Anna Lührmann (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Anna Lührmann
Jahrgang
1983
Berufliche Qualifikation
Studentin der Politik und Organisation (BA)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Main-Taunus
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Hessen
weitere Profile
(...) Wenn die Produktivität etwa durch den technischen Fortschritt um jährlich 1,5 Prozent wachsen sollte, würde sie sich bis 2050 verdoppeln, und in der Folge das reale Pro-Kopf-Einkommen. Leider wird das Sozialprodukt sich dennoch nicht verdoppeln, da bspw. die mittlere Bevölkerungsprognose (konstante Geburtenhäufigkeit, jährliche Zuwanderung von 100 000 Menschen) von einer deutlichen Absenkung der Anzahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter ausgeht (von 50,1 auf 35,5 Mio. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Anna Lührmann
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Soziales
15.04.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Lührmann !

Wie stehen Sie zu einem " einheitlichen " Rentenrecht in Deutschland ?
Antwort von Anna Lührmann
2Empfehlungen
02.05.2008
Anna Lührmann
Sehr geehrter Herr Hoenig,

ein einheitliches Rentenrecht (die grüne Bürgerversicherung) halte ich für gerechter und grundsätzlich sinnvoll, ein "Allheilmittel" ist es jedoch nicht, denn: Wenn man die Beamten, Selbstständigen und Politiker auch in die Rentenversicherung übernimmt, dann erwerben diese auch Rentenansprüche, die später von jüngeren gezahlt werden müssen. Das heißt, ein solches System ist zwar gerechter, hilft uns aber kaum dabei, den demographischen Wandel zu finanzieren, der ja auch vor Beamten nicht halt macht.

Viele Grüße,
Anna Lührmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
07.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Lührmann !

Ich habe das ungleiche Rentenunrecht SGB VI mit Rentenpunkten Ost und West sowie unterschiedlichen Rentenwerten Ost und West gemeint.
Wie stehen Sie dazu ?

Mit freundlichen Grüßen
H.
Ein westdeutscher - Ostrentner-
Antwort von Anna Lührmann
4Empfehlungen
08.05.2008
Anna Lührmann
Sehr geehrter Herr ,

Ich kann kein "ungleiches Rentenunrecht" erkennen.

Entgegen weit verbreiteten Vorurteilen trifft es nicht zu, dass ostdeutsche Arbeitnehmer wegen ihrer niedrigeren Einkommen später auch weniger Rente bekommen werden: Wer ein durchschnittliches Ostgehalt bezieht, erwirbt genauso viele Entgeltpunkte wie derjenige, der ein durchschnittliches Westgehalt bezieht. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Rentenwert angeglichen sein wird, werden Ost- und West-Rentner dieselbe Eck-Rente erhalten.
Bisher ist die Rentenangleichung für gesetzlich Versicherte allerdings noch nicht vollständig vollzogen: Einerseits erwerben Arbeitnehmer im Osten für dasselbe Einkommen mehr Entgeltpunkte als im Westen (Hochwertung um ca. 16 Prozent im Jahr 2007) - was die Ostdeutschen begünstigt. Andererseits liegt der Rentenwert (Ost) unter dem Rentenwert (West) was die Ostdeutschen schlechter stellt (ca. 12,1 Prozent im Jahr 2007).

Diejenigen, die über eine Benachteiligung der Ost-Deutschen bei der Rente klagen, beklagen neben der Beschränkung der Ansprüche bei den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen vor allem die Schlechterstellung beim Rentenwert. Berücksichtigt man aber auch diese, dann kommen wir zu dem Ergebnis, dass es für die Ostdeutschen noch vorteilhaft ist, dass der Rentenwert nicht kurzerhand auf des Westniveau angehoben wird. Der Grund: Erstens würden die heutigen Arbeitnehmer im Osten weniger Entgeltpunkte und damit niedrigere Rentenansprüche erwerben. Zweitens müssten die Rentenbeiträge steigen. Dies träfe die Arbeitnehmer im Osten also gleich doppelt.

Im Ergebnis ist eine Schlechter-/ Besserstellung mit der heutigen Regelung nicht zu erkennen. Ein Beispiel: Die Bruttorente eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers in den neuen Bundesländern, der 45 Jahre lang den Durchschnittsverdienst Ost verdient hat, betrug beim Rentenzugang zum 1. Januar 2008 1 039 Euro monatlich. Wäre die Hochwertung der Entgelte zum 1. Januar 2007 abgeschafft, gleichzeitig alle neu erworbenen Rentenansprüche mit dem aktuellen Rentenwert West bewertet worden und bliebe es im Übrigen bei der geltenden Rechtslage, so hätte der Arbeitnehmer insgesamt 44 Entgeltpunkte (Ost) und 0,86 Entgeltpunkte erworben. Die Rente würde demnach um rd. 50 Cent je Monat geringer ausfallen.

Beste Grüße,
Anna Lührmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Anna Lührmann
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.