Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für ihre Anfrage.
Nach § 100 (1) Schulgesetz Baden-Württemberg steht es jeder Schülerin und jedem Schüler bzw. den Erziehungsberechtigen frei, am Anfang eines Halbjahres darüber zu entscheiden, ob die Teilnahme am Religionsunterricht wahrgenommen wird. In der Regel wird bei Nichtteilnahme - sofern an der Schule bzw. Jahrgangsstufe vorhanden - der Religionsunterricht durch einen allgemeinen Ethikunterricht ersetzt.
Aus meiner persönlichen Sicht kann ich es nachvollziehen, dass bei einer feststehenden Entscheidung über die eigene religiöse Weltanschauung auch der Besuch des Religionsunterrichts "mit sofortiger Wirkung" nicht mehr gewünscht ist. Demgegenüber steht die grundsätzliche Fragestellung, ob in der Zugehörigkeit zu einer religiösen Anschauung und dem dazugehörigen Unterricht nicht eine sehr weitreichende Entscheidung und Prioritätensetzung im eigenen Lebensplan zu sehen ist. Diese erfolgt in den wenigsten Fällen ad hoc, sondern mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf. Folglich könnte aus praktisch-verwaltungstechnischer Sicht eine Koppelung der Entscheidung über den Religionsunterricht an die vorhandene Schuljahreseinteilung dem Grunde nach nachvollziehbar erscheinen.
Letztendlich halte ich allerdings die Auswirkungen des § 100 (3) Schulgesetz Baden-Württemberg für einen zu weitgehenden Eingriff in die (Grund-)Rechte der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigten, welcher weder sachlich noch fachlich zu begründen ist. Es ist der Schülerin bzw. dem Schüler nicht zuzumuten, dass ein Religionsunterricht zwangweise besucht werden muss. Ich werde diesen Sachverhalt an meine GRÜNE Kolleginnen und Kollegen aus dem Bildungsausschuss des Landtags weiterreichen und dort um Berücksichtigung für zukünftige Änderungen des Schulgesetzes bitten. Selbstverständlich werde auch ich mich für eine Abhilfe einsetzen!
Hoffentlich konnte ich Ihnen somit meine Meinung zu dieser Thematik in aller Kürze darstellen.
Für weitere Rückfragen oder Anregungen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Salomon