Anna Lührmann (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Anna Lührmann
Jahrgang
1983
Berufliche Qualifikation
Studentin der Politik und Organisation (BA)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Main-Taunus
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Hessen
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(...) Wenn die Produktivität etwa durch den technischen Fortschritt um jährlich 1,5 Prozent wachsen sollte, würde sie sich bis 2050 verdoppeln, und in der Folge das reale Pro-Kopf-Einkommen. Leider wird das Sozialprodukt sich dennoch nicht verdoppeln, da bspw. die mittlere Bevölkerungsprognose (konstante Geburtenhäufigkeit, jährliche Zuwanderung von 100 000 Menschen) von einer deutlichen Absenkung der Anzahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter ausgeht (von 50,1 auf 35,5 Mio. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.04.2008
Von:
Max

Hallo Frau Lührmann,

werden Sie gegen das BKA-Gesetz stimmen ? Oder unterstützen Sie die Abschaffung unserer Grundrechte ?

  • --
Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:

4. Beamte ("verdeckte Ermittler") und Privatpersonen ("Vertrauenspersonen") einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter

1. langfristige Observation von Personen
2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen

4. Beamte ("verdeckte Ermittler") und Privatpersonen ("Vertrauenspersonen") einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen


8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)

9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen

11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten

12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten

8. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen

21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für "Zufallsfunde". Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

Quelle: www.daten-speicherung.de
Antwort von Anna Lührmann
3Empfehlungen
02.05.2008
Anna Lührmann
Lieber Herr ,

ich werde gegen das BKA-Gesetz stimmen, da ich den Abbau von Grund- und Freiheitsrechten ablehne.

Viele Grüße,
Anna Lührmann
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Frage zum Thema Senioren
28.04.2008
Von:

Sie gehören ja zu den Gegnern der Mini-Rentenerhöhung, weil die reichen Rentner die jungen ausplündern.
1,1% Rentenerhöhung nach drei Nullrunden und einer Minierhöhung ist ja nicht viel, zumal die Pflegeversicherung um 0,25% angehoben wird und die Rentner diesen Betrag voll tragen müssen - im Gegensatz zu den Arbeitnehmern.
Die reichen Rentner plündern die armen jungen aus - wie ist das möglich angesichts einer Durchschnittsrente von 960 Euro. Ein Eckrentner erhält gerade mal 1180 Euro brutto - reiche Rentner?
Wenn es Rentnern heute einigermaßen gut geht, dann nur, weil sie während ihres jahrzehntelangen Arbeitslebens nicht nur die Renten ihrer Vorgängergeneration gezahlt, Kinder ohne nennenswerte finanzielle Hilfe des Staates groß gezogen, evtl. Wohneigentum geschaffen und nebenher für das Alter gespart haben. Dies können die jungen auch, zumal sie Hilfen vom Staat in einem nie gekannten Ausmaß erhalten.
Wenn es heute die reichste Rentnergeneration gibt, dann gibt es auch die reichste junge Generation, denn den jungen geht es heute bedeutend besser als den Rentnern, als diese jung waren.
Die Pensionen sollen um 2,5% angehoben werden. Werden Sie ebenso vehement gegen diese Anhebung stimmen? Immerhin muss die junge Generation für diese Pension aufkommen, wird also von den Pensionären ausgeplündert. Wieviel haben Sie eigentlich bisher in die Rentenkasse eingezahlt? Wenn ich Ihre Biographie betrachte, bisher noch nichts. Trotzdem haben Sie jetzt schon einen Pensionsanspruch, der höher ist als die Rente eines Eckrentners. Werden Sie zugunsten der jüngeren auf diesen Anspruch verzichten bzw. sich mit der Eckrente zufrieden geben und selbst für das Alter sparen?
Antwort von Anna Lührmann
6Empfehlungen
02.05.2008
Anna Lührmann
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Ich möchte Ihnen widersprechen: Ich bin nicht der Meinung, dass die reichen Rentner die Jungen ausplündern. Dennoch bin ich gegen außerplanmäßige Rentenerhöhungen. Denn das Problem ist ja nicht, dass die Rentner eine zu hohe Rente bekommen, sondern dass die Anzahl der Rentner im Vergleich zu den Beitragszahlern in den vergangenen Jahren zugenommen hat und weiter zunimmt. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass armen Rentnern geholfen werden sollte - jedoch nicht über eine Rentenerhöhung, die alle Beitragszahler belastet, jedoch den armen Rentnern kaum hilft. Denn von einer prozentualen Rentenerhöhung profitieren im wesentlichen Rentner mit einer hohen Rente.

