Bernd Busemann (CDU)
Abgeordneter Niedersachsen 2008-2013
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Grunddaten
Bernd Busemann
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt und Notar
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Justizminister
Wohnort
-
Wahlkreis
Papenburg
Ergebnis
56,3%
Landeslistenplatz
keinen
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(...) Dörpen ist ein Industriestandort, insofern auch zunächst potenziell ein Kraftwerksstandort. Wir wissen heute noch nicht, was sich z.B. durch die künftige technologische Entwicklung an anderen Kraftwerksarten in Zukunft noch anbieten wird. Im Übrigen plant ja zum Beispiel die Firma Nordland-Papier ein eigenes Gaskraftwerk, was ich begrüße. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
29.01.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Minister Busemann,

bei der Vergabe von Dienstleistungen von Ingenieur- und Architekten wird bei vielen Auftraggebern zur Vermeidung von Korruption eine "Eidesstattliche Erklärung" verlangt. Der Architekt oder beratende Ingenieur (oder die bei der zuständigen Kammer eingetragene Gesellschaft) erklärt, das er nicht an Unternehmen der Branche beteiligt ist und das es Mitglied der Architekten oder Ingenieurkammer ist.

Frage:
Warum gibt es eine solche Regelung nicht für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Niedersachsen?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich schon heute.

mit freundlichem Gruss
Többen
Antwort von Bernd Busemann
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17.02.2011
Bernd Busemann
Sehr geehrter Herr Többen,

für die Vergabe von Ingenieur- und Architektenleistungen durch öffentliche Auftraggeber gilt bundesweit die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF 2009). Zur Vermeidung von Korruption sieht diese in § 4 Absatz 6 vor, dass ein Bewerber oder Bieter von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen ist, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Bestechung verurteilt worden ist.

Die Vergabestellen verwenden deshalb in der Regel einen Eigenerklärungsvordruck, den die Bewerber um einen öffentlichen VOF-Auftrag im Vergabeverfahren ausgefüllt vorzulegen haben. Darin ist zu erklären, dass weder der Unterzeichner noch eine andere Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Bestechung verurteilt worden ist. Meines Wissens wird dies auch von den öffentlichen Auftraggebern in Niedersachsen so praktiziert.

Freundliche Grüße
Bernd Busemann
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.02.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Busemann,

ich frage mich die ganze Zeit schon wann endlich in Niedersachsen Richter eingestellt werden für das Sozialgericht. Es kann doch nicht sein, dass Klagen wegen Hartz IV bis zum 4-7 Jahre dauern. Bei einer Verhandlung hat der Richter den Vorschlag geäußert einen Dringlichkeitsantrag zu stellen. Denn dann würden diese Klagen schneller bearbeitet werden.
Klagen gegen den DRV dauern ca. 4-8 Jahre.

mit freundlichen Grüßen
Veronika Neumann
Antwort von Bernd Busemann
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16.02.2011
Bernd Busemann
Sehr geehrte Frau Neumann

trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen konnten wir die Zahl der Richterstellen in der Sozialgerichtsbarkeit seit 2005 nahezu verdoppeln. Neben dauerhaften neuen Richterstellen sind die Sozialgerichte auch durch Abordnungen aus anderen Gerichtsbarkeiten unterstützt worden. Insgesamt sind 99 Richterinnen und Richter sowie 67 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Folgediensten (Sachbearbeitung, Geschäftsstellen, Schreibdienste usw.) zusätzlich in den Sozialgerichten tätig.

Dem Niedersächsischen Justizministerium ist es ein großes Anliegen, die Verfahrenslaufzeiten bei den Sozialgerichten auf ein angemessenes Maß zurückzuführen. Dazu müssen in erster Linie die seit dem Anstieg der Verfahren rund um die "Hartz IV"- Gesetzgebung aufgelaufenen Altbestände abgebaut werden. Die Personalaufstockungen bei den Sozialgerichten dienen insbesondere dazu, dies spürbar zu beschleunigen.

Eine Verfahrensdauer von vier Jahren ist in der Sozialgerichtsbarkeit allerdings nicht der Durchschnitt. Dieser liegt nach einer aktuellen statistischen Auswertung derzeit weit darunter. Dennoch kann es vereinzelt vorkommen, dass vor allem entscheidungsreife ältere Verfahren nach der Eingangsreihenfolge und daher in größeren zeitlichen Abständen abgearbeitet werden.

