Albert Füracker (CSU)
Abgeordneter Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Staatl. Geprüfter Techniker für Landbau
Ausgeübte Tätigkeit
Landwirt, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Neumarkt i.d.OPf.
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(...) Sehr geehrter Herr Thoma, die Umsetzung der Energiewende ist eine große Aufgabe, Bayern ist schon heute bei den Erneuerbaren Energien Spitze in Deutschland - unser Landkreis Neumarkt - wie Sie sicher wissen - Spitzenreiter wiederum in Bayern. (...)
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
23.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Füracker,

was halten Sie als Landtagsabgeordenter von der Situation an den bayerischen Gymnasien, insbesondere dem sog. Q11-Jahrgang?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Albert Füracker
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30.10.2009
Albert Füracker
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Mail danke ich Ihnen sehr herzlich.

Als Vater von vier Kindern - eines davon Q 11 Schüler - weiß ich aus eigener Erfahrung, wie wichtig eine gute Bildung ist. Alle internationalen Bildungsstudien wie zum Beispiel PISA haben gezeigt, dass das bayerische Bildungssystem - und damit auch das bayerische Gymnasium - weltweit ganz oben steht.

Aber wir ruhen uns nicht auf unseren Lorbeeren auf, sondern machen unsere Schulen und unsere Schüler fit für die Zukunft. Alle Schularten sollen weiter entwickelt werden, um sie für die Anforderungen des 21. Jahrhunderts zu rüsten - vor allem, was ihre Qualität anbelangt. Dazu gehört auch, dass wir die Gymnasialzeit von neun auf acht Jahre verkürzen und so unseren Schülerinnen und Schülern einen früheren Start auf die Hochschulen und ins Berufsleben ermöglichen. Das ist in vielen europäischen Staaten und in fast allen deutschen Ländern übrigens ebenso.

Mit dem Vorziehen des Abiturs für das neunjährige Gymnasium erhält dieser Jahrgang die Option, im Rahmen des vorhandenen Angebots an Studienplätzen auch schon zum Sommersemester 2011 ein Studium aufzunehmen. Die Bewerbung erfolgt über ein Bewerbungszeugnis auf der Basis der Halbjahre 12/1 mit 13/1. Dies gilt für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung bzw. mit Eignungsfeststellungsverfahren, soweit dieses noch vor Vorlesungsbeginn abgeschlossen werden kann.

Ich hoffe, sehr geehrter Herr , Ihnen mit diesen Informationen weiter geholfen zu haben. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum bayerischen Gymnasium haben, empfehle ich Ihnen die Homepage www.gymnasium.bayern.de.

Gerne biete ich Ihnen auch ein persönliches Gespräch in meinem Bürgerbüro in Neumarkt an.

Mit freundlichen Grüßen

Albert Füracker, MdL
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
11.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Füracker,

vielen Dank für ihre Antwort. Ihr Loblied auf das bayerische Schulsystem habe ich wohl selbst verschuldet, war meine Frage doch nicht sehr konkret.
Ich werde versuchen, dass zu verbessern.

Was halten Sie davon, dass es an den bayerischen Gymnasien immer noch zu wenig Lehrer gibt?
Dass immer mehr externe, nebenamtliche Lehrer ohne Studium an die Gymnasien geholt werden?
Dass sogar Schüler inzwischen jüngeren Mitschülern Unterricht geben - ironischerweise in der so genannten Intensivierungsstunden, dem anfangs hochgelobten Kernstück der G8-Reform?


Was halten Sie davon, dass ich als Q11-Schüler 4 Tage die Woche von 8:00 Uhr bis 17:10 Uhr Unterricht habe, und somit beinahe täglich erst um 18:00 Uhr nach Hause komme - dort aber noch Hausaufgaben machen und lernen muss.
Was halten Sie davon, dass ich mich kaum außerschulisch engagieren kann, da nicht einmal die Wochenenden dank lernen, Lektüre lesen und Referate vorbereiten frei sind.
Wollen Sie uns damit fit für einen, wie sie es ausdrücken, "früheren Start auf die Hochschulen und ins Berufsleben" machen?


