Anna Lührmann (GRÜNE)

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Frage zum Thema Soziales
26.03.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Lührmann,

auch Sie bemängeln die Erhöhung der Renten um 1,1%. Diese kommt beim Durchschnittsrentner mit etwa 11,00 Euro/Monat an, während sich die Vertreter des Volkes einen Zuschlag von Euro 659,00/Monat aus der Steuerkasse nehmen. Dieser entspricht etwa dem 60-fachen der Rentenerhöhung.

Meine Frage an Sie: Steigen die Pensionen der Beamten und der Abgeordneten ebenfalls um 1,1%, oder wie sieht es dort aus?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Anna Lührmann
1Empfehlung
02.04.2008
Anna Lührmann
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Tatsächlich bin ich gegen eine "außerplanmäßige Rentenerhöhung", die nur durch die im letzten Jahr durchgeführten Rentenbeitragssteigerungen ermöglicht wurde. Oder anders gesagt, die Beitragszahler wurden belastet - die Leistungen konnten erhöht werden. Auch wenn ich den Rentnerinnen und Rentnern, gerade im Hinblick auf die stark steigende Inflation, diese Rentenerhöhung gönne, muss ich doch als Politikerin gesamtgesellschaftlich denken. Eine einseitige Belastung der Beitragszahler, die auch durch Reallohnverluste und Inflationssteigerung gebeutelt sind, ist für mich kein gangbarer Weg.

Gemessen an der Gesetzlichen Rente sind die Politiker- und Beamtenpensionen ungerecht hoch sind. Im übrigen ist deren künftige Ausgestaltung nicht direkt an die Rentenentwicklung gekoppelt. Aber auch auf die Pensionen kommt unweigerlich das Demographie-Problem zu. Seit ich im Bundestag sitze, setze ich mich dafür ein, dass die Politikerpensionen reformiert werden. Ich befürworte den grundlegenden Umbau der Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung, die neben den abhängig Beschäftigten auch Beamte, Selbständige und Politiker in die solidarische Umlage mit einbezieht.

Dass die Diskussion über die Rentenerhöhung in Hinblick auf die Diätenerhöhung Sie empört, kann ich gut nachvollziehen. Genau wie Sie halte auch ich die Diätenerhöhung für falsch und habe dies auch öffentlich geäußert. Im Deutschen Bundestag habe ich gegen die Diätenerhöhung gestimmt.

Mit freundlichen Grüssen,
Anna Lührmann
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Frage zum Thema Senioren
27.03.2008
Von:

Sehr geehrte Abgeordnete Anna Lührmann,

in Ihrer Antwort vom 26.3.2008 an Herrn Geisler, verweisen Sie auf das Mackroth-Theorem und führen an: Denn das Mackroth-Theorem weist ja gerade auf das Problem des deomographischen Wandels hin - zukünftig müssen wenige Beitragszahler viele Rentner finanzieren -. Dabei vergessen Sie und führende! Ökonomie-Wissenschaftler (Professor Sinn vom IFO-Institut läßt grüßen!) immer die wachsende Produktivität in das Demographie-Problem einzubeziehen. Ist dies Absicht - um ein Horrorzenario des Demographie-Problems zu schaffen?
In Ihrer Antwort führen Sie auf: Haben vor 30 Jahren noch drei Arbeitnehmer einen Rentenempfänger finanziert, so wird in 30 - 40 Jahren das Verhältnis bei 1:1 ankommen... Ist das empirisch? Und wie verhält es sich in 30 - 40 Jhren mit der Produktivität?

Hochachtungsvoll !!!

