukturellen Förderung ostdeutscher Regionen einsetzen müssen. Wer den Solidaritätszuschlag abschaffen wollte, müsste also eine Steuererhöhung an anderer Stelle fordern. Das Kind bekäme damit lediglich einen anderen Namen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
03.09.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Scheelen,

mit tiefer Bestürzung habe ich soeben die Ausführungen unseres Bundesdatenschützers Peter Schaar zur Kenntnis genommen:
www.rp-online.de

Zitate:
"...Allein die Stadt Bochum erzielt jährlich Einnahmen von rund 220.000 Euro.
Etwa ein Viertel der rund 125.000 Melderegister-Auskünfte sei gebührenpflichtig.
Gelsenkirchen nimmt eigenen Angaben zufolge pro Jahr etwa 170.000 Euro durch die Weitergabe von Melderegister-Daten ein.
...äußerst kritisch, insbesondere weil diese Daten ja zwangsweise für hoheitliche Zwecke erhoben werden"

"Es muss etwas geschehen, es darf nicht nur geredet werden",
sagte Schaar der "Financial Times Deutschland" mit Blick auf das Treffen am Donnerstag.
"Daten sollen für Werbezwecke nur noch verwendet werden,
wenn der Betroffene zuvor ausdrücklich in diese andere Verwendung eingewilligt hat."

Ich halte es für ein Unding, dass der Adressverkauf durch den Staat an Adresshändler auch nur ansatzweise legal ist...

Wie stehen Sie zu dieser Thematik? Unterstützen Sie den Bundesdatenschutzbeauftragten? Und werden Sie sich dafür einsetzen, diese
fragwürdige Praxis der Kommunen abzustellen?

Mit bersten Grüßen aus Krefeld,
-C.
Antwort von Bernd Scheelen
2Empfehlungen
27.10.2008
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr ,

auch ich verurteile die widerrechtliche Nutzung von personenbezogenen Daten. Die bekannt gewordenen Fälle von Datenmissbrauch zeigen sehr deutlich, dass Einsicht und freiwillige Selbstverpflichtung zum verantwortungsvollen Umgang mit diesen Daten nicht ausreichend sind.
Für die SPD-Bundestagsfraktion steht der Schutz des Persönlichkeitsrechts der Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle. Die Definition des Datenschutzes muss daher eben genau an diesem Recht ausgerichtet werden.
In der geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes soll diesem Punkt Rechnung getragen werden.
Ich sehe jedoch in der Weitergabe von Melderegister-Daten gegen Bezahlung keine "fragwürdige Praxis der Kommunen", da das Melderegister als ein öffentliches Register geführt wird und auch als solches angelegt wurde. In meinen Augen kann an dieser Stelle nicht von einem "nicht-legalen Adressverkauf" gesprochen werden, da die Herausgabe von gebührenpflichtigen Melderegister-Auskünften durch das Melderechtsrahmengesetz, die Melderechte des jeweiligen Bundeslandes sowie der Rechtsverordnungen juristisch geregelt sind.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.09.2008
Von:

Sehr Herr Scheelen,
Roman Herzog schrieb in der FAZ v.8.9.08 einen Artikel mit dem Titel: Stoppt den Europäischen Gerichtshof.
Am 14.1.07 erschien in der Welt am Sonntag von ihm ein Artikel m. dem Titel: Die europäische Union gefährdet die parlamentarische Demokratie in Deutschland.
Was halten Sie von der Meinung von Roman Herzog (1987-1994 Präsident des Bundesverfassungsgerichts)?
Antwort von Bernd Scheelen
3Empfehlungen
25.09.2008
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr ,