Zuletzt habe ich noch eine Frage speziell zu Ihrer Antwort:

"Alle internationalen Bildungsstudien wie zum Beispiel PISA haben gezeigt, dass das bayerische Bildungssystem - und damit auch das bayerische Gymnasium - weltweit ganz oben steht."
Hat nicht PISA 2006 gezeigt, dass Bayern von Sachsen in allen Disziplinen überholt wurde? Dass das bayerische Schulsystem nicht einmal in Deutschland, geschweige denn weltweit ganz oben steht?


Im Hoffen auf eine baldige Antwort verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Albert Füracker
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13.11.2009
Albert Füracker
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen herzlich für Ihre erneute Nachricht, die doch zeigt, dass Sie an einem intensiven Gesprächsaustausch interessiert sind.

Ich biete Ihnen den persönlichen Dialog an und werde Ihnen alle Fragen bei einem persönlichen Gespräch beantworten.

Bitte setzen Sie sich mit meinem Büro in Neumarkt in Verbindung.

Herzliche Grüße
Albert Füracker, MdL
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Frage zum Thema Finanzen
22.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

die Stadt Neumarkt hat ebenso wie der Landkreis eine kostenlose Kinderbetreuung am Buss-und Bettag zum Teil mit Ringelpietz und Verköstigung ausschließlich für die Bediensteten eingerichtet.
Dazu meine Fragen:

Halten Sie es für richtig,

  • dass kein Entgelt für diese Leistung eingefordert wurde?
  • dass den anderen Eltern, die nicht bei der Stadt oder beim Landkreis beschäftigt sind, diese Leistung nicht angeboten wurde?
  • dass die anderen Eltern Neumarkts letztendlich die Betreuung, das Getränk und die warme Mahlzeit für die Kinder der städtischen Bediensteten zusätzlich zu den Kosten für die eigenen Kinder bezahlen dürfen?

Sind sie auch wie die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Neumarkt der Meinung, dass es sich hier um eine freiwillige Leistung im Sinne von Art 57 GO handelt, wobei Art 57 GO ausdrücklich auf das "öffentliche Wohl" abstellt?

Würden Sie eine Petition unterstützen, die eine Abschaffung dieses rechtswidrigen Verhaltens fordert?

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Schulen
28.05.2010
Von:

hallo herr Füracker.

Warum ist der Schulbus ab der 11. klasse kostenplichtig?

Ich bin der meinung das es mehr abi-abschlüsse geben würde.

gruß Heinz

(vielleicht höre ich von Ihnen!)
Antwort von Albert Füracker
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09.06.2010
Albert Füracker
Schülerbeförderung in Bayern

Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Mail zur Schülerbeförderung in Bayern danke ich Ihnen.

Als Vater von vier schulpflichtigen Kindern, davon eines in der Oberstufe des Gymnasiums, bin ich von der von Ihnen angesprochenen Regelung selbst betroffen.

Ich halte sie für sinnvoll, weil sie bei den Schülern ab Jahrgangsstufe 11 eine Gleichbehandlung mit berufstätigen und in Ausbildung befindlichen Jugendlichen sicherstellt und glaube nicht, dass dadurch Schüler vom Besuch des Gymnasiums abgehalten werden. Denn z.B. im dann wahrscheinlichen Fall einer beruflichen Ausbildung müssten sie die Kosten für die Fahrt zu ihrer Ausbildungsstelle ja auch selbst tragen.

Um Härtefällen vorzubeugen, hat der Gesetzgeber im Gesetz außerdem festgelegt:

"Für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie für Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen erstattet der Aufgabenträger die Kosten der notwendigen Beförderung (Art. 2 Abs. 1), soweit die nachgewiesenen vom Unterhaltsleistenden aufgewendeten Gesamtkosten der Beförderung eine Familienbelastungsgrenze von 370,- € je Schuljahr übersteigen."