Darüber hinaus bin ich sehr dankbar für die Leistungen der heute älteren Generation unter zum Teil harten Bedingungen. Auch heute ist das Leben jedoch nicht ganz einfach: Inzwischen sind die Lohnnebenkosten deutlich angestiegen (Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Krankversicherung...), die Reallohnsteigerungen immer weiter gesunken, die Mehrwertsteuer wurde deutlich erhöht - nicht zuletzt wegen des Staatszuschusses an die Rentenkassen in Höhe von mittlerweile 78 Mrd. Euro und Zinsen von über 40 Mrd. Euro (die in der Vergangenheit angehäufte Staatsverschuldung beträgt 1.501 Mrd. Euro). Deutlich wird dies beim Armutsriksio: Es ist bei Kindern deutlich gestiegen - das Armutsrisiko bei Rentnern gefallen. Statistisch ist es fünfmal wahrscheinlicher, auf ein armes Kind zu treffen, als einem armen Rentner zu begegnen.

Zu den Pensionen: Die Anhebung der Pensionen ist ebenfalls falsch - keine Frage, die Netto-Bezüge der Pensionäre haben sich in den letzten Jahren deutlich von den Netto-Renten abgekoppelt, weshalb ich diese Erhöhung nicht billigen und nicht mittragen will. Nun zu mir: Ich habe bisher keine Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, das ist richtig, wenn es nach mir ginge, wäre dies jedoch anders. Ich bin dafür, dass Politikerinnen und Politiker genauso wie Beamte und Selbstständige in die solidarische Rentenversicherung einbezogen werden.

Herzliche Grüße,
Anna Lührmann
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Frage zum Thema Soziales
07.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Lührmann !

Ich habe das ungleiche Rentenunrecht SGB VI mit Rentenpunkten Ost und West sowie unterschiedlichen Rentenwerten Ost und West gemeint.
Wie stehen Sie dazu ?

Mit freundlichen Grüßen
H.
Ein westdeutscher - Ostrentner-
Antwort von Anna Lührmann
4Empfehlungen
08.05.2008
Anna Lührmann
Sehr geehrter Herr ,

Ich kann kein "ungleiches Rentenunrecht" erkennen.

Entgegen weit verbreiteten Vorurteilen trifft es nicht zu, dass ostdeutsche Arbeitnehmer wegen ihrer niedrigeren Einkommen später auch weniger Rente bekommen werden: Wer ein durchschnittliches Ostgehalt bezieht, erwirbt genauso viele Entgeltpunkte wie derjenige, der ein durchschnittliches Westgehalt bezieht. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Rentenwert angeglichen sein wird, werden Ost- und West-Rentner dieselbe Eck-Rente erhalten.
Bisher ist die Rentenangleichung für gesetzlich Versicherte allerdings noch nicht vollständig vollzogen: Einerseits erwerben Arbeitnehmer im Osten für dasselbe Einkommen mehr Entgeltpunkte als im Westen (Hochwertung um ca. 16 Prozent im Jahr 2007) - was die Ostdeutschen begünstigt. Andererseits liegt der Rentenwert (Ost) unter dem Rentenwert (West) was die Ostdeutschen schlechter stellt (ca. 12,1 Prozent im Jahr 2007).

