Andrea Nahles (SPD)

Angaben zur Person
Andrea Nahles
Jahrgang
1970
Berufliche Qualifikation
Literaturwissenschaftlerin (M.A.)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Ahrweiler
Landeslistenplatz
4, Rheinland-Pfalz
weitere Profile
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Öffentliche Äußerungen
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Frage zum Thema Arbeit
05.02.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Andrea Nahles,
warum hat bitte der Bundestag bis heute noch kein Antmobbinggesetz verabschiedet. Bekanntlich versucht Mobbing alleine im Gesundheitssystem einen Schaden von 10 - 50 Millarden, je nach Untersuchung und Universität. Ich gehe nur von der unter Schadensgrenze aus, d.h., wenn von 10 Millarden Euro pro Jahr durch eine Gesetzgebung nach dem Muster von Schweden oder Frankreich durch ein eindeutiges Mobbingegsetz halbiert werden kann, so hat doch die Wesentliches zur Folge. Einmal würde 750 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht die Erfahrung machen müssen, dass die Würde des Menschen bei uns doch antastbar ist. Weiterhin würden 5 Millarden alleine im gesundheitsytem pro Jahr mindestens eingespart werden, was ja allen Beitragszahler hilft. Über Kosten von Frühverrentung möchte ich gar nicht sprechen.
Und, so einfach ist es, die Gesetze müssen auch nur übernommen werden vom Beispiel Schweden, das Gesetz im Original und englischen Text kann Ihnen gerne zuschicken, denn die haben doch im Norden damit erfolg erzielt. Warum sträubt sich der Bundestag bitte dagegen?
Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Volkswirt
PS. Für Ihre Bereitschaft hier als Ansprechpartnerin und rege Teilnehmerin zur Verfügung zu stehen, aller Anerkennung und viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.
Antwort von Andrea Nahles
bisher keineEmpfehlungen
23.02.2007
Andrea Nahles
Sehr geehrter Herr ,

Mobbing ist ein vielschichtiges Problem und nicht so einfach vom Gesetzgeber zu ahnden.

Allgemeine Kriterien lassen sich nicht aufstellen. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, die in der Gesamtschau betrachtet werden müssen.

Wie sie sicher wissen, hat die Bundesregierung mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bereits ein sehr weit reichendes Instrument gegen Mobbing geschaffen. Es greift in Fällen, wo eine Benachteiligung aufgrund der Rasse, des Geschlechtes, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität auftritt.

Mobbing ist bereits arbeitsrechtlich verboten. Es ist als Eingriff in des durch Art. 1 und 2 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre und die Gesundheit anzusehen. in der Regel sind die als Mobbing bezeichneten Vorgänge auch bereits jetzt strafbar.

Folgende Möglichkeiten, sich gegen Mobbing zu wehren, bestehen bereits jetzt:

  • Ihnen steht das Recht zu, sich beim Arbeitgeber, dem ggf. bestehenden Betriebs- bzw. Personalrat und/oder dem Gleichstellungsbeauftragten zu beschweren

  • wenn der Arbeitgeber nicht gegen Mobbing vorgeht, können Arbeitnehmer die Arbeitsleistung einstellen, ohne den Anspruch auf Arbeitsentgelt zu verlieren

  • Klagen gegen den mobbenden Kollegen/Chef sind vor dem Arbeitgereicht zu erheben

  • wenn die Diskriminierungskriterien des AGG im konkreten Fall zum tragen kommen gilt: während es für Mobbing keine gesetzliche Begriffsbestimmung gibt, wird im neuen AGG eine Belästigung eindeutig definiert. Belästigungen werden vom AGG wie die verbotenen Benachteiligungen gewertet. Allerdings ist auch klar:

  • Nicht jede sozial inkompetente Unfreundlichkeit, Unhöflichkeit, verächtliche Bemerkung oder ein nur raues Umgangsklima reichen aus, um eine Belästigung im Sinne des AGG zu bejahen.