Diese Frage der Terminierung, insbesondere die Entscheidung über die Reihenfolge einer Bearbeitung, gehört allerdings zum Kernbereich der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter. Eine Einflussnahme durch das Justizministerium als Dienstaufsichtsbehörde ist deshalb nicht möglich. Die Gesamtdauer eines gerichtlichen Verfahrens kann nicht verbindlich festgelegt werden, da in der Regel jeder Sachverhalt anders gelagert ist und auch verfahrensspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen sind.



Freundliche Grüße
Bernd Busemann
Niedersächsischer Justizminister
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Frage zum Thema Umwelt
04.05.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Busemann,

der Kurs der emsländischen CDU hinsichtlich des Baus des Kohlekraftwerks in Dörpen ist von außem kaum nachvollziehbar. Nachdem das Projekt über einen langen Zeitraum vehement (auch von Ihnen z. B. im Rahmen des Parteitags der CDU Aschendorf-Hümmling vor ca. genau zwei Jahren) verteidigt und stets als "wirtschaftsfreundlich" bezeichnet wurde, ist Ihre Haltung mittlerweile "Klar Nein". Wie ist solch ein klarer Sinneswandel zu verstehen?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Bernd Busemann
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26.10.2011
Bernd Busemann
Sehr geehrter Herr ,

zwischen Wirtschaftsfreundlichkeit und der Tatsache, dass das Projekt Kohlekraftwerk in Dörpen sich erledigt hat, besteht kein Widerspruch. Deshalb kann auch keine Rede von einem "Sinneswandel" sein. Dörpen ist ein Industriestandort, insofern auch zunächst potenziell ein Kraftwerksstandort. Wir wissen heute noch nicht, was sich z.B. durch die künftige technologische Entwicklung an anderen Kraftwerksarten in Zukunft noch anbieten wird. Im Übrigen plant ja zum Beispiel die Firma Nordland-Papier ein eigenes Gaskraftwerk, was ich begrüße. Wenn Nordland in nächster Zeit wachsen sollte, muss auch ein Großkraftwerk auf Gasbasis möglich sein.

Freundliche Grüße

Bernd Busemann
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.05.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Busemann,

ich frage mich, wie Sie als jetziger Volksvertreter eine Entscheidung zur verdachtsunabhängigen Datenspeicherung, die damals schon gegen den Willen des Volkes von deutschen Politikern in der EU auf den Weg gebracht wurde, immernoch gegen den Willen des Volkes fordern können?

Als Minister des Inneren sind Sie doch maßgeblich dafür verantwortlich, daß die juristische Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.

Wo sehen Sie diese Verhältnismäßigkeit, wenn Sie Ihre 8 Mio Einwohner unter Generalverdacht stellen, und uns eine Überwachung aufdrücken, die wir nicht wollen.

Natürlich ist Terrorismus eine allgegenwärtige Gefahr.
Jedoch selbst die USA, deren Überwachung sehr umfangreich ist, hat deutlich mehr Probleme mit Terrorismus und Kapitalverbrechen als Deutschland in den letzten 20 Jahren.

Wie können Sie also verantworten, uns Bürger gegen unseren Willen zu überwachen, ohne daß es uns wesentlich zusätzliche Sicherheit bringt ?
Immerhin sollen Sie doch unsere Interessen vertreten?

Mit höflichsten Grüßen
Antwort von Bernd Busemann
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26.10.2011
Bernd Busemann
Sehr geehrter Herr ,

zunächst einmal bin ich Justizminister, nicht Innenminister. Offenbar unterliegen Sie aber auch einem weiteren, verbreiteten Missverständnis. Die so genannte Vorratsdatenspeicherung hat nichts mit einer Überwachung der Bürgerinnen und Bürger zu tun. Es geht auch nicht um die Frage, ob Daten gespeichert werden sollen oder nicht, denn es handelt sich um Daten die auch jetzt schon gespeichert werden. Die Anbieter von Internet- und Mobiltelefondiensten, die Provider, speichern ohnehin die so genannten Verkehrsdaten. Dies geben Auskunft darüber, welches Mobiltelefon zu welcher Zeit und von welchem ungefähren Standort aus eine Verbindung mit welchem anderen Telefon gehabt hat, und welcher Computer zu welcher Zeit eine Verbindung mit welchem Server über das Internet gehabt hat. Die Provider nutzen das zur Abrechnung oder für eigene statistische Zwecke. Mit dem Gesetz soll geregelt werden, dass in Zeiten von immer mehr Flatrate-Verträgen, für die es keine Einzelverbindungsabrechnungen mehr braucht, diese Daten nicht schon nach wenigen Tagen wieder gelöscht werden. Vielmehr sollen sie, geschützt gegen unbefugten Zugriff, von den Providern vorrätig gehalten werden, damit- nur im Fall des Verdachts einer schweren Straftat und mit einem richterlichen Beschluss- durch Ermittlungsbehörden darauf zugegriffen werden kann.

