Wolfgang Wieland (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Wolfgang Wieland
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Senator a.D., Bürgermeister a. D
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Mitte
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Berlin
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Eine große Gefahr für die öffentliche Sicherheit geht nach meiner Ansicht jedenfalls von Menschen aus, die das dringende Bedürfnis haben, ein "Messer schnell griffbereit zu führen". Ihre Idee, durch verdecktes Tragen um den Hals niemanden zu "beunruhigen", klingt zwar rücksichtsvoll. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

der Presse (SPON) entnehme ich, dass Sie befürchten, dass der Bundestrojaner von den Geheimdiensten schon jetzt eingesetzt wird.
Meine Frage ist: Was wäre so schlimm daran, wenn in den Aufgabenbereichen der Dienste (immerhin Terrorismus, Politischer Extremismus, Spionage) solche Mittel zum Einsatz kommen. Entsteht nicht sogar eine Sicherheitslücke, wenn BND, Verfassungsschutz und MAD die Mittel nicht benutzen dürfen, die andere und ausländische Dienste sicherlich schon längst benutzen? Natürlich muss eine Onlinedurchsuchung rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Aber eine gesetzliche Grundlage gibt es ja wohl.
Wie stehen Sie als ehemaliger Justizsenator zu diesen Fragen?

Für Ihre Antwort danke ich im Voraus.
Antwort von Wolfgang Wieland
1Empfehlung
27.03.2007
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

Sie schreiben, dass Sie der Auffassung sind, dass es eine gesetzliche Grundlage für das Online-Hacken durch Geheimdienste ja wohl gäbe. Genau das bestreite ich.

Sie - wie auch das BMI - gehen offenbar davon aus, dass z.B. (für den Verfassungsschutz) die §§ 8 Abs. 2, 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BVerfSchG eine Rechtsgrundlage für das Eindringen in private Rechner sein können. Diese Auffassung teile ich gerade nicht:

  • Die hier in Rede stehende Maßnahme greift tiefer in den Grundrechtsbereich ein, als die "Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung", die beispielhaft in § 8 Abs. 2 BVerfSchG genannt sind. Dies spricht dafür, dass eine gesonderte Ermächtigungsgrundlage erforderlich wäre. So gibt es in § 9 des Gesetzes spezielle Regeungen und Anforderungen für die Überwachung von Post- und Telefonverkehr. Ein mindestens genauso tiefer Eingriff in die Grundrechte sind aber m.E. Online-Durchsuchungen privater PC.

  • Es bedürfte aus meiner Sicht zumindest einer spezifischeren Ermächtigung, die – entsprechend den Maßgaben des Verfassungsgerichts - den Kernbereich der privaten Lebensführung schützt, da dieser Bereich bei den Eingriff in private PC´s ersichtlich betroffen sein kann.

  • Schließlich handelt es sich nach meiner Auffassung bei dem Zugriff von Außen auf einen in der Wohnung befindlichen Rechner, um einen Eingriff in den durch Art. 13 GG geschützten Bereich der Wohnung. Die dort vorgesehen Schranken für solche Eingriffe sind eben gerade nicht deckungsgleich mit der allgemeinen Eintrittsschwelle nachrichtendienstlichen Handelns.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

gerade lese ich bei Spiegel Online zu den G8-Razzien:
"Einem der Beschuldigten, gegen den die Bundesanwaltschaft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt, wurde zum Beispiel versehentlich ein Schreiben des Einwohnermeldeamtes zugestellt, mit dem der Betreffende schon vor Wochen über die Ermittlungen informiert wurde. Noch peinlicher ist der Fall eines zweiten Verdächtigen, des Berliners Jonas F.: Er erfuhr aus Versehen durch seine Monatsabrechnung der Handy-Firma O2 davon, dass sein Telefon abgehört wurde." www.spiegel.de

Bei Focus Online ist über jüngste Ermittlungen gegen eine islamistische Gruppe in Deutschland zu lesen:
Ein Ermittler des Bundeskriminalamts übte in FOCUS scharfe Kritik am Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Dessen Beamte hätten sich mit den Observationswagen vor den Wohnungen der Verdächtigen postiert und seien umgehend entdeckt worden. ( www.focus.de )

Dilettantischer geht es nicht mehr. Wie sollen die deutschen Sicherheitsbehörden die Bürger schützen, wenn schon die einfachsten Ermittlungsmaßnahmen so amateurhaft durchgeführt werden?
Können Sie - mit den Informationen, die Sie haben - den Sicherheitsbehörden uneingeschränkt vertrauen?

Viele Grüße
Antwort von Wolfgang Wieland
bisher keineEmpfehlungen
10.07.2007
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

natürlich wirken die von Ihnen genannten Beispiele wie Zeugnisse der Inkompetenz. Dass Ermittlungen, von denen die Betroffenen eigentlich nichts wissen sollten, auffliegen, ist peinlich und dient der Erfüllung polizeilicher Aufgaben in keiner Weise. Dies gilt auch dann, wenn die Ermittlungen wie bei der Razzia zu G8 überzogen waren und von mir scharf kritisiert wurden. Es bestand bei der Serie von nächtlichen Brandstiftungen zwar ein Tatverdacht wegen etlicher Delikte nach dem Strafgesetzbuch, aber nicht der der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Die zeitgleiche Durchsuchung bei den "üblichen Verdächtigen" war eine Show-Veranstaltung der Bundesanwaltschaft.