ich habe großen Respekt vor dem Staatsrechtler Roman Herzog. Nicht zuletzt, weil unter seinem Vorsitz vom ersten europäischen Konvent die Charta der Grundrechte der Europäischen Union erarbeitet wurde. Seine Stimme fand Gehör und wird auch weiterhin gehört werden. Sie wissen jedoch, wie sich das Parlament zum Verfassungsvertrag -- und darum geht es Ihnen anscheinend erneut - entschieden hat. Ich werde als Teil der Gesetzgebung in unserer parlamentarischen Demokratie auch in Zukunft die oftmals unterschiedlichen Meinungen zu gewichten und abzuwägen haben. Auch die Meinungsäußerung von Roman Herzog ist nicht unbeantwortet geblieben. Auf die von Ihnen angesprochene Einlassung von ihm und Lüder Gerken in der Welt vom 14.1.2007 hat Klaus Hänsch, Präsident des Europäischen Parlaments a.D. am 27.1.2007 eine Replik verfasst. Ich füge Sie zu Ihrer Information bei.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen
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Frage zum Thema Wirtschaft
17.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Scheelen,

ich habe einige Frage zum Thema Energie und der Problematik natürlicher Monopole bei Strom- und Gasnetzen, die ich in dieser Form auch Politiker anderer Parteien gestellt habe, um mir einen Überblick über die verschiedenen Positionen zu verschaffen.

Ich bin kein Freund von Verstaatlichungen oder Enteignungen und halte den Markt für die sinnvollste und effektivste Wirtschaftsform, auch in dem Bereich des Energiesektors.

Angesichts jedoch der Tatsache der praktischen Unmöglichkeit von Wettbewerb bei natürlichen Monopolen wie Versorgungsnetzen (nicht in Bezug auf das durchgeleitete Produkt wie Strom oder Gas, bei dem Wettbewerb sehr wohl möglich ist):

Was ist ihre Meinung zu einer Enteignung der Versorgungsnetze (nicht unbedingt in die Hände des Staates, es wäre z.B. auch die Überführung in die Hände einer e.G. möglich, an der die am Netz angeschlossenen Haushalte/Gewerbebetriebe Genossenschaftsanteile erwerben könnten, denkbar, so dass eine Kontrolle durch die Betroffenen und eine Trennung zum Staat und Politikern besteht, sowie private Investitionen in die Netze weiterhin möglich wären)?

Wenn sie dafür wären oder sich entscheiden müssten, würden sie eher eine direkte Verstaatlichung oder eine Überführung in Gemeinwirtschaft mit Hilfe privatrechtliche Formen (z.B. e.G.) bevorzugen?

Wenn sie für eine Überführung in Formen der Gemeinwirtschaft (Art. 15 GG) wären, wie würden sie das Problem der Finanzierung sehen?
Wäre es aus ihrer Sicht denkbar das die Einahmen aus den enteigneten Netzen die Kosten (Zinsen) für evt. Staatsschulden (niedrige Zinsen dank hoher Bonität des Staates) übertreffen?

Zu guter letzt noch eine Frage, die etwas über die Problematik der natürlichen Monopole hinaus geht: Wie ist ihre Position zu einer Sozialisierung der gesamten oder fast gesamten Energiebranche?

Ich danke ihnen im Voraus herzlich für die Beantwortung meiner Fragen zur Problematik der Monopolstellung der Netzbetreiber.

Mit herzliche Grüßen
Ihr
Antwort von Bernd Scheelen
1Empfehlung
04.05.2009
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr ,

ich bin nicht grundsätzlich für eine Verstaatlichung von Versorgungsnetzen. Für mich steht im Vordergrund, dass bei der Nutzung und Bereitstellung dieser Netze das Gemeinwohl an erster Stelle kommt.

