Antje Blumenthal (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Antje Blumenthal
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Steuerbeamtin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hamburg-Mitte
Landeslistenplatz
3, Hamburg
weitere Profile
(...) Im Iran stehen Menschenrechtsverletzungen auch heute noch auf der Tagesordnung, Menschen werden wegen ihrer religiösen Einstellungen oder ihrer oppositionellen Haltung zum regierenden Mullah-Regime verfolgt, Frauen und Mädchen haben kaum Rechte. Die Anzahl der vollstreckten Todesurteile erhöht sich ständig. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Antje Blumenthal
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Blumenthal,

Sie schreiben in Ihrer Antwort an Herrn Schwarmberger:

"3. Ich halte das heute verabschiedete Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen für verfassungskonform."

Sehen Sie keinen Widerspruch Ihrer Meinung zu Artikel 5 GG "Eine Zensur findet nicht statt"? Und darf ich Sie nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nochmal anschreiben mit Hinweis auf diese Frage. von heute...? Falls Sie dann noch im Bundestag sitzen sollten?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Antje Blumenthal
bisher keineEmpfehlungen
24.06.2009
Antje Blumenthal
Sehr geehrter Herr ,

in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes ist festgeschrieben, dass keine Zensur stattfindet: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Im zweiten Absatz wird diese Freiheit aber ganz klar in ihre Schranken gewiesen: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."

Das nun beschlossene Access-Blocking bei Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten fällt meiner Ansicht nach jedoch nicht unter die Zensurproblematik. Schließlich handelt es sich weder um die Äußerung einer Meinung, wenn man Kinderpornografie im Internet zur Verfügung stellt. Noch handelt es sich um eigenen Informationsbedarf, wenn man diese schrecklichen Bilder herunterladen will. Vielmehr geht es hierbei um Straftaten, denn sowohl der Missbrauch von Kindern ist strafbar, als auch die Aufnahme und der Vertrieb dieser Vergewaltigungen. Allein schon die Vergewaltigung widerspricht dem ersten Menschenrecht der unantastbaren Würde und allem geltenden Recht. Die Bilder entstehen entgegen des Willens der Kinder, ihre Entwürdigung wird festgehalten, kommerzialisiert und dient Dritten der eigenen Befriedigung. Das ist entsetzlich!
Meiner Meinung nach, kann nicht von Zensur gesprochen werden, wenn eine
Straftat verhindert (das Herunterladen und Speichern dieser Daten ist
eine Straftat nach §184b des Strafgesetzbuches) und die Würde junger
Menschen und Kinder geschützt werden sollen.

Uns ist klar, dass wir durch die Sperrung der Internetseiten Kinderpornografie und Kindesmisshandlung nicht verhindern, aber wir können den Betreibern von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten wirtschaftlich schaden, bis ihre strafrechtliche Verfolgung eingeleitet und die Internetseite endgültig gesperrt ist. In Deutschland, unseren europäischen Nachbarstaaten und auch in den USA und Kanada ist die Verfolgung der Täter problemlos möglich. Auch löschen die Betreiber die entsprechenden Internetseiten in diesen Ländern, wenn sie auf die strafbaren Inhalte hingewiesen werden. In anderen Staaten fehlt es uns jedoch an Möglichkeiten, die entsprechenden Server und Hintermänner zu erreichen. Das Access-Blocking ist deshalb als Sperre zu verstehen, die bis zur endgültigen Löschung der Internetseite eingesetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:
Tom

Frau Blumenthal,

Mit welcher Begründung haben Sie für ein Gesetz gestimmt, das nach Ansicht ausnahmslos aller Fachleute den angeblichen Zweck nicht erfüllen kann, statt dessen aber weitreichende Konsequenzen bis hin zu Grundrechtsverletzungen mit sich bringt?

Ihr Gedankengang, im Angesicht fundierter und breitester Kritik dennoch "ja" zu votieren, würde mich brennend interessieren.
Antwort von Antje Blumenthal
1Empfehlung
24.06.2009
Antje Blumenthal
Sehr geehrter Herr ,