Die Regelung zur Schülerbeförderung in Bayern ist also sozial ausgewogen und auch deshalb sinnvoll und richtig, weil weder der Staat noch die Landkreise und Kommunen in der Lage sind, alle auftretenden finanziellen Lasten zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Albert Füracker, MdL
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.07.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Füracker,

ich möchte mich mit Fragen das GG betreffend an Sie wenden.

Lt. GG Art 146 besteht seit der Wiedervereinigung die Möglichkeit, das Provisorium Grundgesetz durch eine ordentliche Verfassung zu ersetzen.

Zudem ist das GG zzt. nach meinem Verständnis grundsätzlich in Frage zu stellen, da es ihm an einem Geltungsbereich mangelt - was letztendlich unter Berücksichtigung verschiedenster Tatsachen das GG als nicht rechtsbindend erklärt.

Mich interessiert, warum der Öffentlichkeit die Durchführung des Art 146 GG nicht offen angeboten wird?

Schon vorab vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Albert Füracker
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09.07.2010
Albert Füracker
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Mail danke ich Ihnen sehr herzlich.

Ich freue mich, dass Sie sich so engagiert mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auseinandersetzen. Zu Ihrer Frage zur Geltungsdauer des GG können Sie auf Wikipedia nachlesen:

"Gemäß Artikel 146 verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde. Einen Aufruf, eine derartige Verfassung zu beschließen, enthält das Grundgesetz jedoch nicht. Der ursprüngliche Text der Präambel wies dem Grundgesetz bis 1990 als Aufgabe zu, "dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben". Die Präambel alter Fassung wurde abgeschlossen mit dem Satz "Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden."[15]

In der Umformulierung infolge des Einigungsvertrages von 1990 wurde nun vereinfacht und ohne Einschränkungen festgestellt, dass "sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt[16] dieses Grundgesetz gegeben" habe. "Die Deutschen in den Ländern [Aufzählung der Bundesländer] haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."[17]

Die Textpassagen dieses Grundgesetz-Artikels werden gelegentlich dahingehend interpretiert, nur eine direkt - also plebiszitär - beschlossene Verfassung erfülle das staatsrechtliche Programm des Grundgesetzes und der provisorische Zustand sei weiterhin gegeben. Mehrheitlich wird in der Staats- und Rechtswissenschaft darin jedoch kein demokratisches Defizit gesehen, denn das Prinzip der repräsentativen Demokratie, das hier letztlich zur Anwendung kommt, sei qualitativ und demokratietheoretisch nicht mangelhaft, sondern eine graduelle und systematische Grundentscheidung. Auch habe das Grundgesetz in seiner alten Fassung von einer freien Entscheidung des Volkes gesprochen - als Kontrast zur politischen Unfreiheit der Deutschen in der DDR - nie jedoch von einer direkten Entscheidung. Daher seien besondere plebiszitäre Anforderungen hieraus nicht herleitbar. Das deutsche Volk habe durch den verfassungsändernden Gesetzgeber der Jahre 1990-94 stets frei und kontinuierlich gesprochen; es "hat im Grundgesetz eine gültige, würdige und respektierte Verfassung gefunden, unter der es ein freies, freiheitliches, demokratisches Leben in einem sozialen und föderativen Rechtsstaat führen kann". Vielmehr schließe der belassene Artikel 146 eine Verfassungsreform mit Aufhebung des Grundgesetzes zwar nicht aus, er verlange sie aber auch nicht.

Es ist nur scheinbar ein Widerspruch, dass diese gesamtdeutsche Verfassung weiterhin die Bezeichnung "Grundgesetz" trägt. Das Grundgesetz erfüllt nicht nur alle Funktionen einer Verfassung und hat sich bereits im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als solche gefestigt, sondern wird auch den Legitimitätsanforderungen an eine Verfassung gerecht. Die Beibehaltung des ursprünglichen Namens Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist historisch bedingt und lässt sich auch als Respekt vor der Arbeit des Parlamentarischen Rates deuten. Gegenwärtig lautet daher die Feststellung zur Verfassungsgesetzgebung vereinfacht: Das Grundgesetz ist die Verfassung."

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Albert Füracker, MdL
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