Die Versorgung mit existenziellen Gütern, wie Strom oder Wasser, muss im Vordergrund stehen und erst danach darf meiner Meinung nach der Profit eine Rolle spielen. Ich denke nicht, dass dies ausschließlich der Staat gewährleisten kann. Für mich liegt es durchaus im Rahmen des Möglichen, dass die Netze - wie von Ihnen angedacht - in die Hände einer Gesellschaft überführt werden könnten, an der die Nutzer Anteile erwerben könnten.Unerlässlich ist meiner Ansicht nach aber, dass es sich hierbei eindeutig um gemeinwohlorientierte Hände handelt. Eine wie auch immer gestaltete privatrechtliche Betreibergesellschaft ist darauf angewiesen Gewinne zu erwirtschaften, um die Netze halten zu können - bei Verlusten ist dies langfristig nicht möglich. Der Staat hat diesbezüglich andere Möglichkeiten und Spielräume, wäre also als Betreiber solcher Versorgungsnetze unabhängiger von der "Notwendigkeit" eines wirtschaftlichen Profits.

Zu Ihrer Frage, welche Position ich zu einer Sozialisierung der gesamten oder fast gesamten Energiebranche einnehme: Ich bin gegen eine Vergesellschaftung der gesamten Energiebranche, solange der Markt funktioniert und das richtige Maß zwischen Angebot und Nachfrage, Wettbewerb und nachvollziehbaren Preisen gefunden wird. Wie die jüngsten Pressemeldungen zeigen, ist das Bundeskartellamt durchaus in der Lage regulierend einzugreifen und so den Auswüchsen der Preistreiberei der großen Konzerne entgegen zu wirken.

Ihre Frage ob ich es für denkbar hielte, dass die Einnahmen aus den enteigneten Netzen die Kosten für evt. Staatsschulden übertreffen könnten, beantworte ich mit einem klaren Nein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, insbesondere vor dem Hintergrund der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise, kann ich mir - im Hinblick auf die nötig gewordene Verschuldung - definitiv nicht vorstellen, dass mögliche Einnahmen aus enteigneten Netzen die Zinsen für evtl. Staatsschulden übertreffen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen
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Frage zum Thema Soziales
07.11.2008
Von:

Herr Scheelen.

Am 14.06.2007 stimmten Sie gegen den Antrag Der Linken zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes.Dieser Antrag ist fast wortgleich mit der Unterschriftenaktion ihrer Partei zum gesetzlichen Mindestlohn.Weiterhin erklärten Sie auf einer DGB Aktion für Mindestlohn hier in Krefeld, das die SPD hart mit der CDU kämpfen würde um Mindestlohn für die deutschen Arbeitnehmer durchzusetzen. Vier ihrer Parteigenossen haben bei dieser Abstimmung gemäß dem Grundsatz: Salus populi suprema lex (Des Volkes Wohlergehen ist die höchste Pflicht) für diesen Antrag gestimmt. Sechs Monate später stimmten Sie jedoch FÜR einen Postmindestlohn. Warum dieses wankelmütige Abstimmungsverhalten, wo Sie doch am 14.06.2007 eine Chance hatten gemäß den Forderungen ihrer Partei für einen geseztlichen Mindestlohn in allen Bereichen zu stimmen ?
Antwort von Bernd Scheelen
1Empfehlung
29.04.2009
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie ganz richtig anmerkten, waren der von Ihnen angesprochene Linken-Antrag und die Unterschriftenaktion meiner Partei *fast* wortgleich. "Fast" ist aber nicht "ganz" - auf die Details kommt es an. Nach wie vor setzt sich die SPD für den Mindestlohn ein, allerdings mit Augenmaß und nicht, wie die Linke, um kurze populistische Erfolge zu feiern. Dafür ist das Thema zu wichtig. Mir ein wankelmütiges Abstimmungsverhalten vorzuwerfen ist schlichtweg polemisch.