  • soweit Mobbing eine Benachteiligung darstellt, bestimmt das AGG erforderliche Maßnahmen des Arbeitgebers: er hat die im Einzelfall geeigneten Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung zu ergreifen (Abmahnung, Umsetzung, Versetzung, Kündigung)

  • das AGG sichert dem Betroffenen ein Beschwerderecht zu und regelt neben dem Ersatz von materiellen Schäden (Arztkosten, Bewerbungskosten) auch den Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

  • in einem Rechtsstreit trägt derjenige, der sich auf eine Benachteiligung im Sinne des AGG beruft, die Beweislast. Hat jedoch der Betroffene Indizien vorlegt, die den Schluss auf eine
Benachteiligung wegen eines Diskriminierungsmerkmals zulassen, kehrt sich die Beweislast um und der Arbeitgeber muss beweisen, dass die unterschiedliche Behandlung erlaubt war.

Ich bin der Meinung, dass diese rechtlichen Möglichkeiten bislang ausreichen, um dem Problem zu begegnen, schließe für die Zukunft jedoch nicht aus, dass weitere gesetzliche Schritte nötig sind.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Nahles
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Frage zum Thema Arbeit
05.02.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Nahles,

im April begeh ich 10-jähriges Jubiläum der Arbeitslosigkeit. Gibt es da von der Bundesagentur für Arbeit eine Treueprämie?

Mit freundlichen Gruß
Antwort von Andrea Nahles
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07.02.2007
Andrea Nahles
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage ist bitter und das kann ich verstehen. 10 Jahre! Wenn Sie mir mehr von sich und ihrer Situation sagen mögen, würde ich mir Ihren Fall gerne einmal genauer ansehen. Vielleicht - ich weiß es nicht - aber vielleicht kann ich doch helfen. Eine E-Mail an meine Büroadresse würde reichen.

Ihre
Andrea Nahles
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Frage zum Thema Soziales
06.02.2007
Von:

Sehr geehrte Frau MdB Andrea Nahles,

Die alte Rentenkasse West "lebt noch" und macht erfreulicherweise jährlich einen erheblichen Überschuss "

Ich gehe zunächst davon aus, dass Ihnen die jährlichen Rentenversicherungsberichte der Bundesregierung bekannt sind.
Zum Beispiel die "Übersicht B 2" in der zu lesen ist, dass für das Jahr 2005 ein Überschuss in Höhe von 6,393 Milliarden Euro erzielt worden ist.
Lesen Sie bitte die Rentenversicherungsberichte der Jahre 2001 bis 2004, so errechnet sich daraus ein Gesamtüberschuss für die Jahre 2001 bis 2005 in Höhe von 49,918 Milliarden Euro.

Die Rentenkasse der "alten Länder" ist demnach doch nicht leer.
Die Rentner/innen der "alten Länder" erkennen darin wieder "ihren" Generationenvertrag.
Die Renten-Beitragszahler/innen der "alten Länder" werden aber auch staunen.
Die heutigen "Jungen" können in diesen Zahlen wohl auch eine Zukunft für ihre Rente sehen.

Frage: Warum werden diese erheblichen jährlichen Überschüsse nicht teilweise an die Rentner/innen weitergegeben?
Frage: Wie erklären Sie diese Zahlen den SPD-Parteimitglieder?

Mit freundlichem Rentnergruß
Antwort von Andrea Nahles
1Empfehlung
06.02.2007
Andrea Nahles
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben es in Ihrer Frage ja schon sehr deutlich gemacht: Überschüsse gibt es in den "alten Ländern". Wir sind im 17. Jahr der Wiedervereinigung und daher zählt die Gesamtschau und da sieht es dann ganz anders aus. Ja, das ist ein West-Ost-Transfer und zu dem stehe ich auch.

Dass 1989 Kohl und Blüm die sog. Ostrenten nicht sofort über Steuern, sondern über die Beiträge der Arbeitnehmer West finanziert haben, war ein schwerer Fehler. Mittlerweile werden aber jährlich 76 Mrd Steuermittel zur Finanzierung der Renten eingesetzt, insoweit ist auch das korrigiert, wenn auch zu spät.