Aus meiner langjährigen Erfahrung als Innen- und Rechtspolitiker und als Justizsenator weiß ich allerdings, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ermittlungsbehörden in der Regel gesetzeskonform und auch gewissenhaft ihre Arbeit machen. Nur wer nichts tut, macht keine Fehler. Entscheidend ist es, aus ihnen zu lernen.


Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
23.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

wie stehen Sie zu den Vorwürfen der meisten Menschenrechtsorganisationen, dass der internationale Terrorismus in vielen Demokratischen Ländern-auch in unserem- dazu missbraucht wird, die Freiheiten und Grundrechte der Bürger zu beschneiden und die Ängste der Bürger künstlich zu schüren? Schließlich kann man Sicherheit nicht garantieren und schon gar nicht erzwingen. Meiner Meinung nach ist die ganze Hysterie in Bezug auf den Terror maßlos übertrieben, und eher eine "Nachgeburt" des Kampfes der Amerikaner um die langsam schwindenden Rohstoffe.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Wieland
2Empfehlungen
10.07.2007
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

ich sehe das sehr ähnlich wie sie: in den letzten Jahren ist ein besorgniserregender Trend in vielen demokratischen Ländern zu beobachten, im Namen der Sicherheit und des Schutzes vor Terrorismus tief in wesentliche Grundrechte einzugreifen. Auch in Deutschland ist das zu beobachten. Gerade Bundesinnenminister Schäuble übertrifft sich fast täglich selbst darin, immer neue Maßnahmen zu fordern, die angeblich Sicherheit schaffen – und tut das ohne viel Rücksicht auf die Grundrechte. Das ist der falsche Weg. Denn erstens ist absolute Sicherheit nicht möglich. Und zweitens schützt das Eingreifen in die Grundrechte selten vor Terrorismus, sondern hilft im Gegenteil die von den Terroristen bekämpfte freiheitliche Gesellschaft zu untergraben. Deswegen muss immer abgewogen werden: die Gefahr des Terrorismus ist leider nur zu real. Aber bei ihrer Bekämpfung muss immer gefragt werden: Was hilft wirklich? Welche Möglichkeiten gibt es, wirksam Terror zu verhindern ohne Grundrechte zu gefährden? Bei welchen Maßnahmen ist der Verlust an freiheitlich-demokratischer Substanz größer, als der Gewinn an Sicherheit? Die Bundesregierung stellt diese Fragen nicht. Bündnis 90 / Die Grünen haben das immer getan und werden es auch weiter tun. Auch wir wollen Sicherheit erhöhen – aber für uns gilt: Im Zweifel für die Freiheit.

Mit freundlichen Grüssen

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
15.02.2008
Von:
Tim

Sehr geehrter Herr Wieland,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Schön, dass wir uns im Grundsatz einig sind - Verbote sollten in einer freiheitlichen Demokratie so sparsam wie möglich eingesetzt werden.

Gerade darum ist es meiner Meinung nach nicht einsehbar, warum in der Diskussion ist, die sogenannten "Anscheinswaffen" komplett zu verbieten - würden ein Verbot des Führens und eine Heraufsetzung der Altergrenze für den Erwerb hier nicht vollkommen ausreichen? Dies würde auch die Problematik der Kinder und Jugendlichen, die teilweise mit solchen Waffen herumlaufen und ihre Umgebung erschrecken, eindämmen. Ein Totalverbot wäre nicht nur schwer umzusetzen (wie soll der Begriff "Anscheinswaffe" genau definiert werden?), es würde auch Millionen Unbescholtene nachträglich kriminalisieren, deren Waffen nie die eigenen vier Wände verlassen haben. Dies würde nicht unerhebliche Folgekosten mit sich bringen - von wem und wie sollen alle diese Gegenstände "einkassiert" werden? Und schließlich würde es in Industrie und Handel auch Arbeitsplätze vernichten.

Ihre Einschätzung, dass es sich bei einem Totalverbot um eine "nicht tief einschneidende Beschränkung der persönlichen Freiheit" handle, kann ich in keinster Weise teilen. Auch die Besitzer von Schreckschuss- und Softairwaffen (Anscheinswaffen) sind in der überwältigenden Mehrheit legale und zuverlässige Waffenbesitzer! Und nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass sich auch in diesem "freien" Bereich des Waffenbesitzes ebenso viele Schützen und Sammler wie im "scharfen" Bereich finden, deren Interessen es hier zu beachten gilt. Die Sammlungen dieser Personen stellen teilweise nicht unerhebliche Werte dar - eine hochqualitative Softair kann schon einmal 500 bis 1000 EUR kosten.

