Astrid Wallmann (CDU)
Abgeordnete Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
15.08.1979
Berufliche Qualifikation
Bankkauffrau, Diplom-Verwaltungswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Wiesbaden I , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
39,4%
Landeslistenplatz
-
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Mit Bezug auf Ihre neuerliche Anfrage teile ich Ihnen mit, dass ich es für selbstverständlich halte, mich zunächst über die Rechtslage zu informieren, bevor ich auf Ihre konkreten Fragen antworte. Angesichts der Besonderheit der Materie hat dies leider etwas länger gedauert, wofür ich um Verständnis bitte. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Umwelt
09.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Wallmann,

kennen Sie die derzeitige Rechtslage?

§ 4 der 2. DVO zum HForstG: für eine Benutzung freigegeben:
1. für das Befahren mit Fahrrädern und Krankenfahrstühlen alle festen Waldwege,
2. für das Befahren mit Kutschen die festen Waldwege mit einer Nutzbreite von mindestens 2 m,
3. für das Reiten die festen Waldwege mit einer Nutzbreite von mindestens 2 m sowie die
gekennzeichneten Reitpfade.

Eine weitere Definition des Begriffs "fester Weg" wurde in die DVO nicht aufgenommen.
Bereits aus dem Verordnungtext kann man aber entnehmen, dass für das Radfahren nicht Forststraßen (befahrbar mit zweispurigen Kraftahrzeugen) gemeint sind. So auch die Antwort des Ministeriums auf die Kleine Anfrage des Abg. Schaub (SPD) vom 20.05.2003 betreffend Umgang mit Mountainbikern (Drucksache 16/178) vom 19.02.2004: "Feste Waldwege
sind ganzjährig benutzbare und damit auch befahrbare Wege."

Vielmehr handelt es sich bisher beim Begriff "fester Weg" um einen unbestimmten Rechtsbegriff, den die Rechtsprechung bereits hinreichend konkretisiert ausgelegt hat und dabei insbesondere auch den Ausgleich der verschiedenen Interessen am Wald berücksichtigt. So z. B. das Urteil des VG Köln vom 02.12.2008 Az.: 14 K 5008/07:
"Diese Bestimmung verwendet nicht den Begriff des "befestigten" Weges. Damit bringt das Gesetz erkennbar zum Ausdruck, dass die Nutzung durch Radfahrer nicht nur auf künstlich angelegte und damit "befestigte" Wege beschränkt sein, sondern sich auch auf naturbelassene Wege mit festem Untergrund erstrecken soll."

Die Verwendung des Begriffs der "festen" Wege macht deutlich, dass das Fahrradfahren auch auf von Natur aus festen Wegen zugelassen sein soll. Die Beschränkung des Radfahrens auf "feste" Wege war nach den Vorstellungen des Gesetzgebers ausreichend für einen Ausgleich zwischen dem Erholungsinteresse der Radfahrer und den gegenläufigen Interessen anderer Erholungssuchender sowie dem Interesse am Schutz des Waldbodens und des Wildbestandes…
Antwort von Astrid Wallmann
bisher keineEmpfehlungen
27.07.2012
Astrid Wallmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email.

Vorweg (ist auch auf meiner Homepage unter dem Link www.astrid-wallmann.de nachlesbar): Mir ist und war es stets ein Anliegen, das Radfahren bzw. Mountainbiking im Wald zu unterstützen. Weitere Vertreter der CDU Wiesbaden und ich haben eine Mountainbike-Strecke im Wiesbadener Stadtwald initiiert und dies ist in enger Abstimmung der vor Ort ansässigen Radsportverbände und Waldbesitzern erfolgt. Zugegebenermaßen war dies nicht immer einfach, denn es ist notwendig, dass alle Verfahrensbeteiligten an einem Strang ziehen. Inzwischen konnte eine Einigung mit dem Wiesbadener Umweltamt und Hessenforst erzielt werden. Ich habe diese Strecke von Anfang an unterstützt und möchte auch, dass in Zukunft das Radfahren in den hessischen Wäldern möglich ist.