(ein 1938er)
Antwort von Anna Lührmann
1Empfehlung
14.04.2008
Anna Lührmann
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Zur Bevölkerungsentwicklung: Das Statistische Bundesamt erstellt regelmäßig Bevölkerungsvorausberechnungen in unterschiedlichen Varianten, welche zum einen die aus heutiger Sicht absehbaren künftigen Entwicklungen aufzeigen und zum anderen ein Urteil über den Einfluss der einzelnen demographischen Komponenten - Geburtenhäufigkeit, Sterblichkeit und Wanderungen - auf die Bevölkerungsentwicklung ermöglichen. Bevölkerungsprognosen sind relativ genau, da der Einfluss der Altersstruktur auf die Zahl der Geburten und Sterbefälle relativ hoch ist während Änderungen des Fortpflanzungsverhaltens über eine oder zwei Generationen vergleichsweise wenig Einfluss haben.
Und obwohl die Bevölkerungsvorausberechnungen abhängig von den getroffenen Annahmen sich deutlich unterscheiden (prognostizierte Einwohnerzahl in Deutschland: 67 Mio und 79 Mio), ist der Altersaufbau hingegen immer ähnlich. Die Geburtenrate sinkt seit etwa einem Jahrhundert stetig - lediglich für kurze Zeit unterbrochen durch große historischen Ereignisse (Weltkriege, Wirtschaftskrisen, Deutsche Teilung und Wiedervereinigung), gleichzeitig stieg die Lebenserwartung stetig. Von einer Abweichung dieses Trends ist auch in Zukunft nicht auszugehen.
Und selbst ein plötzlicher Anstieg der Geburtenrate auf den Wert von zwei Kindern pro Paar wird die Schrumpfung der Bevölkerung in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts nicht mehr verhindern können. (siehe auch 11. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes www-ec.destatis.de )
Zur Produktivität: Wenn die Produktivität etwa durch den technischen Fortschritt um jährlich 1,5 Prozent wachsen sollte, würde sie sich bis 2050 verdoppeln, und in der Folge das reale Pro-Kopf-Einkommen. Leider wird das Sozialprodukt sich dennoch nicht verdoppeln, da bspw. die mittlere Bevölkerungsprognose (konstante Geburtenhäufigkeit, jährliche Zuwanderung von 100 000 Menschen) von einer deutlichen Absenkung der Anzahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter ausgeht (von 50,1 auf 35,5 Mio. Menschen). Gleichzeitig steigt die Zahl der über 65-jährigen um rund 7 Millionen Menschen an, deren Versorgung ebenfalls finanziert werden muss.
Wenn also heute zwei produktive Menschen einen älteren unterstützen, wird es 2050 nur noch einer sein, der doppelt so produktiv sein müsste und einen sehr hohen Beitrag zur Unterstützung anderer Menschen leisten müsste, damit das Rentenniveau aufrecht erhalten werden kann.
Doch selbst ein Produktivitätswachstum von 1,5 Prozent stellt große Herausforderungen an uns. Dieses wird nur zu erreichen sein, wenn es uns gelingt, den Arbeitsmarkt für mehr Menschen zu öffnen. Gleichzeitig müssen die Anstrengungen im Bereich der Bildungs- und Forschungspolitik verstärkt werden. Einerseits muss es gelingen durch stetige Weiterbildung mehr Menschen bis zum regulären Renteneintritt im Erwerbsprozess zu halten. Andererseits müssen alle Kinder gut ausgebildet werden, nicht nur damit die Produktivität steigt sondern vor allem auch, damit wirklich alle Kinder gute Lebenschancen bekommen.

Ich gebe Ihnen also Recht: Die Steigerung der Produktivität kann uns dabei helfen den demographischen Wandel zu finanzieren. Nur leider lässt sich der demographische Wandel relativ genau vorhersagen, wohingegen die künftige Produktivität von einer ganzen Reihe von zum Teil schwer beeinflussbarer Faktoren abhängt, wie Bildungspolitik, Entwicklung der Weltwirtschaft und Ressourcenpreise. Deswegen würde ich mich, im Gegensatz zu Ihnen, nicht alleine darauf verlassen, dass eine Steigerung der Produktivität automatisch alle Probleme lösen wird.

Beste Grüße,
Anna Lührmann
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Frage zum Thema Soziales
03.04.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Lührmann,

die geplante Rentenerhöhung von 1,1% wird von Ihnen und auch gerade von den jüngeren Abgeordneten kritisiert.

Es wird wiederholt das Demografieproblem strapaziert und auf das Mackroth-Theorem verwiesen, in dem die Problematik des demografischen Wandels aufgezeigt wird.

Dabei wird übersehen oder verdrängt, dass das Mackroth-Theorem eindeutig aussagt, dass beide Systeme: umlagefinanzierte Rentenversicherung GRV und kapitalgedeckte Rentenversicherung in etwa gleich auf Veränderungen der Demografie, der Erwerbsquote, der Produktivität und des Wirtschaftswachstums reagieren.

