Alexander Salomon (GRÜNE)
Abgeordneter Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Alexander Salomon
© Grüne BW
Jahrgang
1986
Berufliche Qualifikation
-
Ausgeübte Tätigkeit
Student
Wohnort
Karlsruhe
Wahlkreis
Karlsruhe II
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(...) Die Aufarbeitung der schockierenden Ereignisse in Winnenden beschäftigt unsere Fraktion noch heute in vielerlei Hinsicht. Beispielhaft sei hier das Thema Verschärfung des Waffenrechts genannt, das auf unsere Initiative hin nochmal im Innenausschuss mit Hilfe eines Informationsgesprächs näher beleuchtet wurde. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Salomon,

derzeit sind die in Berlin durchgeführten Funkzellenabfragen stark in den Medien präsent. Werden derartige Abfragen auch in Baden-Württemberg durchgeführt?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Alexander Salomon
1Empfehlung
30.01.2012
Alexander Salomon
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Anfrage.

Ich habe mich bereits wenige Tage nach den Ereignissen in Dresden, in meiner Funktion als netz- und datenschutzpolitischer Sprecher der Fraktion GRÜNE Baden-Württemberg, an das Innenministerium Baden-Württemberg mit dieser Fragestellung gewandt. Hierbei wurde mit Verweis auf die bestehenden hohen Hürden erläutert, dass es in Baden-Württemberg in den letzten 10 Jahren keine Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung/Funkzellenabfrage in Zusammenhang mit Versammlungen oder Protestereignissen gegeben hat. Gerne verweise ich Sie auch auf die Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 27.Juli 2011 ( www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de ).

Ich hoffe, dass ich ihnen weiterhelfen konnte und stehe für Rückfragen
gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Salomon
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
08.03.2012
Von:

Moin!

Laut den Stuttgarter Nachrichten www.stuttgarter-nachrichten.de möchte die Deutsche Bahn während der nächsten Sitzung des Stuttgart-21-Lenkungskreises Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe ankündigen. Es liegt auf der Hand, dass danach auch geklärt werden muss, wer für diese Mehrkosten aufkommt. Würden Sie einer weiteren Beteiligung des Landes an der Finanzierung von Stuttgart 21 zustimmen? Angeblich wackelt der Kostendeckel bereits. ( www.stuttgarter-zeitung.de )

Ich danke im Voraus für die Antwort.

Antwort von Alexander Salomon
1Empfehlung
14.03.2012
Alexander Salomon
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Meine Fraktion hat immer wieder bekräftigt, dass der Kostendeckel zu Stuttgart 21 gilt und die Finanzierungsbeteiligung des Landes auf 930 Mio. Euro beschränkt ist. An dieser Haltung hat sich bis heute nichts verändert. Darüber hinaus hat die Landesregierung der Bahn immer wieder sehr klar verdeutlicht, dass das Land für etwaige Mehrkosten nicht zur Verfügung stehen wird. Von einem "wackelnden Kostendeckel" kann also von Grüner Seite nicht die Rede sein.

Für weitere Rückfragen oder Anregungen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Alexander Salomon
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Frage zum Thema Sicherheit
11.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Salomon,

das Wirken der bawü. Polizei und Staatsanwaltschaften läßt einiges zu wünschen übrig, nicht nur bzgl. S21. Ich möchte Ihren Blick angesichts des heutigen dritten Jahrestags des Massenmords von Winenden und Wendlingen auf die weiter ungeklärten Fragen richten, wie sie z.B. in den youtube-Videos gestellt werden:
www.youtube.com und
www.youtube.com

Da die Menge der Unglaublichkeiten hier schwer zu bearbeiten ist, konzentriere ich einfach nur auf zwei der offenen Fragen:
1. Halten Sie es für vernachlässigbar, dass NACH dem Tode des angeblichen Alleintäters Tim K. der REAL-Markt in Köngen auf der Suche nach einem zweiten Täter polizeilich gestürmt wurde? Presseberichte darüber wurden schnell, aber nicht vollständig gelöscht:
www.merkur-online.de
2. Haben Sie Zugang zu dem angeblich "verwackelten" Videomaterial, das aus dem polizeihubschrauber aufgenommen worden war, der über dem Tatort Wendlingen flog? Nicht einmal dieses Video (und auch nicht andere -vorhandene - Videos und Fotos wurden während des Strfprozesses gegen Herrn K. gezeigt oder diskutiert)

Mit freundlichem Gruß
A.
Antwort von Alexander Salomon
2Empfehlungen
12.03.2012
Alexander Salomon
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Anfrage.