Kriminelle, die Überfälle begehen wollen, lassen sich von Verboten nicht abschrecken. Sie werden immer einen Weg finden, an Waffen oder Waffenimitate zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Tim
Antwort von Wolfgang Wieland
1Empfehlung
21.02.2008
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

durch das geplante Verbot wird zwar in der Tat auch den Gesetzestreuen eine Beschränkung auferlegt, aber niemand wird nachträglich kriminalisiert. Denn das geplante Gesetz, dem Bündnis 90/Die Grünen auch zustimmen werden, sieht (nur) ein Verbot des Führens solcher Waffen vor. Das ist vollkommen gerechtfertigt, denn mit Hilfe dieser Waffen werden Straftaten begangen. Dagegen muss das Interesse von Sammlern zurückstehen – das ist zwar hart, aber im Sinne der öffentlichen Sicherheit geboten. Zumal das Sammeln solcher Waffen ja auch erst seit 2003 möglich ist und insofern die Forderung nach einem umfassenden Vertrauensschutz übertrieben wäre.

Und natürlich lassen sich Kriminelle von Verboten abschrecken. Wenn es strafbar wird, solche Waffen zu führen, werden Gelegenheits- und Kleinkriminelle vor der (Anscheins-)Bewaffnung vor ihren Taten zurückschrecken. Es geht ja gerade um solche Kriminellen, die sich nicht einfach scharfe Waffen besorgen können oder wollen. Denen wird das Handwerk deutlich erschwert und das rechtfertigt in meinen Augen auch eindeutig die Beschränkung, die den Sammlern solcher Waffen durch die Gesetzesänderung auferlegt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.02.2008
Von:
Ruf

Sehr geehrter Herr Wieland,
aufmerksam las ich ihren Beitrag. Allerdings muss zugeben Ich ihnen nicht ganz folgen zu können.

Sie schreiben:
"Ein Verbot verspricht also, kriminelle Handlungen zu erschweren. Gerade die "kleineren Fische", die sich eben nicht einfach eine Schusswaffe besorgen wollen oder können, verlieren durch ein Verbot von Anscheinswaffen an Drohpotential und damit Erfolgsaussichten."

Ich sehe hierin keinen grossen Sinn. Überfälle werden mit verdeckt zu tragenden Waffen, wie Pistolen, verübt, nicht mit Karabinern. Wer grösseres plant wird sich illegal eine Schusswaffe, z.B. eine der 10.000 aus Beständen der NVA fehlenden AK47, besorgen. Und die von Ihnen beschriebenen kleinen Fische kaufen sich einfach eine Gaswaffe, die durch ihren repetierenden Schlitten, das Vollmetall und die Verwendung von Patronenhülsen nicht nur echter aussieht sondern durch die Verwendung von Sylvesteraufsätzen und Reizgasmunition tatsächlich schwere bis lethale Angriffe ermöglicht.
Zumal sind diese Waffen auch nach der Novelle für jeden ab 18 erhältlich.
Statistiken beweisen, das über 95% von geplanten Straftaten mit illegal beschafften Waffen verübt werden.

Meine Frage: Wo ist der Sinn, die mit einer Novelle bisher unbescholtene Bürger zu kriminalisieren und gleichzeitig nichts gegen weitaus gefährlichere Artikel zu unternehmen?

Gruss,
Ruf
Antwort von Wolfgang Wieland
3Empfehlungen
21.02.2008
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr Ruf,

es wird durch die Gesetzesänderung kein unbescholtener Bürger kriminalisiert, es wird ihnen im Sinne der Gemeinschaft eine Beschränkung auferlegt – nämlich das Tragen der Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit verboten. Der jetzt veränderte Gesetzentwurf trifft auch nicht mehr nur das AK-47-Imitat, sondern auch Nachbauten von Pistolen, Revolvern etc.

Scharfe Waffen, sowie Gas- und Schreckschusswaffen, sind bereits gesetzlich reglementiert, die jetzige Änderung des Waffenrechts zielt auf den noch unreglementierten Bereich der Anscheinswaffen, vor allem der Soft -Air-Versionen scharfer Waffenmodelle. Natürlich werden gesetzliche Regelungen auch übertreten, aber das ist kein Argument, auf sie zu verzichten – und darauf läuft ihre Forderung hinaus. Tatsache ist: Anscheinswaffen werden für kriminelle Handlungen missbraucht, ein Verbot kann das mindestens teilweise unterbinden. Dem stehen Sonderinteressen einer kleinen Gruppe von Sammlern gegenüber. Für mich ist in der Abwägung klar: Das Gesetz kann Kriminalität reduzieren, die Sammlerinteressen sind in geringem Umfang beeinträchtigt – also bin ich für das Verbot des Führens von Anscheinswaffen.

Jeder erfahrene Vorsitzende einer Strafkammer wird ihnen bestätigen, dass nur allzu oft "Gelegenheit Diebe macht", dass heißt Verbrechen nur deshalb geschehen, weil eine Waffe zur Hand war. Die Frau von Bubi Scholz z. B. lebte heute noch, hätte es im Hause Scholz keine Schusswaffe gegeben. Eine weitestgehende Entwaffnung schafft keine besseren Menschen, aber nimmt ihnen die Möglichkeit, Böses zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland
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