Zu berücksichtigen ist, das die gesetzliche Rentenversicherung mit ca. 1,6 % Verwaltungsaufwand wesentlich effizienter ist, als die private Vorsorge. Bei den Finanzdienstleistern entstehen durch Provisionen und Verwaltungsgebühren dagegen Kosten von ca. 10 bis 20 Prozent, die der Versicherungsnehmer allein trägt.

Die private Vorsorge ist darüber hinaus weiteren Risiken ausgesetzt, wie z.B.: Börsencrashs, Inflation und Finanzkrisen, die bis in die jüngste Vergangenheit immer wieder Pensionsfonds vernichtet und private Altersversorgungssysteme zusammenbrechen lassen haben.

Auch die jüngere Generation profitiert schon heute von einer Rentenerhöhung, da sich der Renteneckwert als Basis für die eigene, spätere Rente erhöht.

Sind Ihnen und den jüngeren Abgeordneten diese Zusammenhänge nicht klar, oder stimmen Sie den einmal von der Regierung eingeschlagenen Weg, Reduzierung der staatlichen Rente, Abbau der Lohnnebenkosten (Entlastung der Arbeitgeber) und Aufbau einer privaten Altersversorgung mit den zuvor aufgezeigten Risiken bedenkenlos zu?

Halten Sie den Umbau der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Demografieproblematik begründet, wirklich für alternativlos?

Tipp: Viele überzeugende Hinweise, wie man die Themen auch beurteilen kann, finden Sie auf der Internetplattform. www.nachdenkseiten.de


Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Anna Lührmann
2Empfehlungen
14.04.2008
Anna Lührmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Ja, ich halte die von rot-grün durchgeführten Rentenreform für notwendig. Ein umlagefinanziertes Rentensystem wie die Gesetzliche Rentenversicherung kann dauerhaft nur funktionieren, wenn die nachfolgenden Generationen in der Lage und gewillt sind, die Renten der heutigen Beitragszahler zu finanzieren. Seit Jahrzehnten vollziehen sich Entwicklungen, welche den Altersaufbau der Bevölkerung verändern: Die Geburtenrate bleibt hinter dem zurück, was zur Stabilisierung der Bevölkerungszahl erforderlich wäre, die Lebenserwartung steigt. Die verbreitete Praxis des vorgezogenen Ruhestands führt zu einer faktischen Senkung des Renteneintrittsalters. Der Anteil der Älteren bzw. der Rentnerinnen und Rentner hat sich fortlaufend erhöht. Die finanziellen Forderungen gegenüber den Beitragszahlern sind gestiegen und werden für die kommenden Generationen noch zunehmen.
Die Menschen, welche bereits im Ruhestand sind und in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen werden, leisten ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung, indem sie akzeptieren, dass ihre Renten etwas langsamer steigen werden als sie ohne Reformen gestiegen wären.
Die heute junge Generation leistet ebenfalls ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung, indem sie zusätzlich privat vorsorgt. Die ergänzende Vorsorge kann und soll ihren Lebensstandard teilweise sichern. Auf diese Weise können die Ausgaben kommender Generationen für die Gesetzliche Rentenversicherung begrenzt werden, die gleichwohl höher ausfallen müssen als für jede Generation zuvor. Die heute junge Generation wird für eine Lebensstandardsicherung im Alter zusätzlich vorsorgen müssen, wiewohl die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung höher ausfallen als für jede Generation zuvor. Die Ökosteuer hat zu Senkung der Beitragssätze beitragen können. Gleichwohl liegen sie immer noch deutlich über den Beitragssätzen in den vergangenen Jahrzehnten. Wir setzen uns aus diesem Grund weiterhin dafür ein, die Beiträge zu senken. Auch setzt sich unsere Fraktion dafür ein, den Bürgerinnen und Bürger mehr Möglichkeiten der Eigenvorsorge zu eröffnen.
Die Reform hat auch die Bürgerinnen und Bürger, welche bereits im Ruhestand sind an der Konsolidierung beteiligt. Sie hat sich nicht darauf beschränkt, wie viele Reformen zuvor, lediglich die Berechnung der Renten zu verändern (und damit automatisch nur jene zu belasten, die noch nicht in Rente sind).
Noch eine Anmerkung zum Vergleich der gesetzlichen und privaten Vorsorge. Es ist richtig, dass die Rentenversicherung einen geringen Verwaltungsaufwand hat. Die Rentenversicherung hat aber auch eine bescheiden kleine Rendite. Für einen durchschnittlich verdienenden Versicherten mit 45 Beitragsjahren, der 2030 in Rente geht, ergeben die Modellrechnungen je nach Geschlecht, Familienstand und Alter des Versicherten bei Rentenbeginn Renditen zwischen 2,6 bis 3,1 Prozent. Bei kapitalgedeckten Versicherungen kann diese Rendite viel größer ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen,
Anna Lührmann
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Frage zum Thema Soziales
03.04.2008
Von:

Sehr geehrte MdB Anna Lührmann!
.
Rentenerhöhungen im Schnitt 1,7 % in den nächsten 15 Jahren...
Zur Erinnerung: Kopie - auszugsweise -
Nachzulesen unter bundestag.de, (16/7300) vom 20.12.2007:
..."Rentenversicherung: Beitragssatzsenkung frühestens im Jahr 2011
Arbeit und Soziales/Unterrichtung
Berlin: (hib/MPI)
Der Beitragssatz zur Rente wird voraussichtlich frühestens in drei Jahren sinken. Wie aus dem Rentenversicherungsbericht 2007 hervorgeht, den die Bundesregierung dem Bundestag jetzt als Unterrichtung (16/7300) vorgelegt hat, kann der Satz im Jahr 2011 von heute 19,9 auf dann 19,4 Prozent sinken.
Bis 2011 werde der Beitragssatz stabil bleiben und im Jahr 2012 auf 19,1 sinken, bevor er 2017 wieder auf 19,2 Prozent und im Jahr 2021 auf 20,2 Prozent steige.
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, können die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland in den nächsten 15 Jahren mit Rentenerhöhungen von im Schnitt 1,7 Prozent jährlich rechnen. ...


PS:
Frage Nr. 1:
Kennen Sie, als MdB,
den Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung für 2007 - 16/7300?

Frage Nr. 2:
Können sich die 20 Millionen Rentner auf die angekündigten 1,7 % Rentenerhöhung in 2008 verlassen?

Frage Nr. 3:
Wie können Sie von einer außerplanmäßigen Rentenerhöhung sprechen,
wenn mit 1,1 % die angekündigten 1,7 % nicht mehr gezahlt werden sollen?

Frage Nr. 4:
Gilt das, was der DEUTSCHE BUNDESTAG unter hib/MPI veröffentlicht,
für Sie nicht?

Mit freundlichem Rentnergruß
Antwort von Anna Lührmann
bisher keineEmpfehlungen
14.04.2008
Anna Lührmann
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Zu Frage 1:
Ja, ich kenne den Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung für 2007.

Zu Frage 2:
Nach aufmerksamem Lesen des Rentenversicherungsberichts konnte ich keine Ankündigung der Bundesregierung finden, die Renten um 1,7% zu erhöhen. Normalerweise wird die Entwicklung der Rente, ohne Eingriffe der Politik, nach der Rentenformel berechnet. In diesem Fall entwickelt sich die Rente in Abhängigkeit zur Bruttolohnentwicklung. Steigen die Löhne steigt die Rente. Die Entwicklung der Renten kann also lediglich prognostiziert werden. Dies ist auch im Rentenversicherungsbericht bspw. auf Seite 8 dargestellt: "Nach den Modellrechnungen steigen die Renten unter Berücksichtigung der modifizierten Schutzklausel (...) bis zum Jahr 2021 um insgesamt rd. 29%. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 1,7 Prozent im Jahr."
Auf Seite 77 Punkt 17. wird die Rentensteigerung für die Jahre 2008 bis 2011 konkretisiert: "Gemäß den Ergebnissen der Mittelfristrechnung wird es auch in den Jahren von 2008 bis 2011 zu jährlichen Erhöhungen des aktuellen Rentenwerts in einer Spannbreite von rund 0,4 Prozent bis 1,6 Prozent in den alten Ländern und von 0,5 Prozent bis 1,7 Prozent in den neuen Ländern kommen."