Die Aufarbeitung der schockierenden Ereignisse in Winnenden beschäftigt unsere Fraktion noch heute in vielerlei Hinsicht. Beispielhaft sei hier das Thema Verschärfung des Waffenrechts genannt, das auf unsere Initiative hin nochmal im Innenausschuss mit Hilfe eines Informationsgesprächs näher beleuchtet wurde. An diesem Gespräch haben dankenswerterweise auch Gisela Mayer und Hardy Schober, beide aus dem Vorstand des Aktionsbündnis Winnenden und "betroffene" Eltern, teilgenommen.

Gerne möchte ich ihre beiden Fragen zusammenfassend beantworten. Die Beweisaufnahme, -sichtung und -bewertung liegt vorranging in den Händen der Polizei und Staatsanwaltschaft. Ich habe keinen besonderen oder bevorzugten Zugang zu solchen Materialien und möchte mich auch nicht auf einer spekulativen Ebene bewegen. Ich vertraue in diesem und auch in allen anderen Prozessen auf die ausgezeichnete Justiz in Baden-Württemberg, die alle relevanten Beweismittel zur Wahrheitsfindung einsetzen wird.

Für weitere Rückfragen oder Anregungen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Salomon
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
12.12.2012
Von:

Hallo Herr Salomon,

sie stammen aus meinem Wahlkreis und sind Mitglied der Mehrheitsfraktion im Landtag, darum interessiert mich Ihre Meinung zum 3. Absatz des §100 aus dem BW-Schulgesetz der den Austritt aus dem Religionsunterricht nur am Ende (bzw. zum Beginn des nächsten) vorsieht. Wie stehen Sie zu dieser Regelung. Falls Sie für eine Beibehaltung sind können Sie diese begründen?

"§100 - Teilnahme am Religionsunterricht
(3) Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur zu Beginn eines Schulhalbjahres zulässig."

Die gleiche Frage werde ich auch Ministerin Bauer stellen.
Antwort von Alexander Salomon
1Empfehlung
21.01.2013
Alexander Salomon
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Anfrage.

Nach § 100 (1) Schulgesetz Baden-Württemberg steht es jeder Schülerin und jedem Schüler bzw. den Erziehungsberechtigen frei, am Anfang eines Halbjahres darüber zu entscheiden, ob die Teilnahme am Religionsunterricht wahrgenommen wird. In der Regel wird bei Nichtteilnahme - sofern an der Schule bzw. Jahrgangsstufe vorhanden - der Religionsunterricht durch einen allgemeinen Ethikunterricht ersetzt.

Aus meiner persönlichen Sicht kann ich es nachvollziehen, dass bei einer feststehenden Entscheidung über die eigene religiöse Weltanschauung auch der Besuch des Religionsunterrichts "mit sofortiger Wirkung" nicht mehr gewünscht ist. Demgegenüber steht die grundsätzliche Fragestellung, ob in der Zugehörigkeit zu einer religiösen Anschauung und dem dazugehörigen Unterricht nicht eine sehr weitreichende Entscheidung und Prioritätensetzung im eigenen Lebensplan zu sehen ist. Diese erfolgt in den wenigsten Fällen ad hoc, sondern mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf. Folglich könnte aus praktisch-verwaltungstechnischer Sicht eine Koppelung der Entscheidung über den Religionsunterricht an die vorhandene Schuljahreseinteilung dem Grunde nach nachvollziehbar erscheinen.

Letztendlich halte ich allerdings die Auswirkungen des § 100 (3) Schulgesetz Baden-Württemberg für einen zu weitgehenden Eingriff in die (Grund-)Rechte der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigten, welcher weder sachlich noch fachlich zu begründen ist. Es ist der Schülerin bzw. dem Schüler nicht zuzumuten, dass ein Religionsunterricht zwangweise besucht werden muss. Ich werde diesen Sachverhalt an meine GRÜNE Kolleginnen und Kollegen aus dem Bildungsausschuss des Landtags weiterreichen und dort um Berücksichtigung für zukünftige Änderungen des Schulgesetzes bitten. Selbstverständlich werde auch ich mich für eine Abhilfe einsetzen!

Hoffentlich konnte ich Ihnen somit meine Meinung zu dieser Thematik in aller Kürze darstellen.
Für weitere Rückfragen oder Anregungen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Salomon
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