ich habe für das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen gestimmt, weil ich der Überzeugung bin, dass wir Kinderpornografie im Internet nicht weiter ignorieren können. Mit der Sperrung der entsprechenden Seiten schaffen wir einen Teillösung: wir können den Handel und Tausch mit diesen Bildern empfindlich stören. Es kann nicht sein, dass in Deutschland ein Zugriff auf Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten problemlos möglich ist. Es handelt sich bei dem Erwerb, der Speicherung und auch bei der Produktion um Straftaten. Hinter den Bildern stehen Kinder und Kleinstkinder deren Würde mit Füßen getreten wird und die an den Folgen der Vergewaltigung erkranken, sei es physisch oder psychisch. Bei Kleinstkindern ist nach einer derartigen Misshandlung sogar häufig mit dem Tod zu rechnen. Deshalb dürfen wir die Gelegenheit nicht verstreichen lassen, gegen Kinderpornografie und den Handel mit diesen Bildern vorzugehen. Die Internetsperre ist ein erster, wichtiger Schritt. Mir ist klar, dass noch weitere Schritte im Kampf gegen Kinderpornografie folgen müssen. Ich habe für das Gesetz gestimmt, weil ich mir meiner Verantwortung gegenüber den missbrauchten Kindern bewusst bin.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
22.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Blumenthal,
Bücher unterliegen einer Preisbindung, ebenso Zigaretten, Tabak etc.
Warum gibt es nicht die Möglichkeit z.B. Milch einer Preisbindung zu unterwerfen? Den Landwirten wäre geholfen und der Verbraucher ist sicherlich bereit ein paar Cent mehr zu bezahlen.
Dumme Frage??
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Antje Blumenthal
bisher keineEmpfehlungen
30.06.2009
Antje Blumenthal
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Juni zur zukünftigen Entwicklung der Milchpolitik. Ich möchte Ihnen nachfolgend unsere Sichtweise darstellen.

Die Politik der CDU/CSU-Fraktion ist daran ausgerichtet, in Deutschland eine leistungsfähige Produktion von qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln zu ermöglichen. Unser Ziel ist, dass die deutsche Agrarwirtschaft auf regionalen und internationalen Märkten bestehen kann und zur Welternährung beiträgt. Die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft muss sich aber auch auf eine zunehmende Konkurrenz auf den Weltmärkten und auf zunehmende Preisschwankungen einstellen. Besondere Bedeutung hat für uns der Milchstandort Deutschland. Die Milchwirtschaft ist der umsatzstärkste Produktionszweig der deutschen Landwirtschaft. Für ein Drittel der landwirtschaftlichen Betriebe stellt die Milch, oft ohne wirkliche Alternative, die Haupteinnahmequelle dar. Sie leistet besonders auf benachteiligten Standorten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Pflege der Kulturlandschaft und ist von größter Bedeutung für den ländlichen Wirtschafts- und Arbeitsmarkt. In vielen Regionen ist sie auch eine Grundlage des ländlichen Tourismus. Deutschland ist der größte Milcherzeuger in der EU und der viertgrößte weltweit. Wir wollen, dass Deutschland Milchland Nummer 1 in Europa bleibt. Dass die Milchwirtschaft derzeit eine schwierige Phase durchläuft, ist uns bewusst. Der dramatische Preisverfall für Milch und der damit einhergehende Gewinnrückgang treffen die hart arbeitenden Milchbauernfamilien sehr. Diesen Menschen wieder eine Perspektive zu geben und ihnen zu helfen, sich aus dieser existenzgefährdenden Lage wieder zu befreien, ist für uns eine hohe Verpflichtung.