Diejenigen, die über eine Benachteiligung der Ost-Deutschen bei der Rente klagen, beklagen neben der Beschränkung der Ansprüche bei den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen vor allem die Schlechterstellung beim Rentenwert. Berücksichtigt man aber auch diese, dann kommen wir zu dem Ergebnis, dass es für die Ostdeutschen noch vorteilhaft ist, dass der Rentenwert nicht kurzerhand auf des Westniveau angehoben wird. Der Grund: Erstens würden die heutigen Arbeitnehmer im Osten weniger Entgeltpunkte und damit niedrigere Rentenansprüche erwerben. Zweitens müssten die Rentenbeiträge steigen. Dies träfe die Arbeitnehmer im Osten also gleich doppelt.

Im Ergebnis ist eine Schlechter-/ Besserstellung mit der heutigen Regelung nicht zu erkennen. Ein Beispiel: Die Bruttorente eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers in den neuen Bundesländern, der 45 Jahre lang den Durchschnittsverdienst Ost verdient hat, betrug beim Rentenzugang zum 1. Januar 2008 1 039 Euro monatlich. Wäre die Hochwertung der Entgelte zum 1. Januar 2007 abgeschafft, gleichzeitig alle neu erworbenen Rentenansprüche mit dem aktuellen Rentenwert West bewertet worden und bliebe es im Übrigen bei der geltenden Rechtslage, so hätte der Arbeitnehmer insgesamt 44 Entgeltpunkte (Ost) und 0,86 Entgeltpunkte erworben. Die Rente würde demnach um rd. 50 Cent je Monat geringer ausfallen.

Beste Grüße,
Anna Lührmann
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
10.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Lührmann,

natürlich ist mir bewusst, dass die nachfolgende Frage einem MdL der Grünen zu stellen wäre, da dies aber auf "abgeordnetenwatch" noch nicht funktioniert, wende ich mich an Sie als Entscheidungsträger der hessischen Grünen.

1. Wir beide stimmen wahrscheinlich darin überein, dass generelle Studiengebühren abzulehen sind, da nicht die finanzielle Situation einer Familie darüber entscheiden sollte, ob deren Mitglieder studieren.
2. Unverständlich ist mir jedoch, warum ich auf Seiten der hessischen Grünen bezüglich der Studiengebühren-Diskussion noch keine Bewegung in Richtung einer sozial ausgewogenen, pragmatisch-sinnvollen Lösung erkennen kann.
Jenseits der Ypsilantí-Phrasen ( "Bildungsblockade") müssten vernünftige Menschen doch eine Lösung anstreben, nach der das Studium in der Regelstudienzeit plus Toleranz gebührenfrei ist, jedoch ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr mit Steuermitteln alimentiert werden sollte. Diesbezüglich habe ich aus dem täglichen Alltag multiple Negativbeispiele vor Augen, in denen sich 33-jährige im 30. Semester alimentieren lassen (Eltern, Staat, öffentlicher Nahverkehr, usw.), deren mangelnder Studienerfolg mit allem möglichen zu tun, aber sicher nicht mit der sozialen Herkunft oder schicksalsbedingten Benachteiligungen.
Ich bitte Sie als Vertreterin der hessischen Grünen, sinnvolle Lösungen anzustreben und hierbei auch Kompromissvorschläge zu prüfen, selbst wenn sie von Herrn MP Koch stammen, denn auf die Dauer wird den kritischen Wähler sachorientierte Politik mehr beeindrucken, als fortgesetzter Lagerwahlkampf, zumal ich auch diesbezüglich dazu raten würde, dass die Grünen ihr eigenständiges Profil schärfen, anstatt mit ihren Landtagsstimmen bereitzustehen, wann immer es Rot-Rot für wünschenswert hält.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med.
Antwort von Anna Lührmann
5Empfehlungen
02.09.2008
Anna Lührmann
Sehr geehrter Herr Dr. ,

