Antje Blumenthal (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Antje Blumenthal
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Steuerbeamtin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hamburg-Mitte
Landeslistenplatz
3, Hamburg
weitere Profile
(...) Auf Ihre kritische Frage nach dem Sinn meiner Teilnahme an der Reise und der Tatsache, dass ich nicht erneut kandidiere, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Seniorenpolitik einer der Schwerpunkte meiner politischen Tätigkeit im Deutschen Bundestag ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Antje Blumenthal
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Finanzen
30.10.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Blumenthal.

Auf Grund des Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 I 2 GG ist das USt Gesetz (für Endverbraucher die MwSt) ist das USt Gesetz sowie die ESt-Bescheide seit seiner Einführung nichtig. Entsprechend dem Grundgesetz betrifft es das GESETZ und nicht einzelne Paragraphen, wie behauptet wird, wenn Anträge auf Nichtigkeit der ESt-Bescheide und USt-Bescheide seit 2002 erhoben werden.
Anträge und Widersprüche werden so lange abschlägig beschieden, bis der Bürger aufgeben MUSS, weil (verzeihen Sie, doch anders kann ich es nciht verstehen) er sich das Recht im Sinne dessen was nach GG Recht ist, nicht kaufen kann.
Die Finanzämter verweigern sich, mit der Begründung, dass es kein Urteil des BVerG dazu gibt. Doch auf Grund der Nichtigkeit des UStG wegen des Verstoßes gegen Art. 19 I 2 GG gemäß Art. 100 Abs. 1 GG darf das BverfG nicht angerufen werden, weil die Antwort bereits mit Verfassungsgeberischer Gesetzeskraft feststeht.
Der Fakt der Nichtigkeit ist den Finanzbehörden durchaus bekannt.
Der Bürger wird hier mit einem nichtigen Gesetz praktisch bestohlen. Politik, Finanzbehörden und -gerichte aber handeln nach dem Grundsatz: Das haben wir immer so gemacht und das machen wir auch weiter so.
Wenn ich einer Person etwas vorspiele, um ihr damit Geld abzunehmen, dann betrüge ich und werde bestraft.
FAKT: USt / MwSt Gesetz und damit auch die ESt Bescheide seit 2002 sind gemäß GG NULL und NICHTIG.
FAKT: Die Finanzämter wissen das, ziehen diese Steuer aber sogar unter Anwendung von Drohungen ein.
FAKT: Rund 50% aller Klagen vor den Finanzgerichen werden aus Kostengründen zurückgezogen, also weil die Kläger die Rechtsprechung und damit die Justiz nicht bezahlen / kaufen können.
FRAGE: Wie bitte soll ein Bürger ohne "Rechtskaufkraft" seine Rechte durchsetzen, wenn er bewußt von Volksvertretern über Behörden und weitere Instiutionen betrogen wird?

Mit freundlichen jGrüßen
Antwort von Antje Blumenthal
3Empfehlungen
13.11.2007
Antje Blumenthal
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. Oktober 2007, in der Sie sich gegen die Gesetze der Einkommenssteuer, der Mehrwertsteuer sowie der Umsatzsteuer aussprechen, da sie Ihrer Auffassung nach rechtswidrig sind.

Ich vermag Ihre Auffassung nicht zu teilen. Die von Ihnen genannten Gesetze stimmen mit dem Grundgesetz überein. Dieser Überzeugung sind auch die Gerichte in der Bundesrepublik bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Es bestehen somit keinerlei Zweifel an der Richtigkeit dieser Gesetze.

Auch in der Fachliteratur zu diesem Thema lassen sich derartige Behauptungen nicht finden.
Die Gesetze der Umsatz-, Mehrwert- und Einkommensteuer werden seit Jahrzehnten in Deutschland ohne Beanstandung vollzogen und auch von den entsprechenden Bundesgerichten getragen.

Davon zu sprechen, dass die genannten Steuergesetze rechtswidrig sind, ist somit schlichtweg falsch.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Blumenthal
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.11.2007
Von:
uwe

Sehr geehrte Frau Blumenthal!

Wann werden eigentlich die Kriegsverbrecher des Irak-Krieges vor den internationalen Gerichtshof zitiert? z.B. Howard, Blair, etc.

Zitat: "Sarajevo (AP) Die Polizei in Bosnien-Herzegowina hat im Westen des Landes drei mutmaßliche Kriegsverbrecher verhaftet. Den bosnischen Serben wird vorgeworfen, zu Beginn des Krieges im September 1992 in der Region von Jajce 23 muslimische Bewohner getötet zu haben. Zwei Männer im Alter von 41 und 42 Jahren, die beide denselben Namen Mirko Pekez führen, wurden in Jajce verhaftet, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag in Sarajevo mitteilte. Der dritte Verdächtige, Milorad Savic, wurde in Gradiska verhaftet."