Die SPD-Bundestagsfraktion will gerechte Löhne für gute Arbeit. Jeder Mensch muss in Würde arbeiten können. Dazu gehört auch eine gerechte Entlohnung. Wettbewerb muss über bessere Produkte und Dienstleistungen, effizienteres Management und klügere Ideen stattfinden - nicht aber über Niedriglöhne. Die SPD steht jedoch in der Regierungsverantwortung mit einem Koalitionspartner, der blockiert und bremst wo es ihm nur möglich ist. Das macht die Verhandlungen und Erreichen unserer Ziele langwierig und zäh, bedauerlicherweise teils auch unmöglich. Nichtsdestotrotz haben wir durch unsere Beharrlichkeit bereits in einigen Branchen den Mindestlohn verankern können. Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gibt es derzeit im Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Gebäudereinigung, Elektrohandwerk und Briefdienstleister. Seit dem Inkrafttreten des novellierten Arbeitnehmer-Entsendegesetz vom 20. April 2009 besteht durch die Aufnahme weiterer sechs Branchen in das Gesetz die Möglichkeit, tarifvertragliche Mindestlöhne für alle Arbeitnehmer verbindlich zu machen, sofern dies von den beteiligten Tarifvertagsparteien gemeinsam beantragt wird. Dies gilt für folgende Bereiche: Pflegebranche (Altenpflege und häusliche Krankenpflege), Sicherheitsdienstleistungen, Bergbauspezialarbeiten im Steinkohlebergbau, Wäschedienstleistungen im Objektkundengeschäft, Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst und Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch.

Aus der Opposition heraus Anträge ohne Sinn und Verstand zu stellen ist leicht - schließlich besteht ja nicht die Gefahr die Anträge tatsächlich verantwortlich umsetzen zu müssen. Dies war und ist aber nicht der Stil der SPD, wir legen Wert auf Nachhaltig-, Beständig- und Zuverlässigkeit anstelle zu kurzgedachter Erfolge.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen
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Frage zum Thema Finanzen
05.12.2008
Von:

Ich zitiere "Die Aufseher sehen das anders. "Die Bedienung der Auszahlungspläne aus dem Sondervermögen der Fonds steht im Widerspruch mit dem Prinzip der Anlegergleichbehandlung nach dem Investmentgesetz" ( www.teleboerse.de )

sehr geehrter Abgeordneter
Ab dem nächsten Jahr müsste ich rein theoretisch Abgeltungssteuer auf Kursgewinne bei Wertpapieren bezahlen wenn ich diese nach dem 31.12.08 kaufe und auch verkaufe.
Warum werden dann Fonds,laut Anlegergleichbehandlung, besser gestellt als ich? Ich betrachte mein Depot auch als einen Fonds,und dieser muss bei Umschichtungen innerhalb des Fonds komischerweise keine Abgeltungssteuer bezahlen?

können Sie mir das erklären? Vor allem den Teil mit der Anlegergleichbehandlung,wobei man sagen müsste dass Fonds keine Anleger sondern professionelle Zocker sind
Antwort von Bernd Scheelen
bisher keineEmpfehlungen
29.05.2009
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr ,

aufgrund eines Büroversehens komme ich erst heute dazu Ihnen zu antworten. Ich bitte daher um Ihr Verständnis für die späte Antwort.

Vor dem 01. Januar 2009 hatte die insbesondere von Banken, Sparkassen, Versicherungsunternehmen und Kapitalgesellschaften einbehaltene Steuer auf Kapitalerträge (Zinsabschlag und Kapitalerstragssteuer) lediglich den Charakter einer Vorauszahlung auf die vom Finanzamt zu ermittelnde Einkommenssteuer. Seit dem 01. Januar 2009 wird die erhobene Steuer mit abgeltender Wirkung ausgestattet -- man spricht deshalb von der Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte.

Rechtstechnisch wird diese Steuer jedoch als Kapitalertragssteuer bezeichnet. Seit 2009 werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit einem einheitlichen Steuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert.

Die Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragssteuer fällt allerdings nur dann an, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Verheiratete überstiegen wird oder wenn keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt wird.

Bei Investmentfonds findet in Unterschied zum Direktanleger keine Besteuerung von Veräuerungsgewinnen statt, solange diese nicht ausgeschüttet sondern thesauriert werden.

Dieses so genannte Fondsprivileg ist lang angewandte Praxis, international üblich und bedeutete eine immense Verwaltungserleichterung.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen
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