Wir setzen bei der Diskussion der Mittel und Wege zur Bewältigung dieser Situation aber nicht auf populistische Forderungen oder leichtfertige Ankündigungen, sondern auf klare Aussagen und konkrete Maßnahmen zur Entlastung der Betriebe. Das zentrale politische Ziel höherer Milchabgabepreise unterstützen wir nachhaltig. Trotzdem kommt für uns auch eine Preisbindung für Milch nicht in Frage. Damit würde zu stark in den Markt eingegriffen und der Handel mit deutscher Milch, gerade der Exporthandel, sehr gefährdet. Nach unserer Überzeugung ist ein freiwilliger Verzicht auf Marktanteile durch eine einseitige Marktabschottung nicht zielführend und für den Exportweltmeister Deutschland international auch nicht möglich. Deutschland ist ein erfolgreiches Agrarexportland. Alleine bei Milch betrug der Exportanteil im vergangenen Jahr 44 %. Andere Milchlieferländer stehen gerne zur Übernahme der Marktanteile bereit, falls sich Deutschland abschotten sollte. Eine Preisbindung ist daher nicht die richtige Antwort auf den derzeitigen Preisverfall bei Milchprodukten. Wir setzen stattdessen auf marktorientierte Hilfsmaßnahmen, die den Milchbauern in Deutschland langfristig eine Existenzsicherung ermöglichen.
  • Auf Nachdruck Deutschlands wurde im Rahmen des Health Checks ein Milchfonds eingerichtet, für den ab 2010 ansteigend Mittel zur Verfügung stehen (2013 etwa 350 Mio. €). Der PLANAK hat zwischenzeitlich beschlossen, die Mittel innerhalb der GAK besonders den Milchviehbetrieben zur Verfügung zu stellen.
  • Im Rahmen eines EU-Konjunkturprogramms stehen für Deutschland etwa 87 Mio. € für die ländliche Entwicklung bereit, 50 Mio. € bereits in 2009. Die Länder wurden aufgefordert, die Mittel für Milchbegleitmaßnahmen einzusetzen.
  • Deutschland konnte bei der EU-Kommission erreichen, dass bereits ab dem 16. Oktober ein Vorschuss von bis zu 70 % auf die sonst erst im Dezember auszahlte Betriebsprämie vorgenommen werden kann.
  • Die landwirtschaftliche Rentenbank hat ihr Förderprogramm "Liquiditätssicherung" für Milchviehbetriebe geöffnet. Die Zinssätze sind deutlich geringer als eine alternative Finanzierung über Kontokorrent oder ein marktübliches mittelfristiges Darlehen.
  • Der Bund hat darüber hinaus 25 Mio. Euro für Zinsverbilligungen bei Liquiditätshilfen bereitgestellt, um die Konditionen der Liquiditätshilfedarlehen weiter zu verbessern. Ziel ist die zinsfreie Vorfinanzierung eines Teils der Direktzahlungen ab dem 1. Juli 2009.
  • Am 19. Juni 2009 hat der Bundestag eine weitere Entlastung beschlossen. Die unter Ministerin Künast eingeführte Begrenzung der Agrardieselvergütung nach unten (Selbstbehalt von 350 €/Betrieb und Jahr) und oben (Verbrauchsobergrenze von 10.000 Litern je Betrieb und Jahr) wird zunächst für die Verbrauchsjahre 2008 und 2009 rückgängig gemacht.

Insgesamt tragen diese Maßnahmen konkret zur Entlastung der Milchvieh haltenden Betriebe und ihrer Familien bei und helfen, die derzeit schwierige Lage auf dem Milchmarkt zu überstehen.

Ich hoffe, dass Sie anhand dieser Aufstellung erkennen, auf welcher Seite die Unionsfraktion im Bundestag steht. Wir stehen auf der Seite der Milchbauern, die ein Maximum an möglichen Hilfen erhalten, denen wir aber auch gleichzeitig mit ehrlichen Aussagen über die Grenzen staatlichen Handelns eine verlässliche Grundlage für die richtigen zukunftsweisenden Entscheidungen geben.


Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Familie
27.06.2009
Von:

Sehrr geehrte Fr. Blumenthal,
Ich nehme Bezug auf folgende Anfrage+Antwort:
www.abgeordnetenwatch.de
In obigen Link im Antwort-Teil haben Sie wie folgt geantwortet:

In Bezug auf Ihre Äußerungen zum Ehegattensplitting stelle ich fest, dass das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 7.10.2003 entschieden hat (AZ: 1 BvR 246/93, 1 BvR 2298/94), dass dem ehemaligen Ehepartner bei erneuter Heirat sein daraus resultierender Steuervorteil erhalten bleiben muss.
Jetzt habe ich dazu 2 Fragen:
1. Gilt das für alle Unterhaltspflichen (also auch gegenüber eigenen, getrennt lebenden Kindern) ?
2. Stellt das den aktuellen Stand der Rechtssprechung dar?
Vielen Dank.
MfG
Antwort von Antje Blumenthal
bisher keineEmpfehlungen
01.07.2009
Antje Blumenthal
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Familie.
Leider kann ich Ihnen zu diesen beiden spezifischen Fragen keine Antwort geben, da die Beantwortung bereits unter die Rechtsberatung fällt. Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages darf ich diese Rechtsberatung nicht leisten. Ich bitte Sie daher, sich mit entsprechenden Spezialisten, wie beispielsweise Anwälten für Familienrecht, in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Kinder und Jugend
29.06.2009
Von:
Lux

Sehr geehrte Frau Blumenthal,

mich quält die Frage, warum die Politik so stur an jugendgefährdenden Inhalten von TV-Sendungen, wie sie z.B. auf MTV gezeigt werden, vorbeischaut.

Ich habe durch "abgeordnetenwatch.de" von Politikern erfahren, wie ich mich über solche Inhalte beschweren kann. Informationen, die mehr als ernüchternd für jeden Privatmenschen sind.