für uns GRÜNE in Hessen war die Abschaffung der Studiengebühren eines der wichtigsten Projekte im bildungspolitischen Bereich, um mehr Chancengerechtigkeit herzustellen, denn Studiengebühren stellen eine Hürde zur Aufnahme eines Studiums dar. Im Zuge dessen wurden jedoch nicht nur die allgemeinen Studiengebühren zum Wintersemester 2008/09, sondern auch die so genannten "Langzeitstudiengebühren", abgeschafft.
Um dem von ihnen beschriebenen Problem Rechnung zu tragen, umfasste der Gesetzentwurf von SPD und GRÜNEN auch Artikel 3 Absatz 4 mit folgendem Wortlaut:

Artikel 3
Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes § 68 Abs. 4 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 5. November 2007 (GVBl. I S. 710) erhält folgende Fassung:
"(4) Zur effizienteren Gestaltung des Studiums können die Hochschulen mit ihren Studierenden über den Studienverlauf Zielvereinbarungen abschließen und nach deren Laufzeit überprüfen. Nach jeweils zwei Semestern des Studiums kann von der Hochschule überprüft werden, ob der oder die Studierende in der Prüfungs- oder Studienordnung für diesen Zeitraum vorgesehene Leistungsnachweise erbracht hat. Wer innerhalb von drei Semestern keinen in einer Prüfungs- oder Studienordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbringt, kann exmatrikuliert werden. Nach dem Ende der Regelstudienzeit des Studiums sowie nach dem zweiten Semester des Zweitstudiums hat durch die Hochschule von Amts wegen eine Überprüfung der Leistungsnachweise zu erfolgen. Liegt bei der Überprüfung der erforderliche Leistungsstand nicht vor, legt die Hochschule in einem Beratungsgespräch mit dem oder der Studierenden fest, zum Ende des folgenden Semesters einen angemessenen Studienfortschritt nachzuweisen. Erfolgt dieser Nachweis ohne berechtigten Grund nicht, kann der oder die Studierende exmatrikuliert werden."

Die Fraktionen von CDU, FDP und LINKE haben diesen Passus durch ihr Abstimmungsverhalten leider abgelehnt und damit den Hochschulen einen Bärendienst erwiesen. Wir glauben, dass diese Regelung sowohl für die Studierenden als auch für die Hochschulen sinnvoll und gerecht gewesen wäre.

Mit freundlichen Grüßen,

Anna Lührmann
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Frage zum Thema Arbeit
02.06.2008
Von:

Hallo Frau Lührmann,
ich muss ein Referat schreiben über den Alltag eines Politkers anhand des Beispiels von Ihnen. Können Sie mir detailierte Angaben darüber machen? Gibt es zudem noch allgemeine Seiten im Internet über den Alltag von Politikern? Mein Referat muss am 10. Juni fertig sein. Es wäre schön, wenn Sie bis zum 6. Juni antworten können.
Vielen Dank, (7. Klasse, Gymnasium)
Antwort von Anna Lührmann
8Empfehlungen
04.06.2008
Anna Lührmann
Hallo ,

Anna Lührmann erwartet jeden Moment ihr erstes Kind; deshalb kann sie dir jetzt nicht persönlich antworten. Wenn du auf Annas Homepage gehst, findest du unter folgendem Link eine für sie typische Arbeitswoche: www.anna-luehrmann.de

Ansonsten beantworten wir dir gern an Annas Stelle KONKRETE FRAGEN, die sich ev. bei deiner Beschäftigung mit dem Thema ergeben sollten. Nützliche Hinweise findest du auch auf der Seite des Deutschen Bundestages: www.bundestag.de

Deinem Referat wünschen wir gutes Gelingen!

Mit freundlichen Grüssen,
Team Anna Lührmann
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