Nach Auskunft des Hessischen Umweltministeriums wurde die Novellierung des Hessischen Waldgesetzes mit dem Ziel vorbereitet, auch der modernen Entwicklung des Mountain-Biking im Wald Rechnung zu tragen. Seit dem 27. Juni 2012 befindet sich dieser Gesetzentwurf in der Regierungsanhörung. Unter den angehörten Verbänden befinden sich unter anderem auch der Hessische Radfahrerverband e.V. und die Deutsche Initiative Mountain Bike e.V. (DIMB).

Für mich ist selbstverständlich, dass die im Anhörungsverfahren gemachten Vorschlägen und Anregungen berücksichtigt und am Ende zu einer für alle Beteiligten tragfähigen Lösung führt.


Nun zur DVO zum HForstG: Die von Ihnen gemachten Ausführungen zu der 2. DVO sind zutreffend.
Allerdings sind zum bisherigen Verständnis eines "festen Weges" folgende Erläuterungen notwendig: Zu der Zeit, in der die 2.DVO zum HForstG in Kraft trat (13. Juli 1980), bestand keine Veranlassung bzw. kein näherer Regelungsbedarf zu der Frage, was unter einem festen Waldweg zu verstehen ist. Seither hat sich das Freizeitverhalten unserer Gesellschaft stark geändert. Die Ansprüche an den Wald sind größer und umfangreicher geworden, die Konflikte haben zugenommen.
Zum Zeitpunkt der Verordnung ging man davon aus, dass unter festen Waldwegen keine schmalen Waldpfade, die durch Waldbestände hindurch führen, gemeint waren.
Die 2. DVO zum HForstG benennt zwar im § 4 Abs. 1 Nr. 1. für das Radfahren - bzw. später dann für das Mountain-Biken als besondere Form des Radfahrens - keine Mindestbreite, sie bezieht sich aber auf Waldwege und nicht auf Waldpfade, die heutzutage bei Mountain-Bikern als "Trails" bezeichnet werden.

Auch das zitierte Urteil des VG Köln, welches auf der Grundlage der landesrechtlichen Regelungen in Nordrhein-Westfalen erging, ist zutreffend. Auch dieses Urteil stellt darauf ab, dass es sich um einen "Weg" handelt, der rechtmäßig in Abstimmung mit dem Waldbesitzer und allen weiteren zu beteiligenden Stellen geschaffen wurde. Die Art des Ausbaus (befestigt/"naturfest") spielt dabei keine Rolle.


Abschließend: Die aktuelle (und berechtigte) Debatte um eine mögliche Neuformulierung zeigt deutlich, dass noch Gesprächsbedarf besteht - das gilt auch für mich als Abgeordnete. Zumal ich persönlich eine Neuformulierung bez. des Radfahrens als nicht notwendig erachte. Ebenso gibt es auch Abgeordnete, die dies anders beurteilen und sich eine solche Neufassung wünschen. Insofern bleiben die weiteren Diskussionen innerhalb der Fraktionen abzuwarten.


Mit freundlichen Grüßen
Astrid Wallmann
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
17.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Wallmann,

vielen Dank für Ihre lapidare Reaktion auf meine konkrete Frage vom 28.05.2012 zum hessischen Ortsgerichtsgesetz - ich stelle mit Bedauern fest, dass Sie trotz meiner mehrmaligen Rückfragen nicht auf die Problematik eingehen, sondern mich nun schon bereits mehrere Wochen auf die Antwort des Jusitzministeriums warten lassen.

Entschuldigen Sie bitte Frau Wallmann, aber ich habe meine Frage ganz bewußt an Sie - als Landtagsabgeordnete - gerichtet und mich nicht an das hessische Justizministerium gewandt..

Halten Sie Ihre Zurückhaltung gegenüber kritischen Fragen zu dem ausschließlich in Hessen üblichen Verfahren, dass gem. § 14 Hessisches Ortsgerichtsgesetz die Ortsgerichtsvorsteher sogenannte Sterbefallsanzeigen an das Nachlaßgericht weiterleiten - wirklich für angemessen, wenn man bedenkt, dass sich Sterbefälle nicht als seltene Einzelfälle ereignen, sondern in allen Generationen und Gesellschaftsschichten völlig natürlich auftreten und somit früher oder später jeden einzelnen von uns allen tangieren?

Welchen tieferen Sinn, sehen Sie als Landtagsabgeordnete im § 14 des hessischen Ortsgerichtsgesetzes, wenn die Sterbefallsanzeigen weiterhin ohne Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung von Ortsgerichtsvorstehern erstellt werden?