Meine Frage stellvertretend an Sie, da sie im Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen & Jugend tätig sind:
Gibt es nicht irgendetwas seitens der Politik, um zu verhindern, dass menschenverachtende, und -unwürdige Sendungen deren Zielgruppe Jugendliche sind, gezeigt werden.

Ich möchte Sie und ihre Kollegen inständig bitten, sich Sendungen wie "Jackass" oder "Fist of Zen" einmal anzuschauen.

Bitte sehen Sie sich an wie zwei Junge Männer wetten, über mehrere Tage so viel Bier zu trinken, bis einer sich übergeben muß. Als einer quasi ohnmächtig wird, steckt sich der andere den Finger in den Hals und erbricht neben dessen Gesicht, um die Wette zu gewinnen.

Es gibt den § 4 II 1 Nr. 3 JMStV, der Sendungen verbietet, die offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihrer Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsformen des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden.

Dieser Paragraph ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist. Wer wird im Ernst glauben, dass es damit getan ist, solche Sendungen nach 21.00 Uhr zu senden?
Tausende von Minderjährigen haben einen eigenen Fernseher in ihrem Zimmer und schauen diese Sendungen.

Ist es tatsächlich so, dass dies alles niemanden kümmert?
Wie soll ich den Politikern noch abnehmen, dass sie es mit der Werteerziehung und dem Jugendschutz wirklich ernst meinen?

Im Wahljahr 2005 konnte ein Werbespot der Pogo-Partei in kürzester Zeit verboten werden. Meines Wissens ging die Initiative von Politikern aus. Klar, es war ja Wahl!

Mit freundlichen Grüßen

Lux
Antwort von Antje Blumenthal
bisher keineEmpfehlungen
01.07.2009
Antje Blumenthal
Sehr geehrte Frau Lux,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.de. Die Thematik des Jugendmedienschutzes beschäftigt den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem auch ich angehöre, immer wieder. Die Problematik die Sie in ihrem Schreiben geschildert haben, ist mir gut bekannt, deshalb schauen wir immer sehr genau hin und treffen unsere Entscheidungen mit Augenmaß.

Um die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz im Fernsehen und anderen Medien durchzusetzen, hat sich die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zur Aufgabe gemacht, Programminhalte privatrechtlicher Anbieter auf jugendschutzrechtliche Verstöße zu kontrollieren. Für weitergehende Informationen über die FSF empfehle ich Ihnen deren Internetseite www.fsf.de .

Die unterschiedlichen Programminhalte werden durch ein Gremium begutachtet und kontrolliert, dass nach verschiedenen Kategorien vorgeht. Zum einen sind es gerade Gewalt- und Sexualdarstellungen, zum anderen die Eignung für bestimmte Altersgruppen, die über den Sendeplatz entscheiden. Bei dieser Sendeplatz-Einordnung gehen die Fernsehanbieter von bestimmten Altersgruppen aus, die zu unterschiedlichen Zeiten fernsehen.

  • Tagesprogramm (06.00–20.00 / Zuschauer unter 12 Jahren)
  • Hauptabendprogramm (20.00–22.00 / Zuschauer ab 12 Jahren)
  • Spätabendprogramm (22.00–23.00 /Zuschauer ab 16 Jahren)
  • Nachtprogramm (23.00–06.00 / Zuschauer ab 18 Jahren)

Die verschiedenen Sendungen werden von der FSF in diese verschiedenen Kategorien eingeordnet und dürfen auch nur zu entsprechenden Zeiten gesendet werden. Es kann aber nicht im Sinne unserer Verfassung sein, die Jugendschutzbestimmungen derart auszuweiten, dass ein umfassendes Verbot einzelner Sendungen oder Inhalte zur gängigen Praxis wird. Gerade bei Sendungen wie Jackass, die mir durchaus bekannt ist, gilt es daher einen Ausgleich zwischen Meinungsfreiheit und Jugendschutz zu finden. Mit ist klar, dass Jugendliche sich nicht unbedingt an die Sendezeitenvorgaben der FSF halten und häufig auch nach 22 Uhr fernsehen. In diesen Fällen sind aber auch die Eltern aufgefordert, gemeinsam mit ihren Kindern über Programminhalte zu reden und den Medienkonsum ihrer Kinder zu kontrollieren. Dazu zählt auch, dass ein Empfangsgerät nicht in jedem Kinderzimmer, mit freiem, ungehinderten Zugang stehen muss.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Antje Blumenthal
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.