Wolfram Kuschke (SPD)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Wolfram Kuschke
© Landtag NRW
Geburtstag
09.04.1950
Berufliche Qualifikation
Studium der Geschichte und der Politikwissenschaft
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Lünen
Wahlkreis
Unna I , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
45,5%
Landeslistenplatz
32
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(...) Rundfunkbeiträge sind keine Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger, sondern ein Beitrag zur Aufrechterhaltung des bestehenden und bewährten Rundfunksystems. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Schulen
22.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Kuschke,

wie ich den Medien entnommen habe, sollen nach Ihrer Überzeugung Kinder, die nicht an Gott glauben, gem. Art. 7 der NRW-Verfassung zur "Ehrfurcht vor Gott" erzogen werden.

Welche konkreten Maßnahmen zur Durchsetzung des Art. 7 bei Kindern aus atheistischen Elternhäusern halten Sie für erforderlich?

Welche Strafen halten Sie für diejenigen atheistischen Schüler angebracht, die sich den Versuchen schulischer Behörden verweigern, sie gegen ihren Willen zur "Ehrfurcht vor Gott" zu erziehen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Wolfram Kuschke
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11.01.2012
Wolfram Kuschke
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Dezember 2012.

Ich entnehme Ihrer Frage eine gewisse ironische Note und möchte Ihnen daher meine Haltung in aller Sachlichkeit darstellen:

Das staatliche Erziehungsziel "Ehrfurcht vor Gott" in der Landesverfassung NRW ist gerechtfertigt. Denn er ist offen für das persönliche Gottesverständnis. Er ist weder monotheistisch gemeint, noch handelt es sich um einen ausnahmslos christlichen Gottesbezug.

Es geht um die Erziehung zum gegenseitigen Miteinander und Respekt gegenüber Anders- und Nichtgläubigen und lässt den Raum, auch selbst nicht zu glauben, ohne von der Gemeinschaft ausgeschlossen zu werden.

Dies findet sich auch im Grundgesetzwieder. Neben der Unantastbarkeit der Würde und Gleichheit aller Menschen legt das Grundgesetz eben auch die positive und negative Religionsfreiheit (Art. 4 GG) fest. Diese umfasst sowohl die Freiheit zu glauben und den Schutz der oder des Gläubigen als auch die Freiheit, nicht zu glauben.

Deswegen habe ich gemeinsam mit meiner Fraktion gegen den Antrag der Fraktion Die Linke zur Änderung der Verfassung in NRW gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfram Kuschke
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Frage zum Thema Gesundheit
10.04.2012
Von:

In vielen Veröffentlichungen habe ich gelesen, daß die sog. "E - Zigarette " in NRW seit November 2011 verboten ist.

Nun frage ich mich aber, warum diese "E-Zigarette incl. des sog. Inhalierungsstoffes" weiterhin öffentlich in Verkaufsstellen und Läden verkauft wird.

Was ist denn nun?

Verboten oder nicht verboten?

Für eine Information wäee ich dankbar.

Freundlichen Gruß

aus Unna

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