Finden Sie es in Ordnung, dass die Hinterbliebenen kurz nach dem Tod eines Angehörigen mit solchem Unsinn während der Trauer belästigt werden und dafür eine Gebühr von Euro 5,00 an das Ortsgericht zahlen müssen, wenn sich einige Zeit später trotzdem das Nachlaßgericht meldet, um die Lücken in den Sterbefallsanzeigen der Ortsgerichte zu schließen?

Ist es nicht Ihre ureigene Aufgabe als Landtagsabgeordnete den Sinn und Zweck von Gesetzen persönlich zu hinterfragen?

Nur zur Klarheit: Es handelt sich beim o.g. Thema nicht um die Meldung eines Sterbefalles beim Standesamt zum Erhalt einer Sterbeurkunde, sondern um die anschließende (unsinnige?) gebührenpflichtige Amtshandlung des Ortsgerichts.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Astrid Wallmann
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21.07.2012
Astrid Wallmann
Sehr geehrter Herr ,

mit Bezug auf Ihre neuerliche Anfrage teile ich Ihnen mit, dass ich es für selbstverständlich halte, mich zunächst über die Rechtslage zu informieren, bevor ich auf Ihre konkreten Fragen antworte. Angesichts der Besonderheit der Materie hat dies leider etwas länger gedauert, wofür ich um Verständnis bitte.

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Wallmann
 
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
23.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Wallmann,

zunächst vielen Dank für Ihre klare Antwort zum Thema "Sterbefallsanzeige" gemäß Ortsgerichtsgesetz.

Wenn Sie die Meinung vertreten, dass im Bundesland Hessen mit dem hessischen Ortsgerichtsgesetz alles sinnvoll und gut geregelt ist, dann können Sie mir sicherlich auch die Frage beantworten, warum es in den restlichen 15 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland diesen Formalismus nicht gibt und trotzdem alle Nachlässe vom zuständigen Amts- bzw. Nachlassgericht in anderen Bundesländern ebenso zuverlässig bearbeitet werden, wie in Hessen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Astrid Wallmann
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24.07.2012
Astrid Wallmann
Sehr geehrter Herr ,

ich habe mich mit der Rechtslage in Hessen auseinandergesetzt und Ihnen hierzu meine rechtliche Einschätzung mitgeteilt.

Die Regelungen der anderen Bundesländer sind mir nicht bekannt und insofern kann ich hierzu auch keine Auskunft geben.

Zudem haben Sie ja auch von Frau Hofmann (SPD) eine ähnliche Antwort auf die von Ihnen gleichlautende Frage erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Wallmann
  
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Frage zum Thema Finanzen
06.11.2012
Von:

Sehr geehrter Frau Wallmann,

im Rahmen eines Schulprojektes führen wir als Schüler der 12. Klasse
in unserem Politik- und Wissenschaftsunterricht ein Projekt durch.

Thema dieses Projektes ist die Auseinandersetzung mit den einzelnen Parteien
und ihrem Wahlprogramm. Hierfür haben wir uns dem Themengebiet der Auslands- und Finanzpolitik Ihrer Partei gewidmet.

Dabei würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns die folgenden Fragen beantworten würden:

Finanzpolitik:
1) Wie wollen Sie Ihr Ziel erreichen, dass die mittelständischen Familien entlastet werden?
2) Wie wollen Sie den Steuertarif arbeitnehmerfreundlicher gestalten?
3) Welche Erfolge erhoffen Sie sich durch die arbeitnehmerfreundlichere Gestaltung des Steuertarifes?
4) Wie hoch ist der Mindestlohn, den es ab 2013 geben soll und in welchen Branchen soll dieser durchgesetzt werden?
5) Wie wollen Sie durch die Senkung des Eingangssteuersatzes (von 14% auf 12%) die fehlenden Geldsummen (ca. 15 Mrd. €) wieder einnehmen?
6) Welche Erfolge versprechen Sie sich von einer Bankenaufsicht in Europa?

