Andreas Molau (NPD)
Kandidat Landtagswahl Niedersachsen 2008
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Andreas Molau
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Studium der Fächer Deutsch, Geschichte und Politik für das höhere Lehramt
Ausgeübte Tätigkeit
Publizist
Wohnort
-
Wahlkreis
Wolfenbüttel-Süd / Salzgitter
Ergebnis
2,0%
Landeslistenplatz
1
(...) Aber eins möchte ich deutlich machen: Nach meiner Auffassung kann es kein Recht auf Einbürgerung und Einwanderung geben. Das ist in der ganzen Welt so, und das sollte auch in Deutschland so sein. (...)
 
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
24.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Molau,

ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir sagen könnten, wie die NPD zu folgenden Themen steht:

  • Volksabstimmungen/Volksbegehren

  • dem Ausbau des Überwachungsstaates mit Vorratsdatenspeicherung, der Einführung biometrischer Pässe, Onlinehausdurchsuchung und weiterer Maßnahmen welche beschlossen wurden oder im Gespräch sind

Beim Thema Volksabstimmungen/Volksbegehren würde mich besonders interessieren, ob es von der NPD aus Bestrebungen gibt, welche solche Möglichkeiten für den Bürger (wieder) einzuführen, um dem Bürger eine bessere Möglichkeit zu geben, sich vor volksfeindlicher Politik zu schützen.

Das Thema Überwachung und das Veröffentlichen eines parteiischen Standpunktes halte ich besonders wichtig, da ja die NPD auch öffentlich immer in das Licht gerückt wird, totalitäre Ziele im Stil von Diktaturen wie der DDR u.a. zu fordern und den Wunsch hätte, die Demokratie zu beseitigen. Diese Kritik ist meiner Meinung oftmals aufgrund fehlender parteiischer Standpunkte berechtigt.

Ausserdem würde mich interessieren, ob und wenn ja wie die NPD gegen die menschenfeinlich-übertriebene Bürokratisierung der Ämter und Parlamente in den Regionen und Bundesländern, welche die komplexe Verstrickungen nutzt, um Entscheidungen gegen das Interesse des Volkes durchzusetzen, vorgehen will.

Viele Grüße,

Antwort von Andreas Molau
20Empfehlungen
26.01.2008
Andreas Molau
Sehr geehrter Herr ,

die NPD setzt sich konsequent für den Ausbau der direkten Demokratie ein. Es gilt das Wort Arthur Moeller van den Brucks: »Demokratie ist die lebendige Anteilnahme des Volkes an seinem Schicksal.« Die heutige Politikverdrossenheit resultiert auch aus der Unmöglichkeit, sich an politischen Prozessen und Entscheidungen beteiligen zu können.

Insofern ist das Gegenteil von dem wahr, was man der NPD anhängt. Die NPD möchte z.B. die Familie erhalten, um den staatlichen Einfluß zurückzudrängen. Wir benötigen auch keine allumfassende Überwachung, sondern eine Beseitigung der Kriminalitätsursachen. Eine konsequente Abschiebung krimineller Ausländer ist hier besonders wichtig.

Wir haben es, Karl Jaspers warnte bereits Mitte der 60er Jahre davor, mit einer Abschaffung der Demokratie zu tun in unserem Land. Die Gewaltenteilung ist weitgehend aufgehoben und die Parteien haben sich diesen Staat zur Beute gemacht. Daß diese dafür verantwortlichen Parteien gerade der NPD Demokratiefeindlichkeit vorwerfen, ist schon zynisch.

So hat er Schünemann zum Beispiel mit Hilfe der Regionalkonferenzen die Kommunen beraten, wie man den Wahlkampf der NPD behindern kann. Als Vertreter der Exekutive hätte Schünemann aber die Pflicht gehabt, gleiche Voraussetzungen für alle Parteien im Wahlkampf zu schaffen. Die Medien fanden merkwürdiger weise nicht, daß das ein Thema ist. Kein Wunder, denn die Rundfunk- und Fernsehräte die das Programm bestimmen, sind die Parteifreunde von Herrn Schünemann.