Oder bleiben die ca. 1 Million Toten einfach nur "Kollatoralschaden" der westlichen Hegemonie zur Rohstoffsicherung?

MfG
U.Neumann
Antwort von Antje Blumenthal
5Empfehlungen
12.11.2007
Antje Blumenthal
Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. November 2007 bezüglich des Themas "Irak-Krieg".

Saddam Hussein und sein Terrorregime im Irak tragen die Verantwortung für den Krieg und seine Folgen. 12 Jahre lang hat sich der Irak geweigert, der Verpflichtung nachzukommen, seine Massenvernichtungswaffen vollständig und überprüfbar abzurüsten und die zahlreichen offenen Fragen der VN-Inspekteure klar und eindeutig zu beantworten. Hussein ist verantwortlich für den Tod tausender unschuldiger Menschen in den vergangenen 12 Jahren. Zudem hat er immer wieder falsche oder unzureichende Angaben gemacht. Saddam Hussein hat damit erhebliche Verletzungen der VN-Resolution 1441 begangen, obwohl ihn der Sicherheitsrat wiederholt vor "ernsthaften Konsequenzen" gewarnt hat, wenn er weiter gegen seine Verpflichtungen verstößt.

Wir als CDU/CSU-Fraktion bedauern es sehr, dass es zum Einsatz militärischer Mittel kommen musste und es nicht gelungen ist, die Entwaffnung des Irak mit friedlichen Mitteln zu erreichen. Trotzdem denken wir, dass es keine anderen Möglichkeiten gegeben hat, das Terrorregime von Saddam Hussein zu beenden und stehen, was die Entscheidung zum Einsatz militärischer Mittel gegen den Irak betrifft, an der Seite der Vereinigten Staaten.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Blumenthal
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Frauen
06.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Blumenthal,

Gewalt, egal von wem es ausgeübt wird, ist verwerflich. Darüber besteht ein gesellschaftlicher Konsens, keine Frage.

Daher ist es verwerflich wenn, gerade zu diesem Thema, mit Zahlen in einer tendenziösen Art und Weise jongliert wird.

Wir hatten gehofft, dass Sie, als Steuerbeamtin, ein besonderes Gefühl für Zahlen haben und die falsche Schlüsse schnell durchschauen werden. Wir sind enttäuscht, dass Sie sich nicht einmal die Mühe gemacht haben, diese Zahlen zu überprüfen.

Sie haben sich offensichtlich nicht einmal die Mühe gemacht zu verstehen, dass ich ein EINZIGES, zusammenhängendes Problem erläutert hatte und NICHT ZWEI, wie Sie behaupten. Ich hatte diese Vorgehensweise gewählt, da die 1111 (ich habe sogar die Originaldaten untersucht) Seiten starke Studie, keine normale Hausmannskost ist.

Anhand dieses EINZIGEN Beispiels, habe ich Ihnen und allen Menschen hierzulande bewiesen, dass das Zahlenmaterial gefälscht wurde: ein jeder kann dies leicht nachzuprüfen, indem man meine Rechnungen nachvollzieht. Die weiteren Aspekte können in ähnlicher Weise widerlegt werden.

Was die Autorinnen der Studie uns suggerieren wollen, ist, dass wir viele Frauenhäuser brauchen, da die Männer in Deutschland ihre Frauen verprügeln. Dass dabei Gewalterfahrungen aus dem zweiten Weltkrieg herangezogen werden, scheint Sie nicht weiter zu interessieren.

Wenn Frau von der Leyen die, in der genannten Studie angewandte Methode, bei der Ermittlung der notwendigen Zahl der Krippenplätze in Deutschland anwenden würde, müsste sie alle Kinder, die seit dem II. Weltkrieg in Deutschland zu Welt kamen, zusammenzählen. Mit Recht würde sie dann des Amtes verwiesen werden.

Logische Schlüsse scheinen im Bereich häusliche Gewalt verboten zu sein.

Es würde uns aber trotzdem freuen, wenn Sie die Exaktheit mathematischer Rechnungen auch auf Gewaltzahlen anwenden würden und uns über die offensichtlichen Unstimmigkeiten aufklären würden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Antje Blumenthal
bisher keineEmpfehlungen
13.11.2007
Antje Blumenthal
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 6. November 2007 bezüglich des Themas "Gewalt gegen Frauen".

Leider muss ich Ihnen heute mitteilen, dass abgeordnetenwatch.de für einen thematischen Austausch in diesem Umfang nicht geeignet ist. Daher verweise ich Sie auf die Antwort von Frau Noll vom 9. November 2007, deren Meinung ich mich in allen Punkten anschließe. Ansonsten denke ich, dass Sie für weitere Maßnahmen Kontakt zu dem Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis in München aufnehmen sollten.