Zu Frage 3:
Erstens wurden im Rentenversicherungsbericht für die Jahre 2008 bis 2011 nicht Rentensteigerungen von jährlich 1,7 Prozent angekündigt sondern Rentensteigerungen von 0,4 Prozent bis 1,7 Prozent prognostiziert. Zweitens spreche ich von einer außerplanmäßigen Rentenerhöhung, weil nach gültiger Rentenformel und gültigem Recht die Erhöhung der Renten für 2008 bei 0,54 Prozent gelegen hätte (und damit auch der angekündigten Prognose im Rentenversicherungsbericht entsprochen hätte). Die Bundesregierung hat sich für einen anderen Weg entschieden und hat sich für außerplanmäßige Rentenerhöhungen von 1,1% entschieden, die in den Jahren 2012 und 2013 durch stärkere Dämpfung des Rentenanstiegs wieder korrigiert werden sollen.

Zu Frage 4:
Der Rentenversicherungsbericht ist eine Unterrichtung der Bundesregierung. Es ist mein gutes, demokratisches Recht dazu auch eine abweichende Meinung zu äußern. In diesem speziellen Fall teile ich jedoch die Ausführungen im Rentenversicherungsbericht, denn er bezieht sich auf bisher gültiges Recht, welches ich mit meinen Äußerungen verteidigt habe. Leider hat sich die Bundesregierung von ihrem eigenen Bericht und bisherigem Recht verabschiedet indem sie mit Hilfe eines Gesetzes willkürlich in die Rentenberechnung eingegriffen hat.

In Folge können die Beitragssätze nicht wie von der Bundesregierung prognostiziert (und von Ihnen dargestellt) absinken. Im Gesetz zur Rentenanpassung 2008 ist hierzu unter "Sonstige Kosten" zu lesen: "Aufgrund der Maßnahmen ist im Jahr 2011 eine Absenkung des Beitragssatzes von 19,9% auf 19,3% nicht möglich. Im Jahr 2012 sinkt der Beitragssatz statt auf 19,1% nun auf 19,5%. Die Beitragszahlung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer liegt damit im Jahr 2011 um jeweils rd. 2,5 Mrd. Euro und im Jahr 2012 um jeweils rd. 1,7 Mrd. Euro höher."

Beste Grüße,
Anna Lührmann
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Frage zum Thema Senioren
05.04.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Lührmann,

in meiner Mail vom 26.3.2008 hatte ich Sie gefragt, ob die Pensionen der Beamten und Abgeordneten auch um 1,1% steigen wie die Renten.

Mit Ihrer Antwort vom 2.4.2008 haben Sie sich sehr viel Mühe gegeben, meine Frage nicht zu beantworten. Das ist Ihnen auch gut gelungen.

Deshalb noch einmal eine Klarstellung meiner Frage:

Die Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst steigen jetzt im Durchschnitt um 5,1%. Wir gehen mal davon aus, daß diese Regelung auch für die Beamten übernommen wird.

Um welchen konkreten Prozentsatz steigen unter dieser Annahme dann die Pensionen der Beamten und Abgeordneten?

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Anna Lührmann
bisher keineEmpfehlungen
06.05.2008
Anna Lührmann
Sehr geehrter Herr ,

Zuerst einmal muss zwischen Abgeordneten- und Beamtenpensionen unterschieden werden. Die Abgeordnetenpension ist eine Altersentschädigung und durch das Abgeordnetengesetz geregelt. Die Beamtenpensionen sind im Beamtenversorgungsgesetz geregelt und fallen in die Zuständigkeit vom Ministerium für Inneres, die Abgeordnetenpensionen haben also gar nichts mit den Tarifabschlüssen des Öffentlichen Dienstes zu tun. Und auch die Beamtenpensionen sind nicht direkt an die Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst gekoppelt. Das Innenministerium macht derzeit leider keinerlei konkrete Angaben, wie sich die Tarifabschlüsse auf die Beamtenpensionen auswirken werden; deshalb kann Ihre Frage von mir leider zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Es gibt allerdings deutliche Hinweise, dass geplant ist, die Einschränkungen in der Rentenversicherung auch auf die Beamten zu übertragen (Pensionsalter, Anrechnung von Hochschulzeiten, Nachhaltigkeitsfaktor). Das neue Beamtenversorgungsgesetz ist vom Innenministerium für Herbst 2008 angekündigt. Ich setze mich, seitdem ich im Bundestag sitze, dafür ein, dass die Pensionen reformiert werden mit dem Ziel, dass Politiker, Beamte und Selbstständige genau wie alle anderen auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Mit freundlichen Grüssen,
Anna Lührmann
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