Mehr Demokratie wagen heißt am Sonntag – NPD wählen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Molau
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
25.01.2008
Von:
Max

Sehr geehrter Herr Molau,

am 19.9.2007 stellte die NPD Fraktion des mecklenburg-vorpommerischen Landtages folgenden Antrag: "§ 130 StGB streichen - Rechtsstaat und Meinungsfreiheit wiederherstellen"

In diesem Paragrafen heisst es :
" § 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. "

In Abschnitt (2) geht es um die Verbreitung von Material diesen Inhalts. Abschnitte (3)-(6) beschäftigt sich auch mit der Leugnung des Holocausts.

Ich halte diesen Paragrafen für sinnvoll, weil Aufrufe zu Hass und Gewalt in 3ten Reich zu vielen Gewalt/Straftaten gegen Juden und Andersdenkende geführt haben. Hassförderde Äusserungen halte ich nicht für Meinungsausserungen.

Meine Frage ist nun wieso die NPD gegen die Abschnitte (1) bis (2) dieses Paragraphen ist?

MfG
Antwort von Andreas Molau
36Empfehlungen
25.01.2008
Andreas Molau
Sehr geehrtere Herr ,

selbstverständlich muß Beleidigung gegenüber Lebenden und Verstorbenen geahndet werden. Dafür gibt es nach meinem laienhaften Verständnis den § 185 StGB. Das gilt für ehrverletzende Werturteile, üble Nachrede, Verleumdung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Dies muß natürlich immer mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung kollidieren. So bin ich selbst einigermaßen erstaunt, daß man mich als NPD-Politiker öffentlich als »Stück Scheiße« bezeichnen kann, und dies wird von Gerichten als freie Meinungsäußerung gewertet. Vor geraumer Zeit hatte ich den jetzigen Umweltminister Gabriel angezeigt, weil dieser öffentlich behauptet hatte, die NPD würde in ihrem Programm die Abschaffung der Demokratie fordern. Obwohl so etwas nicht im Programm steht, wertete das Gericht dies als freie Meinungsäußerung im politischen Wettstreit.

Was den § 130 angeht, so begründete der NPD-Fraktionschef in Schwerin, Udo Pastörs, die Ablehnung der NPD aus meiner Sicht schlüssig:

»Beim Schutz einer artikulierten Einstellung, also einer Meinung, kommt es nicht darauf an, ob diese richtig oder falsch ist oder ob es sich um ein emotionales oder rational begründetes Werturteil handelt.

Aus diesem Grund ist es für einen aufgeklärten Staat wichtig, daß Menschen die Möglichkeit haben, immer wieder Dinge in Augenschein zu nehmen und erneut durchzusehen.«

Pastörs berief sich weiter auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das feststellte:

»In einem pluralistisch strukturierten und auf der Konzeption einer freiheitlichen Demokratie beruhenden Staatsgefüge ist jede Meinung, auch [gerade] die von etwa herrschenden Vorstellungen abweichende, schutzwürdig.«

Der NPD-Fraktionschef stellte dann abschließend fest:
»Der Paragraph 130 hat, ideologisch-politisch motiviert, Eingang in das Strafgesetzbuch gefunden und ist somit ein Instrumentarium der herrschenden Klasse geworden, um auf ganz bestimmten Gebieten der politischen Auseinandersetzung der Opposition als auch der Wissenschaft Fesseln anzulegen!«

Aufrufe zu Haß und Gewalt, da teile ich Ihre Meinung, lehne ich grundsätzlich ab. Dann muß aber auch geächtet werden, wenn die Antifa bei NPD-Demonstrationen ungestraft skandieren darf: »Ein Baum, ein Strick, ein Nazigenick.« Um das klar zu sagen: Ich lehne Gewaltaufrufe ab – egal von wem sie politisch stammen.