Mit freundlichen Grüßen,

Antje Blumenthal
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
11.11.2007
Von:

Sehr geehrter Frau Blumenthal,

ich bin absolut enttäuscht, dass Sie für die Neuregelung des Telekommunikationsüberwachungsgesetz gestimmt haben.
Wie konnten Sie für einen offensichtlich gegen das Grundgesetz verstoßenden Gesetzesentwurf stimmen. Wie ist das Gesetz ihrer Meinung nach mit Artikel 5 §1 (Pressefreiheit) sowie Artikel 10 §1 (Fernmeldegeheimnis) und Artikel 10 §1 u. §2 (Unverletzlichkeit der Wohnung) vereinbar?

Vielen Dank
Antwort von Antje Blumenthal
2Empfehlungen
14.11.2007
Antje Blumenthal
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. November 2007 zum Telekommunikationsüberwachungsgesetz.

Die Bundesregierung hat der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, zugestimmt. Sie hat dies mit Unterstützung des Deutschen Bundestages getan. In dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2006 (BT-Drs. 16/545), der mit der Mehrheit der Stimmen des Deutschen Bundestages angenommen wurde, wurde die Bundesregierung aufgefordert, dem Text der Richtlinie bei der abschließenden Befassung des Rates der Europäischen Union zuzustimmen (Nr. II. 1 der Beschlussempfehlung). Der Deutsche Bundestag hat in dem Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen dass ein Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten unverzichtbar ist (Nr. I. 5 und 6 der Beschlussempfehlung). Dem Deutschen Bundestag war dabei bewusst, dass das hierfür gewählte Instrument der Richtlinie möglicherweise nicht ganz frei von rechtlichen Risiken ist (I. 13 der Beschlussempfehlung).

Er hat sich dennoch dafür ausgesprochen, weil es sich insoweit um einen Kompromiss der EU-Mitgliedstaaten gehandelt hat (das Instrument des Rahmenbeschlusses war innerhalb der EU-Mitgliedstaaten nicht mehrheitsfähig) und es jedenfalls gelungen ist, in der Richtlinie Regelungen mit Augenmaß (z. B. keine Speicherung von Gesprächsinhalten, Beschränkung der Speicherungsfrist auf 6 Monate, Datenabfrage nur bei Verdacht erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten) zu erreichen. Der Richtigkeit dieser Entscheidung stehen auch nachträglich eingetretene Umstände nicht entgegen. Weder aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 in Sachen Übermittlung von Fluggastdaten, noch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 in Sachen Rasterfahndung lässt sich zwingend ableiten, dass die Richtlinie von der Form oder vom Inhalt her rechtswidrig wäre.

Die Richtlinie wird voraussichtlich bis Ende des Jahres in nationales Recht umgesetzt. Die Bundesregierung hat in dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung Regelungen vorgesehen, mit denen dies geschieht. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die oben genannten Vorgaben eingehalten. Es wird sowohl dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung als auch dem Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird.

Aus diesem Grund habe ich am letzten Freitag für die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Blumenthal
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Internationales
18.11.2007
Von:
uwe

sehr geehrte frau blumenthal,

leider haben sie durch ihre antwort vom 12.11.2007 meine frage vom 03.11.2007 nicht beantwortet.
unterstützend möchte ich auf das interview kofi annan´s bei der bbc hinweisen (Story from BBC NEWS:
news.bbc.co.uk Published: 2004/09/16 ), in dem der irakkrieg als völkerrechtswidrig verurteilt wird (sh. auch Frankfurter Rundschau, 17.09.2004
www.uni-kassel.de ).

durch ihre befürwortung (sh. antwort vom 12.11.: "Trotzdem denken wir, dass es keine anderen Möglichkeiten gegeben hat, das Terrorregime von Saddam Hussein zu beenden und stehen, was die Entscheidung zum Einsatz militärischer Mittel gegen den Irak betrifft, an der Seite der Vereinigten Staaten.") aus ihrer antwort ergibt sich jetzt die erweiterte fragestellung: befürwortet und unterstützt die cdu den völkerrechtsbruch durch westliche staaten, was wohl auch mit der gewährung der überflugrechte und nutzung des flughafens ramstein einhergeht ?
Antwort von Antje Blumenthal
bisher keineEmpfehlungen
22.11.2007
Antje Blumenthal
Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 18. November 2007.
Mit meiner Antwort vom 12. November habe ich meiner Meinung nach umfassend auf Ihre Frage vom 3. November geantwortet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass abgeordnetenwatch.de nicht der geeignete Rahmen für einen derartigen Dialog ist.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Blumenthal
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Antje Blumenthal
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.