Wie sie vielleicht der Berichterstattung entnommen haben, wird es hoffentlich in diesem Jahr wieder zu Rentensteigerungen kommen. Das wird auch Zeit, nachdem dies in den letzten Jahren wegen der schwachen Lohnentwicklung und der wirtschaftlichen Stagnation nicht möglich war. Eine Sonderausschüttung und für westdeutsche Renter halte ich für falsch und nicht durchführbar.

Ihre Adnrea Nahles
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Frage zum Thema Familie
06.02.2007
Von:

Alleinerziehende / Geschiedene bezahlen im Vergleich zu Singles 85 bis 100 % Einkommensteuer, Ehepaare ohne Kinder nur 15 % - und je mehr Einkommen, desto weniger. D.h. vor allem Mütter werden abgestraft und Ehepaare 50-70 Jahre lang subventioniert. Was ist das für eine Familienpolitik? Die Ehefrau kann arbeiten gehen, das Kind nicht; außerdem kann die Mutter nicht voll arbeiten und muss noch die Kinderbetreuung bezahlen.
Ich finde das verfassungswidrig - das sind 200,-- bis 500,- € jeden Monat weniger !!!!!!!! Und Sie erziehen die RentenzahlerInnen von morgen.
Wie finden Sie das?

B.
Antwort von Andrea Nahles
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19.02.2007
Andrea Nahles
Liebe Frau ,

seit Jahren setze ich mich für ein frauen- und familiengerechtes Steuersystem ein, wozu eine Änderung z.B. beim Ehegattensplitting zählen würde und eine andere Behandlung der Steuergruppe 5. Insgesamt zahlt Deutschland sehr viel Geld als familienpolitische Leistung aus z.B. Freibeträge und Kindergeld, trotzdem gibt es - wie auch von ihnen geschildert - Ungerechtigkeiten. Leider bohren wir hier dicke Bretter, immerhin bin ich froh über die von Renate Schmidt durchgesetzte Förderung von Ganztagsbetreuung und die in Rheinland-Pfalz - wo ich herkomme - eingeleitete Entlastung der Eltern (egal ob verheiratet oder nicht) von Kindergartenbeiträgen. Es bleibt aber noch viel zu tun....

Andrea Nahles
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Frage zum Thema Soziales
11.02.2007
Von:

Sehr geehrte Frau MdB Andrea Nahles!

Nachgefragt:

Sie behaupten u. a. in Ihrer Antwort vom 06.02.2007:
..."Mittlerweile werden aber jährlich 76 Mrd Steuermittel zur Finanzierung der Renten eingesetzt, insoweit ist auch das korrigiert, wenn auch zu spät."...

Aus den Internet-Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung sind unter den Einnahmen allerdings nur die nachstehenden Bundeszuschüsse zu lesen:
2001 = 46,0 Mrd € + 7,4 Mrd € = 53,4 Mrd € Bundeszuschüsse.
2002 = 49,3 Mrd € + 7,4 Mrd € = 56,7 Mrd € Bundeszuschüsse.
2003 = 53,9 Mrd € + 7,3 Mrd € = 61,2 Mrd € Bundeszuschüsse.
2004 = 54,4 Mrd € + 7,0 Mrd € = 61,4 Mrd € Bundeszuschüsse.
2005 = 54,8 Mrd € + 6,9 Mrd € = 61,7 Mrd € Bundeszuschüsse.

Die Bundeszuschüsse dieser fünf Jahre liegen zusammen im Schnitt noch nicht bei 60 Mrd €.

Frage: Wie kommen Sie auf 76 Mrd €?
Bitte erklären Sie auf diesem Wege den Renterinnen und Rentnern die doch sehr große Differenz zu den amtlichen Zahlen der Bundesregierung. Der jährliche Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung enthält doch amtliche Zahlen, die im Internet nachzulesen sind.

Frage: Sind etwa diese Internet-Zahlen der Bundesregierung falsch?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichem Rentnergruß

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