Mit freundlichem Gruß

Andreas Molau
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Frage zum Thema Kultur und Medien
25.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Molau,

in der Tat wundert es mich, dass jemand mit dem bei Ihnen vermuteten Background für die NPD kandidiert.
Da für mich Ihre Partei vor allem ein Partei der ewig Gestrigen, der sich "zu kurz gekommen fühlenden" ist und ihre Parteispitzen gerne bestimmte populistische Dinge bei Ihrern Anhängern bedienen, möchte ich von Ihnen eigentlich nur zwei Fragen - zu ihrer Auffassung zur Deutschen Vergangenheit beantwortet wissen, wohl wissend, dass sie wahscheinlich ausweichend antworten werden und auf andere "Schreckenstaten anderer Länder verweisen".....

Frage 1: Glauben Sie, dass der Nationalsozialismus über Deutschland grosses Elend und grosse Not, sowie Schande gebracht hat?

Frage 2: Hat es den Holocaust, den Genozid an Juden, Sinti, Roma gegeben - ja oder nein?

Mfg,
A.
Antwort von Andreas Molau
39Empfehlungen
25.01.2008
Andreas Molau
Sehr geehrter Herr ,

Vorurteile halten sich hartnäckig. Was an der NPD ewig gestrig sein soll, das hat mir bisher auch noch niemand schlüssig erläutern können. Insofern ist Ihre Frage in fast jeder Zeile mit Unterstellungen und Beleidigungen gespickt.

Ihre Fragen kann man nur mit ja beantworten, weil ein Nein strafrechtliche Folgen nach sich ziehen würde. Holocaustleugnung und »Verherrlichung des Nationalsozialismus« steht im Gegensatz zur Leugnung des Massenmordes in der Sowjetunion (Wikipedia geht von etwa 20 Millionen Opfer des Stalinismus aus) und zur Verherrlichung des Stalinismus unter Strafe. Ich sage Ihnen ausdrücklich, daß ich jede Form der Einschränkung wissenschaftlicher Freiheit für grundgesetzwidrig halte. In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es »Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.« Jede Wissenschaft aber beruht auf dem Falsifizierungsprinzip. Ein Forschungsergebnis wird so lange als wahr angenommen, bis neue Erkenntnisse es korrigieren. Das Recht auf Meinungsfreiheit ist ebenfalls in Artikel 5 geregelt.

Wenn Sie mich unter ethischen Gesichtspunkten befragen, so bleibt – ich habe es auf diesem Forum schon geäußert – es selbstverständlich so, daß ich die Internierung oder gar die Tötung von Menschen aus willkürlichen oder ideologischen Gründen für falsch halte – dies gilt für jedes System. Das bedeutet: Auch im Nationalsozialismus wurden Menschenrechte verletzt. Die Frage stellt sich jedoch, welche Konsequenzen man daraus ziehen kann. Eine Konsequenz ist für mich jedenfalls nicht, daß ich, was auch immer geschehen sein mag, heute keine nationale Politik betreiben kann. Nationale Politik achtet andere Völker. Chauvinismus verachtet andere Völker. Ich bin Nationalist und nicht Chauvinist.

Da nach dem Zweiten Weltkrieg bis heute in aller Welt laufend Menschen massakriert, vertrieben und unterdrückt werden, sehe ich es als meine politische Hauptaufgabe an, nicht die Moral vergangener Tage zu thematisieren, sondern dafür zu sorgen, daß in meinem Lebensumfeld moralisch gehandelt wird.

Mit freundlichem Gruß

Andreas Molau
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Frage zum Thema Gleichstellung
26.01.2008
Von:

Wie stehen Sie zu Homosexualität und alternativen Lebensforme/-gemeinschaften. Wie ist ihre Meinung zur Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften mit der Ehe?
Antwort von Andreas Molau
30Empfehlungen
26.01.2008
Andreas Molau
Sehr geehrter Herr ,

ich lehne die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensformen grundsätzlich ab. Kern einer Gesellschaft muß meiner Auffassung nach die Familie bleiben. Die Familie ist bereits in Artikel 6 des Grundgesetzes, also ziemlich weit vorn, als besonders zu schützende Lebensform definiert. Eine Ehe, also eine vom Gemeinwesen besonders geförderte Gemeinschaft, besteht nach meiner kulturellen Auffassung aus Mann und Frau.

Mit freundlichem Gruß

Andreas Molau
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