Außenpolitik:

1) Mit welchen Mitteln soll die Verbindung (politisch sowie wirtschaftlich) zwischen den USA und Europa verstärkt werden und was erwarten Sie davon?
2) Wie soll Russland mehr in die Systeme der europäischen Union eingebunden werden und was versprechen Sie sich davon?
3) Inwiefern soll der asiatische Markt in die europäischen Systeme mit integriert werden?
4) Wie unterstützt die CDU die Weiterentwicklung der europäischen Union und welche Ziele werden damit verfolgt?

Wir bedanken uns schon im Voraus für Ihr Bemühen und Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen
J. u. T. Meyer
Antwort von Astrid Wallmann
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12.11.2012
Astrid Wallmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 6. November 2012.

Sie schreiben, dass Sie sich im Rahmen des Schulprojektes mit den einzelnen Parteien und Wahlprogrammen auseinandersetzen.
Informatorisch: Hinsichtlich der bevorstehenden Bundestagswahl 2013 hat die CDU noch kein Wahlprogramm verabschiedet.

Die von Ihnen gestellten Fragen liegen in der Entscheidungskompetenz der Bundespolitik und somit außerhalb meines Zuständigkeitsbereiches als Landtagsabgeordnete.

Informationen zur Arbeit und den Positionen der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag erhalten Sie u.a. unter www.cducsu.de .

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Wallmann
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Frage zum Thema Arbeit
03.04.2013
Von:

"Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE) von Tarifverträgen"

Sehr geehrte Frau Wallmann!

Laut Wikipedia hat sich seit Beginn der 1990er Jahre der Anteil der allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge an allen geltenden Ursprungstarifverträgen von 5,4 % auf 1,5 % im Jahr 2008 verringert. Der wichtigste Grund für diesen Rückgang liege in der zunehmend ablehnenden Haltung der Arbeitgeberseite zu diesem Instrument: In den Tarifausschüssen hätten die Arbeitgebervertreter in den letzten Jahren sehr viel häufiger als früher von ihrem Vetorecht gegen AVE-Anträge Gebrauch gemacht – manchmal auch gegen den Willen des betreffenden Branchenarbeitgeberverbands. Die Folge sei, dass die Allgemeinverbindlichkeit in Branchen, in denen sie früher regelmäßig beantragt und ausgesprochen wurde (wie z. B. dem Einzelhandel), heute kaum noch eine Bedeutung hat.

Ich bitte Sie höflich freundlicherweise Stellung zu nehmen, wie stark die Tarifbindung in den Branchen in Wiesbaden gilt und welche Hoffnungen Tarifpartner wie im Kurzfilm vorgestellt in die zukünftige Entwicklung der AVE seitens des Landes setzen können?

www.verdi.de

Mit besten Dank und Grüßen

gez. Hr.
Antwort von Astrid Wallmann
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16.04.2013
Astrid Wallmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email.

Zunächst ein Hinweis: der von Ihnen beigefügte Videolink zeigt einen verdi-Beitrag über das Thema "Digitales Arbeiten" und ich konnte daher keinen Zusammenhang mit Ihrer Fragestellung feststellen.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) von Tarifverträgen ist in § 5 Tarifvertragsgesetz, einem Bundesgesetz, geregelt. Eine AVE kann in Wiesbaden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung angeordnet werden, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustimmen und bestimmte sonstige Bedingungen erfüllt sind. Das Land hat hier nur die Möglichkeit, dazu Stellung zu beziehen.

Als Landesgesetzgeber haben wir also keine Zuständigkeit und insofern keinen unmittelbaren Einfluss darauf, welche Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden. Der prozentuale Rückgang hat mitunter auch mit der steigenden Zahl der Tarifverträge, der zunehmenden Zahl kleinerer Gewerkschaften und der geringeren prozentualen Anzahl der Vertretenen Arbeitnehmer (mind. 50% müssen in der Gewerkschaft sein, damit AVE beantragt werden kann – dies ist häufig nicht erreicht, .z.B. im Einzelhandel) zu tun. Für die CDU ist die Tarifautonomie von zentraler Bedeutung - denn die Tarifautonomie ist Grundstein der Sozialen Marktwirtschaft und damit unseres Wohlstandes. Grundsätzlich wollen wir, dass für möglichst viele Arbeitnehmer Tarifrecht gilt. Wenn sich die Tarifparteien einig sind, nutzen wir auch das Instrument der AVEn gern – Bundesregierung und Landesregierung lehnen diese Anträge in aller Regel nicht ab, wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Wallmann
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