Bei vielen Straftaten über die Terrorismusgefahr hinaus, sind diese Verkehrsdaten für die Ermittler wichtig. Der so genannte Holzklotzmord zum Beispiel konnte schnell aufgeklärt werden, weil über das Mobiltelefon des Tatverdächtigen festgestellt wurde, dass er sich zum fraglichen Zeitpunkt auf der Autobahnbrücke aufhielt. Die Sittensen-Morde oder auch der Mooshammer-Mord in Bayern konnten nur mit Hilfe solcher Daten aufgeklärt werden. In Fällen der Kinderpornographie aus dem Internet, sind die Verbindungsdaten oft der einzige Ermittlungsansatz. Oder denken Sie an den "Enkeltrick", mit dem ältere Menschen oftmals um ihr ganzes Erspartes gebracht werden. Der Betrug beginnt dabei immer mit einem Telefonanruf beim Opfer. Kann man nachweisen, dass dieser Anruf von dem Mobiltelefon eines Verdächtigen kam, ist das ein wichtiges Indiz. Pro Jahr sind gut 1.200 Fälle von Raub, Erpressung, Kinderpornographie, Computerbetrug, Ausspähen von Daten und mehr betroffen, die nur sehr verzögert oder gar nicht aufgeklärt werden können, weil zurzeit die gesetzliche Regelung zu den Verkehrsdaten fehlt. Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen die Zulässigkeit einer solchen Regelung ausdrücklich bestätigt, allerdings klare Vorgaben zur Ausgestaltung gemacht. Die Regelung wird eingefordert durch eine Richtlinie der Europäischen Union. Weil Deutschland diese Richtlinie bisher nicht umgesetzt hat, läuft bereits ein Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags. Die Bundesjustizministerin ist und bleibt gefordert.

Freundliche Grüße

Bernd Busemann
Niedersächsischer Justizminister
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
01.09.2011
Von:

Frage zur Namenkennzeichnung von Justizbeamten

Sehr geehrter Herr Minister Busemann,

in anderen Bundesländern tragen die Justizbeamten (insbesondere Polizei- und Justizvollzugsbeamte) Namen- oder Nummernschilder. Bei Demonstrationen ist es meistens nicht möglich den jeweiligen Polizeibeamten zu benennen, der zugeschlagen hat, weil sich dieser hinter der Anonymität versteckt.

Rechtswidrige Übergriffe von Ihren Beamten können daher nicht durch die Gerichte geahndet werden. Werden Sie meinen Vorschlag aufnehmen, jeden Beamten im Polizei- und Justizdienst zumindest mit einer Nummer zu versehen, so dass diese dann bei Übergriffen z. B. nach Demonstrationen identifiziert und der Strafverfolgung übergeben werden können?

In einem Rechtsstaat sollte sich die Justiz nicht hinter der Anonymität verstecken. Jeder Bedienste - der seinen Dienst auf rechtsstaatlichen Basis ausführt - hat nichts zu befürchten. Einwendungen könnten allenfalls von Beamten kommen, die sich ausserhalb der Legalität bewegen. Und diese gehören eben gerade nicht in den Justizdienst.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Bernd Busemann
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26.10.2011
Bernd Busemann
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage ist der Justizminister nicht der richtige Ansprechpartner. Für die Polizei ist das Innenministerium zuständig. Im Bereich der Justiz ist es jedenfalls so, dass im Vollzugsdienst nahezu alle Bediensteten ein Namensschild tragen. Den Gefangenen sind sie auch meist namentlich bekannt.

Auch im Bereich der Polizei tragen nach meiner Wahrnehmung die meisten Beamten ein Namensschild. Zum Schutz der Beamten tragen Polizistinnen und Polizisten bei geschlossenen Einsätzen wie Demonstrationen allerdings keine Namens- oder Nummernschilder. Man mag dazu stehen, wie man will. Aber auch die Demonstranten tragen keine Namensschilder und wir haben keine Veranlassung, die einen oder die anderen unter einen Generalverdacht zu stellen.

Freundliche Grüße

Bernd Busemann
Niedersächsischer Justizminister
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Ihre Frage